Beiträge von Christian F

    Was ich auch habe herauslesen können: Die Leute wollen abgetrennte Radwege!. Selbst in Zone-30 Bereichen wird das Fehlen dieser bemängeltt.


    Auf "meinen" Fahrradrouten kann ich das nicht bestätigen. Da waren schon einige Meldungen, die gegen die Benutzungspflicht gingen. Insgesamt finde ich die Meldungen auf der Karte (bis auf wenige Ausnahmen á la "Fahrradfahrer beachten das Vorfahrtsschild nicht") großteils sehr konstruktiv und vernünftig.
    Der Artikel erschien heute in der Printausgabe, d.h. die Karte ist wohl seit Freitag online, und es gibt schon ca. 1500 Meldungen, die scheinbar eine hohe Qualität aufweisen. So kann Bürgerbeteiligung aussehen. Ich hoffe die "Radlhauptstadt" erkennt die Chance und nutzt sie. Es fehlt noch ein Voting und die Möglichkeit, die Meldungen zu kommentieren - auch von offizieller Seite.

    Was hat euch dazu bewogen mit der Cam zu fahren?

    Ich hatte ein sehr unerfreuliches Erlebnis: ich wurde ultraknapp überholt; Wortwechsel; in der Folge hat mich der Fahrer mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgedrängt, und drohte mir Prügel an. Das habe ich zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, mit der Hauptbegründung dass ich meine Aussage nicht beweisen kann. Wenn ich Kamerabilder gehabt hätte, wäre es anders ausgegangen.

    Was macht ihr mit dem Videomaterial? Nutzt ihr die Aufnahmen für spätere Anzeigen? Welche Fälle zeigt ihr an?

    Eine Weile hab ich die Videos aufgehoben. Das ist aber so viel Zeugs, dass ich es jetzt regelmäßig lösche. Meist passiert ja nichts interessantes. Wenn ich unterwegs bin, denke ich oft dass ich dies oder jenes zur Anzeige bringe. Beispiele gibts. Aber dann siegt meist die Trägheit - oder anders gesagt, mir ist die Zeit zu schade, als dass ich sie diesen Idioten widmen möchte.

    Wie oft und auf welchen Strecken nutzt ihr die Cam?

    Hauptsächlich beim Arbeitsweg. Manchmal hab ich die Kamera ein paar Tage am Stück am Rad, dann wieder ein oder zwei Wochen gar nicht. Die Kamera ist halt ein zusätzliches Ding um das man sich kümmern muss - will ich eigentlich nicht. Ich habe eine GoPro, und finde die Schraubverbindung extrem hakelig. Dann ist ständig der Akku leer (Laufzeit vielleicht 1:20h). Dann muss man mit gigantischen Datenmengen jonglieren. Wenn ein Vorfall auftritt, der aufzuheben wäre (für was auch immer), muss man die richtige Stelle erstmal suchen. Das nervt alles ziemlich.

    Insgesamt ist es also eine negative Motivation, die mich zum Kauf und zur Verwendung der Kamera getrieben hat - Angst vor Übervorteilung im Streitfall. Die Kamera macht mein Leben nicht besser. Das Radfahren schon. Ich glaube, ich lege die jetzt in den Schrank und hole sie erst wieder raus wenn es etwas echt Cooles zu Filmen gibt.

    Wieviel Geld würdest Du freiwillig für unfallverhütende Massnahmen (radargesteuerte Magura-artigen Hydraulikbremsen etc.) ausgeben, wenn sie serienmässig im Handel kämen?

    Wie viel Geld? Eine ganze Menge, wenn es etwas Sinnvolles gäbe.

    Ich verbringe arbeitstäglich 2h auf dem Rad, und das im Berufsverkehr bei teilweise unzulänglicher Infrastruktur. Da stelle ich natürlich die Frage: Was kann ich selber für die Sicherheit tun? Und zwar für meine eigene, und auch für die der Anderen.

    Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten (25-30km/h, bergab oder bei Rückenwind vielleicht mal gute 40) sind elektronische Assistenzsysteme (wie radargesteuerte Hydraulikbremsen) aber nicht nötig. Wenn es etwas Sinnvolles gäbe, würde ich es anschaffen. Sinnvoll wäre vielleicht ein gut funktionierendes ABS fürs Vorderrad, das ganz wenig wiegt - ich glaube aber nicht das das realisierbar ist.

    Bei Technikinvestitionen in die Fahrradsicherheit denke ich eher an Zuverlässigkeit (Bremsen und Reifengrip bei Regen), Sehen und Sichtbarkeit (Licht und Reflektoren). Und da liegt der Unterschied zwischen gut und schlecht meist bei 20-100 EUR.

    Im übrigen:

    • Radfahren ist sicher;
    • und wo das nicht gilt, sind die größten Bedrohungen

      • die fragwürdige Rad-Infrastruktur
      • und das Verhalten, besonders der motorisierten Mit-Verkehrsteilnehmer.
    • die Fahrradtechnik spielt für die Sicherheit im Radverkehr nur eine untergeordnete Rolle (Mindeststandards vorausgesetzt)

    Vorne klingt erstmal nach einer schlechten Idee

    In dieser Situation fahre ich, falls möglich, vorne vorbei. Mit Abstand, nach Blickkontakt. Im allgemeinen auch, nachdem ich dem Autofahrer über meine Verärgerung in Kenntnis gesetzt habe. Wenn es vornerum nicht geht, warte ich. Hintenrum ist viel zu gefährlich, weil beim möglichen Zurücksetzen des Autos das Blickfeld des Fahrers stark eingeschränkt ist. Und solche Fahrer, die Radwege blockieren, sind eh nicht die Hellsten. Falls der Radweg durch das Auto derartig blockiert ist, dass eine Weiterfahrt auf dem Radweg nicht möglich ist, gehts auf der Fahrbahn weiter.

    In die (hoffentlich nicht mehr allzu ferne) Zukunft geschaut: Zu rechtlichen Fragen bei selbstfahrenden Autos.


    Das wäre doch was:

    Zitat

    Eine Maschine am Steuer wird [...] nie schläfrig, sie startet keine waghalsigen Überholmanöver oder starrt auf ihr Handy.

    Zitat

    Die Hürde für die Autos der Zukunft ist immer weniger die Technik, sondern zunehmend der Mensch. Oder eher: seine Gesetze.

    War in Südfrankreich wandern (zu Fuß, nicht mit dem Rad). Folgendes ist mir aufgefallen:

    - beeindruckende Schrankenanlage an einem Radweg mitten durch die Landschaft....
    ?tiny=1

    ...allerdings querte der Radweg keine Bundesstraße o.ä., sondern einen Feldweg (auf der gegenüberliegenden Seite des Feldweges gab es die gleichen Schilder und Schranken nochmal) - sieht mir nach großzügig eingesetzten Fördergeldern aus....

    ?tiny=1
    - an anderer Stelle: Ein Schild das zur gemeinsamen Straßenbenutzung einlädt

    ?tiny=1

    Wenn man seinen Inhalt mit der Korrektur von Zeitungsartikeln bestreitet und damit mittlerweile knapp drei- bis fünftausend Besucher am Tag anzieht, dann bekommt man eben auch hin und wieder weniger nette Post in den Briefkasten geworfen.

    Tja das ist sehr schade. Dein Blog ist weit mehr als die Korrektur von Zeitungsartikeln. Mit Deiner ruhigen und sicheren Argumentation zeigst Du Zusammenhänge auf, wo andere längst in Polemik abgleiten.

    Ich bin im Herbst 2012 auf „radverkehrspolitik.de“ gestoßen - damals mit der Frage, welche Ampel eigentlich für mich als Radfahrer gelte. Die Antwort konnte ich nicht glauben - damals gab es zwei konkurrierende Versionen der Straßenverkehrsordnung, mit vollkommen unterschiedlichen Regeln für Radfahrer. Das war aber wirklich so, deutlich erklärt auf Deinen Seiten. Und der damalige Bundesverkehrsminister, schuld an der Misere, schwadroniert von der „moralischen Überlegenheit der Radfahrer“ im Fernsehen.

    Das Blog zeigt etwas auf, das weit über das Radfahren hinaus geht: Als Radfahrer verlässt man die geltenden Konventionen, indem man die bestehende Verkehrsinfrastruktur mit einem nicht motorisierten Fahrzeug benutzt. Dieser minimale Unterschied zum Gewohnten führt dazu, dass man zum Bürger zweiter Klasse wird: Die Presse schreibt einem ungerechtfertigt die Schuld zu, wenn ein Unfall passiert. Ansonsten unbescholtene Bürger weisen einen oft unter Gewaltandrohung in die Schranken, wenn man sich an geltendes Recht hält. Ordnungsämter und Polizei kennen oft die Vorschriften selbst nicht, die sie anwenden und durchsetzen sollen. Dies hast Du vielfältig in Deinem Blog beschrieben.

    Das ist mir unheimlich, denn wenn so ein minimaler Verstoß gegen die Konventionen dazu führt, dass der Mensch plötzlich um seine Rechte kämpfen muss - was sagt das über die Gesellschaft in Deutschland aus, in 2014? Was ist, wenn einer wirklich anders ist - und nicht nur weil er lieber mit dem Rad als mit dem Auto in die Arbeit fährt?

    Ich hoffe dass Du einen Weg findest, die begonnene Arbeit fortzusetzen - auf das was Du schon gemacht hast kannst Du wirklich stolz sein.

    Wieso ist das für dich eine verkehrte Welt, wenn der Journalist berichtet was vor Gericht gesagt wurde?


    Ok, vielleicht sehe ich das zu verbohrt X/ . In dem Artikel wird halt in epischer Breite der Standpunkt des Autofahrers dargestellt, der nichts gemerkt hat / berührt haben soll / als Arzt sofort zurück ist. Dagegen kommt der Standpunkt des Opfers nur in einem Nebensatz vor. Für das Gericht spielte die Opfer-Sichtweise offenbar eine größere Rolle, als in dem Artikel deutlich wird - sonst hätte es eine niedrigere Geldauflage gegeben.
    Daher ist der Artikel für mich ein Fall von "Victim Blaming", oder Schuldumkehr.

    Zitat

    „Ich habe nichts gemerkt. Erst als ich abgebogen bin und in den Rückspiegel geschaut habe, sah ich, dass ein Unfall passiert ist.“

    Quelle: Arzt fährt Radlerin um: 4000 Euro Strafe!

    Da fährt der Mann eine Radlerin um, wahrscheinlich weil er nicht den vorgeschriebenen seitlichen Abstand beim Überholen eingehalten hat, und fügt ihr heftige Verletzungen zu.
    Aber der Journalist formuliert es so:

    • "Für den Arzt ist es unerklärlich, wie es zu dem Rad-Unfall gekommen ist"
    • "Er soll die ältere Dame ... zum Sturz gebracht haben"
    • "Als er sie überholt, will er nicht bemerkt haben, dass sein Wagen das Rad berührt".
    • "Als Arzt sei er sofort zur Unfallstelle zurück"
    • "Die alte Dame zieht sich eine Gehirnerschütterung zu"

    Es drängen sich nach Lektüre des Artikels folgende Gedanken auf:

    • Irgendwie klingt die Geschichte unglaubwürdig - der Autofahrer hat doch eigentlich nichts falsch gemacht
    • Die Dame sagt zwar, dass der Autofahrer schuld ist - aber hör mal - kann die das überhaupt beurteilen?
    • Von so einer sanften Berührung, die man nicht mal merkt, soll die Frau umgefallen sein?
    • Eigentlich ist der Mann ein Held, denn er ist nicht einfach weitergefahren, als er die Frau am Boden liegen sah.
    • Und sowieso hat die Dame sich die Verletzung selber zugezogen - wär sie mal besser nicht mit dem Rad gefahren


    Verkehrte Welt.

    Ein wahres Schmankerl der Unfallberichterstattung:
    Nr. 376

    Zitat

    Dabei übersah [der Renault Megan-Fahrer] den von rechts kommenden 37-jährigen Servicetechniker, der mit seinem Fahrrad die Kreuzung geradeaus überqueren wollte. [...] Da er keinen Fahrradhelm trug, erlitt er schwere Kopfverletzungen.

    Der Münchner Merkur plappert es kritik- und gedankenlos nach, lässt aber bei diesem Artikel keine Leserkommentare zu:

    Ich würde sagen, dass nach §37 Abs. 2 Punkt 6 StVO die gemeinsame Ampel für Fußgänger und Radfahrer gilt, da es sich bei dem seltsamen Zwei-Richtungs-Radstreifen um eine "Radverkehrsführung" handelt, und bei der gemeinsamen Ampel um "besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende" handelt. Viel Glück!

    Andererseits kann man es sich wahrscheinlich aussuchen, wie Dietmar Kettler zu §37 schreibt:

    Zitat

    Insgesamt ist die Rechtslage derart kompliziert und zeitlich gar noch befristet, dass sie einem normalen Verkehrsteilnehmer unverständlich bleiben wird. Jedenfalls ist sie nicht schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" zu erfassen, wie die ständige Rechtsprechung für Verkehrsregelungen fordert. In vielen Fällen wird es daher gut vertretbar sein, zu behaupten, dass die Ampelregelung - weil eben nicht schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" zu erfassen - für diesen Radfahrer nicht galt.


    (Quelle: D. Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Auflage, S. 90)

    Ich hatte mal jemanden angezeigt, der mich zunächst zu knapp überholt hatte. Als ich ihn darauf angesprochen habe (er parkte wenige hundert Meter weiter), drohte er mir seine Hunde auf den Leib zu hetzen. Als ich weiterfuhr, folgte er mir und drängte mich von der Straße ab, so dass ich auf die Wiese ausweichen musste. Er forderte mich zum Faustkampf heraus, ich entzog mich dem durch Weiterfahren. Dann brauste er davon, und wartete an der nächsten Kreuzung auf mich. Da rief ich die Polizei. Als er mich telefonieren sah, fuhr er davon.

    Nun zitiere ich aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft München, in dem mir die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wurde.

    Die Gewaltandrohungen durch den Autofahrer spielen in dem Bescheid keine Rolle.

    "[...] Das Verfahren war nach §170 Abs. 2 StGB einzustellen. Ein Vergehen der Nötigung i.S.d. §240 Abs. 1, Abs. 2 StGB kann dem Beschuldigten nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Eine Nötigung [...] liegt nur dann vor, wenn das Verhalten des Beschuldigten von Vorsatz getragen ist. Es ist dem Beschuldigten aber nicht nachzuweisen, dass er den Anzeigeerstatter dazu veranlassen wollte, auszuweichen. [...]"

    und weiter zur Straßenverkehrsgefährdung:

    "[...]Auch ein Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung im Sinnne des [§§§] StGB kann dem Beschuldigten nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden.[...]"

    D.h. das Verfahren wurde eingestellt, weil ich den tatsächlichen Sachverhalt nicht nachweisen konnte. Wenn Du eine Kameraaufzeichnung von dem Vorfall hast, nehme ich an, dass diese eine gute Argumentationshilfe ist.

    In meinem Fall habe ich auf einen Einspruch gegen die Verfahrenseinstellung verzichtet - da war mir die Zeit zu schade. Wenn ichs gemacht hätte dann mit Anwalt.
    Meine Kollegen allerdings meinten, dass ich dem Burschen schon ein paar Watschen hätte mitgeben sollen.

    Aber mal schauen, ob es noch einen Shitstorm in den Kommentaren gibt... ; )

    Kommentare gibts dort reichlich (aktuell 146). Eins ist mir aufgefallen und das gefällt mir sehr gut: Einer (l-locke) schreibt:

    Zitat

    Beim PKWfahrer unterließ den Radfahrerblick ...


    Das mag grammatisch nicht ganz korrekt sein - das Wort "Radfahrerblick" trifft den Sachverhalt aber deutlich besser als "Schulterblick". Wie meine Schulter aussieht, das weiß ich, die brauch ich nicht anschauen- aber ob da ein Radfahrer von rechts hinten kommt, das weiß ich nicht.

    Ich hab das Dokument nochmal durchgeblättert - grundsätzlich ist es schon sehr gut, dass die Planung und Beschilderung von Radverkehrsanlagen in verständlichen Worten beschrieben werden.

    Eine Sache gefällt mir aber gar nicht:
    S. 7, Abschnitt "2.3 Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht"
    [Zeichen 239]
    [Zusatzzeichen 1022-10]


    (Hervorhebung durch mich)


    "falls notwendig nur mit Schrittgeschwindigkeit"
    bedeutet ja, dass man normalerweise auch mit 20, oder 25km/h dort fahren dürfte, Fußgänger aber immer Vorrang haben und nötigenfalls abgebremst werden muss. In dem Dokument wird diese Beschilderung so dargestellt, dass dies in bestimmten Situationen eine gute Lösung für den Radverkehr sei.

    In der StVO ist es aber anders geregelt:
    StVO Anlage 2 Abschnitt 5 Punkt 18

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    (Hervorhebung durch mich)

    Das heißt nach der Straßenverkehrsordnung darf man auf solchen Wegen als Radfahrer niemals schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Aus diesem Grund kommt eine Benutzung von Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, für mich als Radfahrer im Allgemeinen nicht in Frage - dort benutze ich die Fahrbahn.

    Die Regel, dass man mit normaler Geschwindigkeit fahren darf, und nötigenfalls auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen muss, gilt im Übrigen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen mit Benutzungspflicht: [Zeichen 240]