"Genügt" ist ein großes Wort. Natürlich komme ich an und überlebe auch ohne diese Funktion.
Aber es würde mir helfen, wenn mir das Gerät anzeigen würde, wie viel ich gerade vor oder hinter dem Plan bin.
Bin nunmal ein Zahlen-Nerd
"Genügt" ist ein großes Wort. Natürlich komme ich an und überlebe auch ohne diese Funktion.
Aber es würde mir helfen, wenn mir das Gerät anzeigen würde, wie viel ich gerade vor oder hinter dem Plan bin.
Bin nunmal ein Zahlen-Nerd
Danke. Ich habe die App von Strava ausprobiert und leider nichts dergleichen gefunden.
Eine Premium-Mitgliedschaft, die mehr bietet als die kosteose Probemitgliedschaft, habe ich nicht gefunden.
Schön zu hören, dass Garmin das immer noch hat. Vor erlichen Jahren hatte ich mal eine GPS-Uhr von Garmin, die das auch konnte.
Guten Morgen!
ich tendiere auf längeren Touren dazu, zu schnell zu fahren und bin auf der Suche nach einer App zur Unterstützung dagegen. Das Smartphone ist in der Lenkerhalterung.
Hat jemand eine Empfehlung?
Im einfachsten Fall stelle ich mir einen virtuellen Gegner vor: der fährt die x km stur mit dem vorgegebene Schnitt ab und zeigt mir jeweils, wie viele Meter vor oder hinter ihm ich bin.
Aktuell nutze ich auf Touren Komoot. Aber dessen Anzeige des Schnitts ist nach einigen Stunden sehr träge.
Danke für jeden Tipp!
Der Autofahrer hätte warten müssen, ja. Aber - ich sehe da kein ausweichen, kein Bremsen, ... surreal. Warum tut man das?
Genau das habe ich mich auch gefragt.
Egoistisches und falsches Verhalten vom Autofahrer.
Aber warum hält der Radfahrer da drauf?
Wenn man schon stinkig ist und nicht ausweichen möchte, hält man halt mittig an und diskutiert das aus.
Aber draufhalten?
Ein Radfahrer liegt im Krankenhaus, wird wohl bleibende Schäden davon tragen und schreibt "Kampf um die Vorfahrt (...) leider verloren".
Das ist sein letztes Video vor dem Unfall:
Nee, dann lieber sowas hier
Hat jemand Informationen, was dieses Ding genau tun soll?
Edit: Habe zumindest noch die offizielle PM gefunden und die Frage so selbst beantwortet. Die Visualisierung scheint pure Phantasie zu sein.
"EduPin (TU München) mit einem digitalen Ansteck-Pin für Kinder, der Bewegungsdaten anonym aufzeichnet und Kommunen bei der datenbasierten, kindgerechten Verkehrsplanung hilft"
Der Rest ist inhaltsleeres Geblubber über die Wichtigkeit von KI.
Ganz nebenbei: Man kann Bewegungsdaten praktisch gar nicht anonym halten. Man muss nur schauen, wo das Gerät jeweils nachts und tagsüber ist. Schon ist es vorbei mit der Anonymität.
Was ich mich (...) beim Ordnungsamt frage
In Deutschland geht das bislang nicht. Unter anderem steht die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer digitalen Parkraumüberwachung entgegen. Eine Novellierung wäre nötig. „Wir brauchen dringend eine Änderung der StVO“, sagt Herrmann. „Es muss rechtlich möglich sein, dass man die Kennzeichen dazu erfassen darf.“ Sie hofft beim Bundesverkehrsministerium auf baldige Einsicht. Immerhin sei auch die FDP, die das Haus mit Volker Wissing künftig besetzen wird, an einer Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen interessiert, argumentiert die Bezirksbürgermeisterin. Die Hoffnung ist nicht unbegründet: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP auf eine „Öffnung für digitale Anwendungen wie digitale Parkraumkontrolle“ verständigt.
Edit: habe gerade nochmal nach einem aktuelleren Stand gesucht.
Es scheint unverändert zu sein. Die Länder wollen wohl, der Bundesverkehrsminister will anscheinend nicht und schiebt den Datenschutz vor.
Sorry, der Typ ist nicht nur "ein bisschen" drüber. Ich zeige selber Falschparker an, die mir tatsächlich im Weg sind.
Wer aber in den Montur durch die Straßen zieht, sich vorne ans Fahrrad "POLIZFI" schreibt und als Hobby Falschparker jagt, bei dem stimmt etwas nicht. Auch wenn er inhaltlich natürlich Recht hat, beschädigt das das Instrument der Privatanzeige.
Scheint so
selbst wenn die seltene Konstellation von allen drei Gegebenheiten eintritt, keine wirkliche Handhabe
Die Höchststrafe beträgt 12 Monate und diverse Male war es sicherlich auch möglich, das Auto einzuziehen (s. §21 StVG).
Die Möglichkeiten sind also vorhanden. Warum steigern Gericht die Strafe nicht konsequent?
Bei 20 Verstößen müsste sie schon längst bei der Höchststrafe sein.
Wie wird der Radverkehr an die Furt herangeführt? Wenn der Radweg erst unmittelbar vor der Kreuzung im scharfen Winkel an die Fahrbahn geführt wird, ist die Idee mit "vorher gesehen" obsolet.
So eine Führung wie in Deinem Beispiel ist natürlich ein Problem.
"Darmstadt fährt Rad" zielt aber auf das genaue Gegenteil. Es wird nicht auf solche schlechten Führungen abgezielt, sondern es soll eine grundlegend andere Führung erreicht werden. Verschwenkung weg von der Fahrbahn statt heran.
Ich bin solche "Schutzkreuzungen" mal in Amsterdam gefahren. Mir wurde in kürzester Zeit mehrfach der Vorrang genommen. Ehrlich gesagt nicht weiter überraschend: Schau Dir in der Zeichnung die Situation oben rechts an. Oder unten links, wenn der Autofahrer noch einen Meter weiterfährt. Wie soll der Autofahrer jeweils den Radfahrer sehen, der noch 20 Meter entfernt ist?
Dieser Radfahrer ist nicht mehr im rechten Außenspiegel und für den Autofahrer nur durch den hinteren Teil der hinteren Seitenscheibe sichtbar.
Das ist tatsächlich der einzige Bereich, der bei PKW ernstlich schwer und bei LKWs teilweise gar nicht einsehbar ist.
Und genau diesen Bereich "nutzt" die Schutzkreuzung, um Radfahrer an die Kreuzung zu führen.
wobei es ja eigentlich kein Ding sein sollte, mal auf einem Speditionshof eine Kreuzung in den gewünschten Dimensionen abzumarkieren mit Sprühkreide und 5 Paletten Betonsteinen
Ist schon passiert. Ich finde leider den Beitrag dazu nicht mehr. Es war irgendein Verband.
Das Ergebnis war eindeutig, dass die "Schutzkreuzung" nicht schützt.
Edit: Hier der Artikel von dem Versuch
Nun erhalte ich folgende Antwort:
Da bekomme ich ja Hoffnung, dass ich auch noch eine erhalte.
Inhaltlich räumt der ADAC also ein, dass der Artikel Radfahrer einfach eiskalt anlügt, das aber nur zu deren besten geschieht.
Die sollen doch bitte einfach die Wahrheit schreiben: "Jeder Mensch macht Fehler! Pass auf Dich auf!"
Das Darmstädter Design dürfte auch in diese Kategorie fallen.
Das bestreiten die Darmstädter ja ganz massiv. Sie behaupten, dass der LKW an dieser Stelle schon im 90°-Winkel zum Radweg steht und der LKW-Fahrer den Radfahrer bequem durch die Seitenscheibe sehen kann. Das ist sicherlich nicht immer so. Und selbst wenn das so wäre, würden zwei wirklich nicht einsehbare Bereiche bleiben:
Klassische Falle!
"Guck, ein toller Radweg!" - "Ätsch, Reingefallen! Schrittgeschwindigkeit!"
Weil überall, wo in der StVO und VwV-StVO Radfahrstreifen erwähnt werden, diese als Kombination aus VZ 237 + 295 beschrieben sind.
In der StVO ist die Gestaltung von Radfahrstreifen überhaupt nicht beschrieben.
Das macht die Aussage formal nicht falsch, nur irreführend.
Es besteht doch gerade eine bauliche Trennung von der Fahrbahn, weil beide nicht eben mit der Fahrbahn verlaufen.
Es geht um die Trennung zwischen Geh- und Radweg.
Nö, durch § 25 Abs. 1 S. 1 StVO. Wer als Fußgänger einen Radweg benutzt, verhält sich ordnungswidrig.
Du hast selbst geschrieben, dass ein schlecht erkennbarer Radweg erst durch das Piktogramm zum Radweg wird. Die Owi entsteht bei einem solchen also erst durch das Piktogramm.
Genauso bei einem Schutzstreifen. Er durch das Fahrradpiktogramm wird die Nutzung des Streifens ohne Bedarf verboten. Beispielsweise könnten sonst Motorradfahrer diese Streifen für eine Art legale Überholspur halten.
In der StVO ist auch klar geregelt, wozu ein Seitenstreifen benutzt werden darf und wozu nicht
Hier geht es aber darum, was ein Seitenstreifen ist. Nicht, wozu er benutzt werden darf.
Zeichen 295 heißt in der StVO: "Fahrstreifenbegrenzung, Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen". Der Verkehrsteilnehmer vor Ort muss aus den Gegebenheiten schließen, welcher Zweck es jeweils ist.
Wenn du an eine Einmündung ein Schild stellst, auf dem steht: Hier anhalten!, dann sieht auch jeder, was gemeint ist.
In der StVO ist auch klar geregelt, wie ein Stoppschild aussieht.
Zu Radwegen gibt es nichts dergleichen. Deshalb müssen die Verkehrsteilnehmer (inkl. Fußgänger) vor Ort entscheiden, was wohl nach Radweg aussieht.
Zu Radfahrstreifen gibt es auch keine Definition, wie sie genau aussehen. Aber hier bestehst Du darauf, dass es exakt Zeichen 237 + Zeichen 295 + Fahrradpiktogramm sein muss. Warum?
Doch. Eine Führung ist baulich angelegt, die andere nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Auf dem Hochbord sind dann zwei Straßenteile vorhanden: Gehweg und Radweg. Da ist normalerweise keine "bauliche Trennung" vorhanden. Nur eine leicht unterschiedliche Gestaltung.
Nö, weil das Piktogramm keinen Verbotsinhalt hat
Dürfen Fußgänger auf einem Radweg im Weg stehen, wenn Radfahrer kommen?
Das ist ein klares Verbot. Nur durch ein Piktogramm.
Der Gesetzgeber hat klargestellt, was beschildert werden muss, damit nicht drauf geparkt werden darf
Eben nicht. Darum geht es hier doch. Es gibt lediglich eine Verwaltungsvorschrift. Aber die richtet sich nunmal an die Verwaltung.
sondern aus § 2 I StVO (für Fahrzeuge, iVm § 28 II 1 StVO für Reiter) bzw. § 25 I 1 StVO für Fußgänger.
Dann ist der von Dir genannte Satz bei Zeichen 237 schlicht und einfach überflüssig, richtig?
Bei einem Hochbord nötigenfalls durch Piktogramme.
Also aus ein Gehweg wird mit einem Piktogramm zum Radweg. Ok.
Aber warum sollte ein Seitenstreifen nicht zum Radfahrstreifen werden?
Du schriebst:
ZitatDas "Problem" liegt doch maßgeblich darin, dass es ohne Schild einfach nur ein Seitenstreifen mit Piktogramm ist.
Das passt doch nicht zusammen.
im Übrigen ist ein mit Bordstein abgegrenzter Weg eindeutig erkennbar nicht Fahrbahn
Genau richtig: Es geht um Erkennbarkeit. Sieht man es mit "normalem Menschenverstand" oder nicht?
Ein Fußgänger muss also seinen Kopf benutzen, um den Radweg anhand der Gestaltung erkennen. Manchmal ist es anderer Belag, manchmal ist es eine andere Farbe, manchmal nur ein Strich.
Und Du behauptest jetzt, dass ein "Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm" nicht ausreichend eindeutig ist.
Ich glaube, wir können das hier beenden. Wir werden uns in dem Punkt nicht einig.
Nr. 2 ("Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.") bei VZ 237.
Und daraus ziehst Du den Umkehrschluss, dass ohne Zeichen 237 anderer Verkehr erlaubt ist?
Auch auf Hochbordradwegen ohne Zeichen 237?
Aber selbst in den von dir aufgezählten Fällen hast du durch die bauliche Gestaltung (Hochbord) immer noch eine zumindest klare Trennung von der Fahrbahn.
Und wie unterscheidet man Radweg und Gehweg?