Beiträge von Epaminaidos

    Der Verlag hat sich nochmal gemeldet.

    Zitat von Antwort 1 vom 9. Juni

    eine Frage vorweg: Wer sind Sie? Ein Vater? Lehrer?

    Zur Sache: Ich kann auch nach mehrmaligem Leser nicht verstehen, wo Sie einen Fehler sehen. Alles, was dort abgebildet ist, ist StVO gemäß. Die StVO ist die Grundlage, sie setzt den Rahmen.

    Das Arbeitsheft wendet sich an Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren. Ziel ist, sie in die Lage zu versetzen, sicher als Radfahrer am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Ein wichtiges Thema ist dabei das Linksabbiegen. Die in dem Heft geschilderten unterschiedlichen Arten des Linksabbiegens (direktes und indirektes, auch sicheres Abbiegen genannt) sind dabei aus wohlüberlegten Gründen fester Bestandteil der Ausbildung. Diese Bezeichnungen finden sich dementsprechend in den offiziellen Erlassen und Rahmenvorgaben vieler Bundesländer. Ich habe schon sehr lebhafte Diskussionen zu verschiedenen Themen und Aspekten der Ausbildung erlebt, dieser Bereich ist unstrittig. Das Heft ist von diversen Experten kritisch gegengelesen und für angemessen befunden worden.

    Im Übrigen werden keine Verhaltensweisen gelehrt, die Radfahrer zwingen, zum Fußgänger zu werden.

    (Hervorhebung von mir)

    Zitat von Antwort 2 vom 18. Juni

    ich kann in der Tat den Fehler, den Sie da sehen, nicht erkennen. Nirgendwo steht, dass die Kinder das beim indirekten „sichere“ Linksabbiegen auf dem Rad sitzen bleiben. Natürlich steigen sie dabei ab, das ist ja das Prinzip dieser Variante.

    Wir werden bei der nächsten Überarbeitung die Frage aufnehmen und im Kreise von Fachleuten diskutieren.

    Also kurz zusammen gefasst:

    • Der Verlag betrachtet Absteigen für Radfahrer als vollkommen selbstverständlich.
    • Sie bringen Kindern unter dem Begriff "indirektes Abbiegen" ein Verhalten bei, das nicht dem indirekten Abbiegen aus der StVO entspricht.

    Wer meine Antwort lesen möchte, kann das auch tun (Danke mgka für den Link zum StVO-Vergleich)

    Antwort

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass man beim indirekten Linksabbiegen absteigt. Ganz im Gegenteil.

    Das "indirekte Linksabbiegen" ist eindeutig in §9 Abs. 2 StVO definiert. Dabei steigen Radfahrer selbstverständlich nicht ab. In der bis 2009 gültigen StVO wurde das Absteigen noch in seltenen Ausnahmesituationen verlangt. Das wurde aber ersatzlos gestrichen (Vergleich der Versionen).

    Es gibt dann also insgesamt vier Varianten des Linksabbiegens:

    - §9 Abs. 1 StVO (direktes Abbiegen)

    - §9 Abs. 2 StVO (indirektes Abbiegen)

    - Absteigen und zu Fuß gehen hinter der Kreuzung

    - Absteigen und zu Fuß gehen vor der Kreuzung

    Das von der StVO vorgesehene indirekte Abbiegen kommt in Ihrer Ausbildung damit leider überhaupt nicht vor. Das ist schade. Die Kinder sollten doch nach der Fahrradprüfung eigentlich die Verkehrsregeln für Radfahrer kennen, oder?


    Statt dessen bringen Sie den Kindern ein völlig anderes Verhalten als "indirektes Abbiegen" bei. Das fördert Missverständnisse.


    Die saubere Erklärung wäre also:
    1.) Auf jeden Fall direktes und indirektes Abbiegen gemäß StVO erklären.
    2.) eventuell die zusätzlichen Varianten erklären, die nur deswegen legal sind, weil der Radfahrer die Kreuzung als Fußgänger überquert und nicht als Radfahrer.


    Wenn Sie schon dabei sind, sollte die verwendete Zeichnung auch überarbeitet werden: Das Mädchen quetscht sich rechts am Fahrbahnrand entlang. Dabei beträgt der korrekte Abstand zwischen Lenkerende und Bordstein bei einem Radfahrer mindestens 70 cm. Die Faustregel besagt, dass Radfahrer ungefähr dort fahren sollen, wo Autos die rechten Reifen haben. Das Mädchen müsste also hinter dem rechten Rücklicht des Autos fahren. Da gehört es hin. Und da ist es am sichersten.

    Diese Bilder prägen das Verhalten der Kinder im Verkehr. Und da ist es wichtig, dass auch die korrekte Fahrlinie dargestellt ist. Wenn der Zeichner gut ist, bekommt er vielleicht auch noch die Sicherheitsabstände korrekt hin.

    Wenn Sie ohnehin schon an der Zeichnung sind, sollten Sie am besten gleich noch zwei der vier Vorfahrtszeichen entfernen.

    Ich bin gespannt, welchen Inhalt meine zweite Tochter in ein paar Jahren in der Hand hält.

    Mir gehen die Ideen aus, was ich inhaltlich noch schreiben könnte.

    Ich fahre regelmäßig mit meinen Kindern, die gerade so auf der Fahrbahn fahren dürfen, durch Berlin.

    Indirektes Linksabbiegen ist bei Kreuzungen außerhalb von 30-Zonen eindeutig das Mittel der Wahl. Wir kommen immer immer sicher und ohne Stress über die Kreuzung. Auch ohne Radfahrerampel.

    Direktes Abbiegen hingegen funktioniert für uns außerhalb von 30-Zonen überhaupt nicht. Vielleicht wäre das irgendwo am Stadtrand anders, keine Ahnung.

    Versucht vielleicht mal, in London mit einem Kettcar über Straßen wie im Maps-Link oben zu fahren. Dann seht Ihr genauso wenig wie die Kinder und seid genauso langsam. Und durch den Linksverkehr wird Euch ein bisschen die Routine genommen, die Kinder ohnehin noch gar nicht gaben.

    Vielleicht sehe ich das auch zu kompliziert

    Ja. Du suchst irgendwelche wilden Ampelschaltungen und konstruierst daraus nicht existente Probleme.

    Gleichzeitig übersimplifizierst Du direktes Abbiegen und ignorierst Du die vielen Herausforderungen, die es enthält. Gerade beim direkten Abbiegen muss man seine Sinne gut beisammen haben, um auf jedes ungewöhnliche Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer korrekt zu reagieren.

    Und Du überschätzt wohl die Fähigkeiten von Kindern diesbezüglich ganz gewaltig.

    Es beginnt schon damit, dass sie nicht über Autos rübergucken können. Und dann sollen sich sich zwischen mehreren in verschiedene Richtungen fahrenden Autos an der richtigen Stelle einordnen.

    Die sind damit einfach noch sehr schnell überfordert.

    Bei stärker befahrenen Ampelkreuzungen müsste man das ganze dann in den wenigen Sekunden zwischen dem letzten Geradeausfahrer bei Gelb und dem ersten Linksabbieger bei Grün schaffen, bzw. bei der nächsten Kreuzung mit komplett anderer Schaltung ist es dann wieder der Gegenverkehr, oder erst der Querverkehr, obwohl die Kreuzung gleich aussieht - das meine ich mit verwirrend.

    Irgendwie reden wir anscheinend komplett aneinander vorbei.

    Ich meine sowas:

    https://www.google.de/maps/@52.54933…!7i13312!8i6656

    Indirektes Linksabbiegen ist hier vollkommen trivial. Man fährt bis zur hinteren Ecke. Dort richtet man sich in die neue Richtung aus und wenn die Fußgänger grün bekommen, fährt man in die neue Richtung los (Fortgeschrittene fahren schon los, wenn frei ist und warten nicht auf grün). Das ist vollkommen entspannt und einfach.

    Beim direkten Abbiegen müsste ein Kind vor der Kreuzung auf die linke Spur wechseln. Das Warten in der Mitte ist hier noch recht angenehm. Aber ein Kind muss hier erstmal die richtige Stelle finden. Und im Zweifel muss es sich erstmal anstellen und kann die Kreuzung erst räumen, wenn der Querverkehr schon wieder grün hat. Da sind viel mehr Dinge, die dazwischen kommen können.

    Hinter der Kreuzung an der rechten Seite kann ich ihn aber in vielen Fällen nicht legal/sicher überholen, wenn er plötzlich nach links zeigt, aber anhält

    Das Handzeichen nach links sollen die Kinder - wenn überhaupt - erst geben, wenn sie am rechten Fahrbahnrand zum Stehen gekommen sind.

    Komplex finde ich eher das indirekte Abbiegen

    Der wesentliche Unterschied sind Zeit und Fehlertoleranz.

    Wir reden hier über 9-jährige Kinder. Die fahren noch nicht schnell und die ganze Koordination sitzt auch noch nicht absolut zuverlässig.

    Beim indirekten Abbiegen haben sie hinter der Kreuzung alle Zeit der Welt, sich mit der Verkehrssituation auseinander zu setzen. Beim direkten Abbiegen ist es nicht so ruhig. Sie stehen ja mitten auf der Kreuzung. Und es ist beim indirekten Abbiegen wesentlich einfacher, den richtigen Punkt zum Aufstellen zu finden.

    Auf der Fahrbahn zu fahren, ist so einfach

    Kinder und Jugendliche machen beim Radfahren auch mal Blödsinn. Ist einfach so. Das ist auf der Fahrbahn wesentlich gefährlicher.

    Und das Fahren auf der Fahrbahn ist anspruchsvoller, wenn eine Störung wie eine Baustelle oder ein parkendes Auto dazu kommt. Auf dem Radweg fahren die dann einfach - wenn auch illegal - über den Gehweg.

    und wer gut Radfahren kann, für den ist das problemlos auch auf dem kölner ring möglich.

    Mit der Fähigkeit, das Fahrrad sicher zu bedienen, ist es nicht getan. Es benötigt auch eine gewisse geistige Reife, um ständig ausreichend aufmerksam zu fahren.

    Daran hapert es.

    Keine Ahnung, ab wann ich meine Kinder auf eine entsprechend dicht befahrene Fahrbahn lasse. Mit 10 jedenfalls noch nicht.

    was vielleicht grad nicht so im allgemeinen Fokus ist.

    Das Zeug im allgemeinem Fokus reicht schon für ein Desaster.

    Erst Anfang des Jahres wurden ja Masken aufwändig mittels Gutscheinen ausgegeben. Die Apotheken erhielten 6 € pro Maske. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Masken bereits verfügbar waren.

    Die Apotheker konnten ihr Glück kaum fassen, Spahn wurde für die Geldverschwendung kritisiert.

    Jetzt tut er es schon wieder: Die digitalen Impfpässen sollen auch von Apotheken ausgestellt werden. Man legt das Impfbuch vor, der Apotheker tippt die Daten irgendwo ab und man erhält den digitalen Impfcode.

    Was ist diese Leistung wohl wert?

    18 €, wenn jemand nur eine Impfung hat, 24 € nach zwei Impfungen.

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…27-efe1f787aae9

    Warum gibt es überhaupt diesen Tatbestand?

    Gute Frage.

    Ich habe nochmal genauer geschaut. Die Aussage des Gerichts, dass es ein Rabatt ist, ist falsch. Das Gericht hat ja geschrieben, dass ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung normalerweise 25€ kostet, neben einem Schutzstreifen aber nur 20€.

    Nach §3 BKatV kostet der normale Verstoß aber nur 15€. Der Gesetzgeber wollte also wohl den Preis neben einem Schutzstreifen erhöhen.

    Vielleicht wäre der Radfahrer dann auch klagebefugt gewesen.

    Und dann finde ich die Formulierung an sich noch spannend: "indem Sie den Schutzstreifen nicht benutzten.".

    Eventuell war der Gesetzgeber der Auffassung, dass das Aufzeichnen eines Schutzstreifen quasi vorgibt, wie das Rechtsfahrgebot an der Stelle zu verstehen ist.

    Wenn jetzt die Breite vom Musterauto erhöht wurde, lässt sich vielleicht rechtlich gegen so manchen "Schutz"-Streifen vorgehen

    Radfahrer haben wohl leider kein Recht, gegen Schutzstreifen zu klagen. Denn sie entfalten keinerlei rechtliche Wirkung für Radfahrer. Aber klagen darf nur jemand, der in irgendeiner Form durch die Anordnung eingeschränkt wird.

    Ja, so hat das OVG Lüneburg (12 LC 150/16 vom 25.07.2018) wirklich argumentiert: der Schutzstreifen beschränkt ausschließlich Autofahrer, aber nicht Radfahrer.

    Es müsste also ein Autofahrer klagen, der sich durch den zu schmalen Schutzstreifen benachteiligt sieht. Das dürfte sehr schwer werden.

    Zeit - Warum werden Parkplätze eigentlich immer breiter?

    Die Autorin ignoriert ein ganz wesentliches Problem mit zu schmalen Parkplätzen:

    Wenn der Parkplatz nicht reicht, parken Autofahrer dort fast immer trotzdem.

    Hier ist ein schönes Beispiel dafür: Der Schutzstreifen wird nicht links verschwenkt und macht Platz für Parkplätze zum Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen. Die Fläche ist aber mit ca. 1,60 m zu schmal für die meisten Autos. Trotzdem parken dort ständig Autos und blockieren einen Teil des Schutzstreifens.

    Wenn ich die anspreche, kommt immer die gleiche Antwort: "Wie soll ich hier sonst parken?". Meine Antwort "Gar nicht" stößt nicht auf viel Gegenliebe.

    Ich halte es für unrealistisch, Autofahrer in absehbarer Zeit dazu zu bringen, bei zu breitem Fahrzeug auf das Parken zu verzichten. Deshalb müssen die Parkplätze leider breiter werden. Wichtig ist aber, dass die Parkplätze von der Kommune reduziert werden, wenn dadurch zu wenig Fahrbahn übrig bleibt.

    Und so könnte das Anliegen der Autorin (eine Veränderung des Verkehrs) trotzdem erreicht werden.

    Das Ordnungsamt Berlin Mitte gibt auf YouTube Tipps zum Verhalten im Straßenverkehr.

    Heute:

    Was beim Parken im absoluten Halteverbot zu beachten ist.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Diese Sache mit dem Absteigen stand ja bis vor ein paar Jahren tatsächlich mal in der StVO im § 9 (Details alt/neu).

    Danke für den Hinweis. Das wusste ich noch nicht.

    "Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert."

    Da frage ich mich doch direkt, welche Verkehrslage ein Absteigen erfordert. Mir fällt keine ein.

    Der sicherste Weg wäre folgender:

    Das heben wir uns mal für später auf. Wir reden hier über ein Kind, das noch nicht in der Lage ist, die Gefahren im Straßenverkehr richtig einzuschätzen.

    Da sind klare und einfache Handlungsanweisungen wichtig. Das Radfahren in Berlin ist auch so schon komplex genug. Da gibt es viele andere Dinge, die erstmal wichtiger zu lernen sind als das Feintuning, wann genau eine Hauptstraße zum direkten Linksabbiegen geeignet ist.