Ausreden Bußgeldstelle der Stadt Jena

  • bah, wenn mir eines an Hamburg fehlt, dann die Arbeit der Bußgeldstelle.

    aktuell hab ich hier wirklich die Faxen dicke!


    Was ist passiert? Klar, ich ärgere mich über die zugeparkten Gehwege (Radwege gibts hier ja kaum).

    und bevor ich in Aktionismus verfalle und wie in Hamburg einfach mal 40 Anzeigen am Stück rüberschicke, frage ich vorher nach.

    Bei der allgemeinen Adresse der Bußgeldstelle.


    E-Mail an Bußgeldstelle.

  • 4 Tage später erhalte ich eine E-Mail.

    der nachstehende Link war nicht dabei, aber unsereiner ahnt ja, worauf der Link abzielt. :rolleyes:

    Jedenfalls kurzantwort:

    Nee, machen wir nicht.

  • ja, lustig, klingt, als ob ihr nicht wolltet und euch einfach mal dumm stellt.

    Mal nachhaken.

  • Peter Viehrig 12. Juni 2020 um 14:59

    Hat den Titel des Themas von „Ausreden Bußgeldstelle der Stadt Jene“ zu „Ausreden Bußgeldstelle der Stadt Jena“ geändert.
  • Das war noch im Februar, Anfang März.

    Eine Antwort erhielt ich nichtmehr, Corona schlug zu und hatte auch hier in der Stadt Folgen für den Arbeitsalltag nicht nur der städtischen Angestellten.

    Aber Ende Mai darf man schon mal nachfragen, finde ich...

  • man lässt sich 3 Wochen Zeit, antwortet aber immerhin.

    Und es wird nicht besser....


    Und das ist so der Punkt, wo ich einfach nur noch mit dem Kopf schüttele und mir gerade nichts freundliches mehr einfällt, was über "äh - nein?" hinausgeht.

    Selbst ein "sagen Sie doch einfach, dass Sie keine Lust haben Anzeigen zu bearbeiten, bei denen möglicherweise am Ende des Jahres jemand fragt, warum der Anteil der Privatanzeigen bei sagenhaften 30% liegt"

    Bah...

    Ich überlege, ob ich das dann einfach wie die Abschleppgruppe in Berlin eskalieren lasse.

    Problem ist aber: die meisten Falschparker auf meinen Wegen sind die berühmten "nur kurz!"-Parker. Und das wird dann einfach ausgesessen. Da ruf ich dann an - und man kommt bewusst erst 40min später. Aber andererseits hatte Berlin auch diese Probleme und die habens hinbekommen.

  • Aber andererseits hatte Berlin auch diese Probleme und die habens hinbekommen.

    Hat ja auch nur 10 Jahre oder so gedauert. Du brauchst also einen langen Atem.

    Ohne 2-3 besonders engagierte Mitbürger hätte sich hier vermutlich auch nichts getan. Die haben aber konsequent über Jahre die Stadt sehr hartnäckig vor sich hergetrieben.

    Du könntest ja damit anfangen, seine Mail inhaltlich zu zerpflücken. Immer freundlich, aber doch hartnäckig auf die Fehler in seiner Argumentation hinweisen. So als kleiner Vorgeschmack darauf, wie lange es dauert, einen einzelnen Mitarbeiter der Stadt zu überzeugen. Von Vorgesetzten, Politikern und Polizisten mal ganz zu schweigen :)

    Es ist leider einfach ein harter Weg.

    Die Lücken in der Argumentation kennst Du wahrscheinlich schon:

    • Gewinnerzielungsabsicht können Privatpersonen überhaupt nicht haben, da sie keinen Gewinn aus einer Anzeige ziehen. Vor allem verhängt nicht die Privatperson die Sanktion, sondern das Amt. Die Privatperson liefert nur die Beweise. Wenn die Stadt ein Interesse an öffentlicher Ordnung hat, sollte sie für die Unterstützung sogar dankbar sein. Denn es werden weniger personelle Ressourcen gebunden, wenn die Beweise nicht mehr erhoben, sondern nur noch verarbeitet werden müssen.
    • Unfallverhütung vor Sanktionierung: Das ist doch super! Denn wenn der Stadt Unfallverhütung wichtiger ist als Sanktionierung, dann haben die ja wohl hoffentlich eine sehr niedrige Schwelle zur Umsetzung von Fahrzeugen, die Fußgängern mit Kinderwagen oder Rollstuhl im Weg stehen. Oder solche, die im 5m-Bereich Kindern die Sicht nehmen. Denn eine Umsetzung ist keine Sanktion. Sie dient ausschließlich der Sicherheit, also Unfallverhütung. Du kannst ja mal fragen, wen Du anrufen solltest, wenn irgendwo ein Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr durchpasst. Wahrscheinlich muss er vorher aber erstmal darüber aufgeklärt werden, dass "Unfallverhütung" nicht nur "Unfallverhütung für Kraftfahrzeuge unter sich" ist.
    • Schutzwürdig: Diese Aussage ist ja wohl eine Frechheit! Die komplette StVO dient dem Schutz von Privaten. Von der ersten bis zur letzten Zeile. Es ist auffällig und peinlich, dass in seinen Beispielen Privatpersonen nur als Autofahrer vorkommen. Auch die Interessen von Fußgängern und Radfahrern sind sehr wohl schutzwürdig.
    • Selbstschutz: Da wird dann deutlich, dass er einfach keinen Bock hat. Leider kann man das Argument auch nicht gut entkräften: Es wirkt selbstlos und irgendeine Anekdote finden die bestimmt. Also einfach gar nicht erwähnen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Epaminaidos (12. Juni 2020 um 16:36)

  • Zitat

    GRUNDSATZ:

    Vom Grundsatz her, wird jeder Verkehrsteilnehmer belästigt und/oder be- bzw. gehindert sich im öffentlichen Verkehr frei zu bewegen.

    Zitat von StVO

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Natürlich finden Belästigungen und Behinderungen ständig statt. Aber in aller Regel geschieht das ohne Absicht und lässt sich nur schwer verhindern. Es reicht ja, wenn ich mit dem PKW vorschriftsmäßig fahre, um andere durch Lärm + Abgase zu belästigen. Wenn ich mit dem Rad mit 15km/h auf einem Radweg fahre und ich nicht überholt werden kann, ist das schon eine Behinderung.

    Deine Behörde verkennt offenbar den Unterschied zwischen vermeidbaren (bußgeldbewehrten) Handlungen und solchen die nicht vermeidbar sind.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Eine Gewinnerzielungsabsicht hat man vielleicht nicht, aber man kann schon ein gewisses Eigeninteresse haben:

    - Parkhausbetreiber könnten gezielt Falschparker im Umkreis anzeigen um die Leute ins Parkhaus zu "locken"

    - Lieferdienste könnten gezielt Fahrzeuge der Konkurrenz anzeigen

    - Konkurrenten im Einzelhandel könnten gezielt vor Läden der Mitbewerber "kontrollieren", sofern dort nur wenig Parkplätze vorhanden sind

    Abgesehen davon muss es ja schon möglich sein, als Privatperson andere anzuzeigen.

  • Ich würde an diesem Punkt mal meine Stadtradfraktionen mit meiner Argumentation und dem Schriftverkehr um Stellungnahme bitten. Evtl. wird das dann sogar mal im Stadtrat diskutiert. Und die Antworten kannst du dann mal gemeinsam mit dem ursprünglichen Schriftverkehr auch der Lokalpresse und den lokalen "interessierten Vereinen", z.B. dem (ungeliebten) ADFC geben.

    Müssen ja auch erst mal alle wissen, was ihre Stadtverwaltung so treibt.

  • Vielleicht musst du am Anfang einfach einen anderen Weg beschreiten:

    Du notierst alles, was du, wie du oben ja beschrieben hast, für eine VkOWi benötigst und besuchst mal den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt. Dort erstattest du persönlich Anzeige. Die Annahme werden sie wohl kaum verweigern können. Sollten sich die Beamten querstellen, verlange einfach ihr "Dienstnummernkärtchen" und erstatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Oder du rufst einfach mal die 110 an. Könnte wegen dem/deinem Fall ein wenig länger dauern, wenn die EWA ausgelastet sind. Dann kannst du den Beamten vor Ort gleich mal zeigen, um was es dir geht. Auch hier dürfte eine Verweigerung der Anzeigenaufnahme ausgeschlossen sein. Wenn nicht, s.o. letzter Satz.

  • Hm. Landespolizeigesetz Thüringen:

    §2, Abs1

    Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) sowie Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr).

    §3, Abs1

    Die Polizei wird außer in den Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 2 nur tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Sie unterrichtet die anderen Behörden unverzüglich von allen Vorgängen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Behörden bedeutsam erscheint

    ich gehe davon aus, dass die Polizei mich unter Verweis auf §3 an die Bußgeldstelle verweist. Die Polizei ist schuld an der Sache.

    Die Polizei rufe ich gerne Sonntags oder abends, wenn unstreitig ist, dass die Bußgeldstelle und der Außendienst nicht mehr arbeitet.

    hm.

  • Ich habe noch einmal darüber nachgedacht. Ticken die Uhren in Thüringen wirklich derartig anders als in Berlin?

    Wenn du mit den notwendigen Daten (die du ja hast) auf einer Polizeidienststelle erscheinst, um eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten, werden die dich ja wohl kaum ans Ordnungsamt verweisen (können).

    Die Polizei ist verpflichtet, derartige Anzeigen an-/aufzunehmen. Auch und natürlich durch Privatpersonen.

    Würde ich also an deiner Stelle mal probieren und im Notfall eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten.

  • Hm. ich befürchte, dass die Polizei das doch tut. Es sei denn, ich schlage da nach 18:00 auf. Aber ich will die Polizei da eigentlich nicht mit rein ziehen. Es gibt in Jena eine Bußgeldstelle, die unterhält Personal, das durch die Stadt fährt.

    Ich warte noch auf eine Gelegenheit, bei der Falschparker derart beschissen stehen, dass ich eine sofortige(!) Handlung einfordern kann. Dann rufe ich das OAmt dann. Dann werden sie nicht kommen. Und dann frage ich nach, wie das OAmt in solchen Fällen die Gefährdung zu unterbinden gedenkt.