Wie bereits oben geschrieben: Ich kenne bisher nur zwei Berichtserstattungen zum Thema. In einem wird gesagt "die kamen viel zu locker davon", in einem zweiten (das ich noch nicht einmal zitierfähig finde) stand - meiner Erinnerung nach- : dort gab es eine Vielzahl von Faktoren, die diesen Unfall von einem Rennen unterschieden haben. Der Richter ist drauf eingegangen. Deswegen gab es ein Urteil.
Ob dieses mild, ungewöhnlich mild oder gar abscheulich mild war stand da nicht.
Jetzt wird es schwierig, weil der Rest des zitierten Posts leider vom Thema abdriftet. Über das Strafmaß zu allen Deutschen Gerichtsentscheiden darf man nachdenken. Und es auch für zu niedrig halten. Im oben angesprochenen Fall ging es aber nicht um eine Widerholugstat. Zumindest nicht in meiner Quelle. Der Zusammenhang zu "eine Alkoholfahrt entspricht 600 Fahrten" etc. wird erst im Faden hergestellt und ist - genauso wie meine Quelle - natürlich erst einmal eine Behauptung.
Das höhere Strafen eine Wiederholungstatenquote um 50% senken ist eine interessante Behauptung. Nicht überprüfbar, allerdings, weil Vergleiche mit anderen Ländern untauglich sind und es hier eben keine Änderung gab. Ich behaupte also einfach mit mit gleicher Berechtigung "das glaube ich nicht".
Die Argumentation "Rennen beinhalten Vorsatz", "Vorsatz darf nicht mit Bewährung bestraft werden" ist zum Glück auch eine Einzelmeinung. Wie im Faden über das Parken auf einem Fußgängerüberweg schön dargestellt gibt es dazu gesetzliche Regelungen. Die stimmen mit dieser Meinung nicht überein. Vorsätzliches Parken auf einem Gehweg oder vorsätzliches Überwandern einer roten Ampel wären sonst auch mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Jahren abzuhandeln? Das geht ein wenig zu weit..