Der "Kleine" war volljährig. Es ist also ein Straftäter, der sich des Diebstahls und des unerlaubten Führens eines Kfz in öffentlichen Verkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar gemacht hat.
Der Opa hat möglicherweise zumindest fahrlässig gehandelt. Das kommt darauf an wie leicht dieses mopsen für den "Kleinen" war.
Wieso schreibt man bei wirklichen Kindern die im Straßenverkehr misst gebaut haben in der Überschrift "Radfahrer ..." und hier "Enkel" und nicht "Autofahrer"?