Beiträge von mgka

    Schlimmer sind doch die gemischten Streuscheiben mit Radfahrer/Fußgänger - da gibt es gar kein Gelblicht. Und zumindest die bayerische Polizei behauptet, dass man als Radfahrer an solche Ampeln zur Not nur in Schrittgeschwindigkeit heranfahren darf, um auf alle Fälle beim Umspringen auf Rot vor der Kreuzung stehenbleiben zu können. Es wird also offenbar eine ggf. unendlich große negative Beschleunigung vom Radfahrer erwartet.

    Dass das Fahren in den ersten Sekunden bei Rot ja gar kein Problem darstellt, weil die Übergangs- und Räumzeiten bei solchen Ampeln natürlich grundsätzlich für Fußgänger berechnet wurden, auf diese Idee kommt man freilich nicht. Aber da müsste man ja gegebenenfalls gerichtlich verwertbare Messungen vornehmen - und darauf hat man insbesondere bei Radfahrern selbstverständlich schon gar keine Lust.

    Ich vermute mal, für die Umsetzung einer solchen "Impfpflicht" wären am Ende die Länder oder gar die Kommunen zuständig?
    Da gilt für München: das wird nix, denn das Referat für Gesundheit arbeitet ungefähr genauso effizient wie die Straßenverkehrsbehörde (Mobilitätsreferat). Mit einer Umsetzung der Maßnahme würde ich dann nicht vor dem Jahr 2050 rechnen...

    Ja, an den Karlsruher Baubürgermeister musste ich auch schon denken, wobei ich gerade feststelle, dass Michael Obert ja schon vor drei Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Seit meinem Wegzug aus Karlsruhe vor 25 Jahren hat sich dort aber - gerade im Vergleich zu München - im Bezug auf den Radverkehr sehr viel getan, und so ganz unverdient hat meine Heimatstadt den 1. Platz im Fahrradklimatest nicht gewonnen.

    Vielleicht muss man nach Ramsauer, Dobrindt und Scheuer selbst um einen Bundesverkehrsminister der FDP froh sein? :rolleyes:

    Hier gibt es wohl schon eine Kopie: https://dynamic.faz.net/download/2021/…ag2021-2025.pdf

    Das erste Überfliegen ist ja eher ernüchternd. Der Fußverkehr ist eher eine Fußnote des Radverkehrs und der Radverkehr geht beinahe unter im ganzen Kraftverkehr.

    Etwa fünf dürre Zeilen zum Radverkehr, wobei die Fußgänger darin gleich mit abgehandelt werden (Zeile 1699ff). Aber vermutlich muss man froh sein, dass es der Radverkehr überhaupt in den Vertrag mit reingeschafft hat...

    Ich bin mittlerweile so weit, in solchen Fällen grundsätzlich die vom Gesetz vorgesehene verwaltungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Alles andere ist in meinen Augen vergebliche Liebesmüh'. Nachdem in Bayern das Widerspruchsverfahren schon vor über zehn Jahren abgeschafft wurde, lautet das dann in aller Regel: Anfechtungsklage, sofern die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nichts fruchtet.

    Letztes Jahr hat man mir in einem ähnlichen Fall wie hier nach der Kontaktaufnahme noch weitere VZ 240 vor den Latz geknallt. Derzeit warte ich dieser Sache auf den Termin für die mündliche Verhandlung vor'm VG München.

    Meine Zweitimpfung war am 30.07.21, insofern mache ich mir da nicht so den Stress (Kombi aus 1. Astra + 2. Biontech, was wohl einen relativ "lang" anhaltenden Schutz bietet). Mein Arbeitgeber hat angekündigt, ab Anfang Dezember Boosterimpfungen anzubieten, da gehe ich mal davon aus, dass das auch klappt, da die Firma eigentlich immer alles sehr gut organisiert, was man ja von staatlichen Stellen nicht behaupten kann, aber lassen wir das...

    Michael Haberland vom Verein "Mobil in Deutschland" hat das weiland genauso gemacht, als er gegen die Popup-Bikelanes in München geklagt hat: erst ganz großes Kino vor der Verhandlung und wichtigtuerisch in die Kamera lächeln, zur Verkündung des (ablehnenden) Urteils dann aber schon fahnenflüchtig geworden.

    Es ging ihm nur darum, seiner Klientel zu zeigen "schaut - ich tu was für euch gegen diesen 'Mist'". Und hinterher sagt er dann, er will in "Revision" gehen (erstmal käme die Berufung, aber gut, wer will sich in dieser Position schon mit rechtlichen Details aufhalten).

    Gibt es schon Neuigkeiten? Offenbar passiert gerade in München dasselbe:

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    Nunja, das mit der Umsetzung. Formal dürften die Verkehrszeichen mit Rechtskraft des Urteils schlicht „unbeachtlicht“ werden, denn das Gericht hat ja den zugrundeliegenden Verwaltungsakt kassiert. Rechtskraft tritt vier Wochen nach Zustellung des Urteils ein, wenn nicht mindestens eine der Prozessparteien Rechtsmittel einlegt.

    Insofern täte es eigentlich schon etwas „pressieren“ mit der Umsetzung, aber da es nicht um den Kfz-Verkehr geht, wird‘s schlicht niemanden interessieren.

    Ansonsten: Glückwunsch - offenbar prima gelaufen, auf den genauen Urteilstext bin ich gespannt.

    Nun ist es allerdings so, dass "personelle Engpässe" kein Grund sind, dass sich Behörden über für sie verbindliche Vorgaben hinwegsetzen. So schreibt u.a. das VG Ansbach:

    Zitat

    Das Fehlen einer ordentlichen, rechtmäßigen Ermessensentscheidung kann auch nicht mit der Arbeitsbelastung der Beklagten und der Vielzahl von ihr erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnungen entschuldigt werden. Schließlich stehen die gesetzlichen Anforderungen des Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG und § 114 VwGO nicht zur Disposition faktischer Zwänge.

    Im Falle von Radwegbenutzungspflichten ist diese "Ausrede" ja sowieso völlig Banane, denn die Regeln sind seit fast 25 Jahren unverändert. Aber dann müsste man ja zugeben - wider besseres Wissen - seit bald einem Vierteljahrhundert rechtswidrig gehandelt zu haben.