Zur Zeit siehts wohl danach aus, dass §45, 9 über Bord geworfen wird?
Eigentlich war mal eine Modifizierung wegen verbesserter Möglichkeit T30 (Atemluft, ...) anordnen zu können vorüberlegt, und jetzt gleich ganz gestrichen ...
Die Begründung dazu:
§ 45 Absatz 9 StVO hat durch die Benennung einer Vielzahl von Ausnahmenzu Auslegungsproblemen geführt. In der Praxis wird von der Anordnung weite-
rer Verkehrsbeschränkungen kaum noch Gebrauch gemacht. Die Streichung
des § 45 Absatz 9 StVO würde eine Abwägung "auf Augenhöhe" zwischen den
Belangen des (motorisierten) fließenden Verkehrs und anderen Verkehrsfor-
men ermöglichen.