Beiträge von mgka

    Gut gesagt! Ich erlebe viele Leute in meiner Umgebung, die mich ein bisschen schief anschauen, wenn ich eine Sache vor das Verwaltungsgericht trage. So nach dem Motto "warum denn das?". Auf die Antwort: "Weil die Handlung der Behörde rechtswidrig ist, weil sie ihre Entscheidungskompetenz überschritten hat und weil das sonst immer so weitergeht" erntet man Schulterzucken, so nach dem Motto "was ist denn das für ein Nerd?". (vielleicht war @Natenom halt auch ein bisschen so).

    Und die Behörden? Na, die sind ja schon gar kein Widerspruch mehr gewöhnt. Und wenn man klagt, dann fallen sie aus allen Wolken - wie der Untertan es wagen kann, gegen die Obrigkeit aufzubegehren??

    Den Vogel abgeschossen hat ja letztes Jahr die Stadt Illertissen auf die Bitte um Akteneinsicht wegen einer Benutzungspflicht:

    "Eine Rechtsgrundlage für die von Ihnen erbetene Akteneinsicht ist nicht ersichtlich. Eine Stellungnahme zu den bestehenden Verkehrsregelungen wird dann gegebenfalls im gerichtlichen Verfahren erfolgen."

    Tja, dann hab ich geklagt, und jetzt ist es auch wieder nicht recht. In Bayern gibt es mangels IFG in der Tat nicht direkt eine Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht, aber nach der Klageerhebung dann halt schon. Man kann es sich einfach und man kann es sich schwer machen als Behörde...

    Man sieht doch längst, dass es das mit "ein Radweg neben jede Fahrbahn" auch in 100 Jahren nirgendwo geben wird. Der Radentscheid in München kommt kaum voran, es werden jetzt erstmal Radwege in Straßen gebaut, wo sie eigentlich kaum jemand braucht, aber da ist halt wenig Konfliktpotenzial und man kann hinterher sage: "schaut's her, wir tun was".

    Irgendwie sehe ich bei keiner Behörde oder staatlichen Institution, dass das Wort "Priorisierung" irgendeine Bedeutung haben könnte. Das gilt insbesondere aber keineswegs ausschließlich für die Nicht-Umsetzung der Radverkehrs-"Novelle" von 1997. Wenn überhaupt, wird irgendetwas hingewurschtelt, das dann nur zu 90 % fertig wird, und für die restlichen 10 % dauert es dann weitere zehn Jahre. Sobald zwei unterschiedliche Behörden involviert sind, klappt beim Radverkehr schlicht nix, weil man müsste sich ja absprechen.

    Ein solcher Klassiker zB hier (Baureferat und das Kreisverwaltungsreferat hätten sich halt mal vorher abstimmen müssen):

    Das ist am Mittleren Ring in München. Ob man das auf der Fahrbahn auch so ausgeführt hätte? Aber zum Mitdenken wird bei der Landeshauptstadt München wohl schon lange niemand mehr bezahlt.

    Naja gut, hier hat man ja auch alles getan, um den Verkehr auf der Fahrbahn mit maximaler Geschwindigkeit durchfahren zu lassen. Allerdings wirkt das jetzt auch nicht, als sei das ein fahrbahnbegleitender Radweg?

    In Bayern sieht man das immer mehr, daher auch meine Klage vor dem VG München, um das - hoffentlich - mal verkehrsrechtlich zu klären. Nach bald einem halben Jahr hat sich die Beklagte bequemt, die Akten ans Gericht zu schicken, muss da mal Einsicht nehmen.

    Mit der Straßenverkehrsbehörde des Enzkreises hatte ich ja auch schon zu tun, die unterscheiden sich nicht wirklich von der Polizei dort... :rolleyes:. Und auch die nächste Eskalationsstufe (Regierungspräsidium Karlsruhe) hat eine zweite Aufforderung gebraucht, um überhaupt mal etwas Vernüftigtes außer Blabla-Blubberblubber zu antworten.

    Wird allerdings vermutlich alles nichts helfen - das VG Karlsruhe wird wohl demnächst eine Anfechtungsklage auf dem Tisch haben...

    Astronomisch?

    Problem ist halt, dass dir die Straßenverkehrsbehörden dann an jeder Einmündung von nem Feldweg ein VZ205 vor die Nase knallen, weil wenn's dann mal kracht, soll wenigstens nicht der Kfz-Verkehr schuld sein.

    Aus meiner Sicht: wenn man vor mehr als einem Vierteljahrhundert die Anzahl der benutzungspflichtigen Radwege auf das gesetzliche vorgeschriebene Mindestmaß zurückgefahren hätte, wäre diese Priorisierung auch einfacher.

    Wenn es aber um die illegalen Parkstände daneben ging, dann hieß es, dass ja „KEINE Radwegebenutzungspflicht“ bestünde (gibt es auch schriftlich von VD5 für einige Straßen, dass ja explizit keine Radwegebenutzungspflicht in einigen Straßen bestünde und die noch stehenden VZ 237 an den „Radfahrstreifen“ abgebaut werden müssten).

    Tja, nur ist die verwaltungsrechtliche Beschwer halt erst dann weg, wenn die Schilder abgebaut sind. Dazu gibt's bekanntlich einen VG Beschluss. Und solange ist auch eine Klage dagegen absolut zulässig.

    Ich denke nicht, dass man die Widmung geändert hat. Meinem Verständnis nach bezieht sich diese auch immer auf eine Straße in ihrer Gesamtheit und nicht auf Teile davon. Für die Umwidmung wäre auch zumindest ein Anhörungsverfahren notwendig gewesen. Einer Klage würde ich sehr gute Chancen einräumen.

    ich denke, das Ergebnis geht in Ordnung. Wenn die Begründung schlecht ist, ist sie schlecht. Wenn die Begründung gut wäre und das dennoch fällt, muss man eben die Gesetze entsprechend anpassen, um bislang notwendige Verrenkungen bei der Begründung bestimmter Anordnungen, überflüssig zu machen.

    Aus meiner Erfahrung muss ich leider sagen, dass man sich aufseiten der Behörden bei vielen verkehrsrechtlichen Anordnungen leider kaum Gedanken macht und selbst wenn, dann diese auch noch selten dokumentiert. Will heißen: wenn der § 45 (9) StVO vor dem Verwaltungsgericht ins Spiel kommt, hat man halt häufig als Kläger leichtes Spiel. Das trifft halt nicht nur auf Radwegebenutzungspflichten zu. Und bedauerlicherweise ist die Lernkurve da sehr flach (also natürlich außer bei Benutzungspflichten :P).

    Im vorliegenden Fall muss man ja doch sehr sicher mit einer Klage rechnen, offenbar war die Behörde - wieder mal - ziemlich unvorbereitet.

    Jo, an dieser Stelle hat es die Straßenverkehrsbehörde komplett vermurkst. Habe demjenigen, der es bei Facebook gepostet hat, dringend einen Widerspruch nahegelegt (den gibt's in BaWü noch).

    Hier steht leider ein Urteil noch aus. Wobei es ja unstrittig sein dürfte, dass der Weg in Schongau Teil der Straße ist und damit hinsichtlich Vorrang/Vorfahrt genauso behandelt werden muss wie die danebenliegende Fahrbahn. Alles andere gibt ganz schnell ganz großes Durcheinander.

    Weiteres Beispiel, das mir gerade in die FB-Timeline gespült wurde: L283 / Bad Saulgau. Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.