Beiträge von AK1

    Cool, und was kam dabei bzgl. Parteienfinanzierung heraus?

    Ich finde: Die Finanzierung von Parteien habe „am Anfang Sinn ergeben“. Mittlerweile haben diese Vereine jedoch eine Größe erreicht, dass man erwarten könne, dass sie in der Lage sind, selbst Geschäftsstellen zu finanzieren.

    Falls sie das geprüft haben, dürfte die Prüfung ergeben haben, dass die Stadt Hannover auf das PartG keinen Einfluss hat.

    Warum sollte das so sein? Im Normalfall muss der Radler ja auch kein Schritttempo fahren.

    Bei Vz 237 mit Zusatz "Fußgänger frei" könnte ich die Interpretation ja verstehen. Habe ich tatsächlich mal gesehen, das war auf dem Werratal-Radweg.

    Die Beschilderung als Radweg mit Freigabe für Busse hat den Zweck, Falschparken härter zu bestrafen:

    Wiesbaden geht gegen Falschparker auf Busspuren vor
    Die hessische Landeshauptstadt will das Fehlverhalten einiger Fahrer auf den Busspuren zulasten der Pünktlichkeit des ÖPNV nicht länger hinnehmen. Dabei sollen…
    www.faz.net
    Zitat

    Der Bußgeldkatalog allerdings differenziert zwischen diesen beiden Varianten: Wer auf einem ausgewiesenen Radweg verbotswidrig parkt, erhält neben der Geldstrafe einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Auf der Busspur bleibt es hingegen bei einem Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro. Daher sollen nach dem Willen der Mehrheit im Mobilitätsausschuss nun mehr der besonders häufig blockierten Busspuren in Umweltspuren umgewidmet werden, weil eine bloße Geldstrafe für manchen Autofahrer offenbar nicht abschreckend genug wirkt. Für das Parken auf Radwegen mit Behinderung sieht der aktuelle Bußgeldkatalog 70 Euro Strafe und einen Punkt vor.

    Es gibt in Wiesbaden Busse mit Kameras, die die nötigen Fotos für Anzeigen machen.

    Ich kann nicht erkennen, dass es irgendeiner Systematik folgt, wie die Tretroller eingeordnet werden. Kurz gesagt: da wo irgendein Fahrzeug verboten ist, darf man auch mit einem Tretroller nicht fahren, mal ist er dem Fahrrad, mal dem Motorrad mal dem Pkw gleichgestellt. Wobei die Formulierungen auch noch unterschiedlich sind... Schieben dürfte doch immer erlaubt sein oder nicht??

    § 12 Besonderheiten bei angeordneten Verkehrsverboten nach der Straßenverkehrs-Ordnung

    (1) Ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge dort geschoben werden.
    (2) Ist ein Verbot für Kraftwagen (Zeichen 251 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), ein Verbot für Krafträder (Zeichen 255 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), ein Verbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) oder ein Verbot der Einfahrt (Zeichen 267 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge dort nur fahren oder einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
    (3) Ist ein Verbot für den Radverkehr (Zeichen 254 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) angeordnet, so gilt dies auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

    "Frisch machen" weckt in der Tat gewisse Erwartungen. Aber nachdem es ja nur eine Umkleidekabine ist (der Plural war von mir unzutreffend), würde ich da keinerlei Wasserversorgung unterstellen. Da gibt's dann nur den selbst mitzubringenden Deoroller... Oder man wäscht sich im Zug - in dem Fall wäre es natürlich naheliegend, sich auch in diesem umzuziehen.

    Wo steht da etwas von Duschen? Ich kann nur Umkleidekabinen finden in den verlinkten Artikeln.

    Abgesehen davon: der Traum ist es maximal für die, die nur bis zum bzw. vom Bahnhof radeln, nicht aber für die, die ihr Radl im Zug mitnehmen wollen... Denn so schön der Bahnhof sein mag, die Tatsache, dass dort mit den 628ern nicht barrierefreie Fahrzeuge unterwegs sind, trübt natürlich das Gesamtbild.

    In München wird Gehwegparken grundsätzlich nicht geahndet, wenn noch 1,10 m Fußweg überbleiben.

    Da das ja dann mit den 1,5 m Abstand etwas schwierig wird, könnte man meinen, jetzt würde es den Falschparkern mal an den Kragen gehen. Aber woher denn? Die sowieso eher seltenen Kontrollen werden noch weiter zurückgefahren: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coron…arker-1.4855699

    Verständlich wäre ja, beim medizinischen Personal großzügiger zu sein, aber da kontrolliert glaube ich sowieso nie einer, so wie die Pflegedienste parken... Aber man lässt jeden parken, wie er will. Könnte sein, dass dann der Geweg schon zugeparkt ist, wenn das medizinische Personal ankommt.

    Nur weil ich pro Einkauf weniger mitnehme, heißt das nicht, daß ich über die Woche weniger esse. Ich fahre halt häufiger und spontaner. Das würde ich aber eh wollen, bin nicht so der Typ der eine Woche das Menü vorraus plant.


    Genau genommen schöpfe ich sogar nur 50% des Ladevolumens aus, da ich statt zweier Taschen immer nur eine am Rad habe. Meine Einkäufe sind also schon nicht durch das Transportmittel begrenzt.


    Und diejenigen Läden, die mangelnde Qualität mit Nähe wett machen. Viele Pennys zum Beispiel (insb. der in meiner Nähe) haben eine schlechtere Auswahl, zu gleichen oder schlechteren Preisen in völlig überfüllten Geschäftsräumen. Aber sie mieten halt gezielt kleine Räume an, wenn die näher an den Kunden sind. Da geh ich z.B. nur hin, wenn ich zu faul bin das Rad aus dem Keller zu holen.

    Weniger esse ich sicher nicht, als wenn ich Auto fahren würde... Das sollte wohl mehr sein, irgendwo müssen die Kalorien ja herkommen, die ich unterwegs verbrenne.
    Und zu den Discountern: welcher Discounter hat denn rundrum keine Bebauung in der Nähe? Gewöhnlich sind sie ja doch zumindest am Ortsrand zu finden und nicht weit weg davon (okay, wenn das am Ende des Gewerbegebiets ist, wird es unangenehm), also es gibt doch sicher in der Regel eine ganze Menge Leute, die hinradeln können, d.h. mehr Radler wären sicher möglich - ausschließlich Radler wären schwierig, klar, und natürlich würden diese Lagen tendenziell unattraktiv - problematisch wäre das aber sicher nicht aus städtebaulicher Sicht.

    Ich wüsste nicht warum der Bus "immer volle Pulle" dürfen sollte. § 1 StVO gilt sicher auch für Busfahrer, ist aber natürlich für diese wie für andere Fahrer oft Auslegungssache.
    Allerdings glaube ich kaum, dass Busfahrer generell besonders aggressiv unterwegs sind. Jedenfalls sollten sie insbesondere wenn stehende Fahrgäste an Bord sind, aber natürlich auch schon, da niemand angeschnallt ist, besonders vorsichtig fahren. Ich habe durchaus als Fahrgast schon oft, den Eindruck gewonnen, dass Busfahrer sehr defensiv fahren, was eben auch sinnvoll ist (wenngleich man natürlich gern schneller vorankommen würde)!

    Angeblich ist ausgerechnet heute "Tag des Fahrrades". Diesem Anlass nutzt die Frankfurter Rundschau um spaßeshalber ein paar Klischees unter 's Volk zu werfen:
    http://www.fr-online.de/auto/tag-des-fahrrads-diese-radfahrertypen-nerven-autofahrer,1472790,30851116.html

    Wenn das Journalismus ist, ist die Achterbahn ein Verkehrsmittel.

    Der Tag des Fahrrades ist übrigens erst morgen, den habt Ihr noch nicht verpasst:
    Zur Qualität dieses Artikels ist natürlich jedes Wort zu viel.

    Für die in Hamburg Radelnden (Sonderregelung durch die Behörde für Inneres und Sport) soll allerdings die von der StVO bzw VwV-StVO abweichende Regelung mit dem Verzicht auf das [Zeichen 239] gelten. Üblicherweise wird für das Nutzungsrecht auf Gehwegen bei Schritttempo lediglich das [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehängt. Neubürger sollten sich zuvor bei der Innenbehörde informieren . . . .
    Beispiele x, x, x, x, x, x, x,

    Ich war vor zwei Jahren vorübergehend, aber so lange, dass ich einen Wohnsitz angemeldet hatte, in Hamburg, kann mich aber nicht erinnern, dass mich jemand darauf hingewiesen hätte, dass ich mich da bei der Innenbehörde erkundigen soll. Allerdings habe ich auch selbständig die Schilder so interpretiert, wie sie gedacht sind und die Wege lieber nicht benutzt (die benutzungspflichtigen Radwege sind ja schlimm genug...).
    Zum ersten Link muss ich aber sagen: die Interpretation, dass man Fahrräder dort parken darf, wäre durchaus plausibel. Um Missverständnisse auszuschließen, sollte so ein Zusatzschild sicher nicht unter anderen Schildern angebracht werden, mit denen es nichts zu zun hat!


    Sie sind nicht als Belustigung gedacht, sondern durchaus ernst gemeint.

    Hier sind viele Radfahrer im Forum anwesend, und ich schreibe zugunsten derer Sicherheit.
    Ich selbst benutze schon die meisten Radwege, habe insofern schon die Einsicht erlangt.
    Jetzt gilt es nur noch, sie auch sinnvoll dem Forum zu vermitteln.

    Dass Du sie für sicherer hältst, kann ich ja gut nachvollziehen. Das geht den meisten Gelegenheitsfahrern so, deswegen nutzen sie ja auch nicht benutzungspflichtige Radwege so gern. Ich mache das sogar auch mal da wo ich es für sinnvoll halte (und wo ich eine Benutzungspflicht ausnahmsweise durchaus mal sinnvoll fände...).
    Aber hier sind schon Fotos eingestellt worden, von Radwegen, die einfach nur gemeingefährlich sind und wenn Du da immer noch behauptest, dass es sicherer ist, die zu benutzen, wird es eben ziemlich absurd! Und wenn Du hier die wüstesten Thesen aufstellt, was in der StVO drinstehen sollte oder auch nicht, was wir immer recht problemlos widerlegen können, wird es doch recht schwer, Dich ernstzunehmen.


    derzeit: Ethik, Metaphysik/Erkenntnistheorie und Politische Philosophie. In Letzterer ist durchaus auch die Politikwissenschaft zu betrachten, so ganz daneben war das also nicht.
    Das andere Hauptfach ist übrigens Spanisch, hilft hier jedoch nicht weiter.

    Doch, mir ist jetzt immerhin klar, warum mir Deine Beiträge spanisch vorkommen :)

    Münsterlandradler will Widerspruch gegen OLG-Urteile einlegen. Na dann viel Spaß...
    Mag ja noch sein, dass der BGH das in eine Revison umdeuten kann (wenn das Schreiben dorthin gelangt), aber das hilft auch nichts, da Münsterlandradler wohl kein Rechtsanwalt ist. Ob ihn jemand vertreten will bei so einem Vorhaben, sei mal dahingestellt.

    Hinter dem Parkenden anzuhalten, wäre eine Fahrt mit 0 km/h.

    Kraftfahrzeuge dürfen nicht ohne triftigen Grund so langsam (hier: 0 km/h) fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
    Daher ist die durchgezogene Linie (kein triftiger Grund!) zu überfahren.

    Radfahrer aber dürfen so langsam fahren wie sie wollen und auch warten, bis der Besitzer zum Fahrzeug zurückkehrt, um weiterzufahren.
    Sie können aber auch absteigen und das Rad über die Linie schieben (das jedenfalls ist definitiv nicht verboten).

    Es wird immer absurder... Wenn man kann, muss man weiterfahren, egal ob die Verkehrsregeln das zulassen oder wie?
    Hinsichtlich der Radfahrer hast Du aber unzweifelhaft recht... Wobei Du allerdings sonst behauptet hast, die müssten auf die untauglichsten Radwege um den "Verkehr" nicht zu behindern, was sie hier jetzt aber doch auch tun würden - eine Logik in Deiner Argumentation zu erkennen ist unmöglich.

    Grundsätzlich ist das ja auch richtig.

    Du darfst aber auch nicht einfach stehenbleiben, wenn z. B. jemand am Fahrbahnrand parkt (oder aufgrund einer Panne oder eines Unfalls steht) und du an ihm vorbeikämst, indem du die Linie überfahren würdest. Dann musst du über die durchgezogene Linie drüberfahren. (vgl. a. StVO §3 Abs. 2)

    Du magst recht haben. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie Du das aus § 3 Abs. 2 herleitest: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

    Verkehrsregeln sind also nur dann zu beachten, wenn sie dem Verkehrsfluss nicht entgegenstehen oder wie muss ich das verstehen?

    Bei der auf dem Foto zu sehenden Situation, wäre ich (kompromisslos) dafür, die Benutzungspflicht aufrechtzuerhalten.
    Die durch die auf dem Radweg stehenden Leitbaken und Verkehrsschild entstandene Engstelle ist nämlich nur sehr kurz, die Breite des verbleibenden Radwegs auf diesem Stück (wenn auch nur knapp) ausreichend, und Radfahrer können die Engstelle passieren, ohne den Gehweg mitnutzen zu müssen (mit den Reifen ganz rechts auf dem Radweg fahren).
    Eine Engstelle wie diese ist aufgrund ihrer Kürze und geringen Gefahrenlage hinzunehmen und zumutbar, weshalb ich hier keine Notwendigkeit für die Aufhebung der Benutzungspflicht sehe..


    Niemand hat eine Aufhebung verlangt, hier wurde die Benutzungspflicht aber erst aufgrund der Baustelle angeordnet (wahrscheinlich in Unkenntnis der StVO). So passiert das auch hier in Frankfurt dauernd.

    Die zu erwartende Auskunft wäre, dass sich das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) doch gar nicht an den Radfahrer richte...

    [quote='Forumteilnehmer','http://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/237-Baustellen-mal-verkehrt-ausgeschildert-mal-gar-nicht/?postID=10567#post10567']Das wäre auch richtig, das Zeichen 209 richtet sich an den Fahrverkehr*, nicht an Radfahrer.
    Das gelegentlich anzutreffende Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (1022-10) dient lediglich der Verdeutlichung dieses Umstands.


    * Um nicht unnötig erneut Diskussionen aufkommen zu lassen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass selbstverständlich der Kraftfahrzeugverkehr gemeint ist. Man könnte zwar argumentieren, dass auch Radfahrer zum "Fahrverkehr" gehörten, weil sie ebenfalls "fahren", aber das lassen wir mal lieber.

    Natürlich gilt das Zeichen 209 auch für Radfahrer. Auch wenn es Dir nicht passt, die StVO sieht Fahrräder als Fahrzeuge an, was ja auch sinnvoll ist. Die Erläuterung hast Du selbst geliefert (wenngleich es zugegebenermaßen nicht ganz so einfach ist, Kinderwagen, Rollstuhl und Inlineskates sind keine Fahrzeuge lt. StVO).