Beiträge von Epaminaidos

    In Berlin wurden ja Privatanzeigen im 2. HJ 2022 kaum verfolgt.

    Hier hat mal jemand die Bußgeldstelle dazu befragt und die Antwort veröffentlicht.

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    Leider eine typische formale Beamtenantwort ohne Zusicherung der Besserung.

    Interessant fand ich den Absatz, in dem geschrieben wird, dass man ohne persönliche Betroffenheit keinen Auskunftsanspruch über den Bearbeitungsstand hat.

    Gilt etwa der Umkehrschluss?

    Muss die Behörde bei persönlicher Betroffenheit Auskunft erteilen? Also wenn mir einer auf dem Radweg im Weg steht?

    weil ohne Poller sind auch Radfahrstreifen ein Grab.

    Also ich habe bei Pollern mehr Angst als ohne. Schon bei der Vorstellung, mal in solche Poller zu stürzen, wird mir ganz anders. Bei einem Sturz ohne diese Poller passiert normalerweise nichts. Denn erstens sind die Autos noch ein Stückchen weiter weg als die Poller. Und zweitens muss man selbst bei einem Sturz auf die Fahrbahn schon einiges an Pech haben, um direkt überfahren zu werden.

    Aber irgendwie sind die Dinger gerade gewaltig "in". Liegt vermutlich an den Zuständigkeiten: Wer über die Poller entscheidet, kann nichts an den mangelnden Kontrollen ändern.

    Ich finde es jedenfalls nicht schön, die ganze Stadt zu verpollern. Schon gar nicht mit den gerne gewählten weiß-roten Pollern. Die machen es ungemütlich. Und sie sehen sehr schnell sehr dreckig aus.

    Das querstehende Schild hat doch gar keine Geltungskraft, weil es längs zur Fahrtrichtung steht.

    Diese Kombi gibt es mWn häufig, um an T-Kreuzungen auf die B-pflicht hinzuweisen.

    Das Schild auf dem letzten Bild steht ebenfalls quer, bzw. bezieht sich auf den kurzen Weg dahinter,

    Ich habe es mir aus verschiedenen Perspektiven angeschaut (auch von der Rückseite). Ich finde nicht, dass es diesen Stummelweg kennzeichnet. 100% sicher bin ich aber nicht.

    Und ehrlich: wer zu doof ist, mit dem Rad vom Gehweg auf die Fahrbahn zu wechseln und das nachrangig, der sollte dann irgendwann auch besser mal zu Hause bleiben.

    Und nur weil man das mit Aufwand umfahren kann, soll man sich nicht beklagen?

    Natürlich ist jeder Radfahrer in der Lage, das zu umfahren. Und die meisten Fußgänger können sich auch daran vorbeiquetschen, ohne überfahren zu werden.

    Darum geht es aber nicht. Es geht um die Selbstverständlichkeit, mit der sowas Radfahrern und Fußgängern in den Weg gestellt wird. Das nervt.

    In dieser Situation hätte man das Schild auch mit geringem Aufwand in 2,50 m Höhe an die Laterne hängen können. Aber dieses kleine bisschen Mehraufwand ist wohl bereits zu viel verlangt. Und das wird beklagt.

    Edit:

    Die Wege sind zu allem Überfluss auch noch inkonsistent beschildert.

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    Hier sieht man das linksseitige [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] . Für einmündende Radfahrer steht da aber [Zeichen 241-30][Zusatzzeichen 1000-30] . Auf folgendem Bild noch besser zu sehen:

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    Diese Radfahrer fahren also notgedrungen auf den vermeintlichen linksseitigen Radweg und stehen direkt vor [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] .

    Und an der Kreuzung vorher ist es beschildert als [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31]

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    Auf diesem Abschnitt fahren also drei verschiedene Arten von Radfahrern:

    Wer in Gegenrichtung des Fotos kommt, hat eine linksseitige B-Pficht des gemeinsamen Geh- und Radwegs.

    Wer in Richtung des Fotos fährt, fährt dort hingegen freiwillig. Wer an der nächsten Kreuzung in die gleiche Richtung abbiegt, befährt einen b-pflichtigen getrennten Geh- und Radweg.

    Das ist genauso ein Stinkefinger an die Radfahrer wie das Schild, um das es hier eigentlich geht.

    Bei meinem letzten Handy hatte ich ähnliche Probleme. Da hat mich die Navigation immer mal wieder plötzlich in eine Parallelstraße versetzt. Ich fand das sehr nervig.

    Die Ursache habe ich trotz Recherche nicht herausbekommen.

    Bei anderen Handys hatte ich diese Probleme nicht. Es waren alles Android-Geräte.

    Von dem Fall an sich hatte ich schon vorher gehört. Aber erst von Solmecke habe ich erfahren, dass der Anzeigende nicht irgendwer war, sondern der aus Berlin bekannte @poliauwei (Andreas Schwede).

    Das nimmt der Sache ein wenig die positive Botschaft, dass auch in München der Druck aus der Bevölkerung auf die Polizei wächst.

    Aber hier sieht man, was gemeint ist: das "grundsätzliche" Regelmaß sind 2,50 Meter, Abweichungen nach unten sind erlaubt, aber nur bis zu einer Mindesbreite von 2,00 Metern.

    Der Originaltext ist hier auf Seite 115 rechts (118 des PDFs). Dort auch:

    Zitat

    Die Einhaltung der Mindestbreiten hängt jedoch immer von den örtlichen Verhältnissen ab

    Ausnahmen sind also explizit vorgesehen und müssen wohl bei jedem einzelnen Fall diskutiert werden.

    Edit: Link korrigiert

    aber ich kann schon verstehen, woher diese ganzen Vermutungen und Behauptungen stammen.

    Du verstehst, woher die Vermutung stammt, dass Mitarbeiter der Stadt einen Sekt aufmachen, wenn jemand verunglückt?

    Unbestritten werden in Beitrag ein paar richtige und wichtige Punkte angesprochen.

    Durch die polemischen Angriffe und Unterstellungen gehen die leider unter.

    Meinst du, er hat geguckt und die Radfahrerin trotzdem überfahren?

    Diese Art der Verdrehung von Aussagen führt zu nichts, weshalb ich kein weiteres Interesse an der Diskussion mehr habe. Ende für mich.

    Die Nummerierung der Paragrafen der StVO als Rangfolge einer Wertigkeit von Verstößen zu betrachten

    Gleiche Anmerkung.

    Diese Aussage habe ich nicht getätigt.

    Wir haben wohl grundlegend unterschiedliche Auslegungen von grundlegend.

    Die Vorschriften zur "Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge" stehen nicht zufällig sehr weit vorne in der StVO in §2.

    Ich betrachte es als absolut essentiell für die sichere Fortbewegung, dass man weiß, dass Geisterradeln ohne Schild verboten ist.

    Wenn Du das anders siehst, kommen wir wirklich nicht zusammen.

    illegales Fahrbahnradeln

    Wenn Du Pech hast, bekommst Du deshalb sogar die Alleinschuld an einem Unfall. Die Anteile in Urteilen variieren stark.

    Wo kann man denn nachschauen, wie die Rangfolge der Schwere von Verkehrsverstößen ist?

    Möchtest Du noch konstruktiv diskutieren? Oder sollten wir das besser beenden?

    Du weißt ganz genau, dass Richter hier Einzelfallentscheidungen treffen und es keine Liste gibt.

    mit einem LKW ohne zu gucken aus einer Fußgängerzone zu fahren?

    Gleiche Frage.

    Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dem LKW-Fahrer "ohne zu gucken" zu unterstellen.

    Wir wissen lediglich, dass er im Dunkeln eine illegale Geisterradlerin nicht gesehen hat.

    Die ersten können einen Unfall verursachen. Die zweiten verursachen keine Unfälle, erschweren es aber, einen zu verhindern.

    Dabei lässt Du die Schwere des Verstoßes außen vor.

    Nur mal angenommen, jemand kachelt mit 200 km/h auf der linken Seite einer Vorfahrtsstraße ohne Ampeln durch eine geschlossene Ortschaft. Jemand kommt aus einer Nebenstraße und nimmt ihm die Vorfahrt. Die Fahrzeuge stoßen frontal zusammen. Wer trägt die Hauptschuld?

    Hilf mir bitte auf die Sprünge: Welche grundlegende Verkehrsregel soll das sein?

    Nun stell Dich nicht dümmer als Du bist. Die Regeln, wo man sich im Straßenverkehr zu bewegen hat und wo nicht, sind grundlegend. In dem Fall §2 Abs. 4 StVO.

    Mir ist ja klar, dass hier kaum jemand irgendwelche Sympathien für LKW-Fahrer hat. Selbst mit diesem Hintergrund finde ich einige hier vorgebrachte Argumente lächerlich.

    Sind wir als Gesellschaft vielleicht mittlerweile generell schon sehr in die Richtung "nicht gucken = tja, passiert halt" konditioniert?

    Ich würde sagen, wir sind darauf konditioniert, dass Straßen gefährliche Bereiche sind, in denen Fehler recht schnell tödlich enden.

    Doch die Zeitungsartikel stellen das so dar, und Ihr, MTL und Epaminaidos, behauptet dass das Fehlverhalten der Radfahrerin schwerer wiegt als das des LKW Fahrers. Warum?

    Der Verstoß der Radfahrerin ist entweder vorsätzlich oder beruht auf Unkenntnis grundlegender Verkehrsregeln.

    Der LKW-Fahrer begeht einen fahrlässigen Verstoß: er hat wohl eine Radfahrerin nicht gesehen, die an der Stelle fuhr, an der sie nichts verloren hat.

    Bei vorsätzlich vs. fahrlässig halte ich den vorsätzlichen Verstoß für wesentlich schwerwiegender.