Beiträge von Epaminaidos

    Neoliberale Kapitalismusparteien beschließen neoliberale Kapitalismuspolitik.

    Dieses Paket ist weit entfernt davon, in irgendeiner Form liberal zu sein. Es ist ziemlich genau das Gegenteil.

    Die liberale Variante habe ich beschrieben: CO2 bekommt einen anständigen Preis und der Staat federt die Härten ab. Fertig.

    Statt dessen hat sich die Politik auf die dirigistische Variante verständigt: die Politik kümmert sich um jede Kleinigkeit selbst und erlässt dazu dutzende kleinteilige Einzelregelungen. Das ist volkswirtschaftlich und damit für praktisch jeden Einzelnen viel teurer als der erstgenannte Weg.

    Die Erhöhung der Kfz-Steuer für "CO2-intensive" Fahrzeuge ist gleich das nächste Beispiel: Die Erhöhung merken Vielfahrer viel weniger als Wenigfahrer. Aber gerade erstere sollten doch die sparsamen Fahrzeuge kaufen.

    Rolf Mützenich war wohl der Spin Doctor hinter den 10 €.

    Inzwischen behauptet die SPD-Spitze, dass sie gerne von Anfang an einen höheren Preis gehabt hätte. Nur die Union hätte sich quergestellt.

    Um so mehr ich über dieses "Klimapaket" lerne, um so weniger gefällt es mir.

    Die "Sektorziele" sind so ein Beispiel. Eigentlich ist der Zertifikatehandel ja dazu da, dass das CO2 an den Stellen eingespart wird, an denen es am billigsten ist.

    Das wird durch die Vereinbarung von "Sektorzielen" vollkommen ad absurdum geführt. Da schachern dann künftig Minister am Kabinettstisch darüber, welcher Sektor welche Ziele erreiche muss. Dabei kann natürlich keine kosteneffiziente Lösung entstehen.

    Oder die Steuer auf Flüge: Die Flüge sind bereits im europäischen Zertifikatehandel erfasst. Wenn jetzt weniger geflogen wird, werden Zertifikate frei, die an anderer Stelle genutzt werden. CO2-Einsparung: Null.

    Ich stehe nur kopfschüttelnd daneben. Denn die beste Lösung ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht eigentlich sehr einfach:

    - Zertifikatehandel auf alles und die Gesamtmenge der Zertifikate gemäß den Klimazielen reduzieren.

    - Die Politik begleitet den Prozess, indem sie Härten abfedert und eventuell noch Forschungsanreize setzt.

    - Die Einnahmen aus dem Handel werden entweder zum Großteil direkt ausgeschüttet oder an anderer Stelle entlastet.

    Ich fange mal an:

    Zitat

    § 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
    „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden,
    Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, soweit Rad Fahrende die Kraftfahrzeuge
    rechts überholen oder neben ihnen zum Stillstand kommen.“

    Bedeutet: Autofahrer dürfen sich an der Ampel von hinten kommend nicht mehr unmittelbar neben bereits stehende Radfahrer stellen und sie dann beim Anfahren überholen.

    Meine Meinung: Unsinnige und vermutlich nicht beabsichtigte Regelung.

    Zitat

    3. Dem § 9 wird folgender Absatz 6 angefügt:
    „(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt,
    darf beim nach rechts Abbiegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“

    Zwischendurch gab es Gerüchte, dass eine recht hohe "Schrittgeschwindigkeit" definiert wird. Das scheint vom Tisch.

    Strafe bei Nichtbeachtung: 70 €.

    Zitat

    aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Fahrbahnkanten“ die Wörter „oder je 2 m
    vor Beginn der Eckausrundung“ eingefügt

    Das ist überfällig

    Zitat

    „1a. vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der
    Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, der als solcher
    entweder mit Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig angeordnet oder mit dem
    Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet ist.“

    Das ist zwar sinnvoll, wird aber kein Mensch kapieren. Vor allem gibt es dann drei Kategorien von Radwegen:

    - B-pflichtig

    - Nicht b-pflichtig, aber mit Sinnbild "Radverkehr"

    - Nicht b-pflichtig und ohne Sinnbild.

    Ist etwas realitätsfern, diese Unterscheidung beim Parken treffen zu müssen.

    Zitat

    b) In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
    „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“

    Da hat wohl jemand Angst, dass Leihräder die wertvollen Autoparkplätze wegnehmen könnten :(

    Zitat

    § 23 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1c werden nach den Wörtern „bestimmt ist“ die Wörter „oder verwendet werden kann“ eingefügt.

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt oder verwendet werden kann ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

    Damit ist wohl der Transport von Smartphones auf dem Rad oder im Auto verboten.

    Und etwas spitzfindig sind damit viele Autos verboten: die meisten haben ein Navi, in das man stationäre Blitzer importieren kann.

    Dann kommt der grüne Pfeil für Radfahrer.

    Und auch interessant:

    Also: Fahrradzonen nur in Nebenstraßen und an jeder Kreuzung rechts vor links.

    Man hätte auch mutiger sein können.

    Zitat

    c) In der laufenden Nummer 25 werden in Spalte 3 in Nummer 2 nach dem Wort „Taxen“
    die Wörter „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen, Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der
    Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ eingefügt.

    Häh? Elektroroller dürfen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigen halten?

    Zitat

    Zeichen 342

    Da kommen tatsächlich die Haifischzähne nach Deutschland. Hätte ich nicht gedacht.

    Ein Nicht-Fahrrad-Punkt:

    Nicht-Bildung einer Rettungsgasse: Zusätzlich zu 200€ jetzt noch 1 Monat Fahrverbot. Selbst ohne Behinderung von irgendwem.

    Ich wünschte, die wären gegenüber dem Radverkehr genauso konsequent.

    Weiteres aus der BKatV:

    • Unzulässig in zweiter Reihe halten mit Gefährdung kostet nun 80€, nicht mehr 20.
    • Parken auf Geh- und Radwegen geht jetzt bei 55 € los. Mit Behinderung oder länger als eine Stunde: 70€. Beides: 80€
    • Halten auf Schutzstreifen jetzt 55€, mit Behinderung 70€. Vorher war nur Parken verboten.

    Das sehe ich nicht so. Gerade Zulassungsvoraussetzungen müssen regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden. Oder wäre vor 100 Jahren die Euro-6-Norm angemessen gewesen?

    Die Vorgabe von Zielen statt Maßnahmen wiederum ist oft natürlich besser. Darum gibt es ja auch nur die Abgasgrenzwerte und keine vorgeschriebenen technischen Maßnahmen.

    Bei den Bremsen fände ich das auch sinnvoll.

    Nicht aber beim Licht. Hier kommt es auf Einheitlichkeit an: man soll möglichst auf einen Blick erkennen, was da vor einem auf der Straße los ist. Und dazu braucht man Einheitlichkeit. Es wäre sicherlich nicht hilfreich, wenn plötzlich Radfahrer mit Warnblinklicht durch die Gegend fahren würden.

    Deswegen sind alle Vorschriften, die auf den "zum Gesetzgebungszeitpunkt üblichen" technischen Details bestehen häufig später Unfug (siehe: 3W maximale

    Leistungsaufnahme der Beleuchtung am Fahrrad, siehe 0,6W maximale Leistungsaufnahme Rücklicht).

    Das Problem gibt es bei Autos grundsätzlich auch. Da werden die Zulassungsvorschrift halt regelmäßig dem Stand der Technik angepasst.

    Bei Fahrrädern verpennt die Politik das leider ständig.

    Mit der Zuverlässigkeit der Beleuchtungsanlage hat das natürlich nichts zu tun. Die müssen die Hersteller in den Griff bekommen.

    dass das Autofahren auf der Landstraße (wo nur 1/3 der pkm gefahren werden, aber immerhin 75% der toten PKW-Insassen zu verzeichnen sind) tödlicher sein muss als das Radfahren.

    Diese Aussage ist nur möglich, wenn auch die Verhältnisse der Personenkilometer (oder Personenstunden) bekannt sind.

    Meiner Aussage oben liegt also die Annahme zu Grunde, dass innerorts weniger als dreimal so viele Radfahrer wie Autofahrer unterwegs sind.

    Bei aller Vorsicht: Die Zahlen sind in derselben Größenordnung. Radfahren ist also ungefähr genauso sicher wie Autofahren.

    Und eine Stunde zu Fuß gehen mehr als halb so tödlich wie eine Stunde Autofahren.

    Das kommt stark darauf an, wo man das jeweilige Verkehrsmittel nutzt.

    In Berlin sind beispielsweise nur gut 10% der Verkehrstoten Autofahrer, aber 30% Radfahrer. Radfahren ist innerorts ist also wesentlich gefährlicher als Autofahren.

    Also ich war ja bisher vollkommen entspannt, was diese Roller angeht:

    Wie können ein paar tausend Roller mehr stören als Millionen von Autos?

    Aber es stellt sich heraus: sie können es. Ich habe nicht mit der Dummheit einiger meiner Mitmenschen gerechnet. Zu viele Nutzer stellen die Dinger einfach vollkommen hirnlos ab.

    Jetzt gerade vor meiner Haustür ein Elektroroller (zum Sitzen mit Helm): 90° quer auf dem Gehweg.

    Vorhin: 1,50 m breiter Gehweg und ein Tretroller mit gut 50 cm Abstand zur Hauswand abgestellt.

    Was zum Henker geht solchen Leuten im Kopf vor?

    Dazu kommen noch die ganzen Dinger, die unmittelbar neben dem Radweg aufgestellt werden. In der Theorie dürften sie da natürlich nicht stören. In der Praxis ist es trotzdem nervig.

    Also irgendein Mechanismus sollte gefunden werden, damit die Dinger anständig abgestellt werden. Keine Ahnung, welcher.

    Parkverbot auf Gehwegen könnte etwas sein. Müsste aber wohl der Bund machen.

    Von der vorgeschlagenen Pflicht, ein beim Abstellen ein Foto zu machen, halte ich nicht viel. Da bleiben zu viele Graubereiche.

    Es geht hier um kinetische Energie (1/2*m*v2), da geht die Geschwindigkeit eben quadratisch mit ein, die Masse nicht

    Korrelation bedeutet keine Kausalität. Die kinetische Energie eines Autos hat nicht direkt etwas mit den Unfallfolgen zu tun. Ein 50-Tonnen-SUV mit 30 km/h verletzt einen Fußgänger nicht stärker als ein 2-Tonnen-SUV mit gleicher Geschwindigkeit. Und das, obwohl ersteres die 25-fache kinetische Energie in den Aufprall einbringt.

    Die Ursachen für den Verletzungen sind viel komplexer. Aber die Geschwindigkeit spielt natürlich eine große Rolle.

    Ist sicherlich gut gemeint, aber in beiden Fällen schlecht gemacht.

    Im ersten wie Du schon schreibst wegen dem Pfeil. Im zweiten wegen dem Bordstein. Der ist beim Drüberfahren nur nervig und begründet obendrein eine Wartepflicht für Radfahrer beim Wiedereinfädeln.

    Wie sieht eigentlich die "perfekte" Beschilderung so einer Verkehrsführung aus?

    • Der Pfeil ist natürlich vollkommen falsch.
    • Die Leitbake fordert zum Vorbeifahren links auf.
    • Eine Leitbake zur "Fahrbahnteilung" (also rot-weiße V-Formen) stimmt auch irgendwie nicht, weil Autofahrer nicht rechts vorbei dürfen.
    • Ein Fahrradpiktogramm auf dem Sonderweg würde wieder einen Nachrang beim Einfädeln begründen

    Mir fällt keine einfache und korrekte Beschilderung ein. Am ehesten noch Zeichen 600. Schön ist das aber auch nicht.

    Dass Autofahrer die Vorfahrt von radfahrenden Radfahrenden für völlig unverbindlich halten, wusste ich ja schon immer, aber hier wird es mal offen ausgesprochen:

    Sorry, etwas Haarspalterei:

    Das Zusatzzeichen gibt Radfahrern "auf eigene Gefahr" die Möglichkeit, auf ihre Vorfahrt zu verzichten.

    Vermutlich wollten die Verantwortlichen darauf hinweisen, dass so ein verzichtender Radfahrer durch die Hupe des Hintermanns einen Hörschaden davon tragen könnte.

    Oder auch gleich überfahren wird.

    Ob ich im Allgemeinen Punkte auch für "nur störendes" Falschparken auch gut finde, muss ich noch überlegen - ich denke nicht.

    Meine Erfahrung mit Ordnungskräften ist, dass sie praktisch nie eine Behinderung durch Falschparker sehen. Selbst bei Autos, die auf Radwegen parken, ist meistens nur das einfache 20€-Knöllchen dran. Nicht die Qualifizierung "mit Behinderung" und 30€.

    Aus rein praktischer Sicht sollte es den Punkt also einfach immer geben. Sonst kann man ihn sich gleich sparen, weil die Ordnungskräfte ihn nicht verhängen. In Zukunft dann sogar noch seltener als heute. Einfach weil noch mehr Mitleid mit dem Fahrer besteht.