Beiträge von Epaminaidos

    Ist ja im Wesentlichen das gleiche wie im Urteil aus Lüneburg in ahnocjer Sache.

    Auf Seite 11, Absatz 2 wird geschrieben, dass das Projekt "Radmesser" festgestellt hat, dass Schutzstreifen tatsächlich zu einem höheren Abstand beim Überholen führen.

    Ich finde dazu nichts. Kennt jemand einen Link?

    (siehe Müllers Kolumne: StVO-Novelle)

    Danke. Sehr hilfreich beim Verständnis des Formfehlers.

    Und überraschend, wie deutlich er sich festlegt, dass nur die Änderungen an den Fahrverboten nichtig sind, der Rest aber in Kraft bleibt.

    Die Bundesländer verhalten sich ja uneinheitlich. Hoffentlich kommt zügig eine belastbare neue Version, die die Unsicherheit beseitigt.

    So einfach ist das wohl nicht. Laut StVG erlässt das BMVI mit Zustimmung des Bundesrats Änderungen an StVO und BKatV.

    Vermutlich kann der Bundesrat also gar nicht von sich aus tätig werden. Dazu braucht er eine Initiative von Scheuer.

    Außerdem wird Scheuer den verschärften Fahrverboten vermutlich nicht nochmal zustimmen. Aber gleichzeitig es dürfte schwer werden, die Änderung ohne Fahrverbote durch den Bundesrat zu bekommen. Da haben sich ja auch einige Politiker sehr deutlich positioniert und die Fronten sind wohl verhärtet.

    Und die Verbesserungen für Radfahrer kommen dabei unter die Räder.

    Warum kann man nicht einfach das fehlende Zitat ergänzen und alles lassen, wie es ist?

    Mein aktueller Kenntnisstand:

    Das BMVI darf nur ins Bundesgesetzblatt schreiben, wozu der Bundesrat zugestimmt hat. Der Bundesrat hat aber nicht einfach zugestimmt, sondern Änderungen vorgenommen (und dabei den Fehler eingebaut). Scheuer konnte nur genau diese Version ins Bundesgesetzblatt schreiben oder eine geänderte Version nochmal in den Bundesrat einbringen.

    Zur Korrektur des Fehlers muss die ganze Sache also nochmal durch den Bundesrat. Wenn der Fehler schnell bemerkt wird (*) und sich alle Beteiligten noch einig sind, ist das bestimmt auch kein Problem. Nur sind sie sich inzwischen ja nicht mehr einig. Also muss neu verhandelt werden.

    Eigentlich ging es ja um ein paar Verbesserungen für Radfahrer. Die werden jetzt leider durch die vom Bundesrat eingebrachten Fahrverbote u.ä. in den Hintergrund gedrängt. Ich befürchte, das wird alles eine ganze Weile dauern.

    (*) Der Fehler wurde ja vom Bundesrat gemacht und danach wohl weder im BMVI noch im Justizministerium bemerkt. Laut einem Artikel in der Süddeutschen (zitiert auf tagesschau.de) äußerte sich eine Sprecherin von letzterem: Die Novelle lag zur Prüfung im Justizministerium vor, aber die Frist zur Prüfung sei gegenüber dem Üblichen "stark verkürzt" gewesen. Und nur wegen der Kürze der Frist habe man den Fehler übersehen.

    Rund um die Bänsch und Pettenkofer?

    Genau dort. Das Konzept ist wirklich gut. Die Poller sind leider handwerklich sehr schlecht aufgestellt (Beton kleckerte überall herum und sieht nicht gut aus). Und die BSR kann die Poller nicht umlegen. Die müssen die tatsächlich lösen, aus dem Loch heben und daneben legen. Und nach dem Passieren wieder zurück stecken.

    Das kann man besser machen. Vielleicht passt die BSR ja auch irgendwann mal die Routen an.

    Sehr lustig war es vor ein paar Monaten, als die Frankfurter in Richtung Innenstadt gesperrt war. Da wollten viele Autofahrer spontan durch den Kiez umfahren. Muss halt mal sein. Aber in Richtung Innenstadt kann man den Kiez aktuell wegen einer Baustelle gar nicht befahren. Es geht einfach nicht. Die sind alle verzweifelt herumgekurvt und wurden von den Pollern zurück zur Frankfurter geleitet. Aber ungefähr 200 m weiter östlich (also in die falsche Richtung) vom ursprünglichen Abbiegen :)

    Bei der zweiten Runde sind dann die meisten einfach falschrum durch die Baustelle gefahren. Kann man ihnen wohl nicht verübeln.

    Geplant ist jetzt eine Diagonalsperre. Das dauert dann wieder sieben Jahre....

    Viel Erfolg!

    Ich wohne in der Nähe vom Nordkiez F'Hain. Dort gibt es die Diagonalsperren schon. Und der Kiez hat deutlich an Lebensqualität gewonnen.

    Vorher drängelte sich der Durchgangsverkehr durch die dafür viel zu schmalen Straßen. Der ist jetzt auf den laut Planung dafür vorgesehenen Hauptstraßen. Und während der Verkehr vorher im Kiez massiv gestört hat, merke ich den zusätzlichen Verkehr auf den großen Straßen gar nicht.

    Schlag der Politik doch mal einen Besichtigungstermin im Kiez selber vor. Ich wäre zur Unterstützung da.

    Nach dem Urteil vom OVG Lüneburg 2018 gehe ich davon aus, dass das leider zulässig ist.

    Das Gericht hat festgestellt, dass ein Schutzstreifen keinerlei Bedeutung für Radfahrer hat. Deshalb sind Radfahrer nicht benachteiligt von einem Schutzstreifen. Und deshalb sind Radfahrer nicht klageberechtigt.

    Wen benachteiligt also ein zu schmaler Schutzstreifen?

    Niemanden. Also ist er zulässig.

    Aber zwei, drei Mal abschleppen, Donnerwetter, das zeigt Wirkung.

    Das überrascht mich auch immer wieder. Auf dem Schulweg meiner Kinder habe ja knapp 1,5 Jahre mit der Polizei diskutiert, bis die endlich mit Umsetzungen angefangen haben. Nach nur wenigen Tagen war Ruhe. Und seit weiteren 1,5 Jahren parkt da praktisch niemand mehr.

    Das geht wirklich flott, wenn die Exekutive nur will.

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    Wer die Stelle selber im Original nachlesen mag:

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1593595733850

    Der Fehler ist ganz einfach zu finden :)

    Ganz am Rand:

    Ganz schön peinlich vom Bundesgesetzblatt, die PDF-Dateien mit einer wirkungslosen Sperre gegen Kopieren von Text und Ausdrucken zu versehen.