Ich denke mal, für die Versuchsphase kann man das auch einfach mal laufen lassen. Wie Du schon schreibst: Man sieht ja, was gemeint ist.
Es wäre nur problematisch, wenn die Polizei Deiner Argumentation folgen, Knöllchen verteilen würde und ein Richter anschließend gegen den Radfahrer entscheidet. Ich weiß ja, dass in Norddeutschland irgendwas im Wasser ist. Aber das wäre noch eine Stufe verrückter.
Das Halteproblem sehe ich nicht:
- Gibt es keine Haltelinie, hält man halt nur an der Sichtlinie. Wie beim Stoppschild auch.
- Bei einem Haltegebot spielt die gefühlte Übersicht keine Rolle. Weder am Stoppschild, noch am grünen Pfeil.
- Und Schrittgeschwindigkeit ist kein Halten. Dazu müssen für einen Moment alle Räder gleichzeitig still stehen. Die einzige Frage ist, ob dabei ein Fuß auf den Boden muss. Das wird wohl analog zum Stoppschild sein (keine Ahnung, wie es da ist).