Beiträge von arvoituksellinen

    Diese Fahrrad-liegend-auf-dem-Dach-Transportträger mit Hebekran habe ich auch schon gesehen -- geht bei meinem Punto nicht. Ist halt ein Kleinwagen, kein SuperUselessVehicle. Ich habe beim Händler angefragt, welche Möglichkeiten zum Fahrradtransport es gibt, mal sehen, was der mir vorschlägt.

    Mit der Nachrüstung einer Anhängerkupplung könnte (!) es schwierig werden, weil mein Punto ein Erdgasauto ist. Und da sind am Unterboden eben die Erdgastanks. Ich muss mich schlau machen, ob eine Nachrüstung überhaupt möglch ist. Besser dürfte die Lösung mit AHK natürlich sein. Aber eben auch deutlich teurer.

    Tja, was soll ich sagen: Seit Samstag habe ich mit meinen "Lusttouren" schon mehr Kilometer gemacht als mit dem alten Rad in vier Wochen. Natürlich tun mir dann abends die Knie weh -- die Arthrose ist ja nicht weg, nur weil ich einen Elektromotor am Rad habe --, aber die Leichtigkeit, mit der ich jetzt die Berge hochkomme (und es gibt viiiele Berge ringsum!), die Selbstverständlichkeit, mit der so ein E-Bike meinen Radius erweitert, ohne dass ich genauestens planen muss, welche Strecke für diese Richtung wohl die angenehmsten Anstiege hat, das alles hat sich jetzt nach wenigen Tagen schon gelohnt.

    Ich muss in den nächsten Tagen noch ein bisschen Feintuning machen, um die Abstände Lenker-Sattel-Pedale im Zentimeterbereich besser aufeinander abzustimmen, aber schon fährt sich das Ding einfach angenehm. Und im Sommer, wenn man im Prinzip wieder uneingeschränkt reisen kann, werde ich wohl nicht groß wegfahren: Es gibt hier so viel zu sehen!

    Wer hat Empfehlungen für einen E-Bike-tauglichen Fahrradträger, den ich am Auto befestigen kann? Eine Anhängerkupplung gibt es nicht, der Träger müsste also an der Heckklappe festgeschnallt werden (Ich habe einen Fiat Punto).

    Ach Ullie, mitten in der Nacht schreibst du Romane. Hast du zu viel Zeit?

    Ich wollte es schon seit längerem mal schreiben, doch weil ich von zurückhaltendem Naturell bin und ungern Ratschläge gebe, habe ich bislang gelassen. Aber vielleicht solltest du mal deinen Geschirrschrank aufräumen; es könnte sein, dass die eine oder andere Tasse fehlt.

    Komm im Sommer mal in die Pfalz. Wir haben hier zwei Draisinenstrecken, eine 40 km im Nordpfälzer Bergland zwischen Staudernheim/Nahe und Altenglan (http://www.draisinentour.de), die andere 12 km in der Südpfalz zwischen Bornheim und Westheim (http://www.suedpfalz-draisine.de). Ich hab bisher keine der beiden Touren selbst gefahren, aber es ist ja immer so, dass man die Sehenswürdigkeiten seiner Heimat erst nutzt, wenn Besuch da ist.

    Die Erwartungshaltung der Radweg-Markierer wird wohl eher sein, dass die Radfahrer sich an §20, 1 und 2 StVO halten:

    Zitat

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Am Wochenende war auf der Autoseite ("Ratgeber Verkehr") unserer Regionalzeitung eine redaktionell bearbeitete dpa-Meldung, leider nicht online:

    Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen

    Sie geht zurück auf diese Meldung des Deutschen Anwaltvereins: Das OLG Hamm (immer wieder: OLG Hamm!) meint, als Radfahrer muss man über einen Zebrastreifen schieben, ansonsten haftet der Radfahrer bei einem Unfall zumindest mit. Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn wie hier geschrieben der Radfahrer mit dem Kraftfahrzeug kollidiert. Aber in der Regel ist doch gerade anders rum -- das Kraftfahrzeug kollidiert mit dem Radfahrer, der sich auf einem Zebrastreifen befindet. Ist das jetzt ein Freibrief für die Autofahrer, auf dem Zebrastreifen alles plattzufahren, das kein Fußgänger ist?

    Zur Frage der Baulasten:

    Mein Bruder wohnt in Niedersachsen (Verden) an der Bundesstraße 215, die gerade innerorts neu gemacht wird. Dabei wird neben der Fahrbahn neu ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Ich hab gefragt, ob mit Benutzungspflicht oder ohne. Natürlich mit (da ist Verden nicht besser als z.B. Stade), und da ist mein Bruder auch froh drum. Ein reiner Gehweg müsste nämlich von den Anliegern bezahlt werden, ein Geh- und Radweg nicht.

    DIverse Krankheiten haben mir in der letzten Zeit das Radfahren vergällt, insbesondere macht mir eine Arthrose in den Knien zu schaffen. Ich überlege jetzt ernsthaft, ein E-Bike anzuschaffen.

    Ein paar Vorgaben habe ich: Ich bin groß und schwer (1,93 und 130 kg); dementsprechend hoch soll die Sattelhöhe sein (zurzeit ca. 120 cm); ich fahre gern aufrecht, also muss auch der Lenker sehr hoch sein; das E-Bike soll mich weniger auf der Langstrecke als vielmehr bei Bergfahrten unterstützen; und ich bin faul mit zwei linken Händen, also soll das Ganze wartungsarm sein (keine Kettenschaltung, langlebig usw.); der Akku soll problemlos zu entnehmen sein.

    Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich nicht auf den letzten Cent schauen muss.

    Worauf muss ich achten?