Warum kommt dies mir so bekannt vor?
Es erinnert mich an meine Anfragen bezüglich der Aufhebung der RWBP an der Oldesloer Straße.
Mitte 2014 hatte ich beim PK24 angefragt, wann die Radwegebenutzungspflicht dort aufgehoben wird. Die Antwort: "... Die Benutzungspflicht wird vermutlich noch in diesem Jahr aufgehoben. Es liegt an der Lichtzeichenanlage Schleswiger Damm/Oldesloer Straße, die Ende des Jahres ein neues Programm aufgeschaltet bekommt, bei dem dann das sog. „Radfahrer räumen“ mit einbezogen wird. Erst dann wird die Benutzungspflicht aufgehoben." Dies sollte also Ende 2014 sein.
Im März 2015 habe ich höflich nochmals nachgefragt und folgende kurze Antwort bekommen: "... die Radwegebenutzungspflicht in der Oldesloer Straße wird sobald ich Nachricht über die Umschaltung der Ampel bekomme aufgehoben. Das ist leider bisher noch nicht geschehen."
Im April 2015 habe ich nach einen Termin gefragt und hier die Antwort: "... habe soeben von unserem Ampel-Experten, Herrn Albrecht (Verkehrsdirektion), erfahren, dass die Umschaltungsanordnung bei der Fa. Vattenfall liegt. Wann Vattenfall die Anlage umschalten wird, kann ich von hier nicht sagen. Wir haben keinen Einfluss auf die Arbeiten. Herr Albrecht teilte mir weiterhin mit, dass Vattenfall die Arbeiten für das sog. Busbeschleunigungsverfahren wohl vorrangig bearbeitet. "
Im Juni 2015 auf dem Radweg der Oldesloer Straße zwischen Schleswiger Damm und Wunderbrunnen (Einfahrt zum Hotel) ist dann tatsächlich doch mal ein Unfall passiert.
Also im Juni erneute Anfrage an PK24. Dieses Mal bekam ich keine Antwort vom PK24 sondern vom VD51 zentrale Straßenverkehrsbehörde: "
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Ihre Anfrage ist mir vom PK24 zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Die Umschaltung der Lichtsignalanlagen an den Knoten wird durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde in unserem Hause beantragt und dem zuständigen Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Umsetzung übersandt.
Die Umschaltung erfolgt durch den LSBG in eigener Zuständigkeit nach den dortigen finanziellen und personellen Kapazitäten. Wir als Straßenverkehrsbehörde können nur dann einen Einfluss auf Beschleunigung von Ampelumschaltungen erwirken, wenn eine konkret belegbare erhöhte Gefahrenlage, wie z.B. eine Unfallhäufungsstelle, vorliegt.
Eine Unfallauswertung für den betroffenen Bereich der Oldesloer Straße hat in der 3-Jahres-Betrachtung vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 auf der Strecke ohne Endknoten ergeben, dass lediglich vier Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung vorliegen. Diese ereigneten sich nicht an Grundstücksein- und ausfahrten. Eine Unfallhäufungsstelle von Radverkehrsunfällen ist ebenfalls nicht festzustellen. Somit ist kein Handlungsbedarf von hiesiger Seite erkennbar.
Damit ist die Benutzung der vorhandenen benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen entgegen Ihrer subjektiven Empfindung belegbar als nicht gefährlich einzustufen. Das bedeutet, dass die Radwegebenutzungspflicht wie geplant aufgehoben wird, sobald vom LSBG die Freigabemitteilung über die erfolgten Ampelumschaltungen bei uns vorliegt. Den Abbau der Verkehrszeichen übernimmt dann zuständigkeitshalber das Bezirksamt, nachdem es durch das örtlich zuständige Polizeikommissariat 24 „grünes Licht“ erhält.
Zur Zeit warte ich noch auf eine Antwort auf meine Anfrage ans LSBG – Bereich S2.
Meine Vermutung: die RWBP wird frühestens nach Fertigstellung der A7 aufgehoben bzw. wenn überhaupt.
Was mir noch aufgefallen ist: die Oldesloer Straße zwischen Modering und Wunderbrunnen aus Streetview verschwunden. Sehr merkwürdig.