Beiträge von arvoituksellinen

    Die Erwartungshaltung der Radweg-Markierer wird wohl eher sein, dass die Radfahrer sich an §20, 1 und 2 StVO halten:

    Zitat

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Am Wochenende war auf der Autoseite ("Ratgeber Verkehr") unserer Regionalzeitung eine redaktionell bearbeitete dpa-Meldung, leider nicht online:

    Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen

    Sie geht zurück auf diese Meldung des Deutschen Anwaltvereins: Das OLG Hamm (immer wieder: OLG Hamm!) meint, als Radfahrer muss man über einen Zebrastreifen schieben, ansonsten haftet der Radfahrer bei einem Unfall zumindest mit. Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn wie hier geschrieben der Radfahrer mit dem Kraftfahrzeug kollidiert. Aber in der Regel ist doch gerade anders rum -- das Kraftfahrzeug kollidiert mit dem Radfahrer, der sich auf einem Zebrastreifen befindet. Ist das jetzt ein Freibrief für die Autofahrer, auf dem Zebrastreifen alles plattzufahren, das kein Fußgänger ist?

    Zur Frage der Baulasten:

    Mein Bruder wohnt in Niedersachsen (Verden) an der Bundesstraße 215, die gerade innerorts neu gemacht wird. Dabei wird neben der Fahrbahn neu ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Ich hab gefragt, ob mit Benutzungspflicht oder ohne. Natürlich mit (da ist Verden nicht besser als z.B. Stade), und da ist mein Bruder auch froh drum. Ein reiner Gehweg müsste nämlich von den Anliegern bezahlt werden, ein Geh- und Radweg nicht.

    DIverse Krankheiten haben mir in der letzten Zeit das Radfahren vergällt, insbesondere macht mir eine Arthrose in den Knien zu schaffen. Ich überlege jetzt ernsthaft, ein E-Bike anzuschaffen.

    Ein paar Vorgaben habe ich: Ich bin groß und schwer (1,93 und 130 kg); dementsprechend hoch soll die Sattelhöhe sein (zurzeit ca. 120 cm); ich fahre gern aufrecht, also muss auch der Lenker sehr hoch sein; das E-Bike soll mich weniger auf der Langstrecke als vielmehr bei Bergfahrten unterstützen; und ich bin faul mit zwei linken Händen, also soll das Ganze wartungsarm sein (keine Kettenschaltung, langlebig usw.); der Akku soll problemlos zu entnehmen sein.

    Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich nicht auf den letzten Cent schauen muss.

    Worauf muss ich achten?

    Heute schon wieder eine ganze Seite Lesebriefe in der Kaiserslauterer Lokalausgabe der "Rheinpfalz" zum Thema "(teilweise) Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer" (leider nicht online). Da macht man sich Sorgen um die Radfahrer ("offenbar wissen [die Protagonisten] nicht mehr, dass bei Schrittgeschwindigkeit, also knapp 4 km/h, das Balancehalten sehr schwierig ist ", der Beigeordnete und Baudezernent ist bekennender Rennradler); für Radfahrer werde alles getan, nur die Fußgänger hätten "keine Lobby mehr"; die geforderten Kontrollen seien gar nicht durchführbar ("kein Kennzeichen", "kein Personal", "Geschwindigkeit nicht messbar"); das Ganze sei eine "beängstigende Vorstellung", "Fahrräder haben in der Fußgängerzone nichts zu suchen".

    Eine, nur eine einzige positive Zuschrift gibt es. Daraufhin habe ich heute auch geschrieben, mal sehen, ob das gedruckt wird.

    In Kaiserslautern ist die Fußgängerzone ab 19.00 Uhr bis morgens 9.30 Uhr für Fahrräder frei. Nun will der Baudezernent, assistiert vom Fahrradbeauftragten, eine ganztägige Öffnung für Radfahrer erreichen. Hei, da schlagen die Wellen der Empörung hoch. Die Geschäftsleute beschweren sich ("Dann bleiben die Fußgängerkunden weg!"), die Bürger beschweren sich "(Alles Rowdies!", "Dann kann man ja nirgends mehr sicher zu Fuß gehen!"), Argumente gehen ad personam ("Der Dezernent, das ist doch sowieso so ein ewiger Radfahrer"), die lokalen Leserbriefe sind fast alle ablehnend, heute dann im Lokalteil ein großer Artikel mit Kommentar ("Man sollte es doch zumindest mal versuchen!", aber es müss natürlich streng kontrolliert werden). Da bin ich ja mal gespannt. NIcht, dass das mit der "Kontrolle" wieder in Schikanen ausartet und die Radfahrer die Gelackmeierten sind.

    Zitat von Uli

    Rechnet der Bürgermeister von Bègles damit, dass die Navi-Geräte eine Tempo-30-Straße nicht als Ausweichroute empfehlen?

    Also, wenn ich mal mit meinem Auto unterwegs bin, versucht das Navi immer, mich auf dem Weg nach hause in einem riesenbogen um die 30-Zone herumzuleiten, obwohl die Strecke dadurch fast 2 km länger ist. Tja, Renault: "Autos zum Leben" (so hieß mal der Werbeslogan).

    Zitat von Yeti

    Und nach 16:00 Uhr wird ohnehin so gut wie nie kontrolliert. Das hat sich auch herumgesprochen.

    Ich habe abends einen Sprachkurs an der Volkshochschule. Beginn 18.30 Uhr. Parkraumbewirtschaftung läuft bis 19.00 Uhr. Die halbe Stunde macht doch nix!

    Denkste. Wie oft habe ich schon gesehen, dass ein Wagen vom Ordnungsamt um 18.25 Uhr um die Ecke biegt und alles abzettelt. Da freut man sich, dass man als Radfahrer keine Sorgen damit hat. (Aber dass die Madamen dort gern "kurz vor knapp" kontrollieren, hat sich mittlerweile auch rumgesprochen, es sind eigentlich nur Ortsfremde, die das Risiko eingehen.)