Beiträge von mgka

    Es gibt viel langsames, was auf unseren Straßen unterwegs sein darf, womit sich hochgesetzte Gechwindigkeitn bei Räumzeiten abseits von Kraftfahrtraßen eigentlich verbieten. Am besten findet man noch raus, dass in die Richtung ein städtischer Bauhof liegt, wo ab und zu die städtiche Kehrmaschine hinschleichen muss ...

    Natürlich ist das mit der Räumzeit nur eine weitere dämlich Ausrede à la "der doofe Radfahrer wird das schon schlucken".

    Nachdem ich hier mehrfach auch schon so abgespeist wurde und dann aber halt konsequenterweise eine verwaltungsgerichtliche Aufarbeitung angedroht habe (die meisten Behörden hier wissen ja mittlerweile, dass es nicht bei einer Drohung bleibt), geht dann meistens doch was. Also die blauen Lollies verschwinden dann meist. Erst wird dann immer behauptet, man habe die Umlaufzeiten angepasst, auf mein Nachhaken hin, dass ich mir die Ablaufprogramme aber vorher/nachher angeschaut habe und keine Veränderung feststellen konnte, heißt es dann meist "ja, also, wir haben das alles noch mal durchgerechnet, und es ging auch ohne Umstellung der Lichtzeichenanlage." Tja, ein Schelm...:S

    Wobei auch die Landeshauptstadt München nicht immer lernfähig ist. Im Zuge der Bearbeitung meines Antrags auf Aufhebung der Benutzungspflicht in der St-Michael- und Else-Rosenfeld-Str ist dieser Stummel am Nordende erst einmal immer noch bebläut (das VZ237 mit dem Rechtspfeil drunter hat man extra noch letztes Jahr aufgestellt). Der Grund liegt sicher in der LZA an der nächsten Einmündung, da trifft die Straße auf die B304 (Kreillerstraße). Allerdings wird diese LZA gerade erneuert. Ich gehe doch mal stark davon aus, dass danach dieser Benutzungspflichtstummel dann auch Geschichte sein wird, falls nein, gibt es Nachhilfe von mir. :D Fraglich ist die Benutzungspflicht hier ohnehin aus mehreren Gründen:

    1. Ist das überhaupt noch ein fahrbahnbegleitender Radweg? Denn da ist ja ein unüberwindlicher Lärmschutzwall dazwischen, folglich kann man
    2. die Anwesen auf der linken Seite der Straße mit dem Fahrrad sowieso nur auf der Fahrbahn erreichen und
    3. darf man an der (vermutlich "problematischen") Einmündung doch sowieso trotz Benutzungspflicht mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn abbiegen. Und da ist diese Einmündung hier ja die letzte Möglichkeit dazu, um überhaupt auf die Fahrbahn zu gelangen bzw. wird wohl niemand von der Fahrbahn (rückwärtig ist die Benutzungspflicht ja seit einiger Zeit weg) nur deswegen nochmal auf den Radweg wechseln.

    Theoretisch wird sich dann auch nichts ändern, denn die Verkehrszeichen hätten dann noch immer die gleiche Bedeutung.

    Nunja, zumindest die Leute in den Straßenverkehrsbehörden müssten dann aber mal ihren Grips anstrengen, wenn es um die Beschilderung von (Geh-/)Radwegen geht. Ein "och da is nu ne Baustelle, da verbannen wir den Fuß- und Radverkehr auf die verbleibende Restfläche, damit der Verkehr(tm) nicht gestört wird", funktioniert dann nicht mehr. Oder ein "oh, blöd, wir müssen die Räumzeit der Ampel umstellen, weil wir trotz gemischter Streuscheibe jetzt mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen haben."

    Und genau da müssen wir ja hin.

    Letztlich zementierst Du damit Diskriminierung aufgrund des Antriebs, ergänzt sie lediglich noch um das Kriterium Felgenbreite. Warum Du ein Fahrbahnverbot für Langsamverkehr möchtest, wüßte ich dann doch gern.

    Ich will die komplette Abschaffung, aber wie realistisch ist die denn derzeit? Nachdem viele Leute auf dem Rennrad den Benutzungszwang eh meist ignorieren, wäre das zumindest eine rechtliche Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.

    Wobei klar: auch nach der Streichung aus § 2 Abs. 4 StVO wird sich ja faktisch eh erst einmal nicht viel ändern. Aber genau vor dieser "Veränderung" haben die Verantwortlichen ja offenbar Angst.

    Der Wert aus der AT-Fahrradverordnung ist übrigens nicht die Reifenbreite, sondern die äußere Felgenbreite.

    Stimmt, wer lesen kann... :). Aber sowas braucht es in Deutschland auch. Aber okay, dann geht aber die Lufthoheit über die Autofahrerstammtische flöten!

    In der Tat haben selbst die meisten heute verkaufen "Straßenrennräder" bereits 28mm Reifen drauf (also ich fahr ja noch mit 23mm vorne und 25mm hinten :)).

    Aber man könnte in Deutschland so etwas halt auch einmal einführen - wobei, würde eine solche Ausnahme zur Privilegienfeindlichkeit der StVO überhaupt passen? :/

    Wobei ja dann hier die Frage ist:

    • Ist das eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage?
    • Inwieweit wird dann der Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn begegnet (tatbestandliche Voraussetzung!)?
    • Wenn keine Maßnahmen für den Radverkehr getroffen wurden: inwieweit ist das Fahrbahnverbot ohne Baustelle dann überhaupt rechtlich zulässig?

    Das ist richtig - aber für eine dauerhafte Aussperrung braucht es eben die Widmungsänderung.

    Umgekehrt die nicht uninteressante Frage: darf in einem solchen Fall temporär eine Verkehrsart wieder zugelassen werden, obwohl sie widmungsrechtlich unzulässig ist? Da habe ich derzeit keine Antwort darauf.

    In den VwV-StVO heißt es ja klipp und klar:

    "Durch Verkehrszeichen darf kein Verkehr zugelassen werden, der über den Widmungsinhalt hinausgeht." (Randnr. 45a zu § 45 StVO)

    Was sollen da denn die völlig rechtlosen Fußgänger sagen. ohne Fahrbahnbenutzungsrecht und gänzlich des Vorfahrtrechts beraubt.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Wobei es mich eh wundert, dass Fußgänger ihre Rechte nicht noch nachhaltiger einfordern. Das Verfahren in Bremen kann ja nur der Anfang gewesen sein.

    Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.

    „Wenn ich groß bin, werde ich mal ein Radweg“ - und das auch vor und nach der Emgstelle. Wie kann man da überhaupt eine Benutzungspflicht anordnen trotz fehlender Stetigkeit?

    Bei der Fahrt zur Verwandtschaft in Sachsen-Anhalt entdeckt:

    Kein Zeichen, sondern eine Markierung, bei der man gar nicht genau weiß, ob man lachen oder weinen soll, weil da offensichtlich jemand so falsch in seinem Job ist:

    Das können wir hier schon auch. Die Staatsstraße war früher übrigens auch mal Bundesstraße, wobei das in BY keine Rolle spielt, da ist grundsätzlich der Landkreis (München) zuständig.

    Genau das ist bei uns bereits mehrfach passiert. Die Fördergelder wurden zurückgezahlt, und das tut weh.

    Es musste aber nicht zurückgezahlt werden, weil die Benutzungspflicht fehlte, sondern weil sich die versprochenen Sicherheitsgründe für den Bau des Radweges nicht darlegen ließen.

    Wer musste an wen zahlen? Und hat sich ein Lerneffekt eingestellt?

    Der LBM baut die Dinger - und dann will er auch, dass Radfahrer die benutzen; auch unter Verweis darauf dass eine finanzielle "Förderung" von angeordneten Benutzungspflichten abhinge (wozu ich bislang jedenfalls nichts gefunden habe).

    Tja, das mit der finanziellen Förderung steht halt leider, leider nirgendwo in der (einzig einschlägigen) Ermächtigungsgrundlage, nämlich der StVO. Vielleicht muss da echt mal jemand auf die Nase fallen, wenn es heißt: naja, die Benutzungspflicht ist weggeklagt, deshalb zahlen wir die Kosten für den Radweg nicht. Nur: irgendjemand muss die Herstellung ja am Ende bezahlen...