Zitat von Malte
Das ist übrigens derselbe Autor, der in der letzten Woche schon den Unsinn mit der Hupe verzapft hat.
Zitat von Malte
Das ist übrigens derselbe Autor, der in der letzten Woche schon den Unsinn mit der Hupe verzapft hat.
Klickstrecke in der Süddeutschen mit Fahrradzubehör. Über die Sinnhaftigkeit kann man streiten, aber wenn ich mir sowas wie die Revolights (seitliche Leuchten) oder Helios Bars (Rückleuchten am Lenker, die sogar blinken können) anschaue: Ist sowas bei uns überhaupt zulässig?
In dem Prozess um den Unfall, bei dem eine junge Frau lieber ihr Handy betrachtete, als auf die Straße zu achten (was ein Rennradfahrer mit dem Leben bezahlen musste, ein weiterer Radfahrer wurde schwerst verletzt) sind die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft will 3 Jahre Jugendstrafe wegen versuchtem Mord, Fahrverbot, die Verteidigung Jugendstrafe unter zwei Jahren (könnte dann auf Bewährung ausgesetzt werden).
Bericht in der FAZ
Egal wie's ausgeht: Leute im Straßenverkehr umzunieten, scheint mir eine ziemlich "billige" Angelegenheit.
Ist es allgemein üblich voneinander ab zu schreiben und Text mit Behauptungen ohne Prüfung zu übernehmen?
Natürlich, bei solchen "Serviceartikeln" immer; Mühe geben sich die Redaktionen bei solcher Art von Artikeln eher nicht, das ist für die Zeitungen eine Art Tapete, auf der man die Anzeigen besser platzieren kann.
Hier ist nicht allerdings nicht abgeschrieben worden, beide Artikel stammen von demselben Autor, der sein Machwerk anscheinend verschiedenen Redaktionen angeboten hat. Man kann also mit noch mehr rechnen.
Es tröstet mich aber zumindest ein bisschen, dass die Kommentare sowohl bei der FR als auch im KStA das Thema ziemlich deutlich wieder graderücken, auch wenn der durchschnittliche Leser nach dem Durchblättern seiner Zeitung nicht auch noch die Onlinekommentare studieren wird.
Die FAZ stellt vier neue Modelle für die Fahrradbeleuchtung vor. Ein bisschen wird noch über Akkus geschimpft ("können leer sein oder es schlagartig werden"), teilweise falsch zitiert ("StVZO-konforme Akku-Beleuchtung, dass sie ... als Scheinwerfer eine Beleuchtungsstärke von mindestens 10 Lux liefert." -- ein Lux-Wert wird aber in dem fraglichen §67 StVZO nicht angegeben, usw.) Davon ab, gibt der Artikel einen interessanten Überblick über aktuelle Beleuchtungseinheiten.
Aber was in aller Welt hat die Firma Knog geritten, ihren Scheinwerfer "Blinder Beam" zu nennen?
Unter dem Titel "Kein Platz für Fahrräder" berichtet Andrea Reidl in ihrem Blog bei Zeit-Online über die Schwierigkeiten, große Massen von Fahrrädern abzustellen. Sie gibt als Beispiel den Bahnhof Braunschweig an (Universitätsstadt), mir ist da Heidelberg lebhaft in Erinnerung. Es ist ein Drama.
Hat sie eigentlich recht damit, dass man wegen §12, Abs. 6 StVO (platzsparendes Parken) ein Fahrrad nicht auf einem Autoparkplatz abstellen darf?
Der heißt nicht umsonst auch Kindermörder und sollte mal verboten werden.
Ist schon verboten. Und die Dinger werden bei Neuwagen auch nicht mehr montiert. (Quelle: Wikipedia)
Die "Süddeutsche" schreibt heute online in ihrem Münchenteil: Schwarz-Rot will Radfahrer vom Marienplatz verbannen.
Und direkt darunter: Mittlerer Ring - Dritte Fahrspur gegen den Stau.
Die haben wirklich, wie Explosiv nebenan zum Verkehrskonzept Olympia schrieb, "den Knall nicht gehört".
Mal wieder eine getötete Radfahrerin. Und mal wieder ein verhältnismäßig mildes Urteil, von demselben Amtsgericht Tiergarten wie schon Anfang des Monats.
Bericht im Tagesspiegel
Heute in der Süddeutschen:
Radfahrerin stößt mit Notarztwagen zusammen
Im Text steht es dann genau anders herum: "Ein Notarztauto auf Alarmfahrt hat an der Fraunhoferstraße eine Radlerin erfasst", was mir auch wesentlich plausibler erscheint. Aber man macht das Ganze lieber auf, als sei die Radfahrerin schuld. Und der Hinweis auf den fehlenden Helm darf natürlich auch nicht fehlen.
Interessant, insbesondere wenn man sich die ewige Helmdiskussion vergegenwärtigt: Nur bei einem Viertel der Unfälle ist der Kopf betroffen, bei zwei Dritteln sind Arme, Hände, Beine und Füße verletzt.
Der ganz normale Wahnsinn, "bestens" ausgeschildert. So sollte man mal mit Autofahrern umgehen, es gäbe einen Aufstand!
Danke für diesen Beitrag, timovic.
Ein Fahrrad muss nicht intelligenter sein als sein Benutzer! Ein elektronischer "Rückschau-Assistent" mit Vibrationsrückmeldung ist ein typisches Beispiel für eine außer Kontrolle geratene Entwicklungsabteilung. Wie wäre es mit einem einfachen Rückspiegel?
Jetzt ist schon der Berliner Polizeichef ein Rambo-Radler! Ohne Licht! Und ohne Speichenreflektoren! O tempora, o mores!
Die aktuelle ZEIT schreibt in ihrem "Dossier" (noch nicht online) über den "Straßenkampf – Wunder im Autoland: Deutschlands Metropolen wollen sich in Fahrradstädte verwandeln. Zwischen Auto- und Radfahrern ist ein Krieg entbrannt, in dem Blut und Spucke fließen. Wer erobert die Macht auf dem Asphalt?". Genauso reißerisch wie dieser Teaser ist der Artikel dann auch. Sachlich wird dem aufmerksamen Forumsleser nichts neues geboten.
PS: Ich bin neu hier, wenn ich auch schon eine ganze Zeit still mitlese. Aber jetzt habe ich mich endlich mal überwunden, mich anzumelden.