Beiträge von Christian F

    Noch ein paar Worte zu der Unfalltaube von 2011:

    Das war genau hier (hoffe der Link funktioniert). Damals hatte es kurz vorher geregnet, die Gehwegplatten waren nass und rutschig. (Inzwischen ist dort die Radweg-Benutzungspflicht aufgehoben, allerdings sehe ich fast nie andere Radfahrer auf der Fahrbahn.) (Edit: stimmt gar nicht. Ben. Pfl. Ist noch da. )

    Um der auffliegenden Taube auszuweichen, lenkte und bremste die bedauernswerte Dame auf dem rutschigen Untergrund gleichzeitig, schon wars geschehen: Bei niedriger Geschwindigkeit mit dem Kopf auf den Beton. Ich glaube, das war eine der seltenen Situationen, in denen eine Schicht Styropor um die Birne etwas genutzt hätte.

    Das war mitten in der Stadt, trotzdem hat es gefühlt unendlich lange gedauert, bis der Krankenwagen kam - dürften wohl so sieben Minuten gewesen sein.

    Die Abendzeitung hat nach dem Unfall ein paar Tage lang die "Luftratten" zum Thema gemacht.

    Was Positives zum Jahresbeginn:

    In Norwegens Hauptstadt Oslo gab es im gesamten Jahr 2019 nur einen einzigen Verkehrstoten. Weniger Autos im Zentrum der Stadt sowie strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen haben dazu beigetragen.

    In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner etwa 39 Verkehrstote, haben wir ausgerechnet. In Norwegen sind es etwa 20. In Oslo, Norwegens Hauptstadt mit 680.000 Einwohnern, gab es im Jahr 2019 dagegen nur einen einzigen Verkehrstoten.

    Zu Oslo - auch Deutschlandfunk Nova: Oslo verbannt die Autos aus der Innenstadt

    Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:

    Die Dame, die das geschrieben hat, neigt offenbar dazu Täter und Opfer zu verwechseln. Andere Kostprobe:

    Das Bild zum Artikel zeigt das Brustbild einer jungen Dame im Spaghetti-Top, das sehr einladend wirkt, wenn auch der warnende Schriftzug "Don't Touch" das Gegenteil bewirken soll. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass offenherzige Kleidung bei Männern Begehren wecken.

    Vielen Dank für das Feedback zu dem Puchheimer Rad-Unterführungs-Zebrastreifen-Absteigegebot.

    Ich bin ja absichtlich kein Kommunalpolitiker geworden, denn solche Diskussionen finde ich sehr frustrierend, und die müsste man ständig führen. Mein höchster Respekt gilt allen die das durchziehen und dabei auch noch was Gutes in Bewegung setzen.

    Diese Stelle in München kenne ich sehr gut, da sie nur ca. 200 Meter von meiner Arbeitsstelle entfernt liegt.

    Zeitungsartikel dazu:

    2018: Münchens gefährlichster Zebrastreifen (inzwischen geht der Zebrastreifen auch über den Radweg)

    2012: Keine Umwege mehr

    In Fürstenfeldbruck ist in der Landsberger Straße [...]

    In Puchheim, auch Landkreis FFB, teilt man die fragwürdige Auffassung bezüglich Radfahrern auf Zebrastreifen. Ich zitiere mal aus meinem Mailverkehr mit der Stadtverwaltung Puchheim, aus diesem Juni.

    Aufhänger war folgende Frage (über das Web-Kontaktformular)

    Zitat von Christian F

    Sehr geehrte Damen und Herren, in der Bahnhofsunterführung, auf dem Radweg in Richtung Norden, ist eine neue Beschriftung auf dem Radweg angebracht worden "Radweg Ende", in Verbindung mit einem Richtungspfeil. Wie sollen sich Radfahrer an dieser Stelle verhalten, wenn sie weiter in die Obere Lagerstraße oder in die Lochhausener Straße fahren wollen? Mit freundlichen Grüßen Christian F

    Es geht um diese Stelle:

    Aus der Unterführung kommend

    Im weiteren Verlauf die Fahrbahn mit dem Zebrastreifen:

    Gegenrichtung, in die Unterführung hinunter

    Man kommt also aus der Unterführung, dann quert man einen Fußweg und kann weiter nach links oder rechts auf die Fahrbahn einbiegen; gradeaus nach vorne findet man einen Zebrastreifen. Dort ist Tempo 20 für den Fahrverkehr angeordnet.

    Die Antwort auf meine Frage kam per Mail:

    Zitat von Stadt Puchheim

    [...]

    die Markierung „Radweg Ende“ soll an dieser Stelle die Radfahrer darauf hinweisen, abzusteigen, bevor der Zebrastreifen in der Oberen Lagerstraße überquert wird.

    Natürlich ist es erlaubt, weiterhin die Obere Lagerstraße bzw. Lochhauser Straße mit dem Fahrrad entlang zu fahren.

    [...]

    Hm. Also absteigen. Jeden Morgen so viertel vor acht fahren dort hunderte Kinder in Richtung Gymnasium, Real- und Mittelschule. Absteigen und schieben ist da nicht.

    Rückfrage:

    Zitat von Christian F

    [...] Auf welcher Rechtsgrundlage basiert Ihre Annahme, dass man dort als Radfahrer absteigen und schieben sollte?

    Ich halte es nicht für erforderlich, denn die Situation am Nordende der Puchheimer Bahnunterführung entspricht der einer Grundstücksausfahrt, wie z.B. 30 Meter weiter westlich am Rossmann-Parkplatz. Dort wird ja auch ein Aussteigen und Schieben des Fahrzeugs nicht erwartet; stattdessen kann man nach §10 StVO mit entsprechender Vorsicht den Bürgersteig überqueren und auf die Fahrbahn einbiegen. Dasselbe gilt nach meiner Einschätzung auch am Nordende der Puchheimer Bahnunterführung.

    Ein Absteigen von Radfahrern an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) ist ebenfalls nicht erforderlich; diese dürfen fahrend überquert werden. Es gibt lediglich keinen Vorrang gegenüber dem Fahrbahnverkehr.

    Bitte teilen Sie mir mit, welche Verkehrsregel (abweichend von §10 StVO) hier gilt; ich möchte mich gerne daran halten.[...]

    Zitat von Stadt Puchheim

    [...]danke für Ihr Interesse, der § 10 der Straßenverkehrsordnung hat in diesem Fall nichts mit der Überquerung von Zebrastreifen zu tun.

    In § 26 StVO ist festgesetzt, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), allein den Fußgängern vorbehaltene geschützte Querungsstellen und keine Radverkehrsanlagen sind.

    Infolgedessen müssen Radfahrer bei der Überquerung von Zebrastreifen auch dann absteigen, wenn weder Fußgänger – noch Fahrzeuglängsverkehr vorhanden ist.

    Benutzen Radfahrer den Zebrastreifen unzulässig, verstoßen sie gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht (§2 Abs. 1 StVO), weil sie die Fahrbahn nicht in Richtung des Verlaufs befahren.[...]

    Zitat von Christian F

    In Ihrer Einschätzung zum Thema "Müssen Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens absteigen" sitzen Sie einem Fehlschluss auf.

    §26 StVO legt nicht fest, dass Fußgängerüberwege ausschließlich von Fußgängern genutzt werden dürfen. Sie dürfen vielmehr auch von Radfahrern überquert werden, ohne dass jedoch Vorrang vor dem Fahrbahnverkehr haben.

    Aus §2 Abs. 1 StVO geht der von Ihnen benannte Verstoß gegen eine "Fahrbahnbenutzungspflicht" nicht hervor.[...]

    Zitat von Stadt Puchheim (Hervorhebung von mir)

    ich wiederhole mich gerne noch einmal, wer die Erläuterungen des § 26 StVO liest, der weiß, dass er absteigen muss, um einen Zebrastreifen zu überqueren.

    Außerdem ist der Radweg an dieser Stelle nun einfach zu Ende, der Radweg bei der Bahnunterführung endet. Diese Markierung wurde im Übrigen nicht aufgrund meiner Meinung, sondern aufgrund eines vor Ort Termins mit vielen anderen Beteiligten angebracht.

    Zitat von Christian F

    Sie verweisen auf "Erläuterungen des §26 StVO". Was genau meinen Sie?

    Ich kenne:

    * VwV-StVO http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    * R-FGÜ 2001 http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html

    Dort ist an keiner Stelle von einem Verbot die Rede, dass Radfahrer einen Fußgängerüberweg befahren dürfen. Auf welche "Erläuterung" beziehen Sie sich?

    Zitat von Stadt Puchheim

    Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir als Straßenverkehrsbehörde, u.a. in Abstimmung mit der zuständigen Polizeiinspektion Germering die erforderlichen Anordnungen zu Beschilderungen und Markierungen im Stadtgebiet treffen.

    Bei weiteren rechtlichen Fragen können Sie sich gerne z.B. an das Bundesministerium für Verkehr wenden, eine weitere rechtliche Diskussion zum Thema Überquerung von Fußgängerüberwegen ist unserseits hiermit beendet.

    Tja.

    Warum sind sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht selbst in der Lage, sich das Wissen "abzuholen"? Wenn ich mich mit den Vorschriften nicht auskenne, habe ich eine Hol-Schuld. Nicht der Staat die Bring-Schuld (abgesehen von der Führerscheinprüfung). Es sei denn, ich WILL es gar nicht wissen.

    Oft wünsche ich, dass ich die Regeln genau wie die meisten Anderen nicht so gut kennen würde. So gehe ich meinen Mitmenschen mitunter sehr auf den Senkel - Schrittgeschwindigkeit im Verkehrsberuhigten Bereich, Tempo 30 in der 30er Zone, Anhalten bei roter Ampel (weil ich weiß welche gilt), Abstand von parkenden Autos etc. Ich kann jeden verstehen, der darauf keine Lust hat; es macht das Leben kompliziert.

    In Berlin sind beispielsweise nur gut 10% der Verkehrstoten Autofahrer, aber 30% Radfahrer.

    In München ist das nicht so ausgeprägt (für 2018, in Klammern für 2017):

    4 Fußgänger (2017: 9), 5 Motorradfahrer (5), 7 Pkw-Insassen (8), 10 Fahrradfahrer (5)


    (Zur Validierung: nach der Berechnung oben bedeuten 10 tote Radfahrer, dass 100 Millionen Stunden Rad gefahren wurde.

    Bei 1,45 Millionen Einwohnern bedeutet es, dass jeder Einwohner in 2018 im Schnitt 69 Stunden Rad gefahren ist, also ca. 6h pro Monat, oder 11 Minuten pro Tag.)

    Und jetzt folgender Vergleich: Laut ADAC ist das Getötetenrisiko beim Fahrradfahren pro 100 Millionen Perdsonenkilometer knapp 1 Person. Beim Autofahren sind es knapp 0,2 Personen. https://www.adac.de/_mmm/pdf/stati…isiko_42782.pdf

    [...]

    Dagegen ist das Radfahren nur 5 mal tödlicher als das Autofahren.

    Bei Statistik bin ich ja nicht der große Spezialist, aber wäre es nicht sinnvoller, statt der "Personenkilometer" die im Verkehrsmittel verbrachte Zeit als Grundlage zu nehmen?

    Dann würde es nämlich ganz anders aussehen. Auf die Gefahr hin eine Milchmädchenrechnung aufzumachen:

    Annahme: Durchschnittsgeschwindigkeit Autofahren: 44,8 km/h

    Durchschnittsgeschwindigkeit Radfahren: 10,3 km/h

    Quelle : https://www.adac.de/_mmm/pdf/stati…_0111_46603.pdf Seite 11

    (dass ein KFZ im Schnitt ca. 4 mal schneller ist als ein Radfahrer scheint plausibel)

    100 Millionen Kilometer im Auto dauern also 2,2 Mio Stunden; Tote in dieser Zeit: 0,19

    100 Millionen Kilometer auf dem Rad dauern 9,7 Mio Stunden; Tote in dieser Zeit: 0,98

    Das heißt weiterhin:

    Mit dem KFZ 0,85 Tote in 10 Mio Stunden

    Mit dem Fahrrad 1,01 Tote in 10 Mio Stunden

    Bei aller Vorsicht: Die Zahlen sind in derselben Größenordnung. Radfahren ist also ungefähr genauso sicher wie Autofahren.

    Und eine Stunde zu Fuß gehen mehr als halb so tödlich wie eine Stunde Autofahren.


    Dr. Erlinger hat im SZ-Magazin mal dazu geschrieben:

    https://sz-magazin.sueddeutsche.de/die-gewissensf…sensfrage-78544

    Persönlich fahre ich keinesfalls im Dooring-Bereich; wenn auf meiner normalerweise gewählten Fahrlinie die Trambahnritze ist, fahre ich zwischen den Schienen.

    Das Problem sind weder die Radfahrer, noch die Straßenbahnen, sondern die geparkten Autos am Rand.

    Eine Lösung hat München in der Fraunhoferstraße umgesetzt. (In dem Artikel steht noch "Visualisierung", inzwischen ist es so gemacht).

    Da sind jetzt rote Radfahrstreifen, die es m.Mng. nach nicht bräuchte. Man braucht nur: ein Halteverbot, das auch durchgesetzt wird.

    Ich hatte ja selber erst vor kurzem die "Zehn Pflichten" hier verlinkt, ein Dokument von 1938. Diese "zehn Pflichten" kann man durchaus als einen Ausdruck einer faschistischen, menschenverachtenden Grundüberzeugung sehen. Ich bin erschrocken wie gut dieses üble Gedankengut heute noch in den Köpfen Vieler erhalten ist. Die "Tradition" so etwas zu leugnen liegt mir also fern - auch wg. eigener Familiengeschichte. Dennoch: Das Wort "Untermensch" ist von den Nazis auf furchtbare Weise mit Bedeutung besetzt worden, und wer dieses Wort für andere Zwecke benutzt, relativiert die Untaten. Die heutige "Entmenschlichung und Herabsetzung von Radfahrern und Fußgängern" kann man einfach nicht mit einem Vernichtungskrieg und Völkermord mit vielen Millionen Toten auf eine Stufe stellen.

    Dort dürfen sich die Fahrbahnparanoiker dann mit den anderen nicht-automobilen Untermenschen ihr vermeintlich exklusives Wegelchen teilen...

    Aber sonst ...

    Ja. Nein. "Untermensch" geht hier nicht. Tut mir leid.

    Untermensch ist ein Begriff aus dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten und der Eugeniker. In der Ideologie des Nationalsozialismus galten die „Arier“, also besonders die germanischen Völker, den übrigen als überlegen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Untermensch

    Auf Twitter wird gerade dieses Bild geteilt:

    https://twitter.com/ADFC_MS/status/1158325158463098880

    https://twitter.com/ADFC_MS/status…3098880/photo/1

    Es stammt wohl aus der Ausstellung "Alles auf Leeze", die grad in Münster zu sehen ist.

    Diese Regeln von 1938:

    * Erste Pflicht: Scharf rechts am Rand der Fahrbahn fahren

    * Zweite Pflicht: Grundsätzlich nicht neben anderen Radfahrern fahren

    * Dritte Pflicht: Immer die Radwege benutzen

    * Siebente Pflicht: Kraftfahrzeuge [...] vorfahren lassen [...]

    Und die abschließenden Ermahnungen (inkl. der darin enthaltenen Androhung von Gewalt):

    "Halte dich streng an diese Gebote! Wer sie übertritt, versündigt sich an der Gesundheit und am Wohlstand seines Volkes"

    sind in den Köpfen von Vielen fest verankert.

    Wir brauchen keine geschützten Kreuzungen oder mit "Leitboys" abgetrennten Radfahrstreifen, vielleicht brauchen wir nicht mal Abbiege-Assistenten in LKWs.

    Die Verkehrswende muss in den Köpfen stattfinden. Der Rest ergibt sich.