Grundproblem ist auch, dass jede kleine SVB ihre eigene Farb- und Zeichenwelt zusammenbastelt. Hier gibts rot gemalte Streifen als „Querungshilfe“ für Fußgänger, dutzende benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege, auf beiden Seiten gleichzeitig angezeigt, bis vor kurzem hatten wir sogar einen benutzungspflichtigen Fahrradschutzstreifen im Gegenverkehr (sic!). Grande catastrophe.
Der geneigte VT, gleich welches Verkehrsmittel, studiert ja nicht die StVO, sondern versucht irgendwie in diesem Durcheinander zurechtzukommen.
Dass es solches Chaos gibt, ist aber auch die Schuld der Aufsichtsbehörden. Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, also hat die ober(st)e Straßenverkehrsbehörde da denn vollen Durchgriff "nach unten". Passiert nur so gut wie bzw. nur dann, wenn es um die rechtswidrige Anordnung von Tempolimits geht. Die werden schnell mal per Dienstanweisung aufgehoben und die untere Stelle mit der Entfernung des Verkehrszeichens beauftragt. Es geht also - wenn man denn will.