Beiträge von muensterland-radler

    Erst einmal lieben Dank! Ihr habt mich motiviert, doch weiterhin zu versuchen, das Fahrrad für den Alltag zu nutzen!

    Das Reparatur-Problem waren übrigens lediglich lockere Schrauben ...

    Ich hatte vor vielen Jahren mal 400 € für ein ordentliches Fahrrad (beim Fachhändler) hingelegt. Es gab eigentlich nur 2 Dinge, die immer mal Probleme bereitet haben: Reifen und Licht. Eines der beiden Teile ging ständig kaputt. Seit ich pannensichere Reifen aufgezogen habe und das olle Halogen-Licht durch eine LED ersetzt habe, sind's eignetlich nur noch die Bremsbacken, die relativ schnell runter sind und gewechselt werden müssen. Ich würde sagen, dass diese ca. 3-6 Monate lang durchhalten. Größere Reparaturen stehen vielleicht 1x im Jahr an.


    Auch LED-Licht hat eine Lebensdauer, die irgendwann zu Ende ist. Ersatzlampen (z. B. Anstecklicht) sind immer sinnvoll (und inzwischen auch legal, wenn das fest montierte Licht nicht funktioniert). Aber einige hunderttausend Kilometer hält LED-Licht schon durch, lediglich einmal seit Kaufdatum (vor etwa 5 Jahren) musste der Scheinwerfer gewechselt werden, das Rücklicht bisher noch gar nicht! Mein anderes Fahrrad (Billigrad für 70€, deutlich reparaturbedürftiger, inzwischen funktionsunfähig und zum "Ersatzteillager" für das eine Rad geworden) war da ganz anders, Beleuchtung mit klassischem "Glühobst" (also noch schlechter als Halogen-Licht, eben dieser klassische Glühdraht).
    Reifen - na ja, klar, ein Platten kann immer mal vorkommen (auch bei "pannensicheren" Reifen, die ich auch habe, nicht sooo selten) ... lässt sich aber leicht flicken, wenn man's erst einmal gut gelernt hat (Übung macht den Meister).


    Wenigstens mal ein kluger Kommentar von dir.


    Danke.

    In Münster mit dem Auto macht bestimmt keinen Spaß - heute morgen schon wieder, (gefühlt) 1 km Stau auf der Fahrbahn, gleichzeitig 20 bis 30 km/h auf dem Radweg möglich.
    Danke nochmals an den Autofahrer, der mich heute morgen vorgelassen hat! (hat wohl mitgedacht und gemerkt, dass es nichts ausmacht)


    Zitat

    Ja, mein Fahrrad fährt von Tür zu Tür und wann ich es will. Also kein doofes zur-Bushaltestelle-Laufen oder auf-den-Bus-Warten, sondern einfach aufsteigen und los.


    Natürlich hat ein Fahrrad Vorteile, das ist ja klar. Und so wie beschrieben ist es halt der Idealzustand.
    Aber es ist nicht immer so, und in Münster ist auch manchmal am Ziel die Stellplatzsuche (ja, für ein Fahrrad!) sehr schwierig.
    Einen Bus kann man leichter verpassen, doch sofern man ihn erwischt, denke ich, dass er zuverlässiger ist und man pünktlicher ankommen kann.

    Zitat

    Außerdem hält mein Rad nicht alle paar hundert Meter um neue Fahrgäste einzuladen


    Okay ja, dadurch entsteht eine längere Fahrzeit, das stimmt.

    Zitat

    ich brauche nicht umsteigen


    Das bräuchte ich beim Bus auch nicht, aber so etwas kommt natürlich immer auch auf die gewünschte Strecke an.

    Zitat

    und die Streckenführung ist direkt.


    Macht für mich keinen großen Unterschied, ich fahre (künftig) öfters mit dem Fahrrad fast genau den Linienweg des Busses. (ist halt der beste Weg)

    Zitat

    Ich kann dir versichern, dass es in Hamburg kaum eine Strecke gibt, wo ich mit ÖPNV schneller als mit dem Rad bin.


    Ein zuverlässiges und funktionstüchtiges Fahrrad vorausgesetzt, gilt das für Münster auch.

    Zitat

    * 36 Minuten gemischt: Rad, Bahn, Rad


    Auch ich komme bei der Zeitrechnung bei etwas weiteren Strecken meistens zu dem Ergebnis, dass die Mischung von Fahrrad und ÖPNV (mit Fahrradmitnahme) die schnellste Möglichkeit ist. Die Fahrradmitnahme kostet hier ein kleines bisschen extra, aber eine Monatskarte zahlt sich recht schnell aus.

    Zitat


    Ist auch in Hamburg fester Teil.


    Aha. In Karlsruhe ist es das (zum Beispiel) nicht.

    Zitat

    Aber irgendwann ist man mal fertig mit Studium.


    Stimmt ...
    Lebensumstände spielen immer eine Rolle und können natürlich zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, was die beste Möglichkeit zur Fortbewegung ist.
    (Hinzu kommen dann Ansprüche und Bedürfnisse des Fahrers/Fußgängers, durchschnittliche Weglängen usw.)
    Darum gibt es ja nun verschiedene Verkehrsmittel, und jeder kann wählen, was er (aus diversen Gründen) am besten findet.

    Zitat

    ÖPNV ist im Berufsleben günstiger als PKW, aber massiv teurer als Fahrrad.


    Kommt drauf an - wenn's einen Firmenwagen für die Angestellten gibt, kann's schon wieder günstiger sein ...
    Dann stellen sich Fragen wie, wie weit ist man für den Beruf unterwegs (Heimarbeit ja/nein, tägliche Strecken, unregelmäßige Strecken z. B. ins Ausland oder längere Fahrten innerhalb Deutschlands, Flüge (Lang-, Mittel-, Kurzstrecke?), ...) und ähnliche.

    Die Kosten fürs Fahrradfahren sind tatsächlich niedrig, dem widerspreche ich ja ganz und gar nicht.
    Meistens ist es eine Zeit-/Kosten-/Nutzenrechnung, wie viel man ausgibt. Und es gibt keine Zwangsabgaben (Steuern) wie beim Kfz, das heißt nach der Anschaffung kann man es auch mal (länger) stehen lassen ohne dass dadurch alleine Kosten entstehen (beim Pkw zahlt man auch, wenn er nur rumsteht).


    Dann haben Sie wahrscheinlich ein schlechtes Fahrrad.


    Hartje Livorno (Manufaktur), Federgabel, SRAM-Dual-Drive-27-Gang-Schaltung, Nabendynamo, LED-Licht (m. Standlichtfunktion), Kaufpreis 770 €.

    Das Fahrrad war ein Geschenk. Ich weiß, dass es noch wertvollere Räder gibt, aber als Student muss ich sparen - und über 700 Euro gilt für mich nun mal schon als wertvoll ...

    <- Das hier dürfte es in etwa sein, sieht ziemlich genau so aus (nur die Original-Klingel habe ich nicht mehr und ich habe einen Klappkorb angebaut).
    (Bildquelle: tiggesfahrrad.de)

    Zitat

    Bei meinem Fahrrad sind es ungefähr 100 Euro im Jahr.


    Das würde ich nicht gerade als "hält sich in Grenzen" bezeichnen.
    Warum und wie kommt so viel zusammen? Bei mir dürfte es weniger sein ...
    Ich repariere aber auch selbst, was geht und ich kann (oder glaube zu können) - da entstehen dann keine Kosten, aber es entsteht etwas Zeitaufwand.

    Zitat

    Kaputt ist mein Fahrrad ganz sehr selten: wenn es viel ist einmal im Jahr.


    Na ja, im Internet kann ja jeder Lügenmärchen verbreiten. Ein solches Fahrrad gibt es mit Sicherheit nicht (außer vielleicht, wenn es kaum gefahren wird).

    Zitat

    Da sind die Kosten bei einem Auto sehr viel höher. Vor allem die moderne Bauweise der Autos erhöht die Kosten unnötig. Versuchen Sie mal das Leuchtmittel in einem Scheinwerfer zu wechsel. Früher konnte man den Scheinwerfer öffnen, Leuchtmittel austauschen und wieder schließen. Bei modernen Autos muß der ganze Scheinwerfer und mehr ausgebaut werden. Höherer Zeitaufwand = höhere Kosten.


    Das habe ich schon häufiger gelesen ...
    Ein Auto schaffe ich mir aber bestimmt nicht an, das ist für den Alltag ja noch viel ungeeigneter als ein Fahrrad - wenn ich allein daran denke, an wie vielen und was für Staus ich in letzter Zeit vorbeigefahren bin (ja, dank Radwegen) ...

    So lange alles in Ordnung bleibt, hat das Fahrrad ja tatsächlich viele Vorteile.
    Dennoch habe ich so meine Zweifel, ob es wirklich mit dem ÖPNV (in Münster also mit den Stadtbussen) mithalten kann.

    Und die Fahrkarte (Semesterticket) muss ich sowieso zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung (ist hier fester Bestandteil des Semesterbeitrags - das könnte aber auch in Hamburg anders sein).

    Ein- bis zweimal im Jahr? So selten?!

    Falls das stimmen sollte: Welches Fahrrad ist das? (Und: Welche Preisklasse in der Anschaffung (neu/gebraucht)?)

    Ich bin eigentlich eher an ein- bis zweimal (manchmal auch 3) in der Woche gewöhnt :( ...
    ... und das ist schon ein hochwertiges Fahrrad.


    Das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel in der Stadt tut's vielleicht für ein paar Tage, aber als langfristige Lösung finde ich das nicht wirklich vorstellbar.
    Zeit spart es auch nur auf den Fahrten, bei denen nichts kaputt geht. Man muss hier schon das Schieben nach dem Verlust der Verkehrssicherheit einberechnen, und da sind - zumindest in Münster - die Stadtbusse dann, was die Zeit betrifft, doch eher Sieger.
    Kosten kann es darüber hinaus auch verursachen, Beispiele Anschaffung und Reparatur. Auch diese entfallen bei ÖPNV-Nutzung.

    Eigentlich hatte ich selbst vor, das Fahrrad jetzt in Münster als Alltagsverkehrsmittel zur Uni zu nutzen.
    Montag war Feiertag (Ostermontag, meine Niederlande-Freizeitfahrt, siehe Erfahrungsbericht).
    Von Dienstag bis Mittwoch klappte das auch noch ganz gut.
    Am Donnerstag gab es aber dann doch ein Problem auf der Rückfahrt.
    Also Freitag wieder mit dem Bus.
    Heute habe ich dann versucht, das Rad zu reparieren. Erste Testfahrt fehlgeschlagen, zweite bestanden.

    Nur bliebe eben doch noch das Gefühl, nicht sicher unterwegs sein zu können, denn jederzeit könnte neuer Schaden entstehen.
    Im Bus fühle ich mich da doch eigentlich besser aufgehoben.
    Andererseits stört mich dieses Gefühl, zwischen der Menschenmenge gefangen zu sein. Fahrrad fühlt sich wieder mehr nach Freiheit an - und vielleicht probiere ich es doch morgen wieder damit.
    Aber ich habe immer noch so meine Zweifel ...
    (und auch letztes Jahr habe ich in Münster gewohnt, und am Fahrrad war immer wieder mal irgendetwas, häufiger als 2-3x pro Woche schätze ich)


    Abgesehen davon, dass ich mich den Vorrednern anschließe, würde ich gerne noch "munchengladbach" darauf hinweisen, dass es mit MLR nicht einmal möglich war zu klären, was eigentlich ein "Radweg" ist.


    Ein Radweg ist ein Weg, den Radfahrer benutzen können.
    Auch Fahrrad-Routen werden als "Radwege" bezeichnet, aber diese meine ich nicht.
    Ich meine gemeinsame und getrennte Geh- und Radwege, sowohl mit als auch ohne Schild.

    Solange kein Schild die Fahrbahnnutzung vorschreibt und neben der Fahrbahn ein zur Straße gehörender Weg verläuft, ist, falls er nicht zweifelsfrei als Gehweg erkennbar ist, davon auszugehen, dass es sich um einen Geh- und Radweg (gemeinsam/getrennt, mit/ohne Schild) handelt und dieser von Fahrradfahrern zu benutzen ist. (vgl. a. §§1 und 2 StVO)

    Zitat

    Ich habe nichts gegen gute Radwege, die die Sicherheit erhöhen und die mich gegenüber einer Fahrbahnbenutzung nicht diskriminieren.


    Das dürfte auf die Radwege in Münster und im Münsterland wohl zutreffen.

    Zitat

    Anders gesagt: Radwege wie in Kopenhagen würde ich gerne benutzen, "Radwege" wie in Münster nicht.


    Was unterscheidet die Radwege in Kopenhagen von den Radwegen in Münster? Was macht sie besser?
    (In Kopenhagen bin ich nie Rad gefahren und werde ich wohl voraussichtlich auch nicht. Aber die Niederlande haben ja einen ähnlichen Ruf, obwohl die Radwege dort qualitativ denjenigen in Münster fast gleichen. Daher gehe ich hier von einem Alibi-Argument aus: Ich glaube nicht, dass die Radwege in Kopenhagen anders oder besser sind als in Münster.)

    @munchengladbach ich habe irgendwie nicht das Gefühlt, dass du MLRs Aussagen durchgelesen und verstanden hast. Seine Thesen liefen ungefähr darauf hinaus:

    -Radverkehr ist eh kein ernstzunehmernder Verkehr

    Falsch. Aber Radverkehr ist eben kein Kraftverkehr, und darum gehört er auch nicht auf die (Kraft-)Fahrbahn, wenn es daneben eine Alternative gibt.
    Radwege dienen der Sicherheit der Radfahrer (vgl. Begründung(en) zur behördlichen Anordnung von Benutzungspflicht(en)). Sie halten den Radverkehr vom gefährlichen Kfz-Verkehr fern (durch Separation) und bieten ihm somit den notwendigen Schutz.
    Zudem sollen sie auch den Kfz-Verkehr vor dem Radverkehr schützen und Kraftfahrzeugen freie Bahn gewähren.

    Dass Fahrräder als Alltagsverkehrsmittel auf Dauer gesehen völlig untauglich sind, dürfte jedem klar sein und sich von selbst verstehen. (wenn nicht: zu hoher Verschleiß, unnötige Reparaturkosten, geht zu häufig kaputt für den Alltagsgebrauch)
    Das ist, zumindest aus meiner Sicht, auch der Grund, aus dem der viel fortschrittlichere Verkehr mit Motorkraft bevorzugt behandelt werden muss vor dem Fahrradverkehr.

    • Zitat

      Radfahrer haben kein Recht auf schnelle Fortbewegung.

    Kein Verkehrsteilnehmer hat ein Recht auf schnelle Fortbewegung. Der Straßenverkehr ist schließlich kein Rennen.


    • Zitat

      Deshalb:

      • Zitat

        sind gefährliche Kreuzungen kein Problem. Da kann der Radfahrer ja mal (am besten immer) auf seine Vorfahrt verzichten.

    Wenn die Gefährlichkeit einer Kreuzung sogar bekannt ist, dann sollte man in der Tat auch mal zur eigenen Sicherheit auf die Vorfahrt verzichten.
    Das gilt jedoch für alle Verkehrsteilnehmer.

    • Zitat

      sind viel zu schmale Radwege kein Problem.

    Das habe ich nie behauptet. Nur ist ein schmaler Radweg immer noch besser als gar kein Radweg ...

    • Zitat

      Der KFZ-Verkehr sollte unter keinen Unterständen langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren müssen

    Der Kfz-Verkehr darf nicht langsamer fahren. Es gibt schließlich vorgeschriebene Geschwindigkeiten.
    So sind zum Beispiel für Kfz innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h vorgeschrieben.
    Das heißt nun mal, dass auch 50 km/h gefahren werden müssen. 51 km/h dürfen nicht gefahren werden (zu schnell), aber auch nicht 49 km/h (zu langsam). Vergleichen Sie dazu StVO §3 Abs. 2.
    Wenn Sie einen Führerschein gemacht haben, dann haben Sie das auch (so wie ich) in der Fahrschule gelernt.
    Natürlich darf langsamer als 50 km/h gefahren werden, wenn es die Umstände nicht anders zulassen, zum Beispiel um an einer roten Ampel zu halten oder um Vorrang zu gewähren.
    Ist jedoch kein Grund zum Langsamfahren zu erkennen oder lassen die Umstände auch eine andere Möglichkeit zu (z. B. dass Radfahrer auf dem Radweg fahren), so haben Kraftfahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten und nicht zu unterschreiten.
    Im Allgemeinen sind die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten in Deutschland für Kfz innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h.


    Schönen Sonntag,
    der Münster(land)radler

    Hallo


    Da die Niederlande ja viel gerühmt werden für ihre ach so tolle Fahrradfreundlichkeit, wollte ich mir das mal selbst ansehen.
    Nachdem die Familienfeierlichkeiten am Ostersonntag und mein Umzug nach Münster am Karfreitag stattgefunden hatten, hatte ich am Ostermontag (1 Tag vor Vorlesungsbeginn) ein paar Stunden Zeit dazu.

    So kam denn das Fahrrad in die Bahn nach Enschede (für mich selbst hatte ich das Semesterticket und für das Fahrrad kaufte ich eine Monatskarte - sehr sinnvoll, denn heute brauchte ich sie schon wieder, aber das ist eine andere Geschichte).
    Von dort aus ging es dann nach Hengelo - über den Fahrradschnellweg (Fietsnelweg) F35. Um diesen ging es mir hauptsächlich, häufig fotografiert und viel gerühmt.
    Aber erst mal musste dieser Schnellweg gefunden werden - mit GPS-Navigation kein Problem, aber ihn mit der Wegweisungs-Beschilderung zu finden, wäre eine echte Herausforderung geworden.
    Der F35-Schnellweg selbst hat mir tatsächlich sehr gut gefallen: Ein breiter roter Radweg mit Mittelleitlinie, entlang der Bahnschienen zur rechten und einem netten kleinen See zur linken Seite.
    Straßenverkehrsrechtlich ähnelt er wohl am ehesten unseren Gemeinsamen Geh- und Radwegen, nur viel breiter und mit besserer Oberfläche. Aber auch Fußgänger, Skater usw. dürfen die Radschnellwege in den Niederlanden benutzen und tun das auch.
    Genau wie auf der Promenade in Münster ist man auch auf dem F35 an den Kreuzungen wartepflichtig.
    Von Hengelo ging es dann weiter nach Almelo über Borne und Zanderen.
    "Radwege" im eigentlichen Sinne gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften eigentlich nicht, es sind eher Parallelstraßen für Anlieger entlang der Hauptstraße(n) (Verbot für Kfz - Anlieger frei).

    Die Radwege innerhalb der geschlossenen Ortschaften im von mir durchfahrenen Teil der östlichen Niederlande sind qualitativ mit den uns bekannten Radwegen sehr vergleichbar, nur ein bisschen breiter sind sie manchmal.
    Etwas besser fand ich die innerörtlichen Radwege in Enschede.

    Auch die Zahl der Fahrradfahrer kam mir vergleichbar vor, zumindest wenn man als Vergleichsstadt Münster nimmt.

    Die meisten Radwege sind, auch in den Niederlanden, als benutzungspflichtig beschildert.
    Auch vorgeschriebenes oder erlaubtes Fahren auf der linken Straßenseite gibt es dort.

    Insgesamt konnte ich zu den hiesigen Radwegen, abgesehen vom Radschnellweg F35, keinen großen Unterschied feststellen.
    Von daher kann ich nun noch weniger nachvollziehen, warum hierzulande gegen Benutzungspflichten angegangen werden müsste, während zugleich die Niederlande im Bereich Radverkehr großes Lob ernten, obwohl es dort die nutzungspflichtigen Radwege ebenso gibt.


    Liebe Grüße,
    der Münster(land)radler

    Ja, @Gerhart, das sind alles durchaus Probleme, die manche Radwege aufweisen. (das mit den Fußgängern mal ausgenommen, denn das ist kein Problem, sondern ein Standardfall)

    Aber Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel.

    Doch dafür sind strenge Maßstäbe anzusetzen:
    Das, was mir hier im Forum als "schlechter Radweg" präsentiert wurde, war nämlich durchaus noch in Ordnung (wenn auch nicht völlig vorbildlich). Zu schmale Radwege gibt es kaum (vielmehr wurden die Mindestmaße zu großzügig gewählt und nur darum werden sie immer wieder unterschritten) und Zweirichtungsradwege werden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen angeordnet (vgl. VwV-StVO).

    Es handelt sich nicht um meine Auffassung, sondern um die StVO.

    Z. 239 war ein Beispiel, die bauliche Ausführung (Bordsteinplatten) kann ein weiteres Indiz für einen Gehweg sein.
    Ich schrieb von unklaren Stellen, in den meisten Fällen ist die Zuordnung der Straßenteile klar und eindeutig.

    Hallo @Forumsteilnehmer


    Die Ankündigung an @Spkr erfolgte, damit falls ich Konsequenzen gegen ihn ergreife, er davon nicht völlig überrascht ist.
    Sicher wäre das auch per PN gegangen, es soll aber auch für andere deutlich werden, dass ich auf Dauer nicht so mit mir umspringen lasse.
    Wenn man hier einfach ordentlich miteinander schreibt, so wie Sie das übrigens tun, ist alles in Ordnung - man ist nicht immer einer Meinung, aber wäre man das, dann wäre ein Forum wie dieses völlig unnütz.

    Wenn aber dann jemand wie @Spkr hier anfängt, sich persönlich gegen mich zu wenden, sehe ich eine Gefährdung gegeben und einen enormen Eingriff in meine Rechte.
    Schließlich kann es dabei Folgen für künftige Bewerbungen um Arbeitsplätze haben. Identitäten im Internet lassen sich leicht feststellen und zurückverfolgen, Beteiligungen an verschiedenen Foren miteinander in Verbindung bringen und Ähnliches.
    Noch ist es zwar nicht all zu schlimm, aber ich möchte mich lieber von vornherein zu meinem persönlichen Schutz wehren und einem Shitstorm vorbeugen, bevor etwas geschrieben steht, das sich dann nicht mehr löschen lässt und somit wie "in Stein gemeißelt" ist. Denn wem der Arbeitgeber bei Bewerbungen glaubt (also @Spkr oder mir), hängt häufig vermutlich von der Laune ab.


    Grüße, MLR

    Zum Beispiel durch den Fahrbahnbelag oder dadurch, dass Fahrrad- aber keine Fußgängersymbole dort aufgebracht sind.
    Sind nur Fußgängersymbole aufgetragen, ist es ein Gehweg (in Münster z. B. bei Radwegen, die man als solche nicht mehr haben wollte, zu sehen).
    Sind sowohl Fahrrad- als auch Fußgängersymbol auf dem Weg, dann ist es ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

    Sind gar keine Symbole auf dem Weg, dann beginnt das große Rätselraten, wenn er nicht eindeutig als Gehweg erkennbar ist (z. B. anhand von Zeichen 239 [Zeichen 239] ). Das führt dann zu verschiedenen Auffassungen der Verkehrsteilnehmer und uneindeutigem unterschiedlichen Verhalten.
    In solchen Fällen halte ich sowohl das Fahrbahn- als auch das Bordstein- oder Seitenstreifenradeln für legitim.


    Grüße, MLR

    Fällt eigentlich irgendwem auf, dass MLR den Zusammenhang zwischen Fahrbahn-/Radwegnutzung und Abbiegeunfall bisher geleugnet hat?


    Diesen Zusammenhang habe ich nie geleugnet, lesen sollte gelernt sein.
    Ja, ich habe erwähnt, dass Radwege sicher sind. Davon habe ich aber aufgrund der Abbiegeschwierigkeiten und -unfälle Stellen wie Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen ausdrücklich ausgenommen.

    Ich warne Sie: Noch so eine unzutreffende Behauptung Ihrerseits und es kann juristische Konsequenzen haben!
    (Falls Sie fragen weshalb: Rufmord, Unterstellung, Beleidigung)

    Lieber @DMHH,

    mein Beitrag dient nicht der Belustigung, sondern der Information.
    Bei dem Beitrag handelt es sich um kurze Nebeninformationen zu einem relevanten Thema.
    Dass es sich nicht um das Hauptthema handelt, habe ich bereits im allerersten Satz erwähnt, sodass jeder, den nur das Hauptthema interessiert, den Beitrag schnell überspringen kann.
    Was die Beitragslänge angeht, so wurde die mögliche Zeichenanzahl pro Beitrag von mir nicht überschritten, somit ist sie im Rahmen.
    Um Spam geht es keineswegs, ich erwähne doch am Anfang des Beitrags bereits, dass es ums Nebenthema gehen wird - das im Übrigen nicht ich eingeleitet habe, sondern sich bereits aus der Diskussion ergeben hatte.
    Es ist ja niemand gezwungen, das zu lesen, obwohl das durchaus zu empfehlen ist. Wer partout nichts lernen möchte, überspringt das einfach und fertig.

    MLR


    Wenn es nur einen Weg gibt und keine Beschilderung, dann ist das immer ein Fußweg


    Das ist falsch, denn dann gäbe es nur "rechte Radwege ohne Zeichen 241", also als Radwegteil eines getrennten Geh- und Radwegs.
    Nach StVO gibt es aber eben explizit auch rechte Radwege ohne Zeichen 237 sowie rechte Radwege ohne Zeichen 240.
    Diese Wege werden ausdrücklich im Absatz 4 des §2 benannt und erwähnt.

    Zitat

    In der VwV-StVO steht zu §2 Abs.4 und Z.237,239,240,241 noch Interessantes:
    * "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.".


    Dann stimmt die Verwaltungsvorschrift in diesem Punkt ja mit der StVO überein.

    Orientierungshilfen dafür, welche Art von Rad- oder Gehweg vorliegt, sind:
    - der Flächenbelag (Asphalt lässt z. B. auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg schließen, rotes Pflaster auf einen reinen Radweg)
    - sog. Piktogramme (Sinnbilder/Symbole von Fahrrädern und/oder Fußgängern)
    - die tatsächliche Nutzung des Weges von Verkehrsteilnehmern (m. E. das wichtigste Kriterium, denn nur wer sich vorhersehbar verhält und so fährt/geht wie alle anderen auch, kann mit Rücksicht rechnen)


    Zitat

    MLR, überzeugt?


    Von Ihrem Geschwafel, mit dem Sie sich sogar selbst widerlegt haben? Nein, natürlich nicht im Geringsten.

    Im Übrigen haben Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall die vorsichtigere Variante zu wählen (vgl. a. Urteile zu Geschwindigkeitsbeschränkungen), d. h. da Radwege der Sicherheit von Radfahrern dienen (die Bestätigung dafür kann Ihnen jede Straßenverkehrsbehörde geben), sollte man auch auf dem Radweg fahren, wenn etwas ansatzweise als solcher zu erkennen ist (dazu zählen selbstverständlich auch andere rechte Radwege ohne Zeichen 240, also gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht).

    Hast Du eine Quelle für die beiden Aussagen?


    Die Quelle habe ich genannt und zitiert: StVO §2 Abs. 4

    Dass man vorausschauend und vorhersehbar fahren muss, versteht sich ja eigentlich von selbst. Dass man so fahren muss wie alle anderen auch, ergibt sich aus dem Vertrauensprinzip und dem eigenen Selbstschutz. Denn andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht damit, dass jemand sich im Verkehr als einzige Ausnahme anders verhält als der Rest. Darüber hinaus ergibt es sich auch aus StVO §1 Abs. 1 und §23 Abs. 2.


    MLR

    Es kann auch ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht sein:

    StVO §2 (4) :

    Zitat

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Die StVO kennt also nicht nur rechte Radwege als Radwegteil getrennter Geh- und Radwege ohne Nutzungspflicht (ohne Zeichen 241), sondern auch nicht-benutzungspflichtige reine Radwege (ohne Gehweg daneben) und nicht-benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege auf der rechten Straßenseite.
    Somit ist es eben nicht zweifelsfrei ein Gehweg, sondern kann als unbeschilderter Weg sein:
    1. Gehweg (klar, möglich bleibt das)
    2. Radweg (Fußgänger verboten!)
    3. gemeinsamer Geh- und Radweg

    Um zu entscheiden, was dort tatsächlich vorhanden ist, zählt der Gesamteindruck und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in der Praxis.
    Bei einer asphaltierten Fläche würde ich von einem gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Nutzungspflicht (nach StVO: "rechter Radweg ohne Zeichen 240") ausgehen.

    So gehts aber auch:
    "Ein verletzter Fußgänger und ein verletzter Fahrradfahrer sind die Folgen eines Zusammenstoßes am Donnerstag, gegen 16.20 Uhr, auf der Heilbronner Badstraße. Ein 63-Jähriger wollte zu Fuß die Fahrradstraße von links nach rechts überqueren und wurde dabei von einem in Richtung Götzenturmbrücke fahrenden 41-jährigen Radfahrer erfasst. Bei dem Zusammenprall stürzten beide Beteiligten zu Boden und zogen sich leichte Verletzungen zu."


    Es ging um das Verhältnis zwischen Kfz und Fahrradfahrern! Fußgänger sind keine Kfz, daher zählt dieses Beispiel nicht.

    Ich habe unter meinem Beitrag ein P.S. an dich ergänzt, auf dem Bild vom ersten Beispiel sind Straßenbahnschienen:
    dieses Bild hier, dem Artikel nach also auf dem Harvestehuder Weg in Hamburg.

    Forumteilnehmer:
    Was ist das bitte für eine "Fahrradstraße"?! Das sieht nach einer eindeutigen Fehlplanung aus.
    Fahrradstraßen sind dort anzulegen bzw. anzuordnen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder voraussichtlich in naher Zukunft sein wird.
    Das Bild zeigt eine Straße mit hohem Verkehrsaufkommen an Fußgängern und parkenden Kfz, außerdem sehe ich Straßenbahnschienen, was auf eine Straßenbahnlinie dort hindeutet.

    Ich zähle mal, nur im Vordergrund des Bildes (der Hintergrund mit der Ampel scheint mir keine Fahrradstraße zu sein), nach:
    Fahrradfahrer: 5
    Fußgänger: 8
    Pkw (parkend): 8
    abgestelltes Fahrrad: 1 (rechts im Bild beim roten Auto)

    Das bestätigt meinen Eindruck, dass die Straße als "Fahrradstraße" völlig ungeeignet ist.
    Vorherrschend sind dort nämlich nicht die Radfahrer, sondern Fußgänger und Pkw.
    Daher sehe ich zwei sinnvolle Alternativen zur Fahrradstraße, je nach Absicht und Willen:
    1. Umbau zum Parkplatz, Anfang und Ende der Straße werden zu Ein- und Ausfahrt(en)
    Viel Durchgangsverkehr ist dort ja nicht, das was ist, wird und kann bleiben. Aufgrunddessen, dass es dann ein "Parkplatz" ist, wird dort voraussichtlich vorsichtiger gefahren werden.
    Wird der Parkplatz bewirtschaftet, so sollte es keine Schranke geben, um eine einfache und hemmschwellenfreie Durchfahrt für Fahrradfahrer zu erhalten.
    2. Umbau zur Fußgänger-Zone, ggfs. mit "Radfahrer frei"

    An Unfälle mit dem ruhenden Verkehr hatte ich in der Tat nicht gedacht.


    Gerhart:
    Fahrradstraßen gibt es auch in Münster, und dort klappt es, und zwar genau so, wie ich es beschrieben habe.
    Wenn es in Hamburg und München nicht so gut klappt, liegt dort irgendetwas im Argen.
    @timovic schreibt, es sei fast jede Fahrradstraße dort für den Kfz-Verkehr freigegeben. Das ist in Münster zwar auch so, halte ich aber dennoch für einen großen Fehler. Allerdings kenne ich in Münster auch eine Fahrradstraße, die nur für "land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei"gegeben ist, und das auch nur stadtauswärts. Von der anderen Seite (also in Richtung Stadt) dürfen ausnahmslos nur Fahrradfahrer einfahren. (Wer mal nachschauen will, auf der Karte oder in echt: es handelt sich um die Schmeddingstraße zwischen Roxeler Straße und Josef-Pieper-Straße)
    Aber auch auf für Kfz freigegebenen Fahrradstraßen klappt das Miteinander in Münster ganz gut.
    Es gibt im Straßenverkehr das Vertrauensprinzip, das besagt, dass man sich darauf verlassen kann, dass andere Verkehrsteilnehmer die Regeln einhalten. Damit, dass in Fahrradstraßen schneller als die maximal zulässigen 30 km/h gefahren wird, müssen Fahrradfahrer daher nicht rechnen und davon ist auch nicht auszugehen. Das trifft auf Überholvorgänge ebenso zu.

    Natürlich kommt es im Straßenverkehr immer wieder mal vor, dass manche Verkehrsteilnehmer die Regeln missachten.
    Dabei sollte es sich jedoch im Allgemeinen um Ausnahmefälle handeln.
    Bei häufigen Regelübertritten an bestimmten Stellen oder Straßenabschnitten muss etwas getan und dagegen vorgegangen werden, und dafür sehe ich zwei Möglichkeiten:
    A. häufigere und stärkere Sanktionierung der Regelübertreter (ggf. Anhebung der Höhe der entsprechenden Buß- und Verwarngelder), stärkere Überwachung der Regeleinhaltung
    B. die Stelle oder Strecke umplanen


    MLR
    P.S. @Forumteilnehmer: Ich meine dein erstes Beispiel.

    Wie sollte denn ein "Unfall" in einer Fahrradstraße aussehen?

    Kraftfahrzeuge überholen Radfahrer dort nicht, weil sie sowieso nicht viel schneller fahren dürfen und weil sie es nicht können, da die Radfahrer (dort erlaubterweise) nebeneinander fahren.
    In einer Fahrradstraße gibt es keine Radwege, sodass Radfahrer immer vor oder hinter dem/den Kfz sind und im Sichtfeld der Fahrer, somit sind auch Abbiegeunfälle ausgeschlossen.
    Außerdem müssen sich Kfz-Führer in Fahrradstraßen der Geschwindigkeit und dem Fahrverhalten der Radfahrer anpassen. Nach dem Vertrauensprinzip ist davon auszugehen, dass sie es auch tun.

    Somit ist ein Unfall zwischen einem Kfz und einem Radfahrer in einer Fahrradstraße völlig unmöglich.
    Da es dort keine Unfallwahrscheinlichkeit gibt, ist auch von keiner Gefährdung (oder "gefährlichen Situation") zwischen Kfz- und Fahrradfahrern auszugehen.

    Ist es jetzt für dich klarer geworden, Malte?

    Guten Abend


    Eigentlich wollte ich mich hier ja ganz raushalten, aber am derzeit entstandenen Nebenthema bin ich einfach zu lebensnah dran, um zu schweigen.
    Ich wohne am Rande einer kleinen Kreisstadt im Münsterland, vor dem Wald kommt man nur noch an zwei Nachbarhäusern (eins links, eins rechts der Straße) vorbei, zur Stadtmitte sind es auch einige Kilometer (ich glaube sogar, dass die Nachbarstadt näher ist, mehr dazu weiter unten*). Lässt man mal die relativ kurzen Wohnzeiten in den Großstädten (5 Monate in Deutschland, 2 Monate in Spanien) außer Acht, wohnte und lebte ich zuvor in einer netten kleinen ländlichen Gemeinde im Münsterland.
    Somit glaube ich, mich mit dem Thema "ländliche Gegend" einigermaßen auszukennen.

    Überlandstrecken werden häufig als "lang", Stadtstrecken hingegen als "kurz" empfunden. Dieser Eindruck ist sehr subjektiv.
    Daher möchte ich meinen Lieblingsvergleich bringen (zum persönlichen Schutz wähle ich nicht exakt die Strecken, die ich tatsächlich so fahre):
    Die Strecke zwischen Gievenbeck (dort gibt es 4 Studentenwohnheime) und der Innenstadt von Münster (dort die meisten Gebäude der Universität) wird häufig mit dem Fahrrad gefahren (Alltagsverkehr). Sie ist in etwa so lang wie die Strecke zwischen Warendorf und den Ortsteilen Einen und Müssingen, diese wird von Fahrradfahrern jedoch fast nur bei Sonnenschein befahren (Freizeitverkehr).
    Der Kfz-Verkehr zwischen Warendorf und Einen/Müssingen sowie zwischen den beiden Ortsteilen ist hoch, für Vieles (vgl. Vorposter) müssen die dort wohnenden Leute in die Stadt (Warendorf oder Münster). Dafür wird nur selten das Fahrrad gewählt, obwohl es vermutlich häufig sehr sinnvoll wäre.

    Zunächst einmal betrachte man die Strecken an sich:
    Münster-Gievenbeck > Domplatz: ca. 5 km, überwiegend innerorts
    Warendorf > Einen/Müssingen: ca. 8 km, überwiegend außerorts

    Sicherlich stellen wir zunächst einen Unterschied von 3 km fest, je nach tatsächlichem Start- und Zielort ergeben sich aber eh Differenzen.


    Werfen wir nun einen Blick auf alle Angebote und Möglichkeiten, diese Wege jeweils zurückzulegen:

    1. Münster:
    a) mit dem Fahrrad: 16-17 Minuten
    b) mit dem Pkw: 14-18 Minuten
    c) mit dem Bus: 30-34 Minuten (inklusive Fußwege), 10-Minuten-Takt
    d) zu Fuß: 58-59 Minuten

    2. Warendorf:
    a) mit dem Fahrrad: 23-26 Minuten
    b) mit dem Pkw: 10-15 Minuten
    c) mit dem Bus: 15 Minuten (inklusive Fußweg), Stunden-Takt
    d) mit der Bahn: 19-20 Minuten (inklusive Fahrradmitnahme und -fahrt, über Raestrup-Everswinkel), Stunden-Takt
    e) zu Fuß: 88-89 Minuten

    Zu Fuß sind natürlich beide Wege völlig unattraktiv.
    Mit dem Fahrrad sind die Fahrzeiten vergleichbar (beide ca. 20 Minuten), hier müsste man den Überland-Verkehr attraktiver auch für Alltagsradler machen (z. B. stärker bewerben, Bewusstsein in der Bevölkerung schärfen, es als selbstverständlicher betrachten bzw. irgendwie dafür sorgen, dass (auch) andere das tun.
    Die Stadtbusse in Münster werden trotz der gegenüber dem Fahrrad doppelten Fahrzeit häufig genutzt, die Taktung ist ausreichend. Hier ist alles in Ordnung und es besteht kein Verbesserungsbedarf.
    Bus und Bahn zwischen Warendorf und den Ortsteilen haben eine zu geringe Taktung, um für die Kurzstrecke im Alltag attraktiv zu sein. Dafür müssten sie häufiger fahren. Die Fahrzeiten selbst sind in Ordnung, die Strecke geht über die bzw. entlang der B64 und ist somit ohne Umweg.
    Der Zeitvorteil des Pkw gegenüber der Bahn (10 Minuten) verschwindet fast vollständig aufgrund von hohem Verkehrsaufkommen auf der B64 und Nachteilen in der Planungssicherheit.
    Somit sind die Fahrzeiten von Pkw und Bus vergleichbar.
    Eigentlich müsste sich nun der Bus als beste Möglichkeit für den Weg zwischen Warendorf und Einen/Müssingen herausstellen. Da er aber nur einmal stündlich fährt, wird häufig der Pkw genommen.
    Der Zeitnachteil des Fahrrads gegenüber der Bahn (4-7 Minuten) und dem Pkw (8-11 Minuten) ist auf dieser Strecke gering und daher fast vernachlässigbar. Er hält sich in dem Rahmen, indem er durch andere Vorteile (kein Einstellen der Spiegel, keine Abhängigkeit von Fahrplänen, über Radwege mögliche Umgehungen von Staus und Verkehrslärm - die Route über den Alten Münsterweg ist sogar 200 Meter kürzer als über die B64) ausgeglichen werden kann.

    Somit ist gerade für die Zurücklegung dieser Strecke das Fahrrad eine sehr sinnvolle und gute Möglichkeit, auch für den Alltagsverkehr.
    Dennoch wird es dafür nur selten genutzt, und hier sollte man sich fragen, warum.
    Mögliche Gründe dafür könnten sein:
    - mit dem Fahrrad an der B64 entlangzufahren, ist sehr unattraktiv
    - die Route über den Alten Münsterweg ist gefühlt länger (viele Schlenker)
    - die Route über den Alten Münsterweg führt teilweise durch Waldstücke, bei Dunkelheit ist dann die Sicht sehr schlecht (und es erscheint etwas unheimlich)
    - das Fahrrad als Alltags-Verkehrsmittel für den Überlandverkehr zu sehen, ist für einen Großteil der Bevölkerung (noch) nicht selbstverständlich

    Zum "Bürgertaxi":
    Es gibt da unterschiedliche Ansätze, zum Einen den Bürger-Bus und zum Anderen den Anruf-Linien-Dienst (Taxi-Bus).
    Beide fahren nach Fahrplan, der Bürger-Bus fährt immer (also wie ein normaler Bus), der Taxi-Bus (ALD) nur auf Anforderung.
    Den Taxi-Bus anzufordern, stellt eine kleine Hürde und Hemmschwelle zur Nutzung dar, weil es einige Schritte mehr sind als sich wie gewohnt einfach an eine Haltestelle zu stellen. Das hat den Nachteil, dass auf solchen Strecken die Pkw-Nutzung hoch bleibt, aber auch den Vorteil, dass selten ein großer leerer Linienbus fährt.
    Eine Fahrt mit einem Bürger-Bus kostet zwischen 50 Cent und 1,50€, eine Fahrt mit dem Taxi-Bus gehört zum Verbund-Tarif (kostet also so viel wie mit einem normalen Bus). Semestertickets sind im Taxi-Bus gültig, nicht jedoch im Bürger-Bus.
    Ein 10-Minuten-Takt bei diesen Bussen ist tatsächlich Utopie, da hat @fuechschen schon Recht.
    Beispiele für den Bürger-Bus:
    1. Warendorf-Nord, die einzige Stadt-Linie in der Kreisstadt Warendorf: existiert seit ca. 1 Jahr (vorher gab es einen ALD mit katastrophalen Fahrzeiten und kaum genutzt), fährt Mo-Fr stündlich von 8:30 Uhr bis 19:30 Uhr, samstags keine Fahrt
    2. Hoetmar - Sendenhorst: fährt von Hoetmar aus viermal täglich und von Sendenhorst aus dreimal täglich Mo-Fr von 9 bis 18 Uhr, samstags in beide Richtungen jeweils zweimal am Tag zwischen 14 und 18 Uhr
    3. Hoetmar - Everswinkel: fährt von Hoetmar aus Mo-Fr ab 6:29 Uhr (außer in den Sommer- und Weihnachtsferien) und stündlich von 7 bis 18 Uhr, von Everswinkel aus ab 6:45 Uhr (außer in den Sommer- und Weihnachtsferien) und stündlich von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr, samstags in beide Richtungen jeweils fünfmal am Tag zwischen 9 und 19 Uhr.
    Beispiele für den Taxi-Bus / ALD:
    1. Everswinkel - Drensteinfurt, über Sendenhorst: fährt Mo-Fr zweimal täglich morgens von Sendenhorst nach Drensteinfurt und die vollständige Strecke ab Everswinkel stündlich von 7:50 Uhr bis 18:50 Uhr, zweimal täglich morgens von Sendenhorst nach Everswinkel und die vollständige Strecke ab Drensteinfurt stündlich von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr, samstags keine Fahrt
    2. Everswinkel - Telgte, über Alverskirchen: fährt Mo-Fr viermal täglich zwischen 9 und 17 Uhr von Everswinkel nach Telgte und fünfmal täglich zwischen 8 und 17 Uhr von Telgte nach Everswinkel, samstags keine Fahrt
    Die Taxi-Busse fahren nur nach telefonischer Voranmeldung oder Online-Buchung.

    *) Ich messe mal per G*maps nach: Entfernung zum Marktplatz 2,5km; Entfernung zur nächstgelegenen Stadt (Ortsrand) 5km - okay, da habe ich mich verschätzt, ist doppelt so weit


    Ein schönes Rest-Wochenende und einen gute Rückkehr in den Alltag,
    der Münsterland-Radler

    Lieber Explosiv,

    das hier ist ein Forum - und dessen Grundidee ist es, jeden Teilnehmer zu Wort kommen zu lassen.
    Eine "Blockieren"-Funktion ist dazu da, vor persönlichem Bombardement an Nachrichten (PNs) zu schützen und schriftliche "Angriffe" abzuwehren. So etwas fand von meiner Seite aus jedoch nicht statt.

    Es gibt eine ganz einfache Lösung für dein "Problem":
    Nur die Themen lesen, die dich interessieren und den Rest links liegen lassen.

    Schönen Sonntag noch, MLR