Beiträge von Epaminaidos

    Dazu sagt der BayVGH

    In diesem konkreten Fall hat das Gericht doch zu Gunsten des Eigentümers geurteilt, oder?

    Ganz simpel 903 BGB (Rnr 28ff im Urteil) und fertig. Dem entgegen stehende Rechte sieht das Gericht nicht.

    Unmittelbar auf Dein Zitat von Rnr 37 folgt Rnr 38: Wenn der Eigentümer die öffentliche Nutzung nicht mehr möchte, kann er das Recht zur öffentlichen Nutzung jederzeit gegenüber der Allgemeinheit widerrufen. Dazu genügen Verbotsschilder oder eine physische Sperre.

    Zitat von BGH

    Tatfrage ist, ob durch das Ablassen der Luft aus der Bereifung eine so erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Kraftfahrzeugs eintritt, daß diese nach § 303 StGB tatbestandsmäßig ist, Es mögen Fälle denkbar sein, wo das selbst dann nicht zutrifft, wenn der Täter die Luft aus allen Reifen entweichen läßt, z.B. wenn dies unmittelbar an einer Tankstelle geschieht, die die Reifen für den Besitzer mühelos und kostenfrei wieder aufpumpt. Andererseits kann unter Umständen schon das Ablassen der Luft aus einem einzigen Reifen unter § 303 StGB fallen, sofern das Wiederauffüllen Aufwand an Zeit und Mühe verursacht (RGSfc 39, 223, 224; 74, 14, 15; § 294 Entw. 1925; § 326 Entw. 1927), z.B. bei Nacht, an entlegenen Orten oder wenn der Fahrer kein Ersatzrad bei sich führt.

    Wenn die Täter gefasst werden, werden sie vor Gericht auf dieser Basis ziemlich sicher Schiffbruch erleiden.

    Edit: Der Artikel oben aus dem Juraforum zitiert die Kernaussage eines 75 Jahre alten Urteils vom OLG Düsseldorf. Eben diese Kernaussage ist vor 73 Jahren vom BGH als fehlerhaft verworfen worden. Außerdem ist das Zitat des BGH-Urteils falsch. Dieser Text kommt in dem genannten Urteil nicht vor. Insgesamt ein sehr schlampiger Artikel.

    „Da nur die Luft herausgelassen wurde, liegt kein strafbares Handeln vor“, sagt Polizeisprecherin Natalia Shapovalova.

    Hätte sie mal jemanden gefragt, der sich damit auskennt.

    Die Sachbeschädigung schützt auch die Gebrauchsfähigkeit einer Sache. Nach dem Luftablassen ist das Kfz erstmal bis zur "Reparatur" unbenutzbar. Das ist nicht anders, als wenn man beispielsweise eine Scheibe einschlägt. Wenn nicht besondere Umstände hinzu kommen, die die Reparatur stark vereinfachen (z.B. Luftablassen direkt an der Tankstelle), liegt wohl eine strafbare Sachbeschädigung vor.

    Bekanntes YouTube-Video Rennrad vs. SUV: Berufung erfolgreich: Milderes Urteil gegen SUV-Fahrer
    Er hatte zwei Rennradfahrer mit seinem SUV gejagt und vor Gericht wenig Einsicht gezeigt. Dennoch wurde das Urteil gegen einen SUV-Fahrer nun abgemildert.
    www.roadbike.de

    Der SUV-Fahrer, der vor einiger Zeit zwei Rennradler auf der Straße gejagt hat, hat in der Berufung ein etwas milderes Urteil erreicht.

    • Statt 21 Monate Freiheitsstrafe sind es jetzt 18.
    • Unverändert auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt.
    • Und 8 statt 18 Monate Führerscheinsperre.

    Etwas Werbung:

    Ich bin schwach geworden und habe mir ein Sensor-Kit gekauft. Dieses von sensor.community empfohlene. Von diesem polnischen Händler für knapp 60 €. Ich hatte diesmal keine Lust auf lange Recherche, sondern habe das recht spontan bestellt.

    Bisher habe ich es nicht bereut. Das Kit ist wirklich komplett. Inklusive langem USB-Flachband-Kabel (damit es durch ein Fenster geführt werden kann) mit Netzteil. Und langen Kabelbindern zur Befestigung draußen. Der Zusammenbau ging dank der sehr guten Anleitung flott. Die Konfiguration auch. Und auch die Anmeldung bei sensor.community. Fertig konfiguriert stellt das Gerät eine kleine Status- und Konfigurationswebseite im WLAN zur Verfügung.

    Das doch sehr weiße Rohr habe ich mit einer dunkleren Farbe angesprüht (wer das vorhat, sollte keinen Probe-Zusammenbau in weiß machen. Die Rohre bekommt man kaum wieder auseinander).

    Nur eine kleine Falle gab es: Bei der Anmeldung auf sensor.community hat die Webseite einen der beiden Sensoren falsch erkannt. Diese Einstellung sollte man also mit der lokalen Status-Seite abgleichen. Sonst werden die Werte nicht verarbeitet.

    Seit dem freue ich mich erstmal über die überraschend gute Luft bei mir in der Nachbarschaft. Gerade mit den Werten in den letzten paar Tagen hätte ich mitten in Berlin nicht gerechnet. Mal gucken, was der Winter so bringt.

    Der Zugriff auf alte Daten scheint leider recht aufwändig zu sein: Die Seite stellt ihr Archiv in Form einer CSV-Datei pro Sensor und Tag zur Verfügung. Damit beschäftige ich mich aber erst, wenn ich sie mal brauche. Für mich ist gerade nur wichtig, dass die alten Daten existieren, falls ich sie wirklich mal brauche.

    Im Grunde zeigt die Friedrichstraße wieder nur die Unfähigkeit von Politik und Verwaltung. Das kommt im Artikel mMn zu kurz.

    Es ist kein großes Problem, die Sperrung aufrecht zu erhalten. Aber natürlich müssen einige Formalien eingehalten werden. In dem Fall die Entwidmung der Straße. Das haben Politik und Verwaltung jetzt ein Jahr lang nicht hinbekommen. Und dann kommt halt irgendwann ein Richter, der die Verwaltung in die Schranken weist.

    Alles nicht außergewöhnlich. Die Verwaltung in Berlin beweist seit Jahren an vielen Stellen ihre Unfähigkeit.

    Natürlich kann man die aktuellen Regeln für unangemessen halten. Dann sollte man konkrete Vorschläge machen, was geändert werden soll und die dafür nötigen Mehrheiten suchen.

    Der wesentliche Unterschied ist doch, dass die Klima-Kleber die anderen Autofahrer bewusst einsetzen, um mehr Wirkung zu erzielen.

    Bei Traktoren, Sternfahrt und CM geht es hauptsächlich darum, durch eigene Anwesenheit Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dass es dabei zu Verkehrsbehinderungen kommt, ist wohl einfach unvermeidlich. Diese Störungen muss man akzeptieren, weil sie das Ergebnis einer Abwägung zwischen Demonstrationsrecht und anderen Rechten sind.

    Es muss aber klar sein, dass man das mit solchen Aktionen zumindest billigend in Kauf nimmt. Ob das im juristischen Sinne bereits als Vorsatz gelten kann, weiß ich nicht.

    Bei dieser Formulierung wäre es (knapp) Vorsatz.

    Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz findet nur im Kopf des Täters statt:

    Bei der letzten Stufe von Fahrlässigkeit ("bewusste Fahrlässigkeit") ist dem Täter bewusst, dass etwas Unerwünschtes passieren könnte. Er vertraut aber darauf, dass das nicht eintritt.

    Beim der schwächsten Stufe von Vorsatz (bedingter Vorsatz), ist dem Täter auch bewusst, dass etwas Unerwünschtes passieren könnte. Er findet sich aber damit ab: "Dann ist es halt so." Insbesondere können so auch Ereignisse vorsätzlich herbeigeführt werden, die der Täter tatsächlich gar nicht wollte.

    Also ich habe jetzt mal selber gerechnet, so gut es geht. Zwei verschiedene Wege liefern grob das gleiche Ergebnis: Ein Komfort-Kamin entspricht ca. 10 Diesel-PKWs, die mit 50 km/h um das Haus kurven.

    Das erscheint mir extrem viel. Es kann jeder gerne einen Fehler finden.

    Zuerst der Feinstaub von PKWs:

    Der WLTP hat eine Durchschnittsgeschwindigkeit von knap 50 km/h, der Partikelgrenzwert beträgt 4,5 mg/km. In einer Stunde stößt der PKW also bis zu 50*4,5 = 225 mg Feinstaub aus.

    Bei Kaminöfen gilt ein Grenzwert von 150 mg Feinstaub pro Kubikmeter Abgas (*). Es war nicht einfach, einen sinnvollen Wert für die Menge Abgas zu finden, die ein Kaminofen erzeugt. Ich habe dann diese Quelle genommen: 4m³ Abgas pro erzeugter kWh. Die Faustregel sagt, dass man pro 5-10 m² Wohnfläche 1 kW Heizofen installieren soll. Ich habe mal 4kW angesetzt, also irgendwas zwischen 20 und 40 m². Der Rest ist einfach zu rechnen: In einer Stunde erzeugt der Ofen 16 m³ Abgas, was 2.400 mg Feinstaub entspricht.

    Alternativ habe ich noch mit dem britischen Grenzwert nachgerechnet: 375 g/GJ (Gigajoule), bzw. 375 mg/MJ. 1 kWh = 3,6 Mj. Pro kWh dürfen also 1.350 mg Feinstaub ausgestoßen werden. Bei 4 kW also 5.400 mg pro Stunde.

    Die Zahlen sind beide in der gleichen Größenordnung. Für so eine Überschlagsrechnung ist das zu erwarten.

    Je nach Betrachtung wirft also ein einzelner Komfort-Kamin so wie Schadstoffe aus wie 10-20 Diesel-PKW im WLTP.

    Und das nur, wenn er fachmännisch im Labor befeuert wird. In der Realität kommt da gerne ein Vielfaches des Grenzwerts zum Schornstein raus. Und wenn ich mit stehenden PKW rechne, dann braucht man ungefähr das dreifache: 30 stehende PKWs mit laufendem Motor auf dem Grundstück. So lange wie der Kamin läuft.

    * fragt mich nicht, warum die Deutschen das nicht nach der Leistung definiert haben. Würde mir klarer erscheinen. Und mit weniger Schlupflöchern.

    Anlässlich des aktuellen Falls in Berlin bin ich auch gespannt, wie es mit Dashcams weitergeht.

    In Berlin wurde ja gerade eine Radfahrerin von einem Betonmischer überfahren. Und anschließend griff ein Passant den Fahrer mit einem Messer an und flüchtete.

    Von beidem gibt es dank Dashcams Videos. Der Messerstecher wurde dadurch schon gefasst und auch der Unfall wird sich wohl so eindeutig aufklären lassen.

    Das sind schon starke Argumente für Dashcams.

    Kennt jemand eine gute Übersicht, wie viel Feinstaub ein einzelner Komfortkamin pro Stunde so emittiert?

    Ich würde das gerne für die anstehenden Diskussionen mit Nachbarn mal ins Verhältnis zu Autos setzen: "Dein Kamin produziert so viel Feinstaub wie 10 Diesel-PKW" ist eindrucksvoller als "Dein Kamin erzeugt 0,5 g Feinstaub pro Stunde".

    Natürlich ist das eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Aber irgendwo muss man ja mal anfangen. Beispielsweise bei einem Vergleich der Emissionen bei Einhaltung der Grenzwerte für einen typischen "Komfortkamin" mit den Emissionen eines Diesel-PKW.

    Edit: bin gerade über einen recht hilfreichen Thread auf Twitter zu dem Thema gestolpert:

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    Ich gebe zu, mir ist nicht so ganz klar, inwiefern Russland unser Vertrauen zurückgewinnt, indem wir keine La-Ola-Wellen ob der Krim-Brücke machen, was ihmo auch gar nicht passiert ist.

    Vertrauen gewinnt Russland damit keins zurück.

    Die Häme, die von einigen Regierungsaccounts über Putin ausgekippt wurde, ist aber aber leider auch nicht hilfreich. "Genießen und Schweigen" wäre die schlauere Reaktion gewesen.