Beiträge von Epaminaidos

    Die Analyse ist richtig. Leider zieht Telepolis die vollkommen falschen Schlüsse.

    Die Politik hat alle Werkzeuge in der Hand, um das Problem zu lösen: Zertifikatehandel auf alle Emissionen von Treibhausgasen und die Gesamtmenge entlang den Klimazielen zurück führen. Kostet nach Berechnungen der Wissenschaft für Deutschland bis 2050 ca. 3% BIP. Wir müssten also gerade mal auf 0,1% Wachstum pro Jahr verzichten.

    Trotzdem macht die Politik praktisch nichts. Das liegt aber nicht am Wirtschaftssystem, sondern an den Menschen, die es in der Mehrheit leider nicht wollen.

    dieses Juristenuniversum hat sich doch weit vom echten Leben entfernt.

    Das ist sogar das Prinzip.

    Sinngemäß aus einer Einführungsveranstaltung im Jura-Studium: "Zuerst nehmen wir Ihnen jeden Bezug zur Realität. Anschließend sollen sie damit über reale Fälle entscheiden!" (ich habe kein Jura studiert!).

    Die legen das Recht normalerweise nach bestem Wissen und Gewissen aus und "erforschen" dabei, was der Gesetzgeber mit einer Formulierung wohl gemeint haben könnte. Selbst dabei gibt es natürlich mehrere klar definierte Systeme (https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)).

    Die Beurteilung, ob das Ergebnis von diesem Prozess zufriedenstellend ist, obliegt nicht der Rechtsprechung, sondern dem Gesetzgeber. Wenn das Ergebnis unbefriedigend ist, sollte die Norm verändert werden.

    Nur zur Klarheit: es muss einen konkreten zweiten Beteiligten geben.

    Wenn jemand auf der Gegenspur einer Landstraße durch eine nicht einsehbar Kurve fährt, hängt es nur noch vom Zufall ab, ob es zu einem Unfall kommt. Trotzdem ist es keine konkrete Gefährdung, weil es keinen "Beinahe-Unfallgegner" gibt.

    Ich tue mich mit dem Zufall immer etwas schwer: genügt es, wenn der Verursacher nur noch Glück gehabt hat? Oder muss das für beide gelten?

    Für mich sind meine guten Bremsen beispielsweise kein Zufall. Wohl aber für den Unfallgegner.

    Aber wenn der Radfahrer in letzter Sekunde eine nicht-erfolgreiche Vollbremsung hinlegt, ist es ein Unfall. Wenn sich diese Definition allgemein durchsetzt, gibt es nur noch Behinderungen oder Unfälle, aber keine Gefährdungen.

    Ich strauchele auch mit der Definition. Das Verkehrslexikon enthält eine etwas genauere (bzw. andere) Definition:

    (...) Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt gewesen sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht

    Nach der Definition würde ich den typischen "kritischen Rechtsabbieger" als Gefährdung einstufen. Denn da er mich nicht nicht gesehen hat, hängt es nur noch vom Zufall ab, ob ich anhalten kann oder nicht.

    Der Anwalt oben schreibt das halt anders. Vielleicht gibt es neuere Urteile, die das anders definieren.

    Kann mich da bitte mal jemand bezüglich der Begriffe aufklären?

    "Behinderung" ist fast alles, "Gefährdung" praktisch nichts :)

    Für eine Behinderung genügt meines Wissens nach jede eigentlich unbeabsichtigte verkehrsbezogene Handlung. "Kopf drehen müssen" reicht schon.

    Gefährdung ist praktisch das Gegenteil. Mit der Definition des Anwalts oben fällt mir kaum noch eine Situation ein, die als Gefährdung gilt.

    Und dass Polizisten erst einen Radfahrer für eine Behinderung sehen müssen, ist auch ok.

    An andere Stelle wurde ich auf eine weitere Inkonsistenz hingewiesen:

    Für die Qualifikation "mit Behinderung" muss eine konkrete Behinderung beobachtet werden.

    Eine Umsetzung hingegen ist schon präventiv möglich.

    Es ist also viel einfacher, ein Fahrzeug umzusetzen, als ein Falschpark-Knöllchen "mit Behinderung" auszustellen. Und für eine Umsetzung zahlt der Halter immer.

    Das Bußgeld nur, wenn er die Tat zugibt. Sonst nur 23,50 € Verwaltungsgebühr.

    Verbände zu den neuen Strafen für falsches Parken.

    Interessant:

    Zitat

    Nur wenn der Verkehrspolizist in der Minute, in der er das Knöllchen ausstellt, einen Radfahrer oder Fußgänger beobachtet, der behindert wird, kann er ein Bußgeld mit Punkt verhängen. Ansonsten bleibt es bei der günstigeren Verwarnung.

    Und blöd:

    Zitat

    „Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen in seinen Entscheidungen immer höher geschraubt“, sagt ADFC-Jurist Roland Huhn. „Es muss wirklich ganz kurz vor dem Unfall sein. Wenn der Radfahrer in letzter Sekunde noch eine erfolgreiche Vollbremsung hinlegt, ist es keine Gefährdung.“

    Das finde ich ziemlich übel, deckt sich aber mit der Definition: Die Situation muss von beiden (!) nicht mehr kontrollierbar gewesen sein und der Unfall nur noch zufällig ausgeblieben sein. Das sind Erlebnisse, die mir noch wochenlang nachhängen. Der Bußgeldkatalog kann sich auch nicht so richtig entscheiden, wie schlimm "gefährden" nun eigentlich ist: Meist gibt es für eine Gefährdung statt einer Behinderung nur 5 € Aufschlag (bei der obigen Definition viel zu wenig) und teilweise ziemlich starke Verschärfungen (z.B. 25 auf 100 €).

    Bisher hatte ich gehofft, dass eine nötige Notbremsung als Gefährdung gilt. Ist aber offensichtlich nicht so. Wenn ich also hin höchster Not durch eine Notbremsung den Unfall verhindere, kommt die Gegenseite mit einer einfachen Behinderung davon :(

    Vielleicht mag ja mal jemand einen Blick drauf werfen?

    Besser spät als nie: Du hättest vielleicht etwas deutlicher erwähnen können, dass die meisten erwischten Falschparker künftig einen Punkt in Flensburg bekommen müssten. Denn wer innerorts auf einem Geh- oder Radweg parkt, behindert praktisch immer jemanden. Und dann sind es 70 € in ein Punkt.

    Sogar halten in zweiter Reihe mit Behinderung ist mit einem Punkt bedroht (wenn das durchgesetzt wird, brechen Paketdienste sofort zusammen).

    Leider sind unsere Ordnungshüter sehr nachlässig in der Qualifikation von Parkverstößen als "mit Behinderung". Wenn die Folgen davon nun drastischer werden, werden sie leider bestimmt noch zurückhaltender.

    Der Grund, warum es trotzdem so viele versuchen dürfte wohl eher darin zu suchen sein, dass man partout bei der Landschaftversiegelung das gewissen reinwaschen möchte.

    Ich vermute mehr den ja durchaus nahe liegende Hoffnung, dass man einen Zusatznutzen findet: die Herstellung der Fläche kostet sowieso Geld. Das kann man quasi von den Kosten für die Solarpanele abziehen.

    Und dann kommt wohl noch die Angst, etwas in Sachen Umweltschutz zu verpassen. Denn wenn das wirklich funktionieren würde, wäre es ja tatsächlich toll.

    Aber es ist halt mit heutigen und absehbaren Techniken unmöglich.

    Dafür, dass es physikalisch nicht möglich ist, versuchen es aber ganz schön viele Länder.

    Bisher sind sie alle an einer Fahrbahn für Autos gnadenlos gescheitert. Auch das Projekt in China wurde nach wenigen Tagen geschlossen. Der offizielle Grund war Diebstahl. Der tatsächliche Grund war Abnutzung der Oberfläche (leider finde ich das Foto nicht mehr). Meine Vorstellungskraft zumindest überschreitet es, dass man ein Solarmodul bauen kann, das dauerhaft 40-Tonner aushält.

    Aus den Niederlanden gibt es Meldungen, dass ein Radweg halbwegs funktioniert. Fände ich extrem überraschend. Ein halbwegs aktuelles Video auf Youtubeschaut auch nicht so überzeugend aus.

    Ich habe lange keinen derart unangemessene Artikel mehr gelesen. Was geht solchen Journalisten und wohl auch der Polizei nur im Kopf vor?

    "Ein Schulkind wurde bei hellem Tageslicht angefahren. Die Fahrerin begang Fahrerflucht. Was können wir denn sonst noch schreiben?

    Aufruf an mögliche Zeugen? Aufruf zur Rücksicht im Straßenverkehr? Gerade auf Schulkinder?

    Quatsch! Am besten nochmal die allgemeine Lichtbelehrung. Auch wenn gar kein Licht mehr am Rad sein müsste."

    ?

    Meine Ergebnisse vom privaten Kauf und Aufstellen:

    - Auf jeden Fall Kreuzberger Bügel.

    - Ich habe Rohe genommen: die dicksten, die ohne Aufpreis zu bekommen waren. Wandstärke weiß ich nicht.

    - Nach dem Aufbau habe ich gelernt, dass Flachstahl wohl sicherer ist, da man keinen Rohrschneider einsetzen kann.

    - Höhe: Ich habe die Höhe des Oberrohrs unserer Räder gemessen und die am besten passende genommen.

    - Bodenverankerung: Ich kann bei sowas nur übertreiben. 80cm-Loch so schmal wie ich geschafft habe, etwas Kies unten rein und dann Beton. Soll wohl frostsicher sein. Der Betonanker im Ständer verhindert, dass der rausgezogen werden kann (ist einfach ein Stück Armierung unten quer durch die Rohre gesteckt).

    - Vermutlich hätte es auch ein Stück einbuddeln getan. Mit den Steinen oben drauf zieht den eh keiner raus. Und nicht zu vergessen: Wenn jemand die Teile mit dem ganzen Beton im Boden beim Diebstahl durchschneidet, habe ich jetzt ein ziemlich großes Problem.

    - Abstand müsste ich bei Interesse mal nachmessen.