Und so fürchte ich, dass die autofreie Kiellinie wohl auch in Zukunft vor allem ein Experiment geblieben sein wird. Im nächsten Sommer wird sich der übliche kraftfahrzeugige Trott am Wochenende wieder eingespielt haben und Spaziergänger werden sich nicht mehr daran erinnern, wie ruhig die Kiellinie ohne den ganzen Kraftverkehr nebenan war, welche immense Steigerung der Aufenthaltsqualität mit baustellenbedingten Straßensperrung, ein paar Sitzbänken und Blumenkübeln zu erreichen war.
Tja, was konnte ich denn damals ahnen, was es in diesem Sommer passieren sollte? Wenigstens über die Osterfeiertage ist die Kiellinie wieder autofrei, damit die Menschen beim Flanieren in der Frühlingssonne den Mindestabstand von anderthalb Metern wahren können. Eine Woche vorher war die Kiellinie allerdings ohnehin aufgrund einer Arbeitsstelle gesperrt, in der Fußgänger und Radfahrer auf engstem Raum miteinander auskommen mussten.
Hier wird der ohnehin für den Zweirichtungsverkehr sehr schmal bemessene Radweg einfach mal gesperrt. Wie so oft leider ohne jegliche Beschilderung — man fährt dann eben in beiden Richtungen ordnungswidrig auf dem Gehweg weiter?
Es wird mitunter ganz schön eng, sogar ohne Gegenverkehr oder Fußgänger. Und ganz rechts geht’s direkt rein in die Kieler Förde.
Blick aus der Gegenrichtung. Es gibt fünf rote Lämpchen, immerhin, die aber eigentlich die gesamte Breite der Vollsperrung anzeigen sollen. Zeichen 250 wacht derweil darüber, dass auch wirklich kein Fahrzeug den Straßenquerschnitt durchquert. Ob man hier an der Seite noch mit dem Rad entlangfahren darf oder soll, wäre mir bei diesem Anblick tatsächlich nicht klar gewesen.
Noch ein Stück weiter hinten gibt es gar keine Anzeichen, dass man hier mit dem Rad überhaupt weiterkommt. Wäre ich nicht ortskundig, wäre ich hier mit dem Rad rechts abgebogen, um die Arbeitsstelle zu umfahren:
Ist halt wieder diese „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“-Nummer. Dass ich mit dem Rad ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren soll, erfahre ich nur beim Twitter-Konto der Stadt Kiel:
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Ich fürchte, ohne Faltpedal verdirbt man sich relativ schnell den Spaß am gesamten Faltrad. In der Bahn ist beispielsweise ohne eingeklapptes Pedal an vielen Stellen kein Platz für das Brommie, es passt außer im Mehrzweckabteil an so gut wie keinen der bevorzugten Plätze, beim Schieben oder Tragen wiederum stößt man sich vermutlich schnell den Unterschenkel oder das Knie blutig.
Immerhin ist das aber ein behebbarer Mangel: Altes Pedal abschrauben, Faltpedal anschrauben. Mich wundert ja, dass es für die linke Seite überhaupt ein normales Pedal gibt, das muss ja mit dem entsprechenden Gewinde extra produziert werden?
Aus der Gegenrichtung kommend ist es komplizierter, dort steht das gleiche Schild mit der Rutschgefahr und dem verbotenen Angeln, allerdings ohne Zeichen 239, ohne „Radfahrer frei“. Nun darf man wieder raten: Ist das so beabsichtigt? Hat jemand die Schilderkombination abgebrochen? Hat die Straßenverkehrsbehörde sich dabei etwas gedacht oder entspricht das gar nicht der eigentlichen Anordnung? Vielleicht ist auch einfach der Bauhof mit den Schildern auf der Ladefläche vorgefahren, hat zuerst den Hinweis mit dem Hafengebiet angeschraubt, dann den Wegweiter über die Hörnbrücke druntergesetzt und dann festgestellt, Shit, wohin jetzt mit den beiden anderen Schildern.
Bekanntlich fotografiere ich ja alles und gehe nie ohne Kamera aus dem Haus. Während der Kieler Woche Ende Juni 2010 war das Schild noch da und ist hier auf der rechten Seite mit einer nicht unbedingt fachmännisch ausgeführten Auskreuzung des Zusatzzeichens zu erkennen:
Insofern stellen sich da schon die üblichen Fragen: Wurde das Schild absichtlich entfernt? Hat sich jemand dabei was gedacht?
Für mich war bisher immer ein klarer und eindeutiger Grund die Temperatur. Das ist aber schon etwas her, weil die letzten Winter ja in Quarantäne waren.
Ich halte den Mundschutz beim Radfahrer nicht für schlimmer als bei anderen Tätigkeiten, also das Radfahrern nicht für einen irgendwie gearteten Ausnahmefall.
Ich fahre eigentlich nur im Winter mit einem kleinen Schal, damit der kalte Fahrtwind nicht durch den Kragen schlüpft und Hals und Oberkörper verkühlt. Vor dem Gesicht empfinde ich einen Schal eigentlich immer als unangenehm.
Wie es sich da mit „richtigen“ Schutzmasken verhält, vermag ich insofern nicht zu beurteilen, aber ich vermute mal, dass ich eine Stoffmaske beim Radfahren relativ schnell durchgeschlabbert hätte: Ich atme viel und die Feuchtigkeit beim Ausatmen wird doch vermutlich wenigstens zum Teil in der Schutzmaske hängenbleiben?
Ich habe mal eine Maske der Schutzklasse FFP3 getragen, da war ich als einigermaßen trainierter Mensch bei einfacher handwerklicher Tätigkeit sehr schnell aus der Puste. Und ich glaube nicht, dass eine solche Maske beim Radfahren eine sinnvolle Sache ist, da kippe ich ja schon nach dreihundert Metern bewusstlos ins Straßenbegleitgrün.
Und grundsätzlich halte ich die Debatte um den Mundschutz vergleichbar mit der Fahrradhelm-Debatte: Wenn man ihn trägt, dann wenigstens richtig. In Kiel laufen momentan relativ viele Fußgänger mit Schutzmaske herum, aber bei einem wesentlichen Teil, vielleicht in der Größenordnung von zehn Prozent, guckt oben noch der Riechkolben raus. Das ist ja auch nicht Sinn der Sache. Und wenn man ihn trägt, dann muss man sich auch ein paar andere Dinge abgewöhnen, angefangen vom regelmäßigen Fassen ins Gesicht bis hin zum Anlecken der Geldscheine beim Bezahlen an der Kasse.
das ist überall ein Problem und nicht auf den ÖPNV beschränkt.
Ja, klar, aber die grünen Doppelstockzüge gehen ja in einer Geschwindigkeit kaputt, dass es absolut lächerlich ist. Es war ja schon länger zu beobachten, dass an einem Tag plötzlich nur mit dem halben Angebot gefahren wird, so dass in alle drei Richtungen in Neumünster umgestiegen werden muss, weil am Vortag zu viele Züge kaputtgegangen sind.
Die Ausdünnung betrifft ja nach meiner Kenntnis wenigstens auf den von mir genutzten Strecken nur die grünen Doppelstockzüge, nicht aber Nahverkehrsverbindungen mit LINT-Dieseltriebzügen oder den Fernverkehr. Da fahren lediglich teilweise Einfach- statt Doppeltraktionen, was aber eher mit der geringen Nachfrage und dem Schutz des Personals als mit der Versorgung mit Ersatzteilen begründet wird. Ein LINT oder ein ICE 2 oder 3 oder T gehen wohl doch nicht so oft kaputt wie die grüne BR 445.
Es gibt schon wieder eine erneue Ersatzverkündung, die auch nicht einmal die nächste, sondern schon die übernächste ist: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)
Die neue Ersatzverkündung vom Mittwoch, den 8. April, enthält einerseits einige Lockerungen für die Osterfeiertage und räumt andererseits mit einigen Missverständnissen aus der vorigen Verkündung auf. In der Begründung zu § 2, der die Reisen nach Schleswig-Holstein regelt, steht nun:
Ich blicke gar nicht mehr durch.
Die deutlich lockerer formulierte Ersatzverkündung ist der schleswig-holsteinischen Landesregierung geradezu um die Ohren gefllogen: Riesen-Zoff um neue Corona-Regeln im Norden
Es sieht aber so aus, dass einer kontaktlosen Radtour jedenfalls im rechtlichen Sinne nach wie vor nichts entgegen steht, sofern man niemandem zu nahe kommt und die Landesgrenze nicht quert.
Über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände gibt es mittlerweile allerdings auch unterschiedliche Interpretationen. Es gibt offenbar eine niederländisch-belgische Studie, für die meine Fremdsprachen- und Fachkenntnisse leider längst nicht ausreichen, nach der die anderthalb bis zwei Meter Sicherheitsabstand schon bei leichter körperlicher Anstrengung nicht mehr ausreichen:
On the basis of these results the scientist advises that for walking the distance of people moving in the same direction in 1 line should be at least 4–5 meter, for running and slow biking it should be 10 meters and for hard biking at least 20 meters. Also, when passing someone it is advised to already be in different lane at a considerable distance e.g. 20 meters for biking.
Für Schleswig-Holstein trat vor zwei Tagen eine weitere Ersatzverkündung in Kraft, die das Verhalten während der Coronakrise regelt: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)
Die neue Ersatzverkündung vom Mittwoch, den 8. April, enthält einerseits einige Lockerungen für die Osterfeiertage und räumt andererseits mit einigen Missverständnissen aus der vorigen Verkündung auf. In der Begründung zu § 2, der die Reisen nach Schleswig-Holstein regelt, steht nun:
Zitat
Nach Absatz 1 sind Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt. Unter diese Reisen fallen nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung und grundsätzlich Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und –fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht). Für die Bevölkerung Schleswig-Holsteins sind Tagesreisen innerhalb des Landes zulässig (mit Ausnahme der Inseln und Halligen, siehe § 4).
Offenbar war es von vornherein geplant, eine Radtour und einen Spaziergang unter einem „Ausflug von geringem Umfang“ zu verbuchen und überhaupt gar keine Überlegungen hinsichtlich der zurückzulegenden Strecke oder der Dauer anzustellen. Wer sich zu Fuß oder mit dem Rad durch Schleswig-Holstein bewegt, unternimmt in erster Linie einen Ausflug von geringem Umfang. Das ist doch schon mal gut zu wissen.
Die Begründung wirft allerdings gleich wieder die nächste Frage auf: Spaziergänge und Radtouren sind untersagt, wenn die Gefahr einer Gruppenbildung besteht. Nun besteht aber beispielsweise bei einer Rennradausfahrt immer die Möglichkeit, auf andere Rennradler zu treffen, die gerne am Windschatten partizipieren wollen und plötzlich am Hinterrad hängen. Will sagen: Eine solche Gefahr besteht auf dem Rennrad von vornherein — sind damit Rennradtouren verboten, beziehungsweise fallen Rennradtouren womöglich gar nicht mehr unter das Verständnis eines Ausflugs von geringem Umfang, weil man sich dann doch ganz tüchtig verausgabt und Proviant mitführt?
Ich möchte aber an dieser Stelle einmal festhalten, dass ich mittlerweile tatsächlich den Überblick verliere, was jetzt an welchem Ort zu welchem Zeitpunkt überhaupt erlaubt oder „freiwillig verboten“ ist, wenn utnerschiedliche Verordnungen von Kommunen und Ländern mit ineinander verschränkten Gültigkeitszeiträumen miteinander konkurrieren. Immerhin kann ich mich im Zweifelsfall auf die kostenpflichtige Auskunft der Polizei verlassen.
Zu meiner Zeit in Hamburg-Eidelstedt waren die Teile allerdings weder einfach zu finden noch zu benutzen. Mit einem Lastenrad oder gar einem Anhänger hätte man dort keine Chance:
Die Kieler Hörnbrücke ist wegen ihres Faltmechanismus eigentlich ziemlich bekannt und sieht grundsätzlich so aus:
Abseits der Kieler Woche ist die Brücke weniger stark frequentiert und darf von Radfahrern grundsätzlich überquert werden; zur dazugehörigen Beschilderung gleich mehr. Während Wartungsarbeiten (oder falls die Brücke mal wieder klemmt, was insbesondere in der Anfangszeit des Betriebes gar nicht mal so selten passiert ist), kann die daneben befindliche Behelfsbrücke ausgefahren werden. Dort gilt allerdings und damit wird die Sache kompliziert.
Von Westen kommend, also von Seite des Kieler Hauptbahnhofes, sieht man zunächst diese Beschilderung. Zeichen 239 mit „Radfahrer frei“, Hafengebiet, besonderer Gefahrenbereich, bei Nässe und Glätte Rutschgefahr, Angeln verboten. Soweit ist alles klar.
Dann folgt der Übergang zur Behelfsbrücke, der Radfahrer zunächst mit „Radfahrer absteigen“ begrüßt. Wenn die eigentliche Faltbrücke geschlossen, also benutzbar ist, wird dieser Bereich mit einer Schranke verschlossen.
Aus der Gegenrichtung kommend ist es komplizierter, dort steht das gleiche Schild mit der Rutschgefahr und dem verbotenen Angeln, allerdings ohne Zeichen 239, ohne „Radfahrer frei“. Nun darf man wieder raten: Ist das so beabsichtigt? Hat jemand die Schilderkombination abgebrochen? Hat die Straßenverkehrsbehörde sich dabei etwas gedacht oder entspricht das gar nicht der eigentlichen Anordnung? Vielleicht ist auch einfach der Bauhof mit den Schildern auf der Ladefläche vorgefahren, hat zuerst den Hinweis mit dem Hafengebiet angeschraubt, dann den Wegweiter über die Hörnbrücke druntergesetzt und dann festgestellt, Shit, wohin jetzt mit den beiden anderen Schildern.
An der Behelfsbrücke wartet wieder „Radfahrer“ absteigen:
Die weiße Behelfsbrücke ist ungefähr zweieinhalb Meter breit und bietet damit gerade mal genügend Platz für die im Kontaktverbot geforderten anderthalb Meter Abstand, sofern Fußgänger hintereinander auf der jeweils rechten Seite laufen. Zweieinhalb Meter bieten allerdings längst nicht genügend Platz, um mit dem Rad zwischen Fußgängern herumzucruisen: Mal laufen dann doch zwei Fußgänger nebeneinander, dann führt jemand einen Kinderwagen mit, ein anderer schiebt sein Fahrrad und dann kommt vielleicht noch Gegenverkehr. Die Gegenwart von Radfahrern ist auf der Brücke ähnlich unangenehm wie Gehwegradler auf einem engen Gehweg, zumal man nicht einschätzen kann, ob derjenige nun in Schrittgeschwindigkeit mit viel Geduld hinter Fußgängern herrollen möchte oder bei der nächstbesten Gelegenheit dann doch lieber eng überholt.
Will sagen: „Radfahrer absteigen“ ist vielleicht gar nicht mal eine so schlechte Idee, wenigstens in der Gegenwart von Fußgängern.
Nun kennen wir natürlich alle die Straßenverkehrs-Ordnung und den Bußgeldkatalog (oder wenigstens Bernd Sluka und wissen, dass nur im Verkehrszeichenkatalog auftaucht, aber das dazugehörige Verhalten, das man sich freilich mit ein bisschen Grips schon überlegen kann, weder in der Straßenverkehrs-Ordnung spezifiziert noch im Bußgeldkatalog sanktioniert wird.
Momentan wird an der Brücke gearbeitet, währenddessen überprüft die Polizei Kontaktverbote und nicht-absteigende Radfahrer. Das sieht dann so aus…
… und resultiert in Bußgeldern, in denen Bezug auf einen Verstoß gegen Zeichen 239 genommen wird:
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Ich halte das für eine günstige Gelegenheit für einen Einspruch, da ja Zeichen 239 offenkundig nicht in der sanktionierten Form aufgestellt wurde. Auf der einen Seite fehlt es komplett, auf der anderen steht es in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10, womit ja wenigstens die schwer messbare Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.
Auf das dünne Eis des „Radfahrer absteigen“ wird sich die Behörde wohl nicht begeben wollen, allerdings wundere ich mich, ob die weiße Behelfsbrücke womöglich eine andere „Widmung“ haben könnte als die für den Radfahrer freigegebene Faltbrücke? Ist die weiße Brücke eventuell so etwas wie ein reiner Gehweg, während sich die Freigabe für den Radverkehr nur auf die Faltbrücke bezieht?
Ich vermute aber mal, dass so etwas nicht umsetzbar sein wird, selbst wenn die Kontaktverbote erst Ende Mai oder Ende Juni aufgehoben werden.
Und in den Drunterkommentaren geht es schon wieder heiß her, weil vermutet wird, die Grünen wollten jetzt ihre Anti-Auto-Ideologie unter dem Deckmantel der Krise durchsetzen.
Dass wir auch bei einem deutlich geringeren Verkehrsaufkommen die Grenzwerte nicht von oben herab erreichen können, liegt wohl einfach an dem erhöhten Verkehrsaufkommen an dieser mehrstreifigen Hochstraße und der ungünstigen, einen Kanal-Effekt begünstigenden Bebauung. Ich finde, man kann die Effekte des gesunkenen Verkehrsaufkommens durchaus erkennen.
Aber wenn Rad- und Fußverkehr auch in einer Stadt im Klimanotstand ständig unter den Tisch fallen, dann sollten wir uns vielleicht nicht wundern, wenn sich der Radverkehr, wie im eingangs erwähnten Artikel der Kieler Nachrichten bemängelt, tatsächlich seinen Weg sucht. Den Theodor-Heuss-Ring, der hier teilweise als Hochstraße auf einer Art Damm verläuft, kann man tatsächlich nur an einer recht übersichtlichen Anzahl Kreuzungen queren. Man fährt also entweder brav vom Baumarkt oder Supermarkt erstmal eine ganze Weile in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, um dann an einer geeigneten Kreuzung mit schlecht aufeinander abgestimmten Ampelphasen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer zu wenden — oder man fährt einfach auf der falschen Seite.
Wieder ein halbes Jahr später:
Nachdem mir die Straßenverkehrsbehörde nicht antworten mag, habe ich mal auf Twitter nachgefragt:
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Ich weiß, man soll nach solchen Unfällen niemals die Drunterkommentare in den gesellschaftlichen Netzwerken konsumieren. Ich finde es aber interessant, dass sich in Zeiten wie diesen die Drunterkommentare bei Abendblatt und Morgenpost leicht geändert haben: Zusätzlich zu dem üblichen „Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln und fahren immer über rote Ampeln“-Narrativ gesellt sich nun die Erkenntnis, dass LKW-Fahrer ja systemrelevant wären und Radfahrer schon deshalb auf ihre Vorfahrt verzichten müssten.
Angeblich soll es sich bei der getöteten Frau um eine Mitarbeiterin des UKE handeln, was den ganzen Hass der Drunterkommentatoren auf eine ganz harte Probe stellen würde:
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Das mag aus betrieblicher Sicht in Ordnung sein, zumal auch der Nahverkehr momentan beinahe leer durch die Gegend zu fahren scheint, allerdings wundere ich mich schon, warum diese Maßnahme gleich bis Anfang Juni gelten soll.
Der genaue Unfallhergang steht noch nicht fest, in der Presse wird schon auf „Übersehen“ abgestellt. Das ist an dieser Stelle interessant, weil die vorgezogenen Haltlinien für Radfahrer in Kombination mit Fahrrad- oder Schutzstreifen bei Planungen immer als ganz besonders sicher gelten.
Edit: Beim Abendblatt gibt es noch einen Artikel, aber kaum weitere Informationen, außer dass die Frau noch zehn Meter mitgeschleift wurde: Lkw erfasst Radfahrerin an der Bebelallee
Es ist echt sonderbar. Die Fahrbahnen sind teilweise leer, da fährt mitunter an vierstreifigen Straßen minutenlang kein Auto, wo man sonst zu Fuß aufgrund des starken Verkehrsaufkommens überhaupt nicht mal ansatzweise die Fahrbahn queren kann. Weil die Leute aber momentan nicht mit dem Auto aus der Stadt fahren, sind plötzlich die untermaßigen, teilweise zugeparkten Gehwege rappelvoll. Und weil momentan nicht nur Geschäfte, sondern auch Cafés und Restaurants größtenteils geschlossen sind, verlagert sich das Geschehen plötzlich an ganz andere Orte, die für diesen Andrang gar nicht ausgelegt sind.
Hinzu kommt, dass Spielplätze, aber je nach Land und Stadt auch Parks plötzlich geschlossen sind. Kinder brauchen aber nunmal Spiel und Bewegung, da hilft nunmal auch keine Allgemeinverfügung, also finden Spiel und Bewegung plötzlich entweder auf ebenjenen untermaßigen Gehwegen statt oder auf Plätzen, die ohnehin schon überfüllt sind. Ich fürchte, all das wird sowieso dazu führen, dass in den Landesregierungen Ansatzpunkte für eine weitere Verschärfung des Kontaktverbotes gefunden werden, anstatt endlich mal vierstreifige Fahrbahnen, die momentan quasi an den Wochenenden ungenutzt brachliegen, als Lebensraum für Menschen freizugeben.
Viel mehr lässt sich allerdings der MOPO-Meldung nicht entnehmen, eine Meldung in der Polizeipresse habe ich bislang noch nicht gefunden.
Die Google-Streetview-Aufnahme ist schon lange nicht mehr aktuell, aber angesichts des Fotos in der MOPO tippe ich mal auf ein „Überseh“-Manöver, bei dem die Radfahrerin bis in die Fahrbahnmitte katapultiert wurde?
Traditionen müssen auch schwierige Zeiten überdauern: Auch wenn auf dem zum Parken freigegebenen Gehweg noch genügend Platz ist, stellt man sich lieber auf den linken Fahrstreifen:
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