Genau! Diese verdammten Terroristen, die ganz sicher unschuldige Autofahrer am Weiterfahren hindern!
Beiträge von Epaminaidos
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Etwas Werbung:
Ich bin schwach geworden und habe mir ein Sensor-Kit gekauft. Dieses von sensor.community empfohlene. Von diesem polnischen Händler für knapp 60 €. Ich hatte diesmal keine Lust auf lange Recherche, sondern habe das recht spontan bestellt.
Bisher habe ich es nicht bereut. Das Kit ist wirklich komplett. Inklusive langem USB-Flachband-Kabel (damit es durch ein Fenster geführt werden kann) mit Netzteil. Und langen Kabelbindern zur Befestigung draußen. Der Zusammenbau ging dank der sehr guten Anleitung flott. Die Konfiguration auch. Und auch die Anmeldung bei sensor.community. Fertig konfiguriert stellt das Gerät eine kleine Status- und Konfigurationswebseite im WLAN zur Verfügung.
Das doch sehr weiße Rohr habe ich mit einer dunkleren Farbe angesprüht (wer das vorhat, sollte keinen Probe-Zusammenbau in weiß machen. Die Rohre bekommt man kaum wieder auseinander).
Nur eine kleine Falle gab es: Bei der Anmeldung auf sensor.community hat die Webseite einen der beiden Sensoren falsch erkannt. Diese Einstellung sollte man also mit der lokalen Status-Seite abgleichen. Sonst werden die Werte nicht verarbeitet.
Seit dem freue ich mich erstmal über die überraschend gute Luft bei mir in der Nachbarschaft. Gerade mit den Werten in den letzten paar Tagen hätte ich mitten in Berlin nicht gerechnet. Mal gucken, was der Winter so bringt.
Der Zugriff auf alte Daten scheint leider recht aufwändig zu sein: Die Seite stellt ihr Archiv in Form einer CSV-Datei pro Sensor und Tag zur Verfügung. Damit beschäftige ich mich aber erst, wenn ich sie mal brauche. Für mich ist gerade nur wichtig, dass die alten Daten existieren, falls ich sie wirklich mal brauche.
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Im Grunde zeigt die Friedrichstraße wieder nur die Unfähigkeit von Politik und Verwaltung. Das kommt im Artikel mMn zu kurz.
Es ist kein großes Problem, die Sperrung aufrecht zu erhalten. Aber natürlich müssen einige Formalien eingehalten werden. In dem Fall die Entwidmung der Straße. Das haben Politik und Verwaltung jetzt ein Jahr lang nicht hinbekommen. Und dann kommt halt irgendwann ein Richter, der die Verwaltung in die Schranken weist.
Alles nicht außergewöhnlich. Die Verwaltung in Berlin beweist seit Jahren an vielen Stellen ihre Unfähigkeit.
Natürlich kann man die aktuellen Regeln für unangemessen halten. Dann sollte man konkrete Vorschläge machen, was geändert werden soll und die dafür nötigen Mehrheiten suchen.
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Der wesentliche Unterschied ist doch, dass die Klima-Kleber die anderen Autofahrer bewusst einsetzen, um mehr Wirkung zu erzielen.
Bei Traktoren, Sternfahrt und CM geht es hauptsächlich darum, durch eigene Anwesenheit Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dass es dabei zu Verkehrsbehinderungen kommt, ist wohl einfach unvermeidlich. Diese Störungen muss man akzeptieren, weil sie das Ergebnis einer Abwägung zwischen Demonstrationsrecht und anderen Rechten sind.
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Es muss aber klar sein, dass man das mit solchen Aktionen zumindest billigend in Kauf nimmt. Ob das im juristischen Sinne bereits als Vorsatz gelten kann, weiß ich nicht.
Bei dieser Formulierung wäre es (knapp) Vorsatz.
Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz findet nur im Kopf des Täters statt:
Bei der letzten Stufe von Fahrlässigkeit ("bewusste Fahrlässigkeit") ist dem Täter bewusst, dass etwas Unerwünschtes passieren könnte. Er vertraut aber darauf, dass das nicht eintritt.
Beim der schwächsten Stufe von Vorsatz (bedingter Vorsatz), ist dem Täter auch bewusst, dass etwas Unerwünschtes passieren könnte. Er findet sich aber damit ab: "Dann ist es halt so." Insbesondere können so auch Ereignisse vorsätzlich herbeigeführt werden, die der Täter tatsächlich gar nicht wollte.
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Also ich habe jetzt mal selber gerechnet, so gut es geht. Zwei verschiedene Wege liefern grob das gleiche Ergebnis: Ein Komfort-Kamin entspricht ca. 10 Diesel-PKWs, die mit 50 km/h um das Haus kurven.
Das erscheint mir extrem viel. Es kann jeder gerne einen Fehler finden.
Zuerst der Feinstaub von PKWs:
Der WLTP hat eine Durchschnittsgeschwindigkeit von knap 50 km/h, der Partikelgrenzwert beträgt 4,5 mg/km. In einer Stunde stößt der PKW also bis zu 50*4,5 = 225 mg Feinstaub aus.
Bei Kaminöfen gilt ein Grenzwert von 150 mg Feinstaub pro Kubikmeter Abgas (*). Es war nicht einfach, einen sinnvollen Wert für die Menge Abgas zu finden, die ein Kaminofen erzeugt. Ich habe dann diese Quelle genommen: 4m³ Abgas pro erzeugter kWh. Die Faustregel sagt, dass man pro 5-10 m² Wohnfläche 1 kW Heizofen installieren soll. Ich habe mal 4kW angesetzt, also irgendwas zwischen 20 und 40 m². Der Rest ist einfach zu rechnen: In einer Stunde erzeugt der Ofen 16 m³ Abgas, was 2.400 mg Feinstaub entspricht.
Alternativ habe ich noch mit dem britischen Grenzwert nachgerechnet: 375 g/GJ (Gigajoule), bzw. 375 mg/MJ. 1 kWh = 3,6 Mj. Pro kWh dürfen also 1.350 mg Feinstaub ausgestoßen werden. Bei 4 kW also 5.400 mg pro Stunde.
Die Zahlen sind beide in der gleichen Größenordnung. Für so eine Überschlagsrechnung ist das zu erwarten.
Je nach Betrachtung wirft also ein einzelner Komfort-Kamin so wie Schadstoffe aus wie 10-20 Diesel-PKW im WLTP.
Und das nur, wenn er fachmännisch im Labor befeuert wird. In der Realität kommt da gerne ein Vielfaches des Grenzwerts zum Schornstein raus. Und wenn ich mit stehenden PKW rechne, dann braucht man ungefähr das dreifache: 30 stehende PKWs mit laufendem Motor auf dem Grundstück. So lange wie der Kamin läuft.
* fragt mich nicht, warum die Deutschen das nicht nach der Leistung definiert haben. Würde mir klarer erscheinen. Und mit weniger Schlupflöchern.
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Anlässlich des aktuellen Falls in Berlin bin ich auch gespannt, wie es mit Dashcams weitergeht.
In Berlin wurde ja gerade eine Radfahrerin von einem Betonmischer überfahren. Und anschließend griff ein Passant den Fahrer mit einem Messer an und flüchtete.
Von beidem gibt es dank Dashcams Videos. Der Messerstecher wurde dadurch schon gefasst und auch der Unfall wird sich wohl so eindeutig aufklären lassen.
Das sind schon starke Argumente für Dashcams.
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Wen es in diesem Zusammenhang interessiert: Berlin veröffentlicht eine Statistik, wie viele Verstöße im ruhenden Verkehr von privat gemeldet wurden und wie wenige davon verfolgt wurden:
Anzeige erstatten (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) - Berlin.de
Ganz unten auf der Seite gibt es die Zahlen.
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Kennt jemand eine gute Übersicht, wie viel Feinstaub ein einzelner Komfortkamin pro Stunde so emittiert?
Ich würde das gerne für die anstehenden Diskussionen mit Nachbarn mal ins Verhältnis zu Autos setzen: "Dein Kamin produziert so viel Feinstaub wie 10 Diesel-PKW" ist eindrucksvoller als "Dein Kamin erzeugt 0,5 g Feinstaub pro Stunde".
Natürlich ist das eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Aber irgendwo muss man ja mal anfangen. Beispielsweise bei einem Vergleich der Emissionen bei Einhaltung der Grenzwerte für einen typischen "Komfortkamin" mit den Emissionen eines Diesel-PKW.
Edit: bin gerade über einen recht hilfreichen Thread auf Twitter zu dem Thema gestolpert:
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Scheinkorrelation
Ich dachte auch daran, dass Fahrräder eher für kürzere Wege verwendet werden. Eine Strecke von 4 km radeln sicherlich mehr Menschen als 20 km.
Und wo sind die Strecken kürzer? In den Zentren der Städte. Und wo sind die Mieten hoch? Auch in den Zentren.
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Ich gebe zu, mir ist nicht so ganz klar, inwiefern Russland unser Vertrauen zurückgewinnt, indem wir keine La-Ola-Wellen ob der Krim-Brücke machen, was ihmo auch gar nicht passiert ist.
Vertrauen gewinnt Russland damit keins zurück.
Die Häme, die von einigen Regierungsaccounts über Putin ausgekippt wurde, ist aber aber leider auch nicht hilfreich. "Genießen und Schweigen" wäre die schlauere Reaktion gewesen.
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Vielleicht waren's aber auch Fußballfans
Auch wenn das wohl nicht ganz ernst gemeint war:
Es wurden innerhalb von kurzer Zeit sowohl die Hauptleitung in Herne als auch die Backup-Leitung in Berlin zerstört.
Dafür braucht mal schon etwas mehr Planung als ein paar Fußballfans normalerweise haben.
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Der Fahrer eines Lkw bog in diesem Moment aus der Pirckheimer Straße nach rechts ab und touchierte den kleinen Fahrradfahrer. Das Kind stürzte und geriet mit dem Fahrrad unter den Lkw.
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Der Gedankengang würde mich ja wirklich mal interessieren.
Mir fällt absolut nichts ein, was in der Situation aus dem Foto dazu führen könnte, dass irgendwelche Parkverstöße ohne dieses ZZ ungeahndet bleiben müssten.
Eher führt dieses ZZ zu Problemen, wie in den Youtube-Kommentaren erkennbar ist. Das (natürlich falsche) Argument dort: Zeichen 286 erlaubt das Halten. Und durch das ZZ wird die "Halteerlaubnis" auf den Gehweg ausgeweitet.
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ist erforderlich!
Versteht jemand, was der Fachdienst mit "aktuelle Rechtsprechung" meinen könnte?
Mir fällt nichts ein. Ich würde dann vermuten, dass irgendein Amtsrichter bei einem Widerspruch ein Fehlurteil gesprochen hat und die Verwaltung die Schilder diesem anpasst..
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Das Video hat mal wieder seine Aufklärungsfunktion erfüllt. In den Kommentaren werden ja verschiedenste Gründe geäußert, warum das Halten an der Stelle legal sein soll. Und alle werden recht zuverlässig widerlegt.
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Das ist in Hannover allerdings häufiger so markiert worden, dass der Bus an einer Haltestelle dort hält, wo der Radfahrstreifen oder Schutzstreifen lang führt.
Schöne Beispiele, die den Punkt von oben bekräftigen: Radfahrstreifen und Bushaltestelle vertragen sich nicht.
Der Radfahrstreifen muss vorher beendet werden, da der Bus sonst nicht halten dürfte.
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Das ist auch heute noch ein Schutzstreifen mit Zeichen 340 in breiter Ausführung.
Wie ich inzwischen gelernt habe, ignoriert Berlin wohl damit die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). Ich habe aber nicht nachgelesen, da mir die RMS nicht vorliegt.
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Die Strichelung ist unterbrochen, um für die Bushaltestelle, die Ausfahrt und die Parkbuchten das Queren zu erlauben.
Zum Einparken und für die Benutzung von Ausfahrten, darf auch der breite Strich überfahren werden:
b) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind oder sich Grundstückszufahrten befinden und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.
Also für diese beiden ist keine gestrichelte Linie nötig.
Und eine Bushaltestelle auf einem Radfahrstreifen ist genauso bekloppt wie eine auf einem Radweg. Es würde mich sehr überraschen, wenn das zulässig wäre.
Zumindest bei uns wurde und wird bis auf wenige Ausnahmen mit Breitstrich und Schmalstrich zwischen den beiden Unterschieden.
Was die Verwaltung macht und was sie machen sollte, sind ja oft zwei verschiedene Dinge.
Die StVO gibt es jedenfalls nicht her, Radfahrstreifen mit Zeichen 340 zu markieren.
Bei mir in der Nachbarschaft hatte ich auch mal gefragt, was denn dieser Radfahrstreifen mit gestrichelter Linie sein soll.
Antwort:
Da hat der Bezirk wohl Mist gemacht. Deshalb haben wir den Bezirken die Zuständigkeit entzogen und machen das jetzt selbst.
Ein paar Wochen später war das Schild weg.
Das ist auch heute noch ein Schutzstreifen mit Zeichen 340 in breiter Ausführung. Inzwischen sogar in Farbe.
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Wie kommt ein Bus an die Haltestelle, ohne den durchgezogenen Breitstrich zu überfahren?
Gar nicht.
Wenn man dieser Seite glauben darf, soll laut ERA der Radfahrstreifen durch einen Schutzstreifen unterbrochen werden.