Das ist aber eben nicht meine persönliche Auffassung von angemessener Schrittgeschwindigkeit, sondern die Bandbreite, welche in richterlichen Urteilen als solche definiert wurde.
Daher ja auch meine geschätzte (!) Geschwindigkeit von 8-12 km/h (ich habe kein modernes Auto ...).
[..]Umso mehr würde ich es begrüßen, dass es eine genaue Festlegung der Vmax gäbe.
Entschuldige bitte, das hatte ich nicht als deine Auffassung angenommen und das sollte auch nicht so rüberkommen!