Beiträge von fuechschen

    wenn das nach 20 Metern wieder aufgehoben wird.

    Leider ist das nicht der Fall. Bisher stand dort auch das von Dir favorisierte Konstrukt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Wie ist denn der Weg hinter der Kreuzung in Gegenrichtung beschildert?

    Das ist ein gemischter Zweirichtungsradweg. Die Argumente dagegen liegen mir alle schon vor. Da gibt es eigentlich Ausschlusskriterien ohne Ende die diese Anordnung nicht zulassen. Leider liegt mir bisher keine Anordnung mit der nötigen Argumentation vor. Das führt hier auch zu weit. Mir geht es um das VZ 205.

    Kann ich zum VZ 205 und im Hinblick auf §10 auch mit Sparsamkeit mit der Verwendung von Verkehrsschildern argumentieren?

    Hallo,

    ich brauche mal Euer Schwarmwissen.

    Wir haben hier bei uns einen Park, der rundum mit dem Zeichen [Zeichen 239] mit Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert ist. Bedeutet in dem Park darf man Rad fahren - langsam aber immerhin.

    Nun haben wir hinter einem der Ausgänge aus diesem Fußgängerweg mit "Radfahrer frei" eine neue Kreuzung. Dort steht ein VZ 205 [Zeichen 205]am Gehweg.

    Gegenüber geht der Fußweg in einen 240er [Zeichen 240] über. Ich möchte nun meinen Widerspruch gegen das 240er schreiben, dabei aber auch das 205er mit einbeziehen.

    Meiner Meinung nach ist das VZ 205 nur für Fahrbahnen zulässig, nicht aber für Gehwege und steht damit an diesem Gehweg zu Unrecht. Jetzt suche ich Argumentationen dafür / dagegen.

    Lasst Eurem Fachwissen mal freien Lauf zur Situation mit dem 205er.

    hier kommt der Gehweg an.

    Der ADFC hat auch Stellung bezogen zum Entwurf: https://www.adfc.de/fileadmin/user…O-Aenderung.pdf Hatten wir das schon hier?

    Interessant folgendes:

    § 12 Abs. 4, neuer Satz 2:

    „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“ lehnen sie ab.

    wenn ihrer Meinung nach diese Überholabstände auf der Fahrbahn nicht eingehalten werden können.

    Ich bezweifle das diese allgemein übliche Problematik dann die örtlich qualifizierte Gefahrenlage darstellen kann.

    solches Fahrzeug (Foto) als Pakete-Auslieferungsfahrzeug vorstelle

    Genau deshalb fordert der Fuss eV ja das diese sinnlose Parkverbotsregel aus dem Entwurf entfernt wird. Und Halten und Parken sind beide gemeint.

    Gibt es inzwischen Erfahrungen mit Herrn Volkmann aus Berlin? So weit mir bekannt hat er einige offene Fälle von Dr Kettler übernommen.
    Ich bin auch an ihn verwiesen worden für meine Berufungsverhandlung und hätte da gerne etwas über Erfahrungen aus dem Schwarmwissen dieses Forums vor dem Termin.

    es ist nicht der Auftrag der DB, Lastenräder und Tandems im Fernverkehr durch die Republik zu befördern.

    Na dann machen die Leute mit den Lastenrädern ihre Urlaubsreisen eben wieder mit dem Auto auf den Straßen der Republik.
    Es ist schon sinnvoll die Kombi Fahrrad/Schiene auf der langen Strecke zu nutzen. Sicher nicht für frachten, aber schon für den Familienurlaub.

    Früher(tm) gab es bei der Bahn noch Gepäckwagen an fast allen Bummelzügen.

    Eine traurige Nachricht. Mein Mitgefühl den Angehörigen.


    Ich wurde von ihm vertreten, leider muss das nun Jemand anderes weiter führen. Hoffentlich gibt es noch so engagierte Fachleute.

    Das Ergebnis hier in Mecklenburg verwundert mich nicht. Es ist eigentlich ausser viel Aktionismus nichts an der Infrastruktur und an den Verhältnissen geändert worden. Es sind mehr Radfahrer, die sich in der schlechten Infrastruktur tummeln und damit einfach unzufrieden sind.

    Die Ergebnisse sind ein Zeichen dafür das das Wenige was getan wurde einfach nicht ausreicht.