... und ein unnötiges
auf einem Weg, der 500m vorher als
beschildert ist.
Nenene: Für Fußgänger geht's nicht weiter und für Radfahrer: ABSTEIGEN VERBOTEN!!! ![]()
... und ein unnötiges
auf einem Weg, der 500m vorher als
beschildert ist.
Nenene: Für Fußgänger geht's nicht weiter und für Radfahrer: ABSTEIGEN VERBOTEN!!! ![]()
Als ich ihr erklärt hatte, dass sie zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg auf 1,6 Kilometer linksseitig nur Schrittgeschwindigkeit kriechen darf, kippte die Stimmung. Zuvor hatte sie mir erklärt, dass die Benutzung der gemeinsamen Geh- und Radwege für sie einfach "sicherer" ist als die Fahrbahn. Ich weiß nicht, ob das Fahrrad für sie das richtige Verkehrsmittel ist...
Das mit der "Schrittgeschwindigkeit" triggert auch hier die Radfahrenden regelmäßig. So das übliche Szenario halt: ich fahre mit 25-30 km/h auf der Fahrbahn, daneben ein Gehweg ("Radfahrer frei"). Radfahrer will mit mir "Schritt" halten, an der nächsten roten Ampel die Frage: "warum fährst du auf der Straße?" - ich: "weil ich kein Schritttempo fahren will". Und dann ist Polen offen ![]()
IMMER DIESE RADFAHRER (und dann sind's auch noch Mitglied hier im Forum
)
Interessant, dass auf beiden Seiten nur die "Sanktionierbarkeit" aber nicht die "Strafbarkeit" Voraussetzung ist.
Und er wurde tatsächlich am Ende eingebuchtet.
In Sachsen-Anhalt sinken die Radunfälle gegen den Bundestrend. Ist aber auch wieder nicht recht.
Natürlich nicht, sonst müsste ja das RAAAAAADWEEEEEEG-Geschrei womöglich verstummen?
Denen muss ich wohl mal das Schongauer Urteil zukommen lassen. Kann jemand den Artikel komplett lesen?
Die allgemeine menschenverachtende und niederträchtige Denkweise auf den Punkt gebracht.
Wie das funktioniert? Erste Idee: Benutzungszwang komplett abschaffen.
Unfälle an FGÜ. was könnte man tun, woran könnte es lieg... MEHR TECHNIK DRAUFWERFEN!!!!
Nachdem der Artikel hinter der Paywall ist: warum liegen da ein Fahrrad und ein Helm an einem Fußgängerüberweg?
Pforzheim ist eine der nur fünf deutschen Großstädte mit durchgehend Fahrrad-KFZ-Visionzero seit (mindestens) 2013. Quintessenz: „it‘s *not* the infrastructure, stupid.“
Könnte aber auch daran liegen, dass dort sicherlich sehr wenig Radverkehr ist. Ich meinte mit dem "Vorhof zur Hölle" eher auch die dortige Straßenverkehrsbehörde, eine der unangenehmsten, mit denen ich bisher zu tun hatte.
Haha, Pforzheim, in der Tat Vorhof zur Hölle...
War im Herbst dort im Bauhaus (mit dem Auto) auf dem Weg nach Karlsruhe, der Mist ist mir gar nicht aufgefallen, aber mangels persönlicher Betroffenheit tickt die Uhr wegen der Jahresfrist noch gar nicht.
Neuferchauer Bürger wollen die Benutzungspflicht zurück
Neuferchau will Radwegschilder – die Stadt kann nicht helfen
Manche (viele?) wollen halt zwangsbeglückt werden...
Wobei das gezeigte Gehwegschild (VZ 239) doch definitiv mehr als 30 Jahre alt sein muss, dem Design nach zu urteilen.
Bei allen der in der Studie genannten Städten, wo ich mich darum bemüht habe, die wissenschaftliche Basis der städtischen Erfolgsmeldungen nachzuvollziehen, komme ich zu dem Schluss, dass keine davon wirklich den Anspruch erfüllt, die Hypothese „30 auf Magistralen erhöht nachweisbar die Verkehrssicherheit“ zu belegen.
Naja, gut, bei vielen solchen "Studien" hat man ja mittlerweile den Eindruck, das Ergebnis steht vorher schon fest.
Fällt dieser Weg eigentlich in die Kategorie "baulich angelegt"? Gilt damit bei der Anordnung der Benutzungspflicht § 45 (9) S. 3 StVO? ![]()
Wer braucht schon eine Fahrradstraße, wenn man auch einfach mal random 100 Meter Reitweg in die Siedlung setzen kann.
Ich hoffe, alle Reiter(innen) beachten dann die Reitwegbenutzungspflicht!
Auch Oberhausen geht (schon!) mit der Zeit:
Und offenbar dürfen neuerdings Kommunen nach Belieben neue Verkehrsschilder erfinden...
Ah, interessant, ich war bisher von einem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg ausgegangen. Wobei der vielleicht sogar angeordnet aber eben nicht entsprechend beschildert wurde?
Das Geländer entspricht nicht den aktuellen Regelungen
DAS möchte ich gerne mal erleben, dass eine Radverkehrsanlage über Nacht dauerhaft gesperrt wird, weil sie seit Jahrzehnten nicht den aktuellen Regelwerken entspricht. Paaahhh....!!!!!!!
So eine Brücke haben wir hier auch gerade.
Nach einer Klageandrohung wurden die (ohnehin überflüssigen) VZ 254 entfernt, aber die VZ 239 blieben stehen, mithin ist das Radfahrer weiterhin nicht erlaubt.
Mittlerweile wurden die Gehwegschilder umgeworfen, was die zuständige Behörde offenbar nicht stört. Nun denn, dann können ja alle, die wollen, wieder drüberradeln.
Gegen Spekulation sind auch Strom, E-Autos und Wärmepumpen nicht gefeit.
... und es ist ja auch nicht so, dass man die Mehreinnahmen hinsichtlich der Umsatzsteuer verschmähen würde.
Nach dem Motto: Weil die aktuellen Vorschriften nicht eingehalten werden, brauchen wir eine weitere Vorschrift, in der steht, dass sie einzuhalten ist!
Ich hätte mittlerweile nichts mehr dagegen, diesen Artikel ersatzlos abzuschaffen. Aber das ging halt nur mit 2/3 Mehrheit... und so selbslos sind die Herrschaften ja im Bundestag/-rat dann sicher nicht.
Man kann solche Urteile vollstrecken lassen, allerdings in der Regel nur gegen die Körperschaft, die beklagt wurde und unterlegen ist. Dazu gibt es "Zwangsgelder" von bis zu 10.000 €, die derzeit aber noch eher "linke Tasche, rechte Tasche sind". Das soll in Zukunft geändert werden, wenn auch -aus meiner Sicht - nicht konsequent genug.
Ansonsten sei auf Art. 34 GG verwiesen:
"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."
Da sollte halt zumindest sinngemäß stehen, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich der Rückgriff erfolgt.