Beiträge von geisterradler

    Ich bin über dieses schöne Beispiel gestolpert: SEAT definiert SUV jetzt als "SEAT Urban Vehicles" und hat den Slogan "Own the city" erfunden.

    https://www.youtube.com/watch?v=bVW2Dv_L7bk

    Ja, kann man machen. Als Volkswagenmarke einen Eigentumsanspruch auf die Stadt anmelden. Es ist aber eine komische Stadt. Außer dem SEAT und dem heldenhaften Feuerwehrauto sieht man keine Autos. Keine Momentaufnahme der Castellana zur Rush Hour, oder Sao Paulo, wenn denen eine Aufnahme der A100 oder der AVUS zu popelig ist ...

    Also - wenn ich jetzt Werber bei

    - Specialized

    - Simplon

    - Stevens

    - Scott

    - s'cool

    - Santa Cruz

    wäre, wüsste ich was zu tun ist ;)

    es soll also erstmal Alternativen geben. Alternativen zum Auto. Und die Alternative darf natürlich nicht teurer sein. oder umständlicher. oder länger brauchen. oder mit weniger Komfort bieten. Oder nicht exakt am Zielort halten. oder oder oder.

    Klingt total plausibel...

    Alles eine Frage des Gestaltungswillens:
    - darf nicht teurer sein? Die Kosten, die bislang sozialisiert werden den Nutzern der KFZ auferlegen. Ansonsten - 1€ pro Tag für ne Netzkarte funktioniert, siehe Wien. Und wenn man den Studenten ein Semsterticket zwangsweise dazu gibt, geht das auch auch anderen Bevölkerungsgruppen.
    - umständlicher - länger brauchen? Groningen und einige andere Städte in .nl machen es vor. Dort _ist_ es umständlicher, mit dem Auto in der Stadt zu fahren als mit dem Rad oder zu Fuß.
    - weniger Komfort ist dann das, was vielleicht noch übrig bleiben mag, aber da wird die Abwägung dann nach Bewertung der o.g. Punkte u.U. anders als heute ausfallen.

    Der ADFC ist ein Verein für Torkelradler, die in den allermeisten Fällen in erster Linie Auto fahren und die das Rad ein paar Mal im Jahr für eine ADFC-Tour aus dem Keller holen, auf den Heck-Träger am Pkw schnallen - und mit dem Auto zum Startpunkt dieser 30 bis 50 km langen Touren fahren. Mir ist kürzlich das "Tourenprogramm" des örtlichen ADFC in die Hände gefallen. Die Startorte waren in den überwiegenden Fällen (vor allem für Ortsfremde) nur mit dem Auto zu erreichen...

    Das ist eine unzlässige Verallgemeinerung. Die letzte ADFC-Tour die ich mitgemacht habe, startete wie fast alle dieser Touren am Bahnhof in Oberbarmen. Strecke war ca. 120km mit 1800hm als MTB-Tour die gerade noch mit Treckingrad fahrbar war- und da war nicht ein einziges Pedelec dabei. Es hatte aucfh keiner ne Wahnweste an. Es gibt dort Leute wie die legendäre Truppe vom ADFC Dormagen ( https://www.youtube.com/watch?v=-9Q3LyA--v4 ) aber halt auch anderes.

    aus: Ulli Kulke vom 05.02.2019: Warum ein Tempolimit überfällig ist (Dem Autor geht es in dem Artikel um ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen

    https://www.achgut.com/artikel/warum_…eberfaellig_ist

    Damals, das war Ende der 50er Jahre, als es darum ging, ein generelles Tempolimit innerorts von Tempo 50 einzuführen!

    Whoa - ein Artikel auf achgut dem ich wirklich zustimmen kann - unglaublich. Aber als ich beim ersten Kommentar angelangt war, wusste ich direkt wieder warum ich die Site eigentlich meide...

    So sehr ich dieses Geofencing als Abwehr gegen ordnungswidrige Rollernutzer schätze, so sehr fürchte ich, dass diese GPS-Funktion auch mal daneben greift. Und ich fände es nicht so witzig, mitten auf der Fahrbahn plötzlich auf ein Drittel der Geschwindigkeit gedrosselt zu werden und mir den Zorn der übrigen Fahrbahnnutzer zuzuziehen.

    Also, es gibt augenscheinlich Fälle, wo das Geofencing mehr als angezeigt wäre:
    https://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1275311.html

    Allerdings wäre hier auch eine MPU indiziert.

    IRONIE: Seltsam, wieso ist diese Stecke so gefährlich? Da fahren doch kaum Radfahrer, fast nur PKW die alle ein Kennzeichen haben.

    https://www.youtube.com/watch?v=ugjb4TASMGQ

    Das Irre daran ist ja, dass die Tatsache dass man "da ja gar nicht langlaufen kann weil viel zu gefährlich" als gottgegeben hingenommen wird und keiner fordert, dass da vernünftige Wege für Radfahrer und Fußgänger geschaffen werden. Deutschland heilig Autoland.

    Ich befürworte ein System, das Doppelanmeldungen wirksam verhindert, aber dabei die Anonymität der Nutzer nahezu nicht einschränkt.

    Wenn sich also jemand arg danebenbenimmt, fliegt er einfach permament raus.

    Ich hatte schon die Idee, einen entsprechenden Dienst auf Basis vom elektronischen Personalausweis oder anderen Identitäten (z. B. Konto-Daten oder Mobilfunknummern) zu bauen.

    Auf eine solche Datenhalde so aufzupassen, dass dort NIE NIE NIEMALS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN irgendwelche unauthorisierten Zugriffe erfolgen ist IMHO unmöglich. Und falls es kein Hack ist, der das "nahezu" aus der Betrachtung entfernt, wird es früher oder später ein Gerichtsbeschluss sein.

    Das ist aber eben nicht meine persönliche Auffassung von angemessener Schrittgeschwindigkeit, sondern die Bandbreite, welche in richterlichen Urteilen als solche definiert wurde.

    Daher ja auch meine geschätzte (!) Geschwindigkeit von 8-12 km/h (ich habe kein modernes Auto ...).

    [..]

    Umso mehr würde ich es begrüßen, dass es eine genaue Festlegung der Vmax gäbe.

    Entschuldige bitte, das hatte ich nicht als deine Auffassung angenommen und das sollte auch nicht so rüberkommen!

    Tur mir leid, ich habe (nur) die ersten Sekunden gesehen, und der Fußgänger mit dem Rad schiebend ist mindestens ein Idiot, vielleicht nötigt er den Autofahrer sogar.

    Und tatsächlich ist Schrittgeschwindigkeit in der Rechtsprechung unterschiedlich definiert, nämlich zwischen 5 und 15 km/h. Zum Hupen darf mich sich natürlich dennoch nicht hinreißen lassen, auch wenn ich es verstehe.

    Ich hatte ein ähnliches Erlebnis bei uns in der Nachbarschaft, als ich mit dem Auto unterwegs war: In den beiden verkehrsberuhigten Zonen in unserer Nähe hängen diese V-Displays. Die fangen erst bei 12 km/h an zu meckern.

    Ich fuhr mit Standgas im zweiten Gang ca. 8-12 km/h.

    Da sollte wirklich mal eine verbindliche Definition von Schrittgeschwindkeit her.
    Um die genannten 15km/h mal einzusortieren... Ich habe im Januar an einem Volkslauf hier in der Gegend teilgenommen. Dabei habe ich eine Zeit von 48:59 für 10KM gebraucht - also 12,25 km/h (mithin Platz 151 von 325 Startern). Mit den 15km/h die Du als obere Grenze nennst , wärst Du nach exakt 40 Minuten im Ziel gewesen, bei dem genannten Rennen wäre das Platz 21 gewesen. Nun jeden wir ja nicht von "Laufgeschwindigkeit" sondern von "Schritt", also Gehen. Um hier den passenden Einordnungspunkt zu finden, kommen wir mit Hobbysport nicht weiter. Der aktulle Weltrekord im 20km Gehen ist bei 1:16:36, das 15,79 km/h., ziemlich exakt 15km/h reicht immer noch für Platz 16 der Weltrangliste. Ich verlange, dass der Richter seine jeweilige Definition von Schrittgeschwindigkeit bei einem Lauf ums Gerichtsgebäude validiert.

    Hermann Knoflacher im Interview: "Der Autofahrer ist absolut asozial"

    http://www.manager-magazin.de/lifestyle/auto…-a-1254305.html

    Auf Seite 2 des Interviews ist das Totschlagargument für jeden Ladenbesitzer der "aber meine Kunden brauchen Parkplätze" jammert:

    "Wir fahren weite Wege, um dieselben Dinge einzukaufen, die es auch im kleinen Laden um die Ecke gibt. Das Problem an der Sache ist: Hohe Geschwindigkeiten zerstören kleine Strukturen. Gibt es keine Geschäfte mehr in der Nähe, muss man weiter fahren."

    Das ist keine höhere Strafe, sondern Schadenersatz für den Vermieter (der vermutlich erstmal zu hoch angesetzt ist).

    Im Ergebnis entsteht hier eine Art Ungleichbehandlung, weil bei der Beschlagnahmung eines Leihwagens ein wesentlich höherer Schaden entsteht als bei einem Privatwagen. Allerdings mangelt es mir auch an Ideen, wie das besser geregelt werden könnte.

    Es steht dem Mieter des Fahrzeugs ja frei nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Wenn das mit einem Privatwagen gemacht wird, muss der Nutzungsausfall ja auch irgendwie kompensiert werden (ÖPVN, anderes Fahrzeug). Der Umstand, dass es sich beim Privatwagen vielleicht um einen Berlingo oder Polo handelt, und nicht um einen 100k teuren Porsche und der entstehende Schaden deshalb höher ist, kann ja nicht das Problem des Verleihers oder des Rechtsstaats sein.

    Die Lenkungswirkung die davon ausgeht, finde ich in Ordnung.

    Man beachte bitte auch: Zukünftig weiß der Beklagte, daß dies Schäden bei einem Automatikgetriebe verursacht. Dann haftet er. Das Urteil ist also nur ein "Einmal-Freifahrtschein".

    Naja - in dem Artikel steht, dass es ein VW Sharan war, also vermutlich DSG. Der Grund, warum hier nicht abgeschleppt werden soll ist, dass das Getriebe dabei nicht geschmiert wird. Die Regel lautet wohl maximal 50km weit mit max. 50km/h. Von daher würde mich sehr interessieren, wie die "Beweisführung" des Geschädigten hier ausgesehen hat. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass sein DSG eh schon einen Schaden hatte, den er dann dem Garagenbesitzer anlasten wollte. Ist halt wackeliger Kram so ein DSG und keine Rohloff ;)

    In Groningen z.B. siehst Du, wie es geht. Der Grenznutzen des Autos ist dort in der Innenstadt niedriger als der des Rades. Du kommst halt mit dem Auto nicht schneller ans Ziel - und wenn Du dort bist kannst Du nicht parken. Also bleiben die Autos vor der Stadt und die Menschen gehen oder fahren Rad. Build it and they will come läuft doch auch nicht. Wir hatten doch letztens diese Kleinstadt in England die in den 50er Jahren autogerecht und mit brauchbarer Fahrradinfrastruktur gebaut wurde - da fährt kein Mensch mit dem Rad.

    Edith: hier noch der Link zu dem Guardian Artikel: https://www.theguardian.com/cities/2017/se…opped-stevenage