Beiträge von mgka

    Oh, da hätten wir uns gestern ja treffen können, ich war auch da :) .

    Das war nach fast 26 Jahre Umzug nach München übrigens das allererste Mal, dass ich in FFB selbst war (sonst höchstens mal vorbei-/durchgefahren). Aber das, was ich da an Radwegbeschilderungen auf dem Weg zum Bahnhof zum Kloster Fürstenfeld gesehen habe, würde locker reichen, um das Verwaltungsgericht München mehrere Jahre lang zu beschäftigen =O .

    Nur mal ein Foto mit einer völlig sinnlosen Anordnung (Oskar-von-Miller-Straße):

    Generell hat man den Eindruck, bei der Stadt als Straßenverkehrsbehörde gilt: Hauptsache, die Radfahrer sind weg von der Fahrbahn.

    Danke für die gute Zusammenfassung! Hatte beim Lesen sehr ähnliche Gedanken.

    Die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz, sowie nachhaltige Stadtentwicklung sollen erleichtern, Beschränkungen des Kfz-Verkehrs einfacher umzusetzen.

    "Nachhaltige Stadtentwicklung" ist auch heute schon möglich - und damit lässt sich sogar ein wenig die StVO "aushebeln", wenn man denn wollte. Wie das geht?

    Indem die entsprechende Gemeinde so etwas wie ein Stadtentwicklungsplan aufstellt, welcher durchaus auch verkehrslenkende Maßnahmen umfassen kann. Ein solcher Plan fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kommunen, ist also ihr eigenes, kommunales (Selbstverwaltungs-)Recht, während Straßenverkehrsrecht Bundesrecht ist, welches die Gemeinden (eigentlich erst einmal die Länder) in Stellvertretung im sog. "übertragenen Wirkungskreis" vollziehen. Damit bleibt ihnen - eigentlich - recht wenig Handlungsspielraum, und insbesondere sind sie dann 100% Weisungsempfänger "von oben", ohne sich dagegen wehren zu können (VG München - Urteil als Beispiel, Randnr. 26ff).

    Zitat

    Die Zielrichtung ist klar: Der ADFC möchte mehr separierte Fahrrad-Infrastruktur. Nach Aufhebung der RWBP würde eine "Soziale Benutzungspflicht" bestehen bleiben und Radfahrer, die die tollen Angebotsradwege dankend ablehnen, weiterhin oder sogar verstärkt den Aggressionen motorisierter Verkehrsteilnehmer ausgesetzt sein.

    Aber mit welchen Mitteln willst du denn diese "soziale Benutzungspflicht" überwinden?

    Wenn ich das richtig sehe, ist das noch kein beklagenswerter Widerspruchsbescheid, sondern Jena fragt, ob man trotz der "genialen" Ablehnung weiterhin widersprechen mag und sich somit von der Behörde eins höher einen dann klageberechtigenden Widerspruchsbescheid kostenpflichtig einhandeln möchte ..

    Das Schreiben freilich noch nicht, aber ich würde als Antragssteller auf den Bescheid bestehen, der dann von der "Behörde eins höher" kommt. Kostentechnisch ist das überschaubar, und wenn man die sich ggf. anschließende Klage gewinnt, gibt's natürlich auch die Widerspruchsgebühr zurück.

    Letzte Woche sind wir mit dem Zug von Lüneburg nach London und wieder zurück gegurkt, das war eine Zumutung sondergleichen, die mich von der Idee, noch einmal mit der Bahn solche Distanzen zurücklegen zu wollen, tatsächlich geheilt hat.

    Rein interessehalber: wie seid ihr denn da gefahren? Ich bin Mitte Juni die Strecke Karlsruhe - Paris - London und retour gefahren. Das hat in Frankreich und UK sehr gut geklappt, der Eurostar war auf der Rückfahrt am Samstagabend sogar fast zehn Minuten früher(!) am Gare du Nord. Allein in Deutschland hat's in beide Richtungen geklemmt, aber der Streckenabschnitt war ja zum Glück recht kurz.

    Der "Umweg" über den Antrag auf ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung ist aber nicht mit einer Anfechtungsklage gleichzusetzen. Warum?

    1. Zumindest das VG München meint (siehe den Link zum Urteil von simon weiter oben), dass sich sachliche oder rechtliche Umstände geändert haben müssen, damit ein solcher Antrag überhaupt zulässig ist. Das ist ja hier nicht unbedingt (mehr) anzunehmen.
    2. Für eine solche Verpflichtungsklage gelten weitere (höhere) Anforderungen an die Zulässigkeit, u.a. eine nachhaltige(re) Betroffenheit. Im Gegensatz zur Anfechtungsklage, da genügt die äußerst geringe Wahrscheinlichkeit, irgendwann einmal von der Beschwer wieder betroffen zu sein. Das ist quasi immer der Fall.

    Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (was man in Bayern ja auch schon vor 15 Jahren durchgezogen hat) war eben nicht nur eine "Verwaltungsvereinfachung", sondern hat dazu geführt, dass man deutlich mehr Geld in die Hand nehmen muss, um die Verfristung aufzuhalten. Widerspruchsgebühr bei Ablehnung: 28,50 €, Gerichtskosten für eine Anfechtungsklage bei einem Regelstreitwert von 5.000 €: 483 €. Das war aus meiner Sicht von den Landesregierungen natürlich völlig beabsichtigt.

    Ich bin im letzten September zum ersten Mal da langgefahren, da war der Tunnel schon längst in Betrieb. Aber die 12-Monats-Frist ist bei mir noch nicht um.

    Diese Frist würde ich auf keinen Fall verstreichen lassen. Ist Widerspruch möglich? Oder muss gleich geklagt werden?

    Welche Maßnahmen außer der Klage (Widerspruch?) willst du denn sonst ergreifen? In Bayern hilft ausser klagen eigentlich kaum mehr was. Zumal ja nun ein Vierteljahrhundert Zeit war, den Murks mal abzuräumen.

    Außerdem müssen die rechtswidrigen Schilder weiterhin beachtet werden,, solange sie stehen und nicht ein Gericht sie kassiert hat.

    Wenn sich das noch weiter hinzieht, würde ich kurzfristig die Klage mit einem fixen Datum androhen, verbunden mit dem Hinweis, dass nach so langer Zeit und Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Dreimonatsfrist eine Berufung auf § 161 Abs. 3 VwGO nicht länger infrage kommt.

    Also das entsprechende Straßen- und Wegegesetz könnte schon eine (gewisse) Verpflichtung der StVB gegenüber beinhalten, da für freie Sicht zu sorgen. Also zB indem man dem Eigentümer die Beseitigung der Sichtbehinderung vorschreibt.