In Berlin wurden ja Privatanzeigen im 2. HJ 2022 kaum verfolgt.
Hier hat mal jemand die Bußgeldstelle dazu befragt und die Antwort veröffentlicht.
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Leider eine typische formale Beamtenantwort ohne Zusicherung der Besserung.
Interessant fand ich den Absatz, in dem geschrieben wird, dass man ohne persönliche Betroffenheit keinen Auskunftsanspruch über den Bearbeitungsstand hat.
Gilt etwa der Umkehrschluss?
Muss die Behörde bei persönlicher Betroffenheit Auskunft erteilen? Also wenn mir einer auf dem Radweg im Weg steht?