Sobald die ersten Bußgelder verhängt werden, wird es also auch eine Reihe von Widersprüchen geben.
Widerspruch? Ne, nicht mehr zulässig. Das landet dann direkt bei der 23. Kammer am Münchner Verwaltungsgericht (zuständig für ganz Oberbayern für Klagen hinsichtlich Straßenverkehrsrecht). Und wie ich den Vorsitzenden dort kenne, wird der sich die Sache sehr genau anschauen.
ZitatVielleicht ist das Ganze nur eine Show, in der Hoffnung, dass sich einige trotzdem daran halten.
Genau das!