Die Definition "Fahrzeug" ist einfach vollkommen willkürlich und ungeeignet für die Entscheidung, wer was und wo fahren darf. ... Die Trennung muss hingegen hauptsächlich nach Gefährdung von anderen erfolgen ...
Hmmm, ich weiß nicht recht.
Ich sehe da auch noch eine ganz andere Bewegungsdynamik: Fahrverkehr hat eine Richtung, Fußverkehr nicht. Fahrverkehr braucht eine Strecke, Fußverkehr braucht eine Fläche. Also kann und muss man beim Fahrverkehr sozusagen Strömungen regulieren, der Fußverkehr passiert eher chaotisch (gut so!). Mit diesem Bild im Kopf sind viele Regelungen, die für Fahr- und Fußverkehr unterschiedlich sind, auf einmal völlig logisch. So kommt es mir zumindest vor, ich habe das noch nie konsequent zu Ende gedacht. Jedenfalls finde ich die Differenzierung nach Alter von allen Möglichkeiten die unverständlichste.
- Rollschuhe- Tretroller
- Laufrad
- Zu Fuß
Wo ist der prinzipielle Unterschied zum Radeln auf dem Gehweg? ...
Oh, das ist leicht. Diese Sachen ändern sich nicht mit dem Alter. Kinder dürfen das machen, und Erwachsene dürfen das auch. Und man macht es in jedem Alter auf dem Gehweg. Es passt halt vom Bewegungsbild und vielleicht auch vom Bremsweg her gut zum Fußverkehr. Schwierig finde ich da tatsächlich nur die Rollschuhe. Die haben nämlich m.E. einen deutlich längeren Bremsweg. Alles, was die Füße am Boden lässt, ist halbwegs sofort zu stoppen. Den Unterschied merke ich ja selber, wenn ich mit dem Rad rollere statt Schrittgeschwindigkeit fahre. Rollern bremst sich deutlich soforter.
Mit folgenden Dingen dürfen sich Kinder ohne Führerschein fortbewegen: ...
Huch, woher kommt jetzt der Führerschein?
Nee, daran habe ich nie gedacht. Was ich meine, ist eigentlich noch schlimmer: Man hätte Argumente, das Radfahren U8 komplett zu verbieten. Kinder dürfen alles Mögliche noch nicht. Wenn man der Meinung ist, U8 wären Kinder zum Radfahren noch nicht ordentlich (="auf der Fahrbahn") in der Lage, warum sollte man sie dann auf hilflose Fußgänger loslassen? Die können ganz schön schnell sein, die lieben Kleinen.
Der sinnvollste Konsens wäre vermutlich: Die Eltern sollen entscheiden, wo das Kind fährt.
Von mir aus hat aber trotzdem kein erwachsener Radler auf Gehwegen etwas zu suchen. Man findet durchaus Strecken, wo Verkehrserzeihung legal geht, z.B. wäre das ausnahmsweise mal eine sinnvolle Anwendung für einen Radweg neben dem Gehweg. Wenn die Kinderbegleitung dann irgendwo schwierig wird, geht's halt auf dieser speziellen Strecke nicht. Es gibt kein Recht auf alles.
(Ich bin so froh, dass wir das hinter uns haben.)