Beiträge von Epaminaidos

    Ich finde das kaum auszuhalten.

    Zuerst beklagt er die hohen Mieten. Die sind tatsächlich ein Problem. Nur zeigt er keine Lösung auf.

    Die plumpe Deckelung der Mieten, an die er vermutlich denke, versteckt das Problem nur und verschärft es gleichzeitig. Denn wenn Wohnraum künstlich billig gehalten wird, steigt die Nachfrage nach größeren Wohnungen und gleichzeitig wird weniger gebaut. Die Mieten sind dann ganz toll niedrig, die Wohnungsnot aber größer als vorher.

    Als zweites beklagt er sich über das Niveau von Hartz IV. Kann man machen. Vor allem kann man das immer machen. Egal wie hoch der Hartz IV-Satz tatsächlich ist. Insgesamt erhält ein Single auf Hartz IV pro Monat ca. 1.000 € (Regelsatz 446 €, 426 € Miete zzgl. Nebenkosten). Und die Steigerung von 2020 auf 2021 um 3,2% bei 0,5% Inflation in 2020 verschweigt er auch.

    Weiter habe ich es nicht geschafft.

    Der Tagesspiegel berichtet hinter seiner Paywall über folgenden Tweet:

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    Eine Radfahrerin dokumentiert einen Rechtsabbieger-Unfall per Video. In den Antworten wird sie mit Häme und Vorwürfen überschüttet.

    Ich höre nun schon seit über einem Jahr, dass Trump eigentlich erledigt wäre.

    Ist nunmal eine schöne Schlagzeile.

    Nach den Schlagzeilen dauert es immer eine ganze Weile, bis Urteile folgen. In großen und komplexen Prozessen naturgemäß noch länger. Und die Höchststrafen aus der Presse gibt es meistens auch nicht.

    Trump hat anscheinend ein recht gut funktionierendes Geschäftsmodell entdeckt. Zumindest wirkt es auf mich so, als ob er gerade ganz gut verdient. Dass die Demokratie darunter leidet, ist ihm wohl seit Jahren egal.

    Dafür, wenn sie es denn bearbeiten, bekommt der Angezeigte in der Regel deinen Namen und Adresse frei Haus geliefert, mit dem Anhörungsbogen.

    Stimmt natürlich. Jetzt fällt mir auch auf, dass ich auf dem Zeugenfragebogen auch oft (immer?) den Namen des Angezeigten erfahre.

    Das macht noch deutlicher, dass der Datenschutz einfach nur vorgeschoben ist.

    Der Datenschutz ist doch nur eine willkommene Ausrede sich davor zu schützen zu viel Anzeigen bearbeiten zu müssen

    Auch die öffentliche Kontrolle wird auf diesem Weg verhindert. Ich zeige ja durchaus regelmäßig an. Und von Zeit zu Zeit möchte ich gerne wissen, was Polizei bzw. OA bei bestimmten Anzeigen unternommen haben. Das wird alles mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt.

    Ist halt bequem. Dabei frage ich überhaupt nichts datenschutzrelevantes ab: Ich schreibe eine Anzeige mit einem Kennzeichen und einem Zeitpunkt und möchte später wissen, ob die Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat. Ich möchte keine Personalien und auch keine Informationen, ob gezahlt wurde. Nur ob die Behörde tätig geworden ist.

    Wird alles mit Verweis auf Datenschutz abgelehnt.

    Ich hätte mir zum Beispiel Christian Drosten als Gesundheitsminister vorstellen können. Oder Heiner Monheim als Verkehrsminister.

    Tatsächlich bekommen hättest Du wahrscheinlich irgendeinen Parteisoldaten aus der dritten Reihe.

    Wenn sie das nicht tun

    ...solltest Du Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG einreichen.

    Bei der Anwendung eines Prinzips kommt man meistens in einen Bereich, in dem es kein schwarz-weiß mehr gibt, sondern nur eine Abwägung verschiedener Argumente. Es ist nicht weiter schwer, dabei ein Detail zu finden, das gegen das Prinzip verstößt.

    Das ist sehr schön plakativ. Und darauf beruht ja auch ein großer Teil der Empörungskultur.

    Ist deshalb das Prinzip falsch? Natürlich nicht. Die Realität ist einfach nur nicht schwarz-weiß.

    Ein Beispiel aus meinem Job in der Softwareentwicklung:

    Man soll gegen Interfaces entwickeln, nicht gegen Klassen. Aber hat schonmal jemand die Klasse "String" hinter einem Interface versteckt?

    Und grade bei den allerhöchsten politischen Ämtern wird auf ein Prinzip gepfiffen, das in seinem Sinngehalt nicht verändert werden darf?

    Es liegt in der Natur der Sache, dass es irgendwo eine Verknüpfung geben muss. Denn es gibt eine demokratische Legitimationskette vom Volk über Wahlen über die Abgeordneten über die Minister bis hin zum kleinen Verwaltungsbeamten.

    Gäbe es diese nicht, hätten wir eine demokratisch nicht kontrollierte Bürokratie. Das möchte hoffentlich keiner.

    Irgendwo in der Kette muss also beides in einer Hand liegen. Denn wir haben nur ein Volk, das über alle drei Gewalten entscheiden soll.

    Man könnte bspw. die Exekutive direkt vom Volk wählen lassen. Machen ja auch einige Staaten (z.B. die USA).

    Macht man das nicht, muss es zwingend auf hoher Ebene eine Durchmischung der Gewalten geben. Denn die Legislative muss dann mindestens über die Chefs der Exekutive entscheiden.

    In der aktuellen Ausgestaltung hat ein sehr kleiner Anteil der Abgeordneten dann eine Doppelfunktion. Finde ich nicht weiter dramatisch. Dann sind die Minister wenigstens (meist) gewählte Personen. Müssten sie ihr Mandat niederlegen, bräuchte man eine gute Lösung für direkt gewählte Abgeordnete. Und eventuell wären die Parteien versucht, vermehrt nicht gewählte Menschen als Minister einzusetzen.

    In meinen Augen liegt das Problem in der Allmacht der Parteien.

    Welche Macht hatte die SPD denn, als Schröder seine Agenda 2010 durchgesetzt hat? Oder die Union bei der Flüchtlingskrise?

    Bei uns hat der Bundestag die gesetzgebende Macht. Natürlich bilden sich dabei Hierarchien. Das passiert einfach, wo immer Menschen zusammen arbeiten. Aber die oberen müssen am Ende immer die Mehrheiten im Parlament finden. Möglichkeiten, der Fraktion Zugeständnisse abzuringen, sind unbestritten vorhanden, aber begrenzt.

    Man kann m.E. gerne der Meinung sein, dass alles OK ist, so wie es ist. Aber dann sollte man der Ehrlichkeit halber den §20,2 aus dem Grundgesetz entfernen.

    Jede Umsetzung eines Prinzips hat in der Praxis einzelne Mängel. In dem Fall halt 16 von 700 Abgeordneten (also gerade mal 2%), die eine Doppelfunktion haben.

    Deshalb muss man nicht gleich das ganze Prinzip über Bord werfen. Die positiven Auswirkungen des Prinzips überwiegen ja gleich um mehrere Größenordnungen.

    Das ist keine Kleinigkeit und würde die politische Arbeit grundlegend ändern. Der Bundeskanzler wäre plötzlich nur noch der höchste Verwaltungsangestellte.

    Und die ganzen Verordnungen, die heute von Ministern erlassen werden, müssten zur demokratischen Legitimierung vermehrt durch das Parlament.

    Keine Ahnung, ob das zu einem besseren Ergebnis führen würde. Wahrscheinlich würden dann aus praktischen Gründen einzelne Parlamentarier oder sehr kleine Steuerkreise bevollmächtigt, die Behörden zu führen. Das wäre im Ergebnis dann sogar fast das gleiche.

    Bei solchen Ampeln wird die Gelbphase von 3 auf 5s verlängert (eine Ausnahme wird im Text genannt).

    Andere Parameter bei der Berechnung der Kreuzung werden nicht angepasst. Die RiLSA geht also weiterhin davon aus, dass der letzte Autofahrer nach 3 s Gelb fährt. Und der letzte Radfahrer nach 1 s Gelb. Genauso wie bei normalen Kreuzungen auch.

    Die zusätzlichen 2s Gelb reduzieren also nur die Strafe, wenn jemand später als "3s Gelb" noch fährt. Zusätzliche Sicherheit oder Reaktionszeiten sind nicht vorgesehen.

    In der Theorie haben sie daher vollkommen Recht

    Damit hast Du wiederum vollkommen Recht. Und man könnte ja durchaus damit leben.

    Nur leider sind die Annahmen halt nicht haltbar.

    Die Faustformel geht bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h von einem Anhalteweg von 18 m aus. Laut RiLSA muss der Radfahrer aber schon nach 8,33 m stehen. Ist halt fies, in einem offiziellen Regelwerk unmögliche Dinge von Radfahrern zu verlangen.

    Hallo zusammen,

    auf meinem Arbeitsweg liegt eine Ampel, bei der ich bei ungünstigem Timing immer mal wieder Probleme mit Fußgängern habe. Denn obwohl ich nicht bei Rot fahre, bekommen die Fußgänger Grün, bevor ich ihren Bereich verlassen habe. Vielleicht interessiert sich ja jemand für die Dinge, die ich bei der Untersuchung davon gelernt habe.

    Die Situation:

    • Die Ampel schaltet: DUNKEL - GELB - ROT
    • Die zu räumende Strecke beträgt gut 30 m
    • Die Fußgänger bekommen 3 Sekunden nach "ROT" bereits Grün
    • Die Gelbphase beträgt 5 Sekunden

    Wenn ein Radfahrer bei "fast ROT" in die Kreuzung einfährt, bekommen die Fußgänger also Grün, bevor die Fußgängerfurt verlassen werden kann. Zu allem Überfluss wird der Radfahrstreifen bei ca. 20 m zweigeteilt. Rechts stehen Radfahrer an einer Linksabbiegerampel. Die schaltet bereits 1 Sekunde nach "ROT" auf Grün. Das ist noch kritischer, da man an denen sehr eng vorbeifährt. Da muss ein dort wartender Radfahrer nur etwas zucken und es kracht.

    Ich habe das an die Stadt geschrieben.

    Antwort:

    Die Kreuzung ist mit der Annahme berechnet, dass nach "1 Sekunde Gelb" keine Radfahrer mehr über die Ampel fahren. Die restlichen 4 Sekunden Gelb sind bereits tabu. Das sei nach RiLSA absolut korrekt.

    Ich konnte das aus zwei Gründen nicht glauben:

    1. Wie soll ein Radfahrer das schaffen? Die Reaktionszeit beträgt ja schon eine Sekunde. Da bleibt überhaupt keine Zeit mehr zum Reagieren.
    2. An einer normalen Kreuzung mit 50 km/h beträgt die Gelbphase 3 Sekunden. Warum bekommen Autofahrer zwei Sekunden extra, Radfahrer aber nicht?

    Also habe ich mir die RiLSA in der Bib geliehen und mal nachgelesen.

    Die Antwort auf Frage 1 ist eindeutig: Radfahrer müssen übermenschliche Reflexe haben. Alle (!) Kreuzungen sollen unter der Annahme berechnet werden, dass der letzte Radfahrer nach "1s Gelb" die Ampel passiert.

    Die Antwort auf Frage 2: Autofahrer bekommen gar keine 2 Sekunden extra. Die angenommene Überfahrzeit beträgt unabhängig von der zHg 3 Sekunden. Bei einem späteren Überfahren geht die Behörde von einem Gelblichtverstoß aus.

    Die Kreuzung ist also nach RiLSA korrekt gestaltet und wird auch so bleiben. Trotzdem kommt es im Alltag zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Den Hinweis in der RiLSA, dass das Rechenergebnis auch in der Praxis durch "wiederholte Beobachtung" zu überprüfen ist, ignoriert die Stadt.

    Unabhängig davon fand ich die weiteren Annahmen interessant:

    • Fußgänger bekommen keinerlei Reaktionszeit. Da wird physikalisch Unmögliches verlangt. Aber wahrscheinlich macht es in der Praxis kaum einen Unterschied. Aber warum nicht wenigstens realistisch rechnen?
    • Bei den Räumzeiten dürfen Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern unberücksichtigt bleiben. Das erklärt, dass Fußgänger häufig beim Losfahren noch nicht vom Radweg runter sind.
    • Bei Berechnungen werden Kraftfahrzeuge mit 6 m Länge angenommen, Radfahrer mit 0 m.
    • Abbiegende Kraftfahrzeuge werden mit nur 2 s Überfahrzeit und 25 km/h berechnet (bei Radius < 10 m 18 km/h).

    Ich habe neulich irgendwo gelesen, dass der "Totimpfstoff", der demnächst kommt, gar kein klassischer Totimpfstoff ist. Statt dessen werden wohl im Labor Bestandteile des Virus produziert und dann injiziert.

    Habe ich aber nicht weiter verfolgt, weil es mich ehrlich gesagt nicht wirklich interessiert.

    Eine tote Radfahrerin in Berlin :(

    56-jährige Radfahrerin stirbt bei Unfall am Volkspark Friedrichshain
    Am Volkspark Friedrichshain ist es am Dienstagvormittag zu einem Unfall mit einem Lkw gekommen. Eine 56-Jährige ist noch am Unfallort gestorben.
    www.tagesspiegel.de

    An einer mMn ziemlich ungewöhnlichen Stelle. Ich habe den Standort des LKW markiert. Laut einem Tweet lag das Fahrrad unter dem LKW.

    Aus dem Foto und dem Standort kann ich mir keinen stimmigen Ablauf zusammen reimen.