Beiträge von Epaminaidos
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Vielleicht hat der eine oder andere ja auch das aktuelle Video auf Twitter gesehen:
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Die Lücke ist leider im Video nicht so richtig erkennbar. Und deshalb schlagen sehr viele verbal auf die Radfahrerin ein.
Aber siehe da: In einer weit verbuddelten Antwort ist die Stelle benannt. Das Auto stand am Kreuz und wollte nach links. Knapp hinter ihm ist also eine mehrere Autos breite Einfahrt, die die Autofahrerin nicht genutzt hat.
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Insofern ist „Übersah“ schon eine eindeutige Zuweisung der Verantwortung an den Verursacher bzw eine eindeutige Entlastung des Unfallgegners.
Der Teufel steckt im Detail.
Die Polizei schreibt bei Autofahrern meist "übersehen". Bei Radfahrern hingegen "ohne auf den Verkehr zu achten".
Beides sind klare Zuweisungen der Schuld, jedoch mit deutlich unterschiedlicher Schwere der Schuld:
"Ups, kann ja mal passieren" vs. "Ignoranz, nahe am Vorsatz"
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Du hast geschrieben, sie täten es, um Aufmerksamkeit zu erhalten.
Wo?
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Weder Auto- noch Radfahrer tun dies.
Also ich habe schon recht häufig Artikel gelesen, in denen sich wahlweise Gehwegparker, "Bäckerparker" oder Gehwegradler über die vermeintliche Kriminalisierung aufregen. Nur weil mal irgendwo Verkehrsregeln durchgesetzt werden sollen.
Gerne mit den höchstmöglichen Übertreibungen, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu erhaschen.
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Gäbe es ohne den Menschen mehr oder weniger Rindvieh auf dem Planeten?
Das ist eine sehr hypothetische Frage, die kaum beantwortbar ist. Bei der Bekämpfung des Klimawandels spielt sie auch keine Rolle. Es sei denn, "Menschheit ausrotten" wird als legitime Maßnahme gesehen, um den Klimawandel aufzuhalten.
Deshalb geht es um die realistischen Alternativen: wie viele Tiere weniger gibt es, wenn in D 10% weniger Fleisch verzehrt werden?
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Diese Jammerei über "Kriminalisierung" höre ich meistens, wenn der Staat einfach nur seiner Aufgabe nachkommt, Straftaten und Owis zu verfolgen. Da beklagen sich dann alle möglichen Menschen darüber, "wie ein Verbrecher behandelt" oder "kriminalisiert" zu werden. Einfach nur, weil der Staat geltendes Recht durchsetzt.
Und praktisch immer stehen dahinter irgendwelche Wünsche nach persönlichen Ausnahmen von den Gesetzen. Sei es der Autofahrer, der gerne kurz vor dem Bäcker parken möchte. Oder der Radfahrer, der "kurz" den Gehweg nutzt. Oder der "Klimaaktivist", der sich auf eine Fahrbahn klebt oder Autos lahmlegt.
Sie alle buhlen um Aufmerksamkeit. Und die bekommt man halt, wenn man sich möglichst lautstark und übertrieben beklagt. Ich lese das und denke mir meinen Teil. Vielleicht bewirken die aktuellen Straftaten "zum Schutz des Klimas" ja wirklich etwas in die von den Tätern gewünschte Richtung. So genau wird sich das wohl nicht feststellen lassen.
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Wer aber versucht, den zusätzlichen Energiebedarf des Radfahrens mit Fleisch zu decken, ernährt sich falsch.
Das mag durchaus sein. Diese Feststellung ändert nichts am CO2, das aktuell tatsächlich durch Radfahren erzeugt wird.
Oder denkst Du, dass der normale "Büropendler" sind nennenswert anders ernährt als durchschnittliche Schweizer?
Es geht bei der Rechnung ja hauptsächlich nicht um Sportler, die vor dem Abendessen nochmal 100 km durch die Alpen radeln. Die 100 km sind nur die Rechengröße, um den Energieverbrauch beim Radfahren zu bestimmen.Was ich damit sagen will: Die Grenze zwischen Grundumsatz und Leistungsumsatz ist fließend.
Worauf möchtest Du damit heraus? Dass die Behauptung, 100km Radfahren würden 2.500 kcal Mehrverbrauch erzeugen, falsch ist?
Vielleicht kann man diese Zahl etwas anders angreifen:
Um 30km/h zu fahren, muss ich ca. 200 Watt treten. Nach 3:20 h bin ich dann 100 km gefahren und habe dabei 0,67 kWh aufgewendet. 2.500 kcal entsprechen hingegen 2,9 kWh. Meines Wissens nach ist der "Wirkungsgrad" wesentlich höher. Ich habe mal gelesen, dass ich für 5.000 verbrauchte "Sport-kcal" ca. 6.000 kcal essen muss.
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Zweitens darin, dass Autos vollbesetzt fahren.
Das ist natürlich Quatsch. Seine berechneten >100g CO2/km für einen Radfahrer sind leider bereits in der Größenordnung eines mit einer Person fahrenden Autos. Die hohe Besetzung braucht man gar nicht dringend für die Argumentation.
Drittens darin, dass Autoinsassen beim Autofahren keine Energie verbrauchen, oder diese Energie klimaneutral decken.
Die Insassen haben den Grundumsatz, den der Radfahrer sowieso auch hat. Die 2.500 kcal sind ja nur der zusätzliche Verbrauch für die 100 km Radfahren. Also das direkte Gegenstück zum Benzinverbrauch.
Der Fehler liegt erstens in der Annahme, dass Radfahrer ihren Energieverbrauch entweder ausschließlich mit Rindfleisch (klimaschädlich) oder Tomaten (geringe Energiedichte) decken.
(...)
In der Realität natürlich nicht ausschließlich aus einer einzigen Quelle, sondern aus ganz normaler Nahrung und den Energielieferanten Kohlenhydrate und Fett.Die Zahlen zum CO2-Ausstoß für die Ernährung sind ziemlich wild verteilt. Laut dieser Seite entstehen pro Kopf und Jahr gut 3 Tonnen CO2 für die Ernährung in der Schweiz. Bei angenommenen 2.000 kcal pro Kopf und Tag sind das 4 g pro kcal. Das ergibt dann 4 g CO2/kcal * 2500 kcal / 100 km = 100 g CO2/km.
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Jetzt hat auch die FAZ diesen Unfug aufgegriffen. Statt 1kg Rindfleisch / 100km gehen auch 13 kg Tomaten / 100 km.
13 Kilogramm Tomaten (faz.net)
Seit dem ursprünglichen Artikel bemühe ich mich, die Zahlen sauber zu widerlegen.
Leider gelingt es mir nicht. Die Berechnung an sich steht ja in seinem Artikel. Wo ist sein Fehler?
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wenn entweder die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Sperrung zustimmt oder ein gerichtlicher Titel vorliegt, der das Recht zur Sperrung bestätigt
Den Teil hatte ich noch nicht gelesen.
Es bewahrheitet sich mal wieder: Man sollte niemals etwas aus purer Freundlichkeit oder Bequemlichkeit dulden oder unterlassen. Denn unsere Rechtsordnung macht daraus ganz schnell irgendwelche schwer wieder aus der Welt zu schaffenden Gewohnheitsrechte.
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Dazu sagt der BayVGH
In diesem konkreten Fall hat das Gericht doch zu Gunsten des Eigentümers geurteilt, oder?
Ganz simpel 903 BGB (Rnr 28ff im Urteil) und fertig. Dem entgegen stehende Rechte sieht das Gericht nicht.
Unmittelbar auf Dein Zitat von Rnr 37 folgt Rnr 38: Wenn der Eigentümer die öffentliche Nutzung nicht mehr möchte, kann er das Recht zur öffentlichen Nutzung jederzeit gegenüber der Allgemeinheit widerrufen. Dazu genügen Verbotsschilder oder eine physische Sperre.
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Wenn das Entwaffnen
EOD für mich
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Zitat von BGH
Tatfrage ist, ob durch das Ablassen der Luft aus der Bereifung eine so erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Kraftfahrzeugs eintritt, daß diese nach § 303 StGB tatbestandsmäßig ist, Es mögen Fälle denkbar sein, wo das selbst dann nicht zutrifft, wenn der Täter die Luft aus allen Reifen entweichen läßt, z.B. wenn dies unmittelbar an einer Tankstelle geschieht, die die Reifen für den Besitzer mühelos und kostenfrei wieder aufpumpt. Andererseits kann unter Umständen schon das Ablassen der Luft aus einem einzigen Reifen unter § 303 StGB fallen, sofern das Wiederauffüllen Aufwand an Zeit und Mühe verursacht (RGSfc 39, 223, 224; 74, 14, 15; § 294 Entw. 1925; § 326 Entw. 1927), z.B. bei Nacht, an entlegenen Orten oder wenn der Fahrer kein Ersatzrad bei sich führt.
Wenn die Täter gefasst werden, werden sie vor Gericht auf dieser Basis ziemlich sicher Schiffbruch erleiden.
Edit: Der Artikel oben aus dem Juraforum zitiert die Kernaussage eines 75 Jahre alten Urteils vom OLG Düsseldorf. Eben diese Kernaussage ist vor 73 Jahren vom BGH als fehlerhaft verworfen worden. Außerdem ist das Zitat des BGH-Urteils falsch. Dieser Text kommt in dem genannten Urteil nicht vor. Insgesamt ein sehr schlampiger Artikel.
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„Da nur die Luft herausgelassen wurde, liegt kein strafbares Handeln vor“, sagt Polizeisprecherin Natalia Shapovalova.
Hätte sie mal jemanden gefragt, der sich damit auskennt.
Die Sachbeschädigung schützt auch die Gebrauchsfähigkeit einer Sache. Nach dem Luftablassen ist das Kfz erstmal bis zur "Reparatur" unbenutzbar. Das ist nicht anders, als wenn man beispielsweise eine Scheibe einschlägt. Wenn nicht besondere Umstände hinzu kommen, die die Reparatur stark vereinfachen (z.B. Luftablassen direkt an der Tankstelle), liegt wohl eine strafbare Sachbeschädigung vor.
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Sowas höre ich sehr ähnlich von Autofahrern, die einen Radfahrer gerne überholen würden, es aber aufgrund von mangelndem Platz nicht dürfen.
Da kommen auch ganz schnell Argumente, dass Warten hinter dem Radfahrer unzumutbar sei.
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Ein langsamer Radfahrer ist ein Hindernis, ähnlich einem parkenden Auto.
Ich würde in eher mit einem langsam fahrenden Auto vergleichen, nicht mit einem parkenden.
Da gibt es keine Sonderrechte für den Hintermann. Nur geduldiges Warten auf eine Überholmöglichkeit. Und natürlich irgendwann §5 Abs. 6 Satz 2 StVO
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Unter Beachtung von § 10 im übrigen nicht völlig verboten
Aber unter Beachtung der bestehenden B-Pflicht. Die B-Pflicht ist ja nicht aufgehoben, nur weil man überholen möchte.
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Also dass schreiende Fußgänger unter dem Fahrzeug unbemerkt bleiben und der Fahrer einfach weiterfährt, kannte ich bisher nur von LKWs.
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