Beiträge von Nbgradler

    Hervorhebung von mir.

    Stimmt hatte ich überlesen. Entschuldigung. Jetzt können wir noch am bedingten Vorsatz rumnörgeln, aber eigentlich ist alles gesagt. Ich finde es immer noch gut, dass Einzelfälle be-/ verurteilt werden. Einen Vorsatz zur Tötung halte ich dort für ausgeschlossen - anders als etwa im Fall des "an Silvester in Richtung einer Gruppe Feiernder Schießenden".

    Wie bereits oben geschrieben: Ich kenne bisher nur zwei Berichtserstattungen zum Thema. In einem wird gesagt "die kamen viel zu locker davon", in einem zweiten (das ich noch nicht einmal zitierfähig finde) stand - meiner Erinnerung nach- : dort gab es eine Vielzahl von Faktoren, die diesen Unfall von einem Rennen unterschieden haben. Der Richter ist drauf eingegangen. Deswegen gab es ein Urteil.

    Ob dieses mild, ungewöhnlich mild oder gar abscheulich mild war stand da nicht.

    Jetzt wird es schwierig, weil der Rest des zitierten Posts leider vom Thema abdriftet. Über das Strafmaß zu allen Deutschen Gerichtsentscheiden darf man nachdenken. Und es auch für zu niedrig halten. Im oben angesprochenen Fall ging es aber nicht um eine Widerholugstat. Zumindest nicht in meiner Quelle. Der Zusammenhang zu "eine Alkoholfahrt entspricht 600 Fahrten" etc. wird erst im Faden hergestellt und ist - genauso wie meine Quelle - natürlich erst einmal eine Behauptung.

    Das höhere Strafen eine Wiederholungstatenquote um 50% senken ist eine interessante Behauptung. Nicht überprüfbar, allerdings, weil Vergleiche mit anderen Ländern untauglich sind und es hier eben keine Änderung gab. Ich behaupte also einfach mit mit gleicher Berechtigung "das glaube ich nicht".

    Die Argumentation "Rennen beinhalten Vorsatz", "Vorsatz darf nicht mit Bewährung bestraft werden" ist zum Glück auch eine Einzelmeinung. Wie im Faden über das Parken auf einem Fußgängerüberweg schön dargestellt gibt es dazu gesetzliche Regelungen. Die stimmen mit dieser Meinung nicht überein. Vorsätzliches Parken auf einem Gehweg oder vorsätzliches Überwandern einer roten Ampel wären sonst auch mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Jahren abzuhandeln? Das geht ein wenig zu weit..

    Ich bin ein wenig enttäuscht. Verlinkt war zum Autorennen ein Kommentar. Mit absicht reißerisch geschrieben, weil er ja mehr Menschen dazu bewegen soll, den Gesamtbericht anzuschauen, der dann Abends im Programm des WDR läuft.

    Die Berichterstattung in meiner Tageszeitung über das Urteil sah ein klein wenig anders aus - deutlich weniger reißerisch. Dort wurde auch ein wenig mehr auf die Begründung des Richters eingegangen. Ist mir egal, betrifft mich nicht. Wie leicht es aber der einzelnen Quelle gelungen ist, auch hier Mitschreiber zu wildem Aufschrei a la "nieder mit allen jungen Autofahrern. Höhere Strafen sofort und für alle" zu bewegen überrascht mich schon.

    Das Urteil ist ja durchaus im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Es gab noch nicht mal den Ansatz eines Aufschreis von Seiten der Staatsanwaltschaft (die sonst schon gerne mal niedere Beweggründe sucht und verlangt etc.). Sollten wir nicht eigentlich froh sein über ein Justizsystem, dass eben deutlich zwischen den (ebenfalls in Köln) ausgetragenen Rennen der Raserszene und einer folgenschweren Einzeltat unterscheidet?

    Zitat von Nordbayern.de

    Die Debatte im Deutschen Städtetag wird kontrovers geführt. In Nürnberg wäre eine solche Neuordnung mit der CSU aber nicht zu machen, stellt Fraktionschef Sebastian Brehm klar. "Ich habe kein Vertrauen darin, dass das Verkehrsplanungsamt in Nürnberg Tempo 50 an den richtigen Stellen anordnen würde."

    Das ist schon recht spannend. Der Rechtsanwalt sagt "ich habe kein Vertrauen in die 50 angestellten Fachkräfte". Klar, sagen kann man so was. Und als Politiker ist ja alles recht, was einem die Wähler zuträgt. Als Angestellter und/oder Chef des Verkehrsplanungsamtes würde ich da aber durchaus über eine Klage nachsinnen...

    Selbst mit dieser Annahme muss man inzwischen vorsichtig sein. Die meisten ( praktisch alle ? ) Studien, die eine Schutzwirkung des Helms nachweisen sind von der Methodik Fallkontrollstudien, die als Vergleichsgruppen verletzte Nichthelmträger/verletzte Helmträger benutzen. Da wurde inzwischen nachgewiesen mit dieser Methodik einen systematischen Fehler bei der Berechnung der Schutzwirkung macht. Und zwar, weil Helmträger überproportional häufig unter der Verletzen sind, eine zu hohe Schutzwirkung.Es ist zu befürchten, das es zwar eine geringe physikalische Schutzwirkung durch Fahrradhelme gibt, die aber so gering ist, das sie durch Risikokompensation schon verschwindet oder gar ins negative verkehrt wird.

    Das ist wahrscheinlich richtig. Sieht man immer wieder, wenn die tatsächlichen Zahlen publiziert werden. Dennoch unterstellt der Post jetzt, dass ein Helm keinen Schutz bietet. Und liest sich natürlich mit Absicht so.

    Ich sags mal so: Ich möchte auch weiterhin, dass meine Elektrogeräte beim Versand in Luftpolsterfolie und Styropor eingepackt sind. Ich möchte weiterhin einen Eierkarton, statt die Dinger im Sack zu kaufen.

    Das wird sogar noch ein bisserl schlimmer, weil ich so einen Helm - ähnlich wie einen Schuh in der Bowlinghalle - eigentlich desinfiziert haben möchte. Und die meisten Kunststoffe sind nur bedingt Lösemittelbeständig. Da reicht schon ein kleiner Anriss, ein bisschen Zugspannung ein ein aggressives Medium und schon entwickelt der Helm dreiunddrölfzig Craze-Risse.

    Würde ich das ganze Jahr mit den ÖPNV fahren, würde ich auch auf ca. 50 Std. kommen und das ist nur der Arbeitsweg.

    Jein. Die haben dort schon die Mehrzeit gegenüber der Fahrzeit nachts zwischen 2 und 5 vergleichen. Eine vergleichbare Rechnung mit dem ÖPVN würde in Nürnberg eher kürzere Reisezeiten im Berufsverkehr bringen, weil ich dann nicht 3 Stunden auf die nächste U-Bahn warte, die nicht fährt...

    Was heißt denn hier Rambo-Rollator! Der zweite hält sich ganz klar an das Rechtsfahrgebot, der/die vordere ist im Begriff den mit "deutlich höherer Geschwindigkeit" ausgeführten Überholvorgang abzuschließen und schwungvoll wieder die rechte Fahrspur einzunehmen.

    Nur Schade, dass der Überholvorgang mal wieder in einer Engstelle stattfand...

    Wieso messen die 20m vor dem Ortsschild und dann auf diese seltsamen 64,4 km/h? Wenn schon dann müsste hinter dem Ortsschild gemessen werden. Dann hätte man auch klare Ergebnisse für zu schnell oder nicht zu schnell.

    viel interessanter finde ich, dass man die Verwaltungsvorschriften ran zieht um zu begründen warum man nicht schon vorher eine Beschränkung anordnen kann. Es geht also doch, das die VwV gelesen, verstanden und korrekt um gesetzt werden? Wieso klappt es dann in diesem Land fast nie bei der Benutzungspflicht von Radwegen?

    Ich las dort: 20m vor Ort 71, 3 km/h und 15m vor Ort 64,4 km/h. Krumme Zahlen, weil sie nicht auf die Geschwindigkeit normiert haben, sondern auf 85% der Fahrzeuge.

    Woher die kommen ist nicht so ganz klar. Das bedeutet aber auch, dass die selben 85% der Fahrzeuge innerhalb von 5m um 5,9 km/h abbremsen (und innerhalb der verbleibenden 15m dann weitere 17,7 km/h schaffen würden - und damit dann unterhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wären).

    Das ist auch schwer zu ändern. Hier hab ich mal versucht, eine Ausfahrt (*) - beidseitig von 1,6m Betonwand eingefasst - die auf dem verpflichtenden Hochbordradweg endet, entschärfen zu lassen. Mein Vorschlag war damals ein Spiegel. So ein praktisch Ding, das für Autofahrer gelegentlich aufgehängt wird. Ging nicht (ohne Begründung).

    (*) diese hier:

    Da geht es auch schon bergab, so dass man auf dem Fuß-/Radweg ordentlich Schmackes drauf hat, wenn einer aus der Einfahrt kommt.

    Halte ich nur teilweise für richtig, Malte. Die Uhrzeit spielt schon eine Rolle im Sozialverhalten der Verkehrsteilnehmer (also.. in meiner Wahrnehmung. Tatsachen mögen da meilenweit abweichen). Im Berufsverkehr sind gefühlt die Teilnehmer zügiger unterwegs als außerhalb, reagieren aber gereizter auf Störungen egal welcher Art. Das unterscheidet sich noch mal nach morgens (noch müden aber frisch) und abends (genervt und gereizt und will nach Hause). Im typischen Einkaufsverkehr (Feiertags im anderen Bundesland, Brückentag, so was in der Art) sind die Verkehrsteilnehmer grundsätzlich fehlertoleranter aber dafür auch weniger aufmerksam.

    So was in der Art eben. Von daher mag es schon stimmen, dass in "deiner" Verkehrszeit mehr komische Typen unterwegs sind als zu anderen Zeiten.