Ich finde das Urteil schon etwas komisch, aber vielleicht verstehe ich das ja auch völlig falsch...
Jedenfalls, glaubt hier jemand, dass die dt. Kommunalverwaltungen für die unzähligen Radwege in Deutschland die Erforderlichkeit anhand konkreter Gefahren belegen können? Müssen die jetzt alle weg (unabhängig von der Benutzungspflicht)?