Beiträge von mgka

    Was ähnliches gibts auch hier. Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...

    Was sollte denn hier jetzt uneindeutig sein? Fahrbahn und Radweg haben doch dieselben Vorfahrts-"Rechte" (wobei hier ja eher -"Pflichten").
    Für einen nach rechts abbiegenden Radfahrer kommt ja erschwerend § 10 S. 1 StVO hinzu.

    "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Zumindest aus Richtung Süden ist es für Radfahrer an der dann dritten Überfahrt nicht ersichtlich, dass sie auf ihren Vorrang verzichten sollen, nachdem an beiden vorangehenden ja extra ein VZ 205 steht: (1) und (2).

    Und wer genau schaut, stellt fest, dass das mittlere VZ 205 erst nach dem Juli 2022 aufgestellt wurde. Warum man dann den nördlichsten Arm nicht gleich auch noch mit "versorgt" hat, ist natürlich umso unverständlicher.

    Ich kenne die Stelle schon länger aus eigener Anschauung, da ich da hin und wieder mit dem Rennrad vorbeikomme, wobei mir dieses "mittlere" VZ205 noch gar nicht wirklich vor Ort aufgefallen ist, allerdings meide ich die Stelle auch eher und komme da 1-2x pro Jahr vorbei.

    Aus einem VZ205 am Radweg kann ein abbiegender Kfz-Lenker aus welcher Regelung doch gleich einen Vorrang für sich herleiten? Ich wüsste keine.

    So oder so, diese Einmündung ist verkehrsrechtlich völlig vermurkst.

    Das sind aber nur gelegentlich kraftwagenstraßennahe Kraftradschnellwege. Da dürfte ein Kraftradfahrer mit 100 lang düsen (also praktisch 140), das wäre mir als Radler angesichts der Schmalheit zu gefährlich, dann doch lieber den viel breiteren Kraftwagenweg nehmen ... Mit 260 kennt man das ja, aber so?

    Oh, eine solche Beschilderung kannte ich noch gar nicht. Ob man da unwissentlich die Motorräder zugelassen hat, weil man dachte, dass dieses Verkehrzeichen 251 alle Kraftfahrzeuge einschließt? Dabei sind es nur Kraftwagen und mehrspurige Fahrzeuge.

    Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Genau darauf zielte ja meine Frage - und nein, eine zufriedenstellende Antwort darauf habe ich bisher nicht bekommen, und ich bin überzeugt, es gibt sie auch nicht.

    Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Aus meiner Sicht wäre es schon ein Fortschritt, wenn es einen Mechanismus gäbe, mit dem man Leute, die ganz offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahrtauglich sind, aus dem (Auto-)Verkehr ziehen könnte. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass bestimmte Befunde meldepflichtig wären und die Fahrerlaubnis damit zunächst eingezogen wird und nur nach einem positiven ärztlichen Gutachten zurückgegeben wird, ggf. unter Auflagen. Ich denke dabei an Dinge wie Demenz, Schlaganfall, Herzinfarkt, Augenverletzungen, ...

    Da bin ich mir nicht so sicher - da könnten am Ende Leute auf die Idee kommen, nicht zum Arzt zu gehen, damit der dann ggf. die Gebrechen nicht an die zuständige Führerscheinbehörde meldet.

    Bei meinen Eltern sehe ich gerade auch, wie beschwerlich das Leben selbst am Rande einer Großstadt ohne Auto sein kann (sie haben ihr Auto vor einigen Jahren abgeschafft). Trotz des gut ausgebauten ÖPNV ist es für sie mittlerweile sehr schwer herumzukommen, da sie nicht mehr gut zu Fuß sind.

    uhm - doch, ich denke schon, dass Tests etwas ändern.

    Verantwortliche haben das Gefühl: "wir haben etwas getan!" und die Bürger*innen haben das Gefühl "endlich wird mal etwas getan".

    Das ist - ja, der Vergleich ist schräg - ähnlich wie nach "Messerangriff in XY", wo *schwupps* 3 Tage später völlig bekloppte Referentenentwürfe aus dem Innenministerium auf den Tisch gelegt werden, die "Sehr her! Sicherheit!!!" schreien und für 90% der Bürger*innen auch danach klingen. aber de facto nichts ändern. Außer mehr Aufwand/mehr Überwachung/mehr Einschränkung

    Jo, da sind wir einig. Es muss sich halt irgendwie für eine irgendwie geartete Mehrheit "gut anfühlen". Ob wirklich was dabei rumkommt? Geschenkt! Eine fatale Entwicklung, der man endlich Einhalt gebieten muss.

    Ist eine Flugtauglichkeitsuntersuchung verhältnismäßig? Oder ist diese Frage nicht so wichtig, weil sie nur eine Minderheit betrifft?

    Ich denke, beim Flugverkehr kann man schon höhere Anforderungen als bei anderen Verkehrsarten stellen, aber am Ende kommt es auch auf die Ausgestaltung der Untersuchung an bzw. auf die Konsequenzen, die drohen, wenn man die Untersuchung nicht (mehr) schafft.

    „Geeignet“ bedeutet insbesondere, ...

    Verwaltungsrechtlicht ist die Prüfung auf Geeignetheit allerdings meist die kleinste Hürde. Denn es genügt dafür in der Regel, dass die Maßnahme eine zumindest kleine (positive) Auswirkung zeigt. Deine Überlegungen würde ich daher eher der Prüfung auf Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinne/Angemessenheit) zuordnen.

    Spielt aber am Ende keine Rolle, denn alle drei Prüfungen (auf Geeignetheit, auf Erforderlichkeit und auf Angemessenheit) müssen ja kumulativ positiv ausgehen, damit die Maßnahme verwaltungsrechtlich begründet wäre.

    Naja, passend dazu: die meisten Bürgermeister und Kommunalverwaltungen haben doch bis heute nicht mitbekommen, dass Straßenverkehrsrecht alleiniges Recht des Bundes ist ("übertragener Wirkungskreis") und meinen daher bis heute, auf ihrem Gemeindegebiet nach Lust und Laune schalten und walten zu können.

    Hatten wir das schon hier:

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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, die anderen zahlen halt sonst Lehrgeld.

    Aber wenn’s um den Autoverkehr geht, dann setzen ja die menschlichen Hirne regelmäßig aus.

    Der Radweg dort ist für das Radverkehrsaufkommen viel zu schmal, ich befahre den sehr häufig auf meinen Rennradausfahrten. Da dort aber das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit einem Benutzungspflicht-geilen Mitarbeiter in der StVB zuständig ist, ist das Ding natürlich bebläut.

    Schon das Auffahren auf diesen Weg von Wolfratshausen kommend ist eine Zumutung (nein, Reinzoomen hilft nix, es gibt die obligatorische Querungshilfe dort nicht).