Dazu addiert sich ein Abstand b, der quadratisch mit der Geschwindigkeit v ansteigt. Hintergrund ist hierbei die Annahme, dass der Bremsweg quadratisch mit der Geschwindigkeit ansteigt.
Du möchtest also, dass der Hintermann noch anhalten kann, wenn sich der Vordermann plötzlich in eine Mauer verwandelt. Dann müsstest Du aber den Anhalteweg an Stelle des Bremswegs verwenden. Also die Reaktionszeit des Fahrers müsste noch berücksichtigt werden.
Aber das ist doch gar nicht das, was sie StVO fordert. Dort muss man nur rechtzeitig zum Stehen kommen, wenn der Vordermann überraschend voll in die Klötze geht. Dazu genügt ein linear mit der Geschwindigkeit ansteigender Abstand (die genannten 1,8 s).
Dazu könnte noch eine kleine quadratische Komponente nötig sein, um Unterschiede in der Bremsverzögerung zwischen verschiedenen Fahrzeugen auszugleichen. Also wenn ich mir die Ergebnisse vom ADAC so anschaue, dann müsste die Formel für einen Kleintransporter ungefähr lauten: 1/2 Tacho zzgl. 20% des Bremswegs.
Also nach den Faustformeln (mit vollkommen falschen Einheiten): 1/2 v + v^2/200 * 20%.
Also bei 50 km/h ein Zuschlag von 2,5 m auf die 25 m.
Und bei 100 km/h ein Zuschlag von 10 m auf die 50 m.
Ich weiß aber jetzt gerade nicht mehr, wo uns das alles hinführt
Natürlich kann man auch das ableiten und die maximale Kapazität herleiten. Aber mit der Realität hat das dann nur bedingt etwas zu tun. Denn nach diesen Formeln fährt vermutlich kein Mensch. Dann doch lieber eine Studie lesen.