Schrittgeschwindigkeit sollte fest definiert werden und auch gemütlich von Fußgängern eingehalten werden können. Dann wären wir bei 4 bis 5 km/h. Da ist 15km/h im VB schon Raserei und lebensgefährlich für spielende Kinder.
Beiträge von fuechschen
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wenn sich jemand an so einer Ampel abstützt
irgendwann neigt sie sich dann so wie auf dem Bild....
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So richtig viel kommt hier ja nicht zum Thema zusammen, oder hat nur Keiner Lust über gute Lösungen zu berichten
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oha, da habe ich ja eine Diskussion losgetreten
Schöön das es dann auch um die 130 petition ging, die ist übrigens durch genau diesen Weg über Foren, sozial media und mailing so stark gepuscht worden. Viele Kirchgemeinden haben ihre Leute darauf hingewiesen, per Mail oder facebook.
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Ich denke manchmal wir sollten Radwegparken als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ahnden lassen,
Diese Petition könnte das anschieben?
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_02/_23/Petition_91359.nc.$$$.a.u.html
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stets auf der Auto-Geradeausspur fahren, oder man steht im "Dauerrot!.
oder es bekommen alle Radfahrer eigene Ampeln
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Da solltest Du mal bei der entsprechenden behörde nachfragen wie man sich da verhalten muss... Was gilt denn nun und wer macht die amtliche Anordnung dafür.... Eventuell muss die Fahrschule ihr Werbekonzept überdenken....
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Nach der Veröffentlichung hakt zumindest der Justizsenator mal nach, was da los ist:
Säbelrasseln, abwarten, das Verfahren ist ja lange eingestellt. Und die Anzeige, naja sicher auch nur Aktionismus. Aber immerhin Presse für Autofahrer.
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Immerhin hat der Autofahrer ja gewartet. Und ja das Verhalten der StA ist typisch und normal, wissen wir ja aus einem anderen Bericht
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schön, die Möglichkeit zu haben...
Sie eröffnen mit den richtigen Anordnungen ganz neue, ungeahnte Möglickeiten.
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Mich erstaunt das Resultat, dass die Leistungsfähigkeit im Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird.
Ich höre hier von den alten Leuten im Verkehrsamt immer gegenteilige Argumente.
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Der eigentliche Skandal
Das ist doch allgemein üblich.
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Habt Ihr das schon gelesen? Ist noch ganz frisch, darum hier.
Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Der ganz normale Wahnsinn, nur in diesem Fall hat es eben mal eine Polizistin getroffen. Da bricht für die Ordnungsmacht eine Welt zusammen.
Dabei ist es ja fast eine alltägliche Situation die wir erleben.
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Zum Beispiel in dem der Ansprechpartner/Verantwortliche für die Webseite eine juristische Person wird? (z.B. ein neuer oder bestehender Verein?)
Charmante Idee, es brauch sieben Leute zur Vereinsgründung und damit wäre der Verlust bei rechtsstreitigkeiten immer überschaubar.
Die Freifunk Leute machen das so, freies Internet über kleine Vereine die nur mit ihrem bescheidenen Vermögen haften.Dafür
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Wie kommst Du darauf
weil -> wer grün hat darf fahren..... (und ist an allem Anderen was daraus resultiert unschuldig)
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Der Denkmalschützer wollte den Radweg noch wesentlich schmaler bauen
Ja historische Radwege waren damals(tm) eben nicht breiter.
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das ist sogar die einzige, im Zusammenhang mit einem bereits geschehenen Unfall, rechtlich relevante Frage. Wer rot hatte, durfte nicht fahren.
Im Umkehrschluß bedeutet das ja - wer grün hat braucht nicht weiter zu gucken... ganz so einfach ist es aber nicht.
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Und wo, bitte, darf ich nach der Einmündung fahren?
Frag das zuständige Amt
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Möchtest Du diese seltsame Statement nicht nochmal einer eingehenden meditativ unterstützten selbstkritischen Betrachtung unterziehen?
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Nun es ist die Frage in wie weit sich das auf Gefahren für alle Anderen auswirken darf -Stolpergefahr usw. zumal hier auf der Fahrbahn Tempo 20 vorgeschrieben ist.
Und es gibt für Sehschwache Besseres als runde Bordteine in kurvigen Kreuzungen. Taktile Steine sind Stand der Technik, sind auch besser zu sehen als rote Granitborde in rotem Granitpflaster.