Der Verlag hat sich nochmal gemeldet.
Zitat von Antwort 1 vom 9. Junieine Frage vorweg: Wer sind Sie? Ein Vater? Lehrer?
Zur Sache: Ich kann auch nach mehrmaligem Leser nicht verstehen, wo Sie einen Fehler sehen. Alles, was dort abgebildet ist, ist StVO gemäß. Die StVO ist die Grundlage, sie setzt den Rahmen.
Das Arbeitsheft wendet sich an Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren. Ziel ist, sie in die Lage zu versetzen, sicher als Radfahrer am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ein wichtiges Thema ist dabei das Linksabbiegen. Die in dem Heft geschilderten unterschiedlichen Arten des Linksabbiegens (direktes und indirektes, auch sicheres Abbiegen genannt) sind dabei aus wohlüberlegten Gründen fester Bestandteil der Ausbildung. Diese Bezeichnungen finden sich dementsprechend in den offiziellen Erlassen und Rahmenvorgaben vieler Bundesländer. Ich habe schon sehr lebhafte Diskussionen zu verschiedenen Themen und Aspekten der Ausbildung erlebt, dieser Bereich ist unstrittig. Das Heft ist von diversen Experten kritisch gegengelesen und für angemessen befunden worden.
Im Übrigen werden keine Verhaltensweisen gelehrt, die Radfahrer zwingen, zum Fußgänger zu werden.
(Hervorhebung von mir)
Zitat von Antwort 2 vom 18. Juniich kann in der Tat den Fehler, den Sie da sehen, nicht erkennen. Nirgendwo steht, dass die Kinder das beim indirekten „sichere“ Linksabbiegen auf dem Rad sitzen bleiben. Natürlich steigen sie dabei ab, das ist ja das Prinzip dieser Variante.
Wir werden bei der nächsten Überarbeitung die Frage aufnehmen und im Kreise von Fachleuten diskutieren.
Also kurz zusammen gefasst:
- Der Verlag betrachtet Absteigen für Radfahrer als vollkommen selbstverständlich.
- Sie bringen Kindern unter dem Begriff "indirektes Abbiegen" ein Verhalten bei, das nicht dem indirekten Abbiegen aus der StVO entspricht.
Wer meine Antwort lesen möchte, kann das auch tun (Danke mgka für den Link zum StVO-Vergleich)
Antwort
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass man beim indirekten Linksabbiegen absteigt. Ganz im Gegenteil.
Das "indirekte Linksabbiegen" ist eindeutig in §9 Abs. 2 StVO definiert. Dabei steigen Radfahrer selbstverständlich nicht ab. In der bis 2009 gültigen StVO wurde das Absteigen noch in seltenen Ausnahmesituationen verlangt. Das wurde aber ersatzlos gestrichen (Vergleich der Versionen).
Es gibt dann also insgesamt vier Varianten des Linksabbiegens:
- §9 Abs. 1 StVO (direktes Abbiegen)
- §9 Abs. 2 StVO (indirektes Abbiegen)
- Absteigen und zu Fuß gehen hinter der Kreuzung
- Absteigen und zu Fuß gehen vor der Kreuzung
Das von der StVO vorgesehene indirekte Abbiegen kommt in Ihrer Ausbildung damit leider überhaupt nicht vor. Das ist schade. Die Kinder sollten doch nach der Fahrradprüfung eigentlich die Verkehrsregeln für Radfahrer kennen, oder?
Statt dessen bringen Sie den Kindern ein völlig anderes Verhalten als "indirektes Abbiegen" bei. Das fördert Missverständnisse.
Die saubere Erklärung wäre also:
1.) Auf jeden Fall direktes und indirektes Abbiegen gemäß StVO erklären.
2.) eventuell die zusätzlichen Varianten erklären, die nur deswegen legal sind, weil der Radfahrer die Kreuzung als Fußgänger überquert und nicht als Radfahrer.
Wenn Sie schon dabei sind, sollte die verwendete Zeichnung auch überarbeitet werden: Das Mädchen quetscht sich rechts am Fahrbahnrand entlang. Dabei beträgt der korrekte Abstand zwischen Lenkerende und Bordstein bei einem Radfahrer mindestens 70 cm. Die Faustregel besagt, dass Radfahrer ungefähr dort fahren sollen, wo Autos die rechten Reifen haben. Das Mädchen müsste also hinter dem rechten Rücklicht des Autos fahren. Da gehört es hin. Und da ist es am sichersten.
Diese Bilder prägen das Verhalten der Kinder im Verkehr. Und da ist es wichtig, dass auch die korrekte Fahrlinie dargestellt ist. Wenn der Zeichner gut ist, bekommt er vielleicht auch noch die Sicherheitsabstände korrekt hin.
Wenn Sie ohnehin schon an der Zeichnung sind, sollten Sie am besten gleich noch zwei der vier Vorfahrtszeichen entfernen.
Ich bin gespannt, welchen Inhalt meine zweite Tochter in ein paar Jahren in der Hand hält.