Beiträge von muensterland-radler


    ok, außer den Leuten, die deine Beiträge noch/wieder als Belustigung sehen.


    Sie sind nicht als Belustigung gedacht, sondern durchaus ernst gemeint.

    Hier sind viele Radfahrer im Forum anwesend, und ich schreibe zugunsten derer Sicherheit.
    Ich selbst benutze schon die meisten Radwege, habe insofern schon die Einsicht erlangt.
    Jetzt gilt es nur noch, sie auch sinnvoll dem Forum zu vermitteln.

    Hinter dem Parkenden anzuhalten, wäre eine Fahrt mit 0 km/h.

    Kraftfahrzeuge dürfen nicht ohne triftigen Grund so langsam (hier: 0 km/h) fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
    Daher ist die durchgezogene Linie (kein triftiger Grund!) zu überfahren.

    Radfahrer aber dürfen so langsam fahren wie sie wollen und auch warten, bis der Besitzer zum Fahrzeug zurückkehrt, um weiterzufahren.
    Sie können aber auch absteigen und das Rad über die Linie schieben (das jedenfalls ist definitiv nicht verboten).

    Gerhart: Ja, natürlich gibt es nicht-benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege (getrennte übrigens auch).


    Ein gemeinsamer Geh- und Radweg, dem das [Zeichen 240] genommen wird, ist nur noch ein Gehweg. Ja, @MLR, auch ohne [Zeichen 239] !


    Nein, nicht zwangsläufig. Es kommt auf den Belag und die Ausgestaltung an.
    Sonst müsste man nämlich auf der B64 zwischen Warendorf und Telgte auf der Fahrbahn fahren, was sicher nicht so gewollt ist und auch nicht so gemeint sein kann, wie sich jedem mit klarem Menschenverstand direkt erschließt.


    Eine Straße aus Gehweg - Fahrbahn - Gehweg hat primär nunmal keinen Radweg.


    Woran erkennst du, dass die Straße nicht aus Radweg - Fahrbahn - Radweg besteht und primär keinen Gehweg hat?

    Zitat

    Um Radfahrern nun die Möglichkeit zu eröffnen, den Gehweg mitzubenutzen (Threadtitel: "nicht-benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege"), muss da allerwenigstens ein [Zusatzzeichen 1022-10] hin, formal korrekt eigentlich [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] .


    Nein, muss nicht.

    Zitat

    Fahrradpiktogramme oder ähnliche Malereien auf dem Gehweg wären rechtlich unverbindlich. Wenn sie überhaupt etwas bedeuten, würde damit aus dem Gehweg ein nicht-benutzungspflichtiger (mangels [Zeichen 237] ) Radweg und die Fußgänger müssten sich einen anderen Weg suchen.


    Mann kann auch Fahrrad- und Fußgängerpiktogramme auf ein- und demselben Weg aufbringen.

    Zitat

    Also: straßen-/fahrbahnbegleitend geht das nur mit dem Zz [Zusatzzeichen 1022-10] .


    Nein, das ist so nicht richtig. Es geht auch, indem an Belag und Ausführung des Weges dieser als Radweg deutlich erkennbar ist.

    fallen die auf der "Sicherheits"-Lüge aufbauenden Benutzungspflichten seit 2010 reihenweise


    Diese Erfahrung teile ich eher nicht.

    Aber gerade der Stadt Münster wird nachgesagt (zum Teil sogar zu Recht), dass sie zu stark an allen bestehenden Benutzungspflichten festhielte.

    Das Problem hier ist vor Allem, dass man sich für kein durchgängiges Konzept entscheiden will und alles sehr zusammengefrickelt wirkt. Aber na ja, Vieles ist ja historisch gewachsen.

    Hallo Explosiv

    Hi
    back to Topic, bitte. Diskutiert mit mlr woanders. Lasst es nicht zu, dass jeder Thread gekapert wird. :cursing:


    bei welchem Thema bist du denn der Meinung, dass ich es "gekapert" hätte?
    Mir persönlich ist da nämlich keines bekannt oder bewusst. Es mag sein, dass ich hin und wieder vom Thema abschweife oder hier und da zwingend notwendige Einstreuungen gemacht habe. Wenn es an bestimmter Stelle zu umfangreich ist, kann man es überspringen, das steht ja jedem frei (auch wenn ich natürlich hoffe, dass meine Beiträge gelesen werden).


    das dauernde Wiederholen des Unsinns


    Ich muss es wohl nochmal erwähnen: Es handelt sich nicht um Unsinn, sondern es geht um die Sicherheit der Radfahrer und ihre Rücksichtnahme auf den Kfz-Verkehr.

    Zitat


    muensterland-radler:
    Nein, Radwege sind das schlimmste was überhaupt jemals im Bereich der Verkehrsplanung verbrochen wurde.


    Ich gebe zu bedenken, dass Radwege der Sicherheit der Radfahrer dienen.
    Auch wenn ich weiß, dass Wikipedia keine zitierfähige Quelle ist, so möchte ich doch kurz auf die dort enthaltene Grafik zur Unfallstatistik Radverkehrsanlagen verweisen:

    Die Unfallwahrscheinlichkeit auf Radwegen ist gegenüber Fahrbahnen lediglich dreifach so hoch, im linksseitigen Fahrverkehr lediglich zwölffach (bei Geradeausfahrten).
    In Anbetracht dessen, dass die meisten Radfahrer auf Radwegen fahren und mit dem Bedenken, dass sich auf der Fahrbahn gefährliche Kraftfahrzeuge befinden, außerdem mit Berücksichtigung dessen, dass die Grafik lediglich die Unfallwahrscheinlichkeiten im Kreuzungsbereich, nicht jedoch auf der Strecke, darstellt, ergibt sich hier ein Beweis für die Sicherheit von Radwegen: Denn die Strecke wurde nicht untersucht und selbst im gefährlichen Kreuzungsbereich bewegt sich die Erhöhung der Unfallwahrscheinlichkeiten in einem vernachlässigbaren Bereich.

    Zitat

    Das ist ja wohl logisch und erschließt sich jedem denkenden Menschen bereits nach kürzester Zeit.


    Logisch ist ja wohl eher, dass Radwege die Sicherheit für Radfahrer erhöhen. Warum sollte es auch anders sein?
    Nur weil man, nur weil es einem aus irgendwelchen Gründen besser passt, gerne auf Fahrbahnen fährt, darf man nicht die Fakten ignorieren - und die sprechen nun mal sehr dafür, dass man auf Radwegen fahren und Fahrbahnen fernbleiben sollte, wo es geht.

    Zitat

    Konsequenterweise haben die zuständigen Behörden in den letzten Jahren einen Haufen Benutzungspflichten weggestrichen


    Das taten sie unter dem Druck von Radfahrern in Großstädten, in Münster und im Münsterland ist dieser - zum Glück - nicht sehr groß und beinahe alle Benutzungspflichten bestehen noch (sogar an Orten, wo selbst ich sie für übertrieben halte*).
    Gefallen sind m. W. in näherer Umgebung nur die Benutzungspflichten an der Himmelreichallee in Münster und an der Münsterstraße in Everswinkel.


    *
    Münster: Horstmarer Landweg

    Warendorf: Münsterweg (Zweirichtungsradweg)

    Oh! Warum hast Du das nicht gleich gesagt? Ich hatte ja auf Politikwissenschaft getippt, so von wegen "ich sag wie's ist", aber jetzt bin ich wirklich beruhigt.


    derzeit: Ethik, Metaphysik/Erkenntnistheorie und Politische Philosophie. In Letzterer ist durchaus auch die Politikwissenschaft zu betrachten, so ganz daneben war das also nicht.
    Das andere Hauptfach ist übrigens Spanisch, hilft hier jedoch nicht weiter.


    Na, hoffentlich nicht.

    Hallo mkossmann,

    das wäre angebracht, wenn es sich um eine unbegründete Angst handeln würde.
    Aber auch die Behörden ordnen ja nun mal deshalb Benutzungspflichten an, weil es sich um eine tatsächliche Gefahr handelt, die von der Fahrbahn und dem auf ihr stattfindenden Kfz-Verkehr ausgeht.

    Liebe Grüße,
    MLR

    MLR irrt wie (fast) immer, wenn es um Radverkehr und StVO geht


    Ich irre weder hier noch häufig, wenn es um Radverkehr und die StVO geht.
    Übrigens hast du mich nicht vollständig zitiert:

    Zitat

    Das ist vergleichbar z. B. mit einer mündlichen Verwarnung, die ich mal für die Nicht-Benutzung
    eines Radwegs (ohne Zeichen sowieso) erhielt - dort musste ich auch
    unverzüglich auf den Radweg wechseln (§36 StVO), von dem nur die rechte
    Seite geräumt war, auf der linken lag noch Schnee (der auch nicht
    geräumt wird, das wird so als ausreichend angesehen), und dabei ragte
    auch der Lenker in den Gehweg - soo unsicher und "verboten" kann und wird das schon nicht sein.

    • Zitat

      Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als "Mauer" zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).

    • Schon richtig, das betrifft aber natürlich nicht den Luftraum bzw. Lenker.
    • Zitat

      Ein Radfahrer hat so viel Abstand vom Gehweg zu halten, dass weder Lenker noch andere Radteile in den Gehweg hineinragen (OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001, Az. 9 U 190/00).

    • Das ist zum Einen eine sehr wirklichkeitsfremde und zum Anderen auch eine falsche Ansicht des OLG Celle.
    • Hier stimme ich nicht zu, und wäre das ein für mich gültiges Gerichtsurteil (das es Gott sei Dank nicht ist), so würde ich hier Widerspruch einlegen.

    Es befände sich lediglich ein Teil der rechten Seite der Lenkstange über dem Gehweg, was wohl kaum als "Mitbenutzung" gewertet werden kann.
    (Das ist vergleichbar z. B. mit einer mündlichen Verwarnung, die ich mal für die Nicht-Benutzung eines Radwegs (ohne Zeichen sowieso) erhielt - dort musste ich auch unverzüglich auf den Radweg wechseln (§36 StVO), von dem nur die rechte Seite geräumt war, auf der linken lag noch Schnee (der auch nicht geräumt wird, das wird so als ausreichend angesehen), und dabei ragte auch der Lenker in den Gehweg - soo unsicher und "verboten" kann und wird das schon nicht sein.)
    (Wenn ich nach rechts überstehende Teile auf dem Gepäckträger transportiere, ragen diese schließlich auch während der Fahrt auf den Gehweg - ist vielleicht für Fußgänger ein bisschen blöd, aber geht halt manchmal nicht anders.)


    Es ist (positiv thinking)³, wenn man annimmt, die hier versammelten Radler auch nur teilweise dazu zu bringen, künftig Fahrbahnen zu meiden und die vorhandenen Radwege zu nutzen, egal, wie sie aussehen.


    Dass ist zumindest das Ziel. Ich weiß, dass es etwas fraglich ist, ob es gelingt, aber den Versuch wert scheint es mir schon zu sein.

    Es ist ja letztendlich jedem selbst überlassen, nur möchte ich halt eindringlich darauf hinweisen, mit welch immensen Gefahren Fahrbahnen verbunden sind und dass und wie Radwege und Seitenstreifen die Sicherheit erhöhen.

    Zitat

    Und es ist (positiv thinking) hoch (immenshohezahl) anzunehmen, man könnte die übrigen Forumsteilnehmer davon überzeuge, dass man mangels Radweg überall eher den Gehweg mitbenutzen müsste, statt auf der Fahrbahn zu fahren.


    Da muss ich wohl falsch verstanden worden sein.
    "Der Bürgersteig ist zum Steigen für die Bürger", wie meine Fahrlehrerin sagte.
    Ist kein Radweg vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Bei Straßen, auf denen Geschwindigkeiten über 30 km/h erlaubt sind, sehe ich das jedoch als problematisch an.

    Zitat

    Bei so viel positiv thinking muss mlr im realen Leben, so er daran teilnimmt, eine Aura der glückseligen Zufriedenheit ob seiner straßenverkehrsrechtlichen Weisheit umgeben.


    Nun ja, es gibt leider immer wieder Verkehrsteilnehmer, welche die Regeln nicht kennen und fahren wie Sau und wo auch Klingeln und Rufen nicht viel hilft.
    Das ärgert mich dann schon ein bisschen ... insbesondere auf Straßen, auf denen ich (leider) auf der Fahrbahn fahren muss, weil kein Radweg vorhanden ist (sind in Münster zum Glück nicht so viele).

    Daraus, dass (fast) alle Menschen irgendetwas tun, kann man nicht schließen dass es gut ist. Daraus, dass die Obrigkeit irgendetwas vorschreibt oder sagt dass es gut ist, kann man auch nicht schließen, dass es tatsächlich gut ist.


    Warum kann man das daraus nicht schließen? Kannst du das auch begründen?
    Etwas, das alle oder beinahe alle so machen, kann doch so ganz schlecht wohl nicht sein.

    Zitat

    Jeder muss selbst entscheiden, was gut und was falsch ist.


    Ach, wieder eine dieser dahingeworfenen Phrasen.
    In einem gewissen Umfang stimmt das zwar, aber es braucht auch einen Staat und Gesetze, die vorgeben, welche Handlungen in einem Gebiet als richtig und welche als falsch gelten.
    Es wäre wohl verfehlt, die Entscheidung darüber jedem Einzelnen zu überlassen. Das würde zu einem ziemlichen Chaos führen.
    Vielmehr braucht es eine Führung des Staates, die entscheidet, wie wir uns verhalten sollen.
    (Übrigens ist all das zurzeit auch Thema in meinem Philosophie-Studium, es ist jetzt klar meine Meinung wiedergegeben, aber die stützt sich u. A. auch auf die Argumente des Aristoteles, vgl. hier Politik Buch I Kap. 1-10 und Nikomachische Ethik Buch I Kap. 1-4)

    Zitat

    Man kann auch versuchen, andere von seiner Meinung zu überzeugen, aber bitte mit Sachargumenten anstatt mit solchen hier.


    Dann erkläre bitte, an welcher Stelle ich deiner Ansicht nach unsächlich argumentiert habe. Ich werde sie dann überprüfen und ggf. näher darauf eingehen.

    Zitat

    Im Geschichtsunterricht sollte jeder Deutsche gelernt haben, dass blindes Hinterherlaufen problematisch sein kann.


    Jaja, der Nazi-Vergleich. Der wird immer dann gebracht, wenn einem nichts Besseres einfällt.

    Ich bleibe dabei: Das, was (beinahe) alle machen, kann so verkehrt nicht sein.

    Hallo, gehts noch? :cursing:


    Ja, natürlich geht es noch, sogar sehr gut, danke der Nachfrage.

    Derzeit beträgt das Verwarngeld für die Missachtung der Benutzungspflicht lächerliche 20 Euro.

    Zitat

    7.1
    Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zulässiger Richtung befahren
    20 €


    Es ist klar, dass bei einer so niedrigen Verwarngeldhöhe die Benutzungspflicht nicht ernst genommen wird.
    Daher wäre hier dasselbe Bußgeld wie für die Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage angemessen:

    Zitat

    60 €
    1 Pkt.


    A


    Dann nutze die Chance und werde einsichtig.


    Ich fürchte, hier liegt ein Missverständnis vor.
    Ich bin hier der Vermittler der Einsicht, die die übrigen Teilnehmer des Forums erlangen sollen.

    Ich glaube, Du solltest es lieber zum Beispiel im ADAC-Forum versuchen, oder bei der Auto-Bild.


    Das sind Autofahrer-Vereine bzw. -Zeitschriften, mit denen kann ich mich nicht identifizieren.

    LG MLR

    Momentan stehen mal wieder hamburgweit Umleitungstafeln auf Radwegen oder irgendwelche enge Pisten im Verlauf von Baustellenbereichen bekommen Benutzungspflichtstatus.

    Heute Beschwerde wegen Umleitungstafel auf [Zeichen 237] - Radweg der Ratsmühlendammbrücke an PK34 geschickt, sowie an PK21 wegen [Zeichen 240] an der Max-Brauer-Allee vor Sternbrücke.

    Bei der auf dem Foto zu sehenden Situation, wäre ich (kompromisslos) dafür, die Benutzungspflicht aufrechtzuerhalten.
    Die durch die auf dem Radweg stehenden Leitbaken und Verkehrsschild entstandene Engstelle ist nämlich nur sehr kurz, die Breite des verbleibenden Radwegs auf diesem Stück (wenn auch nur knapp) ausreichend, und Radfahrer können die Engstelle passieren, ohne den Gehweg mitnutzen zu müssen (mit den Reifen ganz rechts auf dem Radweg fahren).
    Eine Engstelle wie diese ist aufgrund ihrer Kürze und geringen Gefahrenlage hinzunehmen und zumutbar, weshalb ich hier keine Notwendigkeit für die Aufhebung der Benutzungspflicht sehe.

    Die zu erwartende Auskunft wäre, dass sich das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) doch gar nicht an den Radfahrer richte...


    Das wäre auch richtig, das Zeichen 209 richtet sich an den Fahrverkehr*, nicht an Radfahrer.
    Das gelegentlich anzutreffende Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (1022-10) dient lediglich der Verdeutlichung dieses Umstands.


    * Um nicht unnötig erneut Diskussionen aufkommen zu lassen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass selbstverständlich der Kraftfahrzeugverkehr gemeint ist. Man könnte zwar argumentieren, dass auch Radfahrer zum "Fahrverkehr" gehörten, weil sie ebenfalls "fahren", aber das lassen wir mal lieber.

    Nein, das war natürlich nicht satirisch gemeint.

    Vielmehr halte ich es für blanken Hohn, hier jeden Standard-Radweg für "unbenutzbar" zu erklären!

    Die gezeigten Radwege sehen aus wie viele andere auch und stellen daher auch keine Probleme dar (außer der erste, also der in der Animation gezeigte, vielleicht ein bisschen).

    Ich sehe hier eher Versuche, sich in jedem möglichen Fall für das Fahrbahnradeln zu rechtfertigen, selbst wenn Radwege im Top-Zustand vorhanden sind.
    Und da habe ich in der Tat was gegen.

    Sie wird aber nirgendwo angeordet. Und nun?


    Dann ist es ein nicht-benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg, und man dürfte dort tatsächlich auf der Fahrbahn fahren, wenn es nicht §1 gäbe und wenn man sein Leben zu riskieren bereit ist.

    Forumteilnehmer:
    Das Zeichen (Gehweg) wird nur dort angeordnet, wo es einer Klarstellung bedarf.
    Auf der Schiller-, Moltke- und Hervarthstraße in Münster bedarf es jeweils keiner Klarstellung, weil die Gehwege zweifelsfrei als solche erkennbar und außerdem von den Radverkehrsanlagen (hier: Fahrbahn, Radweg, Busspur) baulich abgetrennt sind.
    Das Beispiel von @Fahrbahnradler ist aber anders zu bewerten, dort ist kein Gehweg als solcher klar erkennbar, und daher hätte es einer Klarstellung bedurft.