Mal sehen, ob sie nochmal antwortet.
Ne.
Mal sehen, ob sie nochmal antwortet.
Ne.
Straßenverkehr wird auf Sicht durchgeführt.
Ja, und was hat das mit Thomas' Aussage zu tun hinsichtlich des Themas?
Ja, komisch, auch ich messe die Bahn mit einem anderen Maßstab. Schnell umprogrammieren. Wenn ich dran denke, das wir damals bei Oma einfach so vom Garten aufs Gleis laufen konnten… Ist nie passiert.
Leider äußert sich hier ja niemand dazu. Augenblick, neues Thema.
Oh, fällt mir gerade ein. Zeige dich selbst an, linkes Blau links liegen gelassen zu haben, und probiere es aus. Aber erst palavern, nicht, das ich was wesentliches übersehe.
Ich sehe da kein Problem. Linkes Blau entfaltet keine Wirkung, § 2.4 „jeweilige Fahrtrichtung“, die ist hier rechts. Es entfaltet außerdem keine Wirkung, weil 2 mal wechseln für 80 Meter einfach unzumutbar ist. Also braucht man die Behörde nur darauf hinzuweisen und erwähnen, das sie Radfahrer in gefährliche Situationen lockt, Haftungsrisiko. Und Yeti darf auf die Fahrbahn. Friede, Freude, Eierkuchen.
Wie gut ich es hier doch habe…
Wenn dem mal so wäre, genau das ist doch der Mist. Lieber ein Boot mit Loch als eine Straße mit Ghetto.
Mach mal, neues Thema, das schrecklichste rein. Warum nicht mal Schrott statt Fahrrad präsentieren. Wer die meisten Herzchen und Pokale erntet, gewinnt eine Radreise in die blaueste Gegend. Hmm, ne, wer am wenigsten bekommt, ist nicht genug gestraft und fährt deshalb zu dem mit dem meisten.
Lappalie. Machen wir ein neues Thema auf? Wer hat den grdie schönsten Aussichten.
Ich glaube, dafür wurde Zone 30 versetzt.
Ungefähr hier kam eine Madame unter einen Tieflader, wegen Berührung mit Gegenverkehr, wegen 240er beide Richtungen. Grünzeug gabs nicht, sah aus, wie andere Seite. Mörder, feuchter Kerker, Wasser, Brot, Schlüssel weg.
Hier fahren alle Schüler links. Blau wurde abgeordnet vom der damals noch existierenden Bezierksregierung. Gehweg von mir.
Mofa frei nur bei 237er zulässig.
Im Rücken Lager Edeka, Lastzüge fahren hier rauf, Einbieger kucken nicht nach rechts, geben vollgas, wenn Lastzug links sperrt.
Und so weiter, und so fort.
Schraube doch eines der linken Blauen ab und stelle es vor ihre Tür, „Schade, daß Sie beide jetzt gehen müssen.“
Dafür extra geeignete Räder zu nutzen ist ein Frevel.
Radfahrer werden ausgebremst, damit man deren Ausschluß sowohl rationalisieren als auch emotionalisieren kann, was dann der Selbstbestätigung dient. So werden Radfahrer zeitgleich zu gefährdenden Hindernissen und Terror-Rasern.
Oh, Yeti ist sauer.
auf der falschen Straßenseite mit
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erlaubt oder per
vorgeschrieben.
Hier sogleich die Beruhigungspille: Letzteres ist nicht möglich.
Im Landkreis Ammerland gibt es ausschließlich und überall 240er auf beiden Seiten, wurde mir damals schriftlich bestätigt, selbst Zone 20 in Zwischenahn war beblaut, mußte ich per Richter beseitigen. Zone 30 versetzt, damits wieder paßt. Niemand soll mir erzählen, die deutschlandweite Beblauungsmafia zöge da keinen Plan durch.
bisher seinen Luxuskörper zur streitgegenständlichen Stelle bewegt
Unfall: Richter kuckt nichtmal ins Netz, wo ich, nicht beteiligt, den Zustand dokumentiert habe, schreibt aber rein, es spiele ja auch keine Rolle, welches Blau dort stehe. Bußgeld: Der Tatort in Sichtweite des Schnittlauchhauptquartieres. Weder die Bußgeldstelle noch der Richter kommen auf die Idee, dort einfach mal anzurufen, „Sieh' doch mal eben nach, ob da so blaue Schilder rumhängen.“, „Ne, da gurken wir doch ständig durch, da is nix.“ Um dann natürlich, kann gar nicht anders sein, eine uralte StVO herzunehmen, er könne mit meinen Paragraphen nichts anfangen. Zuletzt ein Beweis, das alles lächerliche gesteigert werden kann: Das ist ja ihr Hobby.
Sind solche Sprayereien zulässig?
Schade, ein „Nein“ hätte ich der lieben Britta jetzt gerne um die Ohren gehauen. Oh, fällt mir jetzt erst auf, die heißt „Fröhlich“. Mal sehen, ob sie nochmal antwortet.
Zitat von HammSofern Sie mit „linksseitigen Radwegen“ Radwege meinen, die in Gegenrichtung zur üblichen Fahrtrichtung des Radverkehrs verlaufen: Auch hier gelten die entsprechenden rechtlichen Vorgaben. Ein Radweg darf auf der linken Straßenseite grundsätzlich nur dann in Gegenrichtung befahren werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich freigegeben ist.
Unsere Aktion richtet sich daher nicht grundsätzlich gegen linksseitige Radwege oder deren Beschilderung. Es geht vielmehr darum, auf die bestehende Verkehrsregelung aufmerksam zu machen und insbesondere das unerlaubte Befahren von Radwegen in falscher Richtung zu verhindern.
Ob eine konkrete Beschilderung erforderlich bzw. rechtmäßig ist, wird jeweils im Einzelfall durch die zuständigen Stellen geprüft.
Google Maps zeigt mir reihenweise illegales Blau, zum Teil offensichtlich illegal.
Kann man vermuten, Sippenhaft kommt recht, wenn einem grad was nicht paßt.
Unkenntnis der Verkehrsregeln bei Streifenhörnchen thematisieren
Der letzte, ein junger, direkt vor deren Hauptquartier, voller Überbraten-Elan, hats im Büro entweder einfach verworfen (unwahrscheinlich) oder doch wie angeraten in die StVO gesehen, ich bekam jedenfalls keinen Schrieb.
Nur, ums mal gesagt zu haben, geht doch, sind nicht alle böse.
welche Regeln man im eigenen Job zu übergehen und ignorieren bereit ist
Nun also mein Job, wie ich koche, nicht die Bahnen, indische Zustände produzierend.
Und ich persönlich was als Zugbegleiter immer der Meinung
Geht also. Heute nichtmehr, weil, da kämen wir ja trotzdem mal an.
Auch wer nicht kochen kann, darf die Ungenießbarkeit einer Suppe feststellen. So oder so kann man bemerken, das es nichtmal mehr auf Kurzstrecken funktioniert. Soweit ich das sehe, ist das kein vorrübergehendes Hoch, sondern kontinuirliche Verschlechterung in allen Bereichen, trotz entgegengesetzter technischer Entwicklung.
aber der Schaffner hats erlaubt, obwohl er das gar nicht durfte
Diese Ausrede von der Schuldumkehr kennen wir von den Verkehrsbehörden. Wenn der Schaffner mal nicht so genau hinkuckt, hat er nicht erlaubt. Wenn er die Tür nicht bewacht, hat er nicht erlaubt. Komischerweise gehts aber sehr wohl beim Vollstopfen, eine starke Bremsung und es brechen Arme und Rippen, weil 3/4 nichts zum festhalten haben, während sie sehr wohl die Tür zur leeren ersten Klasse bewachen. Ob sie wohl haften, wenn bei Bremsung einer von 20 Masseträgheiten durch die geschlossene und bewachte Tür gedrückt wird… Ich sehe es umgekehrt: Der Verschluß der ersten Klasse ist dann völlig unabhängig von internen Vorgaben ein schweres Pflichtversäumnis, Sicherheit vor Arbeitgeber.
Zu den ganzen Warums der verdächtigen oder unverdächtigen Denkfabrik läßt sich wohl feststellen, weil noch nie ein Zugbegleiter vom wütenden Mob erwürgt wurde.
Die Lösung darf dann meiner Meinung nach gern individueller sein
Jo, auf dem Radweg auch, dann muß er halt langsam und vorsichtig fahren. Verträge sind wie Vorschriften einzuhalten, nicht planmäßig außer Kraft zu setzen. Beherrscht man die Technik nicht mehr, dann muß sich die Planung eben daran ausrichten, und nicht jeder einzelne Kunde zufällig in Haftung genommen werden.
„Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.“
„Gehe von Absicht aus, auch wenn Dummheit die bequemere Erklärung ist“, „Riecks Rasiermesser“, Christian Rieck.
wegen „Straßenmitnutzung“. Das fließt dem Presseheini nur bei Radfahrern aus der Tastatur.
„Polizisten als Sprayer unterwegs“
Mal sehen, obs ne Antwort gibt: Werden dieselben Kriterien angelegt bei beschilderten Radwegen auf der linken Seite? Das Infolge dessen diese Schilder also abgebaut werden?
Bonus: Linkes Blau entfaltet keine Wirkung, ist also illegal. Sind solche Sprayereien zulässig?
Nicht „Dieser ‚Polizist‛ zieht Gurtsünder aus dem Verkehr“.
Auch nicht „Dieser ‚Polizist‛ zieht Temposünder aus dem Verkehr“.
Auch nicht „Dieser ‚Polizist‛ zieht Alkoholsünder aus dem Verkehr“.
Auch nicht „Dieser ‚Polizist‛ zieht Vorfahrtsünder aus dem Verkehr“.
Auch nicht „Dieser ‚Polizist‛ zieht Defektesünder aus dem Verkehr“.
Nein, das steht da nicht. Aber … es dauert nicht mehr lange, dann ist das Lebenserfahrung, Hans-Guck-In-Die-Luft ersetzt durch Hans-Wisch-Das-Gerät.
Gibt es garantiert.
dann "hilft" für die Straßenverkehrsbehörde für die Zukunft nach
Meinst du das weiße Schild? inoffiziell, unzulässig, unbeachtlich, nichtig
Ach so, Vorfahrt gewähren, sehe ich jetzt erst. Fahrbahn.