Beiträge von arvoituksellinen

    @APF

    Ja, über dieses tolle Verhältnis von Wohneinheiten zu Fahrradstellplätzen war ich auch gestolpert (wahrscheinlich hätte ich noch viel mehr i in das "viiiiiiel zu gering" schreiben sollen). Aber meiner Meinung nach macht es das Leben entschieden leichter, wenn man sich auf das Positive konzentriert und die gute Absicht/den tollen Plan/das magere Ergebnis anerkennt (was nicht ausschließt, dass man gegen das Negative angeht).

    Heute mittag, gerade laufen die Nachrichten im Radio, denk' ich, ich höre nicht recht, als eine Meldung aus meiner pfälzischen Heimat kommt:

    "Die Stadt Kaiserslautern will die Zahl der Fahrradstellplätze im Stadtgebieterhöhen. Die Verwaltung hat angekündigt, bei Baugenehmigungen künftigzu prüfen, ob ausreichend Fahrradstellplätze berücksichtigt sind. EinSprecher sagte, Anlass dafür sei der zunehmende Radverkehr. BeiMehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen müsse zum Beispiel ein Stellplatzpro Einheit eingerichtet werden, bei Hotels und Pensionen sei ein Stellplatzje 30 Betten vorgesehen und bei Studentenwohnheimen ein Stellplatz prozwei Betten. Ausgenommen von der Regelung sind den Angaben zufolgeunter anderem Einfamilienhäuser und bereits bestehende Gebäude."

    Gut, jetzt kann man natürlich maulen, dass die Anzahl der Fahrradplätze viiiel zu gering ist; dass nur von Plätzen, aber nicht von Fahrradständern die Rede ist (Felgenkiller?); dass der Altbestand ausgenommen ist, usw. usf. Aber es stimmt mich doch hoffnungsfroh, dass auch aus der Provinz vernünftige Anstöße kommen können.

    Wo gibt es ähnliche Auflagen?

    Zitat von Verkehr(t)

    eine "Tröte" ist doch keine hellklingende Glocke!


    Das ist ja wie bei der Bildbetrachtung in manchen Zeitschriften (Wer findet alle Fehler):
    Wenn man genau hinkuckt, sieht man, dass am Vorderrad keine Speichenreflektoren sind... tststs
    Und im Hintergrund leuchtet ein linksseitiges VZ 237. Und Herr Schmid trägt KEINEN HELM! Ich bin schockiert.

    Zu Sicherheit beim Radfahren:

    Hättet Ihr's gewusst, was die "Verbraucherinformation direkt" da verbreitet: "Einer der wahrscheinlich wichtigsten Aspekte beim sicheren Radfahren ist das Tragen von Schutzkleidung." (Vor allem Helm, aber auch auffällige Kleidung mit Reflektoren sowie Handschuhe, Shirts und Jacken mit Protektoren.) Und nicht vergessen: Zu den "besonderen Sicherheitsmaßnahmen" gehört auch "das Fahren auf ausgezeichneten Flächen (Radweg)".
    Einzig den Tipp, "das Fahren mit Licht (vorn und hinten)" erhöhe die Sicherheit, mag ich uneingeschränkt begrüßen.
    Bullxxit-Artikel.

    Zur Schulung der E-Bike-Fahrer: Das Bild zeigt -- schön mit greller Warnweste und Helm verzierte -- Senioren, die da durch einen Slalom staksen.
    Und die kriegen dann wertvolle Hinweise der Polizei: "Im Kreisverkehr mit Fahrradweg" (ist sowas überhaupt zulässig?) soll man "kein Handzeichen geben" -- ohne Begründung. Stattdessen "bei Weiterfahrt im Kreis links über die Schulter den Verkehr beobachten und Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen" -- das will ich sehen, wie das nackensteifen E-Bike-Fahrern gelingt, ganz abgesehen davon, dass auch Blickkontakt erfahrungsgemäß vor gar nichts schützt. Und nicht vergessen, dass "auch (!) Autofahrer unaufmerksam sein können" -- als ob man das als Radfahrer nicht täglich erfahren würde.
    Ein schönes Fazit: "Doch zum Schluss waren alle durch die Schulung auf den Straßenverkehr und die Benutzung des Elektrofahrrades gut vorbereitet." Dann ist ja alles gut.

    "An rutschigen Stellen, wie Gullydeckeln oder bei feuchtem Laub" soll man langsam und vorsichtig fahren, sagt der Verkehrssicherheitsexperte. Gut gebrüllt, Löwe. Aber als Radfahrer sollte man gar nicht im Rinnstein und über die Gullydeckel fahren. Und wenn der Radweg voller feuchtem Laub ist, fährt man auf der StraßeFahrbahn – die wird nämlich saubergehalten.

    In dem Prozess um den Unfall, bei dem eine junge Frau lieber ihr Handy betrachtete, als auf die Straße zu achten (was ein Rennradfahrer mit dem Leben bezahlen musste, ein weiterer Radfahrer wurde schwerst verletzt) sind die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft will 3 Jahre Jugendstrafe wegen versuchtem Mord, Fahrverbot, die Verteidigung Jugendstrafe unter zwei Jahren (könnte dann auf Bewährung ausgesetzt werden).

    Bericht in der FAZ

    Egal wie's ausgeht: Leute im Straßenverkehr umzunieten, scheint mir eine ziemlich "billige" Angelegenheit.

    Ist es allgemein üblich voneinander ab zu schreiben und Text mit Behauptungen ohne Prüfung zu übernehmen?

    Natürlich, bei solchen "Serviceartikeln" immer; Mühe geben sich die Redaktionen bei solcher Art von Artikeln eher nicht, das ist für die Zeitungen eine Art Tapete, auf der man die Anzeigen besser platzieren kann.
    Hier ist nicht allerdings nicht abgeschrieben worden, beide Artikel stammen von demselben Autor, der sein Machwerk anscheinend verschiedenen Redaktionen angeboten hat. Man kann also mit noch mehr rechnen.
    Es tröstet mich aber zumindest ein bisschen, dass die Kommentare sowohl bei der FR als auch im KStA das Thema ziemlich deutlich wieder graderücken, auch wenn der durchschnittliche Leser nach dem Durchblättern seiner Zeitung nicht auch noch die Onlinekommentare studieren wird.

    Die FAZ stellt vier neue Modelle für die Fahrradbeleuchtung vor. Ein bisschen wird noch über Akkus geschimpft ("können leer sein oder es schlagartig werden"), teilweise falsch zitiert ("StVZO-konforme Akku-Beleuchtung, dass sie ... als Scheinwerfer eine Beleuchtungsstärke von mindestens 10 Lux liefert." -- ein Lux-Wert wird aber in dem fraglichen §67 StVZO nicht angegeben, usw.) Davon ab, gibt der Artikel einen interessanten Überblick über aktuelle Beleuchtungseinheiten.

    Aber was in aller Welt hat die Firma Knog geritten, ihren Scheinwerfer "Blinder Beam" zu nennen?

    Unter dem Titel "Kein Platz für Fahrräder" berichtet Andrea Reidl in ihrem Blog bei Zeit-Online über die Schwierigkeiten, große Massen von Fahrrädern abzustellen. Sie gibt als Beispiel den Bahnhof Braunschweig an (Universitätsstadt), mir ist da Heidelberg lebhaft in Erinnerung. Es ist ein Drama.

    Hat sie eigentlich recht damit, dass man wegen §12, Abs. 6 StVO (platzsparendes Parken) ein Fahrrad nicht auf einem Autoparkplatz abstellen darf?