Beiträge von KleverRadfahrer

    Stattdessen Tempo 30 und durchgezogene Mittellinie + fette Hinweisschilder, wie zu überholen ist.

    Ich glaube nicht, dass dies eine gute Idee wäre. Eine Mittellinie führt nach meinen Beobachtungen nur mehr zum dichten Überholen. Und selbst wen man es schafft, dass sich Kraftfahrer an diese Linie halten, so wird dort kaum jemand mit dem Rad fahren wollen, da man dann dort ständig ein Kfz im Nacken haben würde.

    Junge Union forder Zweirichtungsradweg, da Radfahrer in Kurven unsichtbar werden bzw. nur durch so unmögliche Dinge wie das Einhalten des Sichtfahrgebotes rechtzeitig gesehen werden können:

    https://www.nnn.de/lokales/zeitun….html?nojs=true

    Vom Text her müsste es diese Strecke sein:

    https://www.svz.de/lokales/zeitun….html?nojs=true

    Ist schon interessant, der ältere Artikel berichtet über Gefahren durch illegales fahren links, als Lösung soll langfristig das fahren links links erlaubt werden. Das wird die Gefahr vom links fahren bestimmt total entschärfen, wenn es per Schild weit weg von der eigentlichen Gefahrenstelle erlaubt wird. Glauben Leute die so etwas fordern diesen Quatsch wirklich? 8|

    Ich würde 20 dazu geben.

    Noch so nebenbei: Die geforderte Schrittgeschwindigkeit für Radfahrende vor Lichtsignalanlagen steht im Widerspruch zu anderen Geboten. Oft sind ja noch abbiegende PKW/LKW mit im Spiel. Ein abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit könnte als anhalten missverstanden werden. Wie sollen Rad fahrende so weit verlangsamen ohne gegen das Gebot sich eindeutig und berechenbar zu verhalten zu verstoßen?

    Zusätzliches praktisches Problem, wie sollen sich Rad fahrende vergewissern, dass sie nicht übersehen werden und gleichzeitig den Signalgeber im Auge behalten?

    Weiteres Problem: Könnten PKW Fahrer welche abbiegen wollen das langsame vor ihnen durch fahren als Provokation missverstehen?

    Also meine Theorie ist ja, dass diese Aktion eine Verschwörung gegen den Postillon ist. Dort hatte man sich diese ganze Aktion genau so ausgedacht und dann haben echte Nachrichtenmedien dies geklaut und ausgestrahlt/gedruckt. Danach musste man es natürlich schnell so umsetzen um das Ganze zu vertuschen. :P

    Dabei wäre es so einfach. Dieses schnelle und dichte Überholen müsste doch einen Entzug der Fahrerlaubnis wegen Gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr" rechtfertigen. Einfach mal konsequent Führerscheine ein ziehen, das würde helfen.

    Wenn die Polizei Radfahrer aufklärt:

    https://www.youtube.com/watch?v=ipnVnn4xFFk

    Immerhin im großen und ganzen recht viel wahres dabei, aber:

    Strasse, Fahrbahn falsch verwendet,

    1:14: Bereits schon hier und nicht nur am Ende hätte der Hinweis auf Dooring hin gehört.

    2:15 Kein Hinweis auf die Gefahren durch linksseitiges fahren, die kommen dann zwar bei 4:57, aber eigentlich ändert das legale links fahren nichts daran, dass links fahren gefährlich ist.

    3:34 Das Zeichen 241 ist nicht auf dem aktuellen Stand

    4:44 Links abbiegen ist laut Gerichten auch bei Benutzungspflicht auf der Fahrbahn zulässig, oder nicht? Oder meint er dass man sich dann sicherer und leichter dazu einordnen kann, als wenn man den Radweg dafür erst verlassen muss, dass wäre dann natürlich richtig.

    5:44 Langsam und vorsichtig, warum kein Hinweis auf die Reglung: Schritttempo

    6:28 Das Symbol in der Ampel hat Auswirkungen wer es beachten muss, aber wo bitte steht dass man eine Furt deswegen nutzen darf?

    7:36 Die Polizei empfiehlt einen Verstoß gegen §25 Abs 2.

    8:14 Ein Beispiel wo das Schild korrekt rechts steht und nicht zugewachsen ist war nicht zu finden?

    8:51 Gleicher Fehler wie bei 6:28, nur diesmal anders herum

    Habe ich noch Fehler übersehen?

    Höhere Strafen halte ich generell auch für einen primitiven Reflex. Da wäre erst mal zu prüfen, ob dies etwas bringen würde. Ein anderer Ansatz wäre gestaffelte Bußgelder für identische Vergehen, die bei mehrfachen Wiederholungen sehr teurer werden. So könnte man dieses Einschleichen schlechter Gewohnheiten unterbinden ohne direkt zu sehr auf Leute ein zu schlagen die tatsächlich mal einen Fehler machen.

    Gerade im Straßenverkehr gibt es noch ein weiteres Problem, bestraft werden wenn nur Verkehrsteilnehmer, nicht aber die Planer, die auch einen großen Einfluss auf die Sicherheit haben. Als VT sollte man auch die Möglichkeit haben gegen unzulässige Beschränkungen vor zu gehen, was leider nur mit großem Aufwand möglich ist. Ein Bußgeld gibt es nicht mal dann, wenn vorsätzlich und eindeutig nach einem Hinweis die Vorschriften nicht umgesetzt werden.

    Nachts sind die Autobahnen auch tatsächlich frei, da dürfte man den Schnitt von 180km/h halten können. Wenn man sich die Baustellen wegdenkt.

    Auch auf Autobahnen gilt das Sichtfahrgebot. Die Ausnahme dort ist, dass man davon abweichen kann, wenn man die Rückleuchten anderer sehen kann. Also mindestens einer muss gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, um diesen Schnitt zu schaffen.

    Für mich klang das so, als hätte er die Parksperre mit Gewalt überwunden. Aber ich weiß nicht, wie das bei VW geregelt ist, manche haben ja den Sperrknopf am Hebel, bei anderen muss man das Bremspedal treten.

    Es ist beides nötig, sperrknopf und Bremspedal um von P (über R) aud N zu schalten. Das System arbeitet elektronisch, die Sperre entriegelt nur wenn es Strom hat, also auch die Zündung an ist. Ich finde es interessant, dass hier noch ein Versehen angenommen wird. Da muss man schon mit Gewalt ran um diese Sperre kaputt zu reißen.

    Mieter einer Garage verursacht knapp 1400 Euro Schaden an einem davor falsch geparktem Pkw, in dem er dieses bei Seite schiebt.
    Das Amtsgericht München findet es voll in Ordnung.

    Leider ist dieses Urteil auf der Basis einer "Besitzstörung" (konnte seine Garage nicht nutzen) ergangen. Ich befürchte das die Rechte auf Sicherheit und Freiheit nicht so schwer wiegen und man dieses Beispiel somit nicht auf Falschparker anwenden kann, die Rad oder Gehwege blockieren.

    Ja, der ist mir auch erst aufgefallen der Satz. Immerhin er sagt korrekt aus, dass eine Wahl besteht. Das viele Leute noch Angst vor der Fahrbahn haben ist leider nun mal Fakt. Den Satz kann man so interpretieren, dass es Mut erfordert dort zu fahren, was bei den meisten (dafür ist es egal ob eine reale Gefahr besteht) nun mal der Fall ist. Ob die Fahrbahn sicher ist, dies können nur in der Thematik erfahrene Leute beurteilen. Von daher finde ich es gut, dass dort keine Wertung statt findet von jemanden der sich eigentlich gar nicht auskennt. Das wäre wieder genau das, was vorher oft angeprangert wurde (Radwege ohne Grundlage als sicher oder gut ausgebaut zu beurteilen).

    Es gibt einen Folgeartikel zu diesem Artikel hier von letzter Woche:

    https://rp-online.de/nrw/staedte/kl…en_aid-35689517

    Jetzt bin ich positiv überrascht. Der Artikel gibt die rechtliche Situation korrekt wieder. Das Problem mit dem Semikolon im Gesetzestext wurde auch optimal gelöst, es wurde einfach aus der STVO zitiert.

    Ich freue mich über diesen Artikel, weil er noch einmal wiederholt, dass Radfahrer auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht fahren müssen und weil diesmal auch der wichtige Aspekt der Tempobegrenzung korrekt mit dabei ist.

    Zum Glück mal ein Artikel der korrekt darüber berichtet, dass Radfahrer auf einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] fahren dürfen aber nicht müssen. Sogar das Wort Wahlfreiheit kommt da drin vor.:

    https://rp-online.de/nrw/staedte/kl…en_aid-35616901

    Mal wieder typisch, Straße und Fahrbahn werden nicht differenziert. Aber wirklich schlecht gelungen finde ich dass es dort keinen Hinweis gibt auf die Schrittgeschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf diesen Wegen. Dieser Hinweis wäre spätestens im Bezug auf Pedelecs sinnvoll gewesen. Leider ist es hier die gelebte Praxis, dass das Tempolimit bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] völlig ignoriert wird (oder völlig unbekannt ist). Irgendwie habe ich da den Eindruck man muss die Wahlfreiheit umsetzen aber will nicht, dass sich Radfahrer auch für die Fahrbahn entscheiden.

    Offensichtlich ja. :cursing:

    *edit: neuen Kommentar geschrieben

    Da drin: - Auf Schutzstreifen dürfen Radfahrer nicht rechts am Stau vorbei fahren.

    Doch dürfen sie, siehe STVO §5 Abs. 8. Ein Schutzstreifen ist meines Wissens nach kein Fahrstreifen, der dürfte also nichts am rechts vorbei fahren dürfen ändern. Rechts überholen von fahrenden Fahrzeugen wird aber durch einen Schutzstreifen auch nicht beeinflusst (also bleibt verboten).