Beiträge von Epaminaidos

    Ich denke mal, für die Versuchsphase kann man das auch einfach mal laufen lassen. Wie Du schon schreibst: Man sieht ja, was gemeint ist.

    Es wäre nur problematisch, wenn die Polizei Deiner Argumentation folgen, Knöllchen verteilen würde und ein Richter anschließend gegen den Radfahrer entscheidet. Ich weiß ja, dass in Norddeutschland irgendwas im Wasser ist. Aber das wäre noch eine Stufe verrückter.

    Das Halteproblem sehe ich nicht:

    - Gibt es keine Haltelinie, hält man halt nur an der Sichtlinie. Wie beim Stoppschild auch.

    - Bei einem Haltegebot spielt die gefühlte Übersicht keine Rolle. Weder am Stoppschild, noch am grünen Pfeil.

    - Und Schrittgeschwindigkeit ist kein Halten. Dazu müssen für einen Moment alle Räder gleichzeitig still stehen. Die einzige Frage ist, ob dabei ein Fuß auf den Boden muss. Das wird wohl analog zum Stoppschild sein (keine Ahnung, wie es da ist).

    Er ist heute 1,5 m breit. Also gleichzeitig das Mindestmaß für innerörtliche Radwege und breiter als die meisten.

    Meines Wissens nach ist ein Ausbau geplant: Am Alexanderplatz beginnend als PBL mit 4 m (im Bau), dann 2,5 m, dann 2 m bis Proskauer Straße. Ab dort ist nicht mehr genug Platz für einen anständigen Radweg und RRG wollte eine Fahrspur zu Gunsten einer PBL streichen.

    Ich denke, letzteres wird leider nichts mehr.

    Benutzungspflichten kann man aus der StVO komplett streichen.

    Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist. Und wenn die Behörden sich endlich mal daran halten würden, fände ich das gar nicht so schlecht. Denn ehrlich gesagt ist es mir lieber, wenn ein Experte das nach reiflicher Überlegung entscheidet. Und nicht ich in Sekundenbruchteilen, wenn ich gerade in eine mir unbekannte Straße einbiege.

    Es gibt nunmal nicht immer ein Recht auf Selbstgefährdung (z.B. Gurtpflicht, Helmpflicht auf dem Motorrad), etc. Da darf der Gesetzgeber durchaus tätig werden. Dass die Verwaltung dann oft Blödsinn daraus macht, ist streng genommen ein anderes Problem, für das es auch eine andere Lösung gibt.

    Auch Autos werden doch durchaus unterschiedlich geführt. Eine Autobahn ist etwas anderes als eine Landstraße, innerörtliche Hauptstraße, 30-Zone oder ein verkehrsberuhigter Bereich. Hier wurde jeweils "im Einzelfall" entschieden, welches die richtige Form ist und insgesamt entsteht ein stimmiges Bild.

    Das ist beim Radverkehr nicht gelungen. Weil bisher kaum jemand genug Mühe in eine anständige Führung von Radfahrern investiert hat. Wenn man das "anständig" macht, ist es auch kein hässlicher Flickenteppich, sondern auf jeder Straße die angemessene und stetige Radverkehrsführung. Bleibt die Frage, ob die Verwaltung in Zukunft überhaupt in der Lage ist, das "anständig" zu machen.

    In Berlin gibt es da gerade ganz gute Ansätze. Auch wenn noch viel experimentiert wird, was nun gut ist und was nicht. Es besteht also durchaus Hoffnung. Es ist aber ein langer Prozess.

    Man kann es auch positiv sehen: es besteht ein offensichtliches und deutliches Missverhältnis zwischen den 500 € Strafe für den Dashcam-Verstoß und den Strafen, die es sonst so im Verkehr gibt.

    Das könnte die Einsicht fördern, dass die sonstigen Strafen zu niedrig sind.

    Klingt sehr interessant. Schade, dass es nicht nach Ländern aufgeschlüsselt ist. Die Steuern unterscheiden sich ja sehr stark zwischen den Ländern.

    Und mich wundert, dass Unfälle als externe Kosten zählen. Über die Haftpflichtversicherung werden die ja eigentlich von den Fahrern in ihrer Gesamtheit selbst bezahlt.

    Warum Aktionäre diesen Schwachsinn mitmachen ist mir aber bis heute ein Rätsel

    Der Hebel ist extrem. Nur mal am Beispiel Daimler: Der Konzern ist hoch profitabel und macht 15.000 Millionen Euro Gewinn. Zetsche bekommt davon gerade mal 9. Wenn es bei einem anderen (billigeren) Chef nur 1% weniger wäre, sind schon 150 Millionen Gewinn verloren.

    Prinzip von Angebot und Nachfrage nicht funktioniert, wenn es etwa um die Löhne der so knappen Paketboten, Pflegekräfte, Lokführer usw. geht

    Bei Paketboten funktioniert das Prinzip doch eigentlich wunderbar: Es gibt genug. Selbst zur Weihnachtszeit.

    Bei Lokführern eigentlich auch. Zumindest saß bisher in jedem Zug einer.

    Die Preise von Pflegeleistungen sind soweit ich weiß staatlich reguliert und damit indirekt auch die Gehälter.

    die eine gesellschaftlich geradezu schädliche Tätigkeit ausüben

    Der Markt wertet nicht. Wie auch? Ist ja zum Glück keine Person. Hier treffen lediglich Angebot und Nachfrage zusammen. Ich finde die Gehälter, die "da oben" gezahlt werden, auch ziemlich abstrus. Da verdient jemand in einem einzigen Jahr so viel, dass noch seine Urenkel bequem davon leben können. Ich muss aber etwas deprimiert zur Kenntnis nehmen, dass es offensichtlich eine entsprechende Zahlungsbereitschaft für diese Jobs gibt. Die Leistung ist immer so viel wert, wie jemand bereits ist, dafür zu zahlen.

    Ob das Ergebnis gewünscht ist, ist eine ganz andere Frage. Dafür ist die Politik zuständig.

    Über die vier von Dir genannten Beispiele könnten ja wir hier sicher schon seitenlang diskutieren. Denn wir sind wahrscheinlich nicht bei allen einer Meinung.

    Aber mal sehen: Vielleicht findet sich ja jemand, der Lust hat, dagegen zu fahren.

    Wenn Du jemanden findest, dann bitte ihn auch mal, sich auf dem Schulweg meiner Tochter ins Halteverbot zu stellen. Ich möchte rausbekommen, ob die Anzeigen bearbeitet werden :)

    Also bei §5 erzählt er schon wieder Blödsinn (3:05).

    Zum einen behauptet er, dass beim Vorbeifahren rechts am Stau ein Meter Sicherheitsabstand nach links vorgeschrieben wird.

    Also müssten insgesamt über 2,5 m zwischen Auto und Bordstein frei sein. Das ist natürlich Quatsch. Ich könnte jetzt aber auch nicht sagen, ob es eine Mindestbreite aus der Rechtsprechung gibt.

    Und aus "mäßige Geschwindigkeit" aufmacht er "ganz ganz langsam".

    Edit: Da kommen noch mehr Fehler.

    Ein kleiner: Kinder bis 10 dürfen noch auf dem Gehweg fahren. Falsch. Kinder ab 10 müssen auf die Fahrbahn (oder Radweg).

    Ein dicker:

    Bei 12:38 sagt er, dass Radwege benutzungspflichtig sind, Radfahrer also nicht auf die Fahrbahn dürfen.

    Kurz vorher setzt er an mit "ausgewiesene Radwege", was ja zumindest in die richtige Richtung geht. Es folgt aber leider die uneingeschränkte Aussage :(

    Autos, passt euch dem Leben an!

    Bei der Gelegenheit: Ich habe mal ein ganz ähnliches Foto zu dem im Aufmacher gesehen. Gleiche Perspektive. Aber das SUV vollständig drauf und für den Kontrast ein aktueller Kleinwagen und kein alter Fiat 500.

    Ich suche das schon seit einer Weile für solche Diskussionen. Es hat nicht jemand von Euch zufällig einen Link?

    Sorry, der Abstand ist doch nur eine dusselige Ausrede. Ohne Fahrstreifenbegrenzung fährt man halt eine gemütliche Linie mit Abstand. Ist einfach so. Und kann man mMn auch keinem Autofahrer vorwerfen. Wäre da eine Fahrstreifenbegrenzung, würde die ganze Schlange auch wesentlich dichter an den parkenden Autos fahren, ohne mit der Wimper zu zucken.

    Der Hinweis auf sich öffnende Autotüren ist meiner Meinung nach einfach nur nachträglich erfunden, um den Abstand auch "objektiv" zu rechtfertigen.