Beiträge von Epaminaidos

    Ich finde das überraschend. Vermutlich stimmen die meisten hier ziemlich vorbehaltlos der These zu, dass breitere, besser zu befahrende Fahrbahnen mehr Autoverkehr erzeugen.

    Aber aus irgendeinem Grund wird das von vielen für Radfahrer bestritten.

    Obwohl es eigentlich logisch ist, dass angenehm zu nutzende Wege auch die Nutzer anziehen.

    Selbst wenn die Verantwortlichen der erfolgreichen Städte sich äußern, wird das erstmal als unbelegter Quatsch abgetan. Ohne Quellen.

    Dabei habe ich mehrere konkrete Beispiele genannt: Amsterdam, Kopenhagen, sogar London.

    Es gibt auch einen schönen Artikel über Sevilla (https://www.zukunft-mobilitaet.net/168192/analyse…ci-bikesharing/).

    "Darmstadt fährt Rad" bringt es eigentlich ganz gut auf den Punkt (https://www.google.com/url?sa=t&sourc…GqEKTlifBeIS2): die Planung, Radfahrer auf großen Straßen im Mischverkehr zu führen, geht einfach an den Bedürfnissen der meisten Menschen vorbei.

    Adenauer hat das passende Zitat dazu: "Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."

    Von Kindern, die ab 10 nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen, habe ich nichtmal angefangen.

    Harte Belege sind natürlich schwer. Allerdings gibt es diverse Interviews mit Verantwortlichen mit Kopenhagen und Amsterdam. Beide zeigen die üblichen autolastigen Fotos aus den 70ern und sagen dazu, dass die Stadt dann halt beginne hat, die Infrastruktur zu bauen.

    Aus London gibt es ein ähnliches Beispiel mit Radschnellwegen. Seit die in anständiger Qualität (erst im zweiten Anlauf stimmte die Qualität) zur Verfügung stehen, ist der Anteil der Radfahrer gestiegen.

    Sind die Radwege in Stevenage gut ?

    Das Thema hatten wir doch schonmal.

    Das Fazit damals, wenn ich mich richtig erinnere:

    Alle Städte , die einen hohen Radverkehrsanteil erreicht haben, haben dazu eine Infrastruktur von gut befahrbaren Radwegen aufgebaut.

    Aber ganz ohne Leidensdruck von Autofahrern geht es dann halt doch nicht. In den meisten Großstädten dürfte der aber aufgrund der hohen Verkehrsdichte ohnehin gegeben sein.

    Aber selbstverständlich ist das eine Kernfrage, ob man Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet oder als Verkehrshindernisse, die man dem richtigen Verkehr lieber aus dem Weg schaffen will.

    Ich sehe das nicht als Kernfrage.

    Wenn es um die Verkehrswende geht, geht es darum, möglichst viele Menschen auf's Rad zu bekommen. Und bei diesem Ziel sind gute Radwege der Führung auf der Fahrbahn überlegen. Keine Aufklärungskampagne der Welt wird dafür sorgen, dass die Mehrheit der Menschen die Führung auf der Fahrbahn besser finden als auf einem Radweg. So ist die Mehrheit nunmal einfach nicht gestrickt.

    Ich merke es an mir selbst: Früher hat mir der Verkehr von hinten nicht viel ausgemacht. Hunderte Nahüberholer später ist das anders. Der Kopf weiß, dass der Radweg gefährlicher ist. Und trotzdem finde ich es unangenehmer, wenn die Gefahr ständig von hinten lauert.

    Danke. Die Antwort von der Stadt enthält schon eine gar nicht mal so schlechte Begründung: hohes Gefährdungspotential aufgrund von hohem Schwerverkehrsanteil für Radfahrer auf der Fahrbahn. Und in der zweiten Antwort dann konkrete 7.000 Kfz pro Tag mit 9% Schwerverkehrsanteil. Außerdem verweist er auf die schmale Fahrbahn (6,40 m laut Maps).

    In der ERA 2010 ist ein Diagramm, an dem sich meines Wissens nach die meisten Richter orientieren (auch wenn dieses Diagramm ohne wissenschaftliche Grundlage erstellt wurde).

    Hier in Abschnitt 2.3.1 findest Du es gemeinsam mit den Handlungsanweisungen für die Kommunen. Bei 7.000 Kfz/Tag dürfte sich die Straße in Belastungsbereich II befinden.

    Zitat

    Bei den Belastungsbereichen I und II ist die Fahrbahnführung des Radverkehrs grundsätzlich vertretbar, wobei bei Vorliegen von Belastungsbereich II zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise Gehweg Radfahrer frei bzw. nicht benutzungspflichtige Radwege oder Schutzstreifen, umgesetzt
    werden sollten. Eine Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr kann bei Belastungsbereich III erforderlich werden. Hier kann der Radverkehr aber bei günstigen Randbedingungen noch im Mischverkehr geführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist bei Belastungsbereich IV eine Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr generell geboten [ERA 2010].

    Das ist mMn recht eindeutig: Erst bei Belastungsbereich III _kann_ eine Trennung des Verkehrs erforderlich werden. Bei Belastungsbereich II ist davon noch keine Rede. Insbesondere wird genau Deine Forderung als geeignete Führung für Radfahrer genannt.

    Leider ist das alles nur Sekundärliteratur. Die ERA 2010 müsste man kaufen.

    Aber andererseits hatte Berlin auch diese Probleme und die habens hinbekommen.

    Hat ja auch nur 10 Jahre oder so gedauert. Du brauchst also einen langen Atem.

    Ohne 2-3 besonders engagierte Mitbürger hätte sich hier vermutlich auch nichts getan. Die haben aber konsequent über Jahre die Stadt sehr hartnäckig vor sich hergetrieben.

    Du könntest ja damit anfangen, seine Mail inhaltlich zu zerpflücken. Immer freundlich, aber doch hartnäckig auf die Fehler in seiner Argumentation hinweisen. So als kleiner Vorgeschmack darauf, wie lange es dauert, einen einzelnen Mitarbeiter der Stadt zu überzeugen. Von Vorgesetzten, Politikern und Polizisten mal ganz zu schweigen :)

    Es ist leider einfach ein harter Weg.

    Die Lücken in der Argumentation kennst Du wahrscheinlich schon:

    • Gewinnerzielungsabsicht können Privatpersonen überhaupt nicht haben, da sie keinen Gewinn aus einer Anzeige ziehen. Vor allem verhängt nicht die Privatperson die Sanktion, sondern das Amt. Die Privatperson liefert nur die Beweise. Wenn die Stadt ein Interesse an öffentlicher Ordnung hat, sollte sie für die Unterstützung sogar dankbar sein. Denn es werden weniger personelle Ressourcen gebunden, wenn die Beweise nicht mehr erhoben, sondern nur noch verarbeitet werden müssen.
    • Unfallverhütung vor Sanktionierung: Das ist doch super! Denn wenn der Stadt Unfallverhütung wichtiger ist als Sanktionierung, dann haben die ja wohl hoffentlich eine sehr niedrige Schwelle zur Umsetzung von Fahrzeugen, die Fußgängern mit Kinderwagen oder Rollstuhl im Weg stehen. Oder solche, die im 5m-Bereich Kindern die Sicht nehmen. Denn eine Umsetzung ist keine Sanktion. Sie dient ausschließlich der Sicherheit, also Unfallverhütung. Du kannst ja mal fragen, wen Du anrufen solltest, wenn irgendwo ein Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr durchpasst. Wahrscheinlich muss er vorher aber erstmal darüber aufgeklärt werden, dass "Unfallverhütung" nicht nur "Unfallverhütung für Kraftfahrzeuge unter sich" ist.
    • Schutzwürdig: Diese Aussage ist ja wohl eine Frechheit! Die komplette StVO dient dem Schutz von Privaten. Von der ersten bis zur letzten Zeile. Es ist auffällig und peinlich, dass in seinen Beispielen Privatpersonen nur als Autofahrer vorkommen. Auch die Interessen von Fußgängern und Radfahrern sind sehr wohl schutzwürdig.
    • Selbstschutz: Da wird dann deutlich, dass er einfach keinen Bock hat. Leider kann man das Argument auch nicht gut entkräften: Es wirkt selbstlos und irgendeine Anekdote finden die bestimmt. Also einfach gar nicht erwähnen.

    Ich zeige meine unmittelbar folgende Fahrtrichtung an. Also nach rechts. Denn das ist das, was die Radfahrer hinter mir interessiert. Wenn ich den linken Arm heben würde, würde ich die Hinterleute vom Überholen abhalten. Das erscheint mir nicht sinnvoll.

    Ob das StVO-konform ist, weiß ich aber nicht :)

    Ich glaube da häte ich Null Hemmungen gehabt die 110 zu rufen.

    Ja, eindeutig ein Fall für die 110. Eigentlich müssen alle Ampeln mit einer Schutzschaltung versehen sein, die bei feindlichem Grün in einen Fehlerzustand geht (gelbes Blinklicht). Nichtmal das hat hier offensichtlich funktioniert.

    Warum sollten Fußgänger Vorrang haben, nur weil die Straße bunt ist?

    Man kann ja auch nicht die zHg mit einem Schild mit grünem Rand beschildern.

    Mmn ist das ein gefährlicher Unsinn. Denn es provoziert Missverständnisse. Und wahrscheinlich auch schlechte Laune, weil die Leute miteinander "diskutieren".

    ... und es fehlt wie üblich der Verweis darauf, dass ein LKW ohne Einweiser gar nicht rückwärts fahren darf (außer er hat eine Rückfahrkamera).

    Das ist wohl direkt nach der zHg die am häufigsten missachtete Verkehrsregel.

    Noch vor roten Fahrradampeln :)