Gerade außerorts ist diese Beschilderung wegen der impliziten Schrittgeschwindigkeit ja wahnsinnig sinnvoll. Hier gibt es ab zu und nur die "Radfahrer frei"-Schilder, auch auf der rechten Seite. Gilt da eigentlich dann auch Schritttempo?
Beiträge von mgka
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,,, und hinsichtlich der Benutzungspflichten hast du dann ein Jahr, um das mal systematisch anzugehen?
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Was könnte der Anlass für so ein Treffen sein...!?
Die Stadt Homburg (aber leider auch deren Radfahrer und Radfahrervertreter...) wollen ums Verrecken nicht die Benutzungspflicht ihres aberwitzigen
mitten in einer
aufgeben...
Dass es solchen Murks im Jahre 2019 immer noch gibt. An wen richtet sich denn das Zeichen 205 in Kombination mit dem "Radfahrer absteigen"? Zeichen 205 richtet sich an grundsätzlich nur an Fahrzeugführer, Radfahrer, die absteigen, sind dann aber Fußgänger...
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Willst du dich echt auf das alte Ding "RSA95" zurückziehen? Da stehen ja zum Teil Maße für "Notwege" drin, da wird einem schlecht. Die Vorschrift ist schon seit langer Zeit im Überarbeitung, schauen wir mal, ob es nächstes Jahr dann endlich eine "RSA2020" geben wird. Angeblich werden die dort genannten Maßnahmen mehr Raum für Fußgänger und Radfahrer vorsehen. Wir können gespannt sein.
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Ich habe mir sagen lassen, dass es bei Fußballspielen in der Münchner Allianz-Arena völlig normal ist, wenn man nach Spielende mehrere Stunden mit dem Pkw aus dem Parkhaus braucht. Allerdings gibt es um die Arena herum nur eingeschränkt Parkplätze, sodass häufig nur das Parkhaus infrage kommt. Oder eben ein anderes (sinnvolleres) Verkehrsmittel...
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Schreibe das doch bitte alles ans KVR (verkehrsanordnungen (PUNKT) kvr (ÄT) muenchen.de). Ja, die wissen das sogar schon, aber steter Tropfen höhlt den Stein, Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dort viel mehr Beschwerden von Autofahrern statt von Radfahrern eingehen.
Was mich in letzter Zeit ebenfalls so generell aufregt, ist dieses "Vision Zero"-Geschwätz. Klingt gut, muss man als Politik und Verwaltung natürlich dafür sein. Nur: solange man nicht nur an Baustellen solchen Mist anordnet, wird das in 100 Jahren nix. Also hält man doch besser die Klappe und macht erst mal seine Arbeit richtig.
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Und die täglich 142.000 Kraftfahrzeuge, selbst auf den 8-spurigen Abschnitten der A99 (Münchner Autobahnring) fahren weniger Fahrzeuge.
Allerdings sind die Voraussetzungen für die Anordnung von einem VZ240 auf der Donnersberger Brücke schlicht nicht gegeben: alle drei Vorgaben aus den VwV-StVO sind nicht erfüllt, außerdem haben die Rampen auf beiden Seiten mehr als 3% Gefälle. Da hätten sich die städtischen Referate halt schon vor Jahren einmal zusammensetzen und überlegen müssen, wie man die Situation entschärft. Die Bushaltestellen auf der Brückenmitte machen die Situation ja nun auch nicht besser.
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Und in der Praxis sieht die Marschnerstraße in München dann so aus:
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Dann richte doch am besten mal eine Anfrage ans KVR und weise ausdrücklich auf das aktuelle Urteil hin. Man ist in der Landeshauptstadt doch soooo stolz auf die vielen Fahrradstraßen. Nachdem allerdings nicht gerade wenige ähnlich aussehen wie die Marschnerstraße, wäre deren Aufhebung in größerem Stile angezeigt. Oder aber man ordnet endlich einmal verkehrsrechtliche Maßnahmen - und vollzieht diese dann auch konsequent - in diesen Straßen an, damit Radfahrer tatsächlich vorankommen (bestes Beispiel: Sparkassenstraße).
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§ 50 StVO, in welchem man meinte, für ein kleines Eiland in der Nordsee eine lokale Sonderregelung treffen zu müssen.
Hätte man - wie hier - offenbar auch schlicht auf lokaler Ebene lösen können.
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Mein dazugehöriger Kontakt zur Landeshauptstadt hat dazu geführt, dass der Baustellenbetreiber eins auf die Finger bekommen hat. Und im selben Atemzug begründete man mir das 240er damit, dass der Radweg temporär immer mal wieder kurzzeitig gesperrt würde und der Radverkehr über den dann *zack* eingerichteten gemeinsamen Geh- und Radweg geführt wird. Das Schild jedesmal hinzustellen und wieder wegzuräumen kann nun wirklich niemand verlangen.
Hast du eigentlich mal gefragt, ob denn da alle in den VwV-StVO genannten Voraussetzungen für das VZ 240 überhaupt erfüllt sind, als da wären:
- es ist unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar,
- es ist mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar,
- die Beschaffenheit der Verkehrsfläche genügt den Anforderungen des Radverkehrs.
Das KVR meint zwar immer, es genügt sich auf die uralten Vorgaben der RSA 95 zu berufen, ich sehe aber nicht, warum dadurch die Verwaltungsvorschrift in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt sein kann. Ohnehin gilt auch in Baustellen § 45 StVO, worin die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet werden, über jede verkehrsrechtliche Anordnung ermessensfehlerfrei zu entscheiden. Selbstverständlich gilt das auch hier.
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Hat die Hamburger Polizei eigentlich sonst nichts zu tun? Ist sie nicht gleichzeitig auch Straßenverkehrsbehörde? Also die Münchner StVB säuft wohl grad in Arbeit ab, das wird doch im Norden der Republik kaum anders sein.
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... und nach Beendigung der ganzen Baustellen lässt man den Radstreifen auf der rechten Fahrbahn dann am besten gleich bestehen, um die Attraktivität der Landsberger Straße für den Radverkehr wenigstens ein bisschen aufzuwerten.
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Eher anders herum: das KVR meint, dass die (völlig veralteten) Vorgaben der RSA95 grundsätzlich ausreichen, wenn es um Not-Rad- und Fußwege in Baustellen geht. Aus meiner Sicht ist das falsch: auch in diesem Fall ist für jede Anordnung ermessensfehlerfrei zu prüfen, ob die Belange aller Verkehrsteilnehmer den Richtlinien entsprechend gegeneinander sinnvoll und korrekt abgewogen wurden. Sich immer nur nur auf die Mindestmaße zu berufen, reicht nicht aus.
Ich habe mich aus gegebenem Anlass mit dieser Frage vor kurzem an die Regierung von Oberbayern gewandt. Antwort ist zugesagt, aber steht noch aus.
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Dann brauchen wir uns Radfahrer aber auch nicht wundern, wenn sich nie etwas ändert. Dass es manchmal mit einem Widerspruch/einer Klage nicht klappt ("vor Gericht und auf hoher See..."), damit muss man leben. Aber alles widerstandslos schlucken - das wird nix!
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Die Facebook-Gruppe ist nicht öffentlich einsehbar.
Trägt denn ein solches Bußgeld niemand zum Amtsrichter?
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Der Artikel ist ja wohl schlecht recherchiert:
1) Wieso sollte der Hamburger Senat über die EInführung einer Kennzeichenpflicht für Radfahrer bestimmen können? Das ist doch wohl Sache des Bundes. Und selbst wenn: dann würde das ja nur Radfahrende betreffen, die in der Hansestadt wohnen. Die anderen drumherum (Niedersachsen, S-H) wären davon gar nicht betroffen und dürften auch ohne Kennzeichen herumfahren.
2) Statistik war für viele schon immer eine etwas schwer zu verstehende Sache: ich bezweifle, dass die Hamburger Polizei regelmäßig eine genüg große Stichprobe erhebt, um nun behaupten zu können, dass die Anzahl der Rotlichtsünder steigt. Mehr als "Momentaufnahmen" sind das doch nie. Wenn ich natürlich eine "Schwerpunktaktion" mache, dann werde ich zahlenäßig mehr "Sünder" erwischen.
Aber natürlich übernehmen das Zeitungen ungefragt, um eine geiwsse Stimmung zu erzeugen. "Investigativer Journalismus" ist sowas von außer Mode gekommen.
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Es ist wohl tatsächlich so, dass man "vergessen" hat, den Bußgeldkatalog sinnvoll zu ändern, als man die Beleuchtungsvorschriften vor einiger Zeit geändert hat. Will heißen: defekte, am Fahrrad montierte Beleuchtung kann zu einem Bußgeld führen, wenn man tagsüber ohne Beleuchtung ist das kein Problem.
Geht ja auch nur um Radfahrende...
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Ich meine, sie dürfen sogar 27,5km/h fahren, 10% Toleranz ist nämlich zulässig.
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Verkehrszeichen 442 heißt zurecht "Vorwegweiser". Es gehört zu den "Richtzeichen" und nicht zu den "Vorschriftzeichen". Insofern ist ein Hinweis, mehr aber auch nicht.