Gut gesagt! Ich erlebe viele Leute in meiner Umgebung, die mich ein bisschen schief anschauen, wenn ich eine Sache vor das Verwaltungsgericht trage. So nach dem Motto "warum denn das?". Auf die Antwort: "Weil die Handlung der Behörde rechtswidrig ist, weil sie ihre Entscheidungskompetenz überschritten hat und weil das sonst immer so weitergeht" erntet man Schulterzucken, so nach dem Motto "was ist denn das für ein Nerd?". (vielleicht war @Natenom halt auch ein bisschen so).
Und die Behörden? Na, die sind ja schon gar kein Widerspruch mehr gewöhnt. Und wenn man klagt, dann fallen sie aus allen Wolken - wie der Untertan es wagen kann, gegen die Obrigkeit aufzubegehren??
Den Vogel abgeschossen hat ja letztes Jahr die Stadt Illertissen auf die Bitte um Akteneinsicht wegen einer Benutzungspflicht:
"Eine Rechtsgrundlage für die von Ihnen erbetene Akteneinsicht ist nicht ersichtlich. Eine Stellungnahme zu den bestehenden Verkehrsregelungen wird dann gegebenfalls im gerichtlichen Verfahren erfolgen."
Tja, dann hab ich geklagt, und jetzt ist es auch wieder nicht recht. In Bayern gibt es mangels IFG in der Tat nicht direkt eine Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht, aber nach der Klageerhebung dann halt schon. Man kann es sich einfach und man kann es sich schwer machen als Behörde...