Im Bundestag gab es wohl eine Anhörung der Verbände zum Entwurf. Die Positionen fand ich ganz interessant.
Beiträge von Epaminaidos
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Zum Glück habe ich Satteltaschen, in denen ich Dinge mitnehmen kann und einen Gepäckträger. Dann ist das wohl ein Lastenrad
Vergiss es! Solche Spielchen funktionieren am Stammtisch, aber nicht vor Gericht.
Oder - wenn Du Pech hast - auch in der Bahn
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dieses Juristenuniversum hat sich doch weit vom echten Leben entfernt.
Das ist sogar das Prinzip.
Sinngemäß aus einer Einführungsveranstaltung im Jura-Studium: "Zuerst nehmen wir Ihnen jeden Bezug zur Realität. Anschließend sollen sie damit über reale Fälle entscheiden!" (ich habe kein Jura studiert!).
Die legen das Recht normalerweise nach bestem Wissen und Gewissen aus und "erforschen" dabei, was der Gesetzgeber mit einer Formulierung wohl gemeint haben könnte. Selbst dabei gibt es natürlich mehrere klar definierte Systeme (https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)).
Die Beurteilung, ob das Ergebnis von diesem Prozess zufriedenstellend ist, obliegt nicht der Rechtsprechung, sondern dem Gesetzgeber. Wenn das Ergebnis unbefriedigend ist, sollte die Norm verändert werden.
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Nur zur Klarheit: es muss einen konkreten zweiten Beteiligten geben.
Wenn jemand auf der Gegenspur einer Landstraße durch eine nicht einsehbar Kurve fährt, hängt es nur noch vom Zufall ab, ob es zu einem Unfall kommt. Trotzdem ist es keine konkrete Gefährdung, weil es keinen "Beinahe-Unfallgegner" gibt.
Ich tue mich mit dem Zufall immer etwas schwer: genügt es, wenn der Verursacher nur noch Glück gehabt hat? Oder muss das für beide gelten?
Für mich sind meine guten Bremsen beispielsweise kein Zufall. Wohl aber für den Unfallgegner.
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Aber wenn der Radfahrer in letzter Sekunde eine nicht-erfolgreiche Vollbremsung hinlegt, ist es ein Unfall. Wenn sich diese Definition allgemein durchsetzt, gibt es nur noch Behinderungen oder Unfälle, aber keine Gefährdungen.
Ich strauchele auch mit der Definition. Das Verkehrslexikon enthält eine etwas genauere (bzw. andere) Definition:
(...) Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt gewesen sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht
Nach der Definition würde ich den typischen "kritischen Rechtsabbieger" als Gefährdung einstufen. Denn da er mich nicht nicht gesehen hat, hängt es nur noch vom Zufall ab, ob ich anhalten kann oder nicht.
Der Anwalt oben schreibt das halt anders. Vielleicht gibt es neuere Urteile, die das anders definieren.
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Kann mich da bitte mal jemand bezüglich der Begriffe aufklären?
"Behinderung" ist fast alles, "Gefährdung" praktisch nichts
Für eine Behinderung genügt meines Wissens nach jede eigentlich unbeabsichtigte verkehrsbezogene Handlung. "Kopf drehen müssen" reicht schon.
Gefährdung ist praktisch das Gegenteil. Mit der Definition des Anwalts oben fällt mir kaum noch eine Situation ein, die als Gefährdung gilt.
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Und dass Polizisten erst einen Radfahrer für eine Behinderung sehen müssen, ist auch ok.
An andere Stelle wurde ich auf eine weitere Inkonsistenz hingewiesen:
Für die Qualifikation "mit Behinderung" muss eine konkrete Behinderung beobachtet werden.
Eine Umsetzung hingegen ist schon präventiv möglich.
Es ist also viel einfacher, ein Fahrzeug umzusetzen, als ein Falschpark-Knöllchen "mit Behinderung" auszustellen. Und für eine Umsetzung zahlt der Halter immer.
Das Bußgeld nur, wenn er die Tat zugibt. Sonst nur 23,50 € Verwaltungsgebühr.
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Verbände zu den neuen Strafen für falsches Parken.
Interessant:
ZitatNur wenn der Verkehrspolizist in der Minute, in der er das Knöllchen ausstellt, einen Radfahrer oder Fußgänger beobachtet, der behindert wird, kann er ein Bußgeld mit Punkt verhängen. Ansonsten bleibt es bei der günstigeren Verwarnung.
Und blöd:
Zitat„Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen in seinen Entscheidungen immer höher geschraubt“, sagt ADFC-Jurist Roland Huhn. „Es muss wirklich ganz kurz vor dem Unfall sein. Wenn der Radfahrer in letzter Sekunde noch eine erfolgreiche Vollbremsung hinlegt, ist es keine Gefährdung.“
Das finde ich ziemlich übel, deckt sich aber mit der Definition: Die Situation muss von beiden (!) nicht mehr kontrollierbar gewesen sein und der Unfall nur noch zufällig ausgeblieben sein. Das sind Erlebnisse, die mir noch wochenlang nachhängen. Der Bußgeldkatalog kann sich auch nicht so richtig entscheiden, wie schlimm "gefährden" nun eigentlich ist: Meist gibt es für eine Gefährdung statt einer Behinderung nur 5 € Aufschlag (bei der obigen Definition viel zu wenig) und teilweise ziemlich starke Verschärfungen (z.B. 25 auf 100 €).
Bisher hatte ich gehofft, dass eine nötige Notbremsung als Gefährdung gilt. Ist aber offensichtlich nicht so. Wenn ich also hin höchster Not durch eine Notbremsung den Unfall verhindere, kommt die Gegenseite mit einer einfachen Behinderung davon
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Vielleicht mag ja mal jemand einen Blick drauf werfen?
Besser spät als nie: Du hättest vielleicht etwas deutlicher erwähnen können, dass die meisten erwischten Falschparker künftig einen Punkt in Flensburg bekommen müssten. Denn wer innerorts auf einem Geh- oder Radweg parkt, behindert praktisch immer jemanden. Und dann sind es 70 € in ein Punkt.
Sogar halten in zweiter Reihe mit Behinderung ist mit einem Punkt bedroht (wenn das durchgesetzt wird, brechen Paketdienste sofort zusammen).
Leider sind unsere Ordnungshüter sehr nachlässig in der Qualifikation von Parkverstößen als "mit Behinderung". Wenn die Folgen davon nun drastischer werden, werden sie leider bestimmt noch zurückhaltender.
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Der Grund, warum es trotzdem so viele versuchen dürfte wohl eher darin zu suchen sein, dass man partout bei der Landschaftversiegelung das gewissen reinwaschen möchte.
Ich vermute mehr den ja durchaus nahe liegende Hoffnung, dass man einen Zusatznutzen findet: die Herstellung der Fläche kostet sowieso Geld. Das kann man quasi von den Kosten für die Solarpanele abziehen.
Und dann kommt wohl noch die Angst, etwas in Sachen Umweltschutz zu verpassen. Denn wenn das wirklich funktionieren würde, wäre es ja tatsächlich toll.
Aber es ist halt mit heutigen und absehbaren Techniken unmöglich.
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Dafür, dass es physikalisch nicht möglich ist, versuchen es aber ganz schön viele Länder.
Bisher sind sie alle an einer Fahrbahn für Autos gnadenlos gescheitert. Auch das Projekt in China wurde nach wenigen Tagen geschlossen. Der offizielle Grund war Diebstahl. Der tatsächliche Grund war Abnutzung der Oberfläche (leider finde ich das Foto nicht mehr). Meine Vorstellungskraft zumindest überschreitet es, dass man ein Solarmodul bauen kann, das dauerhaft 40-Tonner aushält.
Aus den Niederlanden gibt es Meldungen, dass ein Radweg halbwegs funktioniert. Fände ich extrem überraschend. Ein halbwegs aktuelles Video auf Youtubeschaut auch nicht so überzeugend aus.
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Warum müssen Radwege überhaupt Solarstrom produzieren?
Das ist nicht auf Radwege beschränkt. Es gab bereits mehrere Anläufe, Solarpanele in Fahrbahnen zu integrieren.
Sind natürlich nicht überraschend alle gescheitert. Denn es gibt einfach kein Material, über das LKW fahren können, ohne es zu zerkratzen.
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Ich habe lange keinen derart unangemessene Artikel mehr gelesen. Was geht solchen Journalisten und wohl auch der Polizei nur im Kopf vor?
"Ein Schulkind wurde bei hellem Tageslicht angefahren. Die Fahrerin begang Fahrerflucht. Was können wir denn sonst noch schreiben?
Aufruf an mögliche Zeugen? Aufruf zur Rücksicht im Straßenverkehr? Gerade auf Schulkinder?
Quatsch! Am besten nochmal die allgemeine Lichtbelehrung. Auch wenn gar kein Licht mehr am Rad sein müsste."
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Meine Ergebnisse vom privaten Kauf und Aufstellen:
- Auf jeden Fall Kreuzberger Bügel.
- Ich habe Rohe genommen: die dicksten, die ohne Aufpreis zu bekommen waren. Wandstärke weiß ich nicht.
- Nach dem Aufbau habe ich gelernt, dass Flachstahl wohl sicherer ist, da man keinen Rohrschneider einsetzen kann.
- Höhe: Ich habe die Höhe des Oberrohrs unserer Räder gemessen und die am besten passende genommen.
- Bodenverankerung: Ich kann bei sowas nur übertreiben. 80cm-Loch so schmal wie ich geschafft habe, etwas Kies unten rein und dann Beton. Soll wohl frostsicher sein. Der Betonanker im Ständer verhindert, dass der rausgezogen werden kann (ist einfach ein Stück Armierung unten quer durch die Rohre gesteckt).
- Vermutlich hätte es auch ein Stück einbuddeln getan. Mit den Steinen oben drauf zieht den eh keiner raus. Und nicht zu vergessen: Wenn jemand die Teile mit dem ganzen Beton im Boden beim Diebstahl durchschneidet, habe ich jetzt ein ziemlich großes Problem.
- Abstand müsste ich bei Interesse mal nachmessen.
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Neoliberale Kapitalismusparteien beschließen neoliberale Kapitalismuspolitik.
Dieses Paket ist weit entfernt davon, in irgendeiner Form liberal zu sein. Es ist ziemlich genau das Gegenteil.
Die liberale Variante habe ich beschrieben: CO2 bekommt einen anständigen Preis und der Staat federt die Härten ab. Fertig.
Statt dessen hat sich die Politik auf die dirigistische Variante verständigt: die Politik kümmert sich um jede Kleinigkeit selbst und erlässt dazu dutzende kleinteilige Einzelregelungen. Das ist volkswirtschaftlich und damit für praktisch jeden Einzelnen viel teurer als der erstgenannte Weg.
Die Erhöhung der Kfz-Steuer für "CO2-intensive" Fahrzeuge ist gleich das nächste Beispiel: Die Erhöhung merken Vielfahrer viel weniger als Wenigfahrer. Aber gerade erstere sollten doch die sparsamen Fahrzeuge kaufen.
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Rolf Mützenich war wohl der Spin Doctor hinter den 10 €.
Inzwischen behauptet die SPD-Spitze, dass sie gerne von Anfang an einen höheren Preis gehabt hätte. Nur die Union hätte sich quergestellt.
Um so mehr ich über dieses "Klimapaket" lerne, um so weniger gefällt es mir.
Die "Sektorziele" sind so ein Beispiel. Eigentlich ist der Zertifikatehandel ja dazu da, dass das CO2 an den Stellen eingespart wird, an denen es am billigsten ist.
Das wird durch die Vereinbarung von "Sektorzielen" vollkommen ad absurdum geführt. Da schachern dann künftig Minister am Kabinettstisch darüber, welcher Sektor welche Ziele erreiche muss. Dabei kann natürlich keine kosteneffiziente Lösung entstehen.
Oder die Steuer auf Flüge: Die Flüge sind bereits im europäischen Zertifikatehandel erfasst. Wenn jetzt weniger geflogen wird, werden Zertifikate frei, die an anderer Stelle genutzt werden. CO2-Einsparung: Null.
Ich stehe nur kopfschüttelnd daneben. Denn die beste Lösung ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht eigentlich sehr einfach:
- Zertifikatehandel auf alles und die Gesamtmenge der Zertifikate gemäß den Klimazielen reduzieren.
- Die Politik begleitet den Prozess, indem sie Härten abfedert und eventuell noch Forschungsanreize setzt.
- Die Einnahmen aus dem Handel werden entweder zum Großteil direkt ausgeschüttet oder an anderer Stelle entlastet.
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Und wo wir gerade beim SPD-Bashen sind: die ärgsten Fehlleistungen beim Klimapaket sind die Erhöhung der Pendlerpauschale und der Max-Wert von 10 € pro Tonne Kohlendioxid.
Beides wohl auf Betreiben der Sozialdemokraten so ausgestaltet worden.
Beklagt sich die SPD nicht gerade lautstark, dass die Maßnahmen zu milde ausgefallen sind?
Die wollen doch hoffentlich nicht noch mehr Klein-Klein?
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Ich fange mal an:
Zitat§ 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden,
Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, soweit Rad Fahrende die Kraftfahrzeuge
rechts überholen oder neben ihnen zum Stillstand kommen.“Bedeutet: Autofahrer dürfen sich an der Ampel von hinten kommend nicht mehr unmittelbar neben bereits stehende Radfahrer stellen und sie dann beim Anfahren überholen.
Meine Meinung: Unsinnige und vermutlich nicht beabsichtigte Regelung.
Zitat3. Dem § 9 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt,
darf beim nach rechts Abbiegen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“Zwischendurch gab es Gerüchte, dass eine recht hohe "Schrittgeschwindigkeit" definiert wird. Das scheint vom Tisch.
Strafe bei Nichtbeachtung: 70 €.
Zitataa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Fahrbahnkanten“ die Wörter „oder je 2 m
vor Beginn der Eckausrundung“ eingefügtDas ist überfällig
Zitat„1a. vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der
Fahrbahnkanten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eckausrundung, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, der als solcher
entweder mit Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig angeordnet oder mit dem
Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet ist.“Das ist zwar sinnvoll, wird aber kein Mensch kapieren. Vor allem gibt es dann drei Kategorien von Radwegen:
- B-pflichtig
- Nicht b-pflichtig, aber mit Sinnbild "Radverkehr"
- Nicht b-pflichtig und ohne Sinnbild.
Ist etwas realitätsfern, diese Unterscheidung beim Parken treffen zu müssen.
Zitatb) In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“Da hat wohl jemand Angst, dass Leihräder die wertvollen Autoparkplätze wegnehmen könnten
Zitat§ 23 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1c werden nach den Wörtern „bestimmt ist“ die Wörter „oder verwendet werden kann“ eingefügt.Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt oder verwendet werden kann ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Damit ist wohl der Transport von Smartphones auf dem Rad oder im Auto verboten.
Und etwas spitzfindig sind damit viele Autos verboten: die meisten haben ein Navi, in das man stationäre Blitzer importieren kann.
Dann kommt der grüne Pfeil für Radfahrer.
Und auch interessant:
Zitat„(1i) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften,
insbesondere in Gebieten mit hoher Fahrradverkehrsdichte, Fahrradzonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen
(Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen
oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340)
und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone
muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.
Die Anordnung einer Fahrradzone darf sich nicht mit der Anordnung einer Tempo 30-
Zone überschneiden. Innerhalb der Fahrradzone ist in regelmäßigen Abständen zur Ausbildung des Zonenbewusstseins das Zeichen 244.3 als Sinnbild auf der Fahrbahn aufzubringen.Also: Fahrradzonen nur in Nebenstraßen und an jeder Kreuzung rechts vor links.
Man hätte auch mutiger sein können.
Zitatc) In der laufenden Nummer 25 werden in Spalte 3 in Nummer 2 nach dem Wort „Taxen“
die Wörter „mehrfachbesetzte Personenkraftwagen, Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ eingefügt.Häh? Elektroroller dürfen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigen halten?
ZitatZeichen 342
Da kommen tatsächlich die Haifischzähne nach Deutschland. Hätte ich nicht gedacht.
Ein Nicht-Fahrrad-Punkt:
Nicht-Bildung einer Rettungsgasse: Zusätzlich zu 200€ jetzt noch 1 Monat Fahrverbot. Selbst ohne Behinderung von irgendwem.
Ich wünschte, die wären gegenüber dem Radverkehr genauso konsequent.
Weiteres aus der BKatV:
- Unzulässig in zweiter Reihe halten mit Gefährdung kostet nun 80€, nicht mehr 20.
- Parken auf Geh- und Radwegen geht jetzt bei 55 € los. Mit Behinderung oder länger als eine Stunde: 70€. Beides: 80€
- Halten auf Schutzstreifen jetzt 55€, mit Behinderung 70€. Vorher war nur Parken verboten.
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Daß so eine "Kröte" mal umfällt
In dem Fall müsste die Versicherung wohl zahlen. Aber das müsste erstmal nachgewiesen werden.
Hier ein Fall aus Deutschland, in dem der Radfahrer nicht zahlen musste: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-h…le10993061.html