Beiträge von Malte

    Ich hatte mich ja vor Ewigkeiten beim Kreis über diese tolle Beschilderung beschwert. Bislang bin ich nur drei mal langgefahren, aber auch jedes Mal angehupt worden, denn durch die Windschutzscheibe wird natürlich primär das gut sichtbare Zeichen 240 wahrgenommen. Die Nummer mit den „Radwegschäden“ gerät da schnell in Vergessenheit. Warum dann aber keine fünf Meter später ein freigegebener Gehweg beschildert werden muss? Tja. Man hat also die Wahl, entweder mehrere Kilometer in Schrittgeschwindigkeit auf einem straßenbegleitenden Gehweg zu rollen, der ganz so schlecht eigentlich gar nicht ist, oder sich auf der Fahrbahn maßregeln zu lassen.

    Den Begriff „Naturerlebnispfad“ nutze ich ja eigentlich für verlotterte Radwege, die sich die Natur längst zurückerobert hat. Mir war gar nicht klar, dass solche Wege auch mit voller Absicht in einen schlecht befahrbaren Zustand versetzt werden:

    Es ist natürlich toll, dass hier endlich mal etwas für den Umwelt- und Klimaschutz getan wird und sowohl Bäume als auch Insekten von diesen Wegen profitieren. Allein: Das ist dann bitteschön kein Radweg mehr. Der Kraftaufwand beim Fahren ist ungleich höher als auf einer vernünftigen Oberfläche, die kleinen Steinchen schleudern unter den Reifen in alle Richtungen, der Bremsweg verlängert sich signifikant, insofern kann man dort eigentlich kaum mehr als zehn Kilometer pro Stunde fahren. Zehn Kilometer pro Stunde wären ja schon glatt eine Ordnungswidrigkeit, handelt es sich doch um einen freigegebenen Gehweg, auf dem dann also eher vier bis sieben Kilometer pro Stunde angesagt sind, aber auf einer solchen Buckelpiste kann man echt am besten nur absteigen und schieben.

    So etwas gibt es dann auch mit Benutzungspflicht und über aberthunderte Meter.

    Und so sehr ich es auch schätze, dass mal jemand an die Umwelt denkt, bin ich nicht der Meinung, dass das sinnvoll ist. Wenn ich das Fahrrad auch auf dem Land nutzen möchte, sei es zu Freizeitzwecken oder sei es auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen, dann möchte ich nicht mit solchen Umweltschutzmaßnahmen beglückt werden, die meine Geschwindigkeit signifikant senken und das Unfallrisiko erhöhen.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Späße direkt zum Erlöschen der Benutzungspflicht beitragen und die zuständige Behörde mit dieser Schotterpiste nicht einmal freigegebene Gehwege ausstatten dürfte?

    Edit: Ich weiß nicht, warum ich von dieser Stelle kein besseres Foto habe, aber hier kann man zum Beispiel durchaus mit einigem Tempo ankommen; entweder dank Muskelkraft und dem leichten Gefälle oder eben aufgrund eines Elektromotors mit 25 Kilometern pro Stunde. Und dann schält sich plötzlich im Gegenlicht hinter der Kuppe dieser miese Belag aus der Oberfläche. Dann lass es noch ein bisschen nass sein, angesichts des anwachsenden Gefälles will man bremsen, noch ein bisschen in der Kurve, Zack.

    In Kiel hatten wir jetzt zum zweiten Mal eine Popup-Bike-Lane in Form einer zwei-, beziehungsweise heute sogar achtstündigen Demonstration; Fotos gibt es hier von letzter Woche und von heute.

    Was ich dann doch ein bisschen bitter finde: Nach einem halben komfortablen Kilometer auf der Popup-Bike-Lane wartet gleich wieder der absolute Unfug auf Radfahrer.

    Entlang des Westrings wird der Radverkehr eine Weile auf einem schmalen Radfahrstreifen geführt. Das passierte meines Erachtens auch eher zugunsten der Schaffung des Parkraums, damit Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg parken können, aber gut. Man kann hier natürlich auch jetzt wieder die üblichen Fragen stellen, wo denn überhaupt noch Fußgänger laufen sollen, womöglich auch noch mit Kinderwagen oder Rollstuhl oder Rollator. Da hinten gibt’s sogar eine Sitzbank zum Verschnaufen, auf der man aber nicht einmal die Beine ausstrecken kann ohne den Lack des nächsten parkenden Autos zu verkratzen (und eventuellen Fußgängern den Weg zu versperren). Anderthalb Meter Abstand können hier ohnehin nicht eingehalten werden.

    Danach kommt dann sowas. Der Radfahrstreifen wird aufs Hochbord geleitet, aber immerhin ohne Benutzungspflicht. Man darf auch weiter auf der Fahrbahn pedalieren, darf aber nicht damit rechnen, dass das dem vorbeifahrenden Kraftverkehr gefällt. Von dem gesperrten rechten Fahrstreifen zeugen nur die Leitbaken, die zwischen den beiden Fahrstreifen stehen. So wie es dort steht kapiert das natürlich kein Mensch.

    Kein Mensch kapiert auch das, was für den Radverkehr aufgestellt wurde. Die Oberfläche des Radweges wurde auf ein paar Metern erneuert, dafür wurde der Radweg gesperrt und Radfahrer dürfen den freigegebenen Gehweg nutzen. Natürlich mit Schrittgeschwindigkeit, versteht sich. Gleichzeitig sagt Zeichen 254 aber ganz eindeutig: Hier wird nicht mehr mit dem Rad gefahren. Natürlich soll das eigentlich nur für den Radweg gelten, aber aus der Beschilderung geht das nicht hervor.

    Blick aus der Gegenrichtung. Auch hier darf man neuerdings auf dem Gehweg mit dem Rad in der falschen Richtung fahren. Ob das so beabsichtigt war? Genügend Platz ist jedenfalls nicht.

    Und ich wundere mich immer wieder: Warum fällt sowas nie jemandem auf? Irgendwo zwischen Straßenverkehrsbehörde, Baufirma und Polizei muss doch mal jemand stutzig werden.

    Über das Kennzeichen lässt sich der Halter (i.d.R. natürliche Person) ermitteln. Allein damit sind Kennzeichen personenbezogene Daten.

    Häufig gilt außerdem Halter==Fahrer. Ansonsten mag es weitere Informationen geben, mit denen vom Halter auf den Fahrer geschlossen werden kann.

    Wir sahen da in der Vergangenheit immer wieder eine gewisse Hürde, dass man eben als Normalsterblicher aus einem Kfz-Kennzeichen keine weiteren Informationen ermitteln könnte. Allerdings schrieb ich damals vor zwei Jahren selbst: Das könnte mit der DSGVO anders aussehen.

    Ein Punkt bei diesen Google und Amazon Analysetools ist ja, dass du das da eben nicht nur selbst analysierst, sondern auch an dritte weitergibst.

    Tja, das Urteil ist wohl komplett an mir vorbeigegangen. In Randnummer 21 sagt der Bundesgerichtshof, dass eine indirekte Identifizierbarkeit der Person über das Kennzeichen schon genüge:

    Zitat

    [21] Die Aufnahmen der Dashcam im Streitfall enthalten personenbezogene Daten im Sinn des § 3 Abs. 1 BDSG, also Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Die vom Kläger gespeicherten Aufnahmen sind als Einzelangaben über sachliche Verhältnisse anzusehen, da sie Aufschluss darüber geben, dass es an einem bestimmten Ort zu einer Kollision des Kraftfahrzeugs, dessen Halter der Beklagte zu 1 ist, und des klägerischen Kraftfahrzeugs gekommen ist. Diese sachlichen Verhältnisse sind solche des Beklagten zu 1, denn er war Halter des Kraftfahrzeugs und über das aufgenommene Kennzeichen über eine Halteranfrage zu ermitteln. Für die Bestimmbarkeit genügt eine indirekte Identifizierbarkeit (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 135/13, VersR 2017, 955 Rn. 24 ff.; EuGH, NJW 2016, 3579; OLG Celle, DAR 2018, 35, 38; BeckOK Datenschutzrecht/Schild, 1. Februar 2018, § 3 BDSG Rn. 19; BVerwG, NVwZ 2015, 906, 907).

    Randnummer 41 bezieht sich eigentlich nur auf die automatisierte Datenerhebung und Weiterverwertung. Ich bin mir unsicher, das klingt ja schon sehr nach dem, was weg-li praktiziert:

    Zitat

    [41] (…) Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht der informationellen Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden. So kommt es zu einem Eingriff in das Grundrecht, wenn ein erfasstes Kfz-Kennzeichen im Speicher festgehalten wird und ggf. Grundlage weiterer Massnahmen werden kann (vgl. BVerfGE 120, 378, 399).

    Andererseits verliert der BGH in Randnummer 5 auch noch ein paar Worte zur anlasslosen Aufzeichnung des Verkehrsraumes:

    Zitat

    [5] (…) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasse auch Kfz-Kennzeichen als personenbezogene Daten. Die Aufzeichnung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beklagten zu 1. Allerdings zähle die Teilnahme am Strassenverkehr lediglich zur Individualsphäre. Eingriffe in diesen Bereich könnten eher als intensivere Eingriffe gerechtfertigt sein. Auf Seiten des Klägers sei das Rechtsstaatsprinzip zu berücksichtigen, zu dem das Interesse an einer effektiven Zivilrechtspflege zähle. Diesem Interesse komme jedoch nicht von vornherein ein überwiegendes Gewicht zu, vielmehr müssten weitere Gesichtspunkte hinzutreten, die das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Rechtsverletzung schutzbedürftig erscheinen liessen. Dies sei bei einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage des Beweisführers denkbar. Eine permanente, verdachtslose Videoüberwachung könne allenfalls dann zulässig sein, wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen, etwa Angriffen auf die Person, nicht anders zumutbar begegnet werden könne.

    Zuerst einmal ist es ja nett: Eine anlasslose Videoüberwachung, wie ich sie mit der Kamera am Helm während der Fahrt praktiziere, könnte eventuell bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie Angriffen zulässig sein. Die Kamera nutze ich ja tatsächlich primär aufgrund solcher Angriffe.

    Könnte es dann nicht vielleicht ausreichend sein…

    Ein Punkt bei diesen Google und Amazon Analysetools ist ja, dass du das da eben nicht nur selbst analysierst, sondern auch an dritte weitergibst.

    … wenn der Betreiber von weg-li mit Google eine Auftragsdatenverarbeitung abschließt? Denn die Aufnahme des Fotos und der Versand an die Bußgeldstelle dürfte ja unproblematisch sein.

    Andererseits wundere ich mich ja, inwiefern ich als Nutzer damit rechnen muss, dass ein Betreiber meine Fotos an einen externen Dienstleister weitergibt. Als unbefangener DAU weiß ich ja womöglich gar nicht, wie und in welcher Form der Betreiber diese Fotos analysiert (oder habe überhaupt nicht den technischen Sachverstand zu erkennen, dass hier überhaupt eine Analyse meiner hochgeladenen Fotos stattfindet und die Eingabefelder fürs Kennzeichen nicht auf magische Weise ausgefüllt werden), beziehungsweise gehe ich davon aus, dass das alles schon mit rechten Dingen zugehen wird, zumal es sich hier ja erkennbar nicht um ein wildes Hobby-Projekt handelt, sondern die Seite sogar von einer „weg-li UG“ betrieben wird.

    Seh ich's richtig, dass man die Fotos an den Betreiber des DIenstes weitergibt? Das kann datenschutzrechtlich zum Problem werden.

    Die Auswertung der Informationen aus den Bildern läuft ja offenbar über die Google Vision API. Fotos bei in die Google Cloud oder bei Amazon Photos hochladen halte ich ja sowieso für datenschutzrechtlich bedenklich, da beide die Fotos analysieren und mir entsprechend aufbereiten. Bei Amazon Photos kann ich beispielsweise die hochgeladenen Fotos nach abgebildeten Personen filtern oder direkt nach Bildinhalten suchen; Amazon Photos weiß beispielsweise, was ein Fahrrad oder was eine Eisenbahn ist.

    Nun bin ich aber immer noch nicht schlau draus geworden, inwiefern das bei ganz normalen Fotos ohne abgebildete Personen ein Problem ist. Unter der Prämisse, dass ein amtliches Kennzeichen kein personenbezogenes Datum ist, sollte es doch eigentlich kein Problem sein, die Bildinhalte zu analysieren?

    Man gibt nicht nur die Fotos weiter, sondern die gesamte Anzeige samt Foto und Kennzeichen (im Foto und im Text) ist öffentlich verfügbar.

    Und in der Mail ans Amt ist ein Link auf diese Details vorhanden.


    Formal macht man also nicht nur ein Foto, sondern veröffentlicht es auch noch. Zusammen mit einer Tatsachenbehauptung (die bei uns Laien ja auch mal falsch sein kann).

    Soweit ich das sehe, kann ich den Text der Mail nicht direkt beeinflussen, also bekomme ich den Link nicht weg. Inwiefern dieser Link notwendig ist, erschließt sich mir auch nicht. Immerhin dürfte es als unberechtigter Nutzer nahezu unmöglich sein, aus 16^32 möglichen Kombinationen einen gültigen Link zu ermitteln.

    Eine Anpassung unserer Lebensumstände und unserer Umwelt an die Klimakrise wird zwangsläufig erfolgen müssen, da wir ganz erheblich viele so genannter Kipppunkte bereits überschritten haben. Das Eis der Arktis und Grönlands sind nicht mehr zu retten, unsere Regenwälder holzen wir in einem nie dagewesenen Tempo ab, so dass wohl ab 2025 herum die ersten Regenwälder großflächig veröden werden, einen Großteil unserer Insekten und Vögel und Kleinstlebewesen, die überlebenswichtig für unser Ökosystem sind, können wir gar nicht mehr retten.

    Ich schmeiße hier einfach mal ein paar Links rein:

    Das ganze Gleichgewicht der Erde scheint so komplex zu sein, dass wir es tatsächlich mitunter nicht mal in Ansätzen verstanden haben, wie ja auch aus der so genannten klimakritischen Ecke immer wieder bemängelt wird. Allerdings haben wir ebenjenes Gleichgewicht in unserer Unkenntnis wohl eher unter- als überschätzt.

    Wobei man auch bedenken sollte, daß die eigentliche Arbeitsphase nur einen Bruchteil davon beträgt, die übrige Zeit wird der Fuß durch die Pedale einfach nur mitgeführt.

    Da bin ich mir unsicher — wenn ich schnell trete, kriege ich das nur mit Systempedalen hin, wenn ich mit dem jeweils anderen Fuß gleichzeitig am Pedal ziehe.

    Das bislang gültige Corona-Schutzkonzept sieht nach wie vor vor, dass Abstand gehalten werden muss.

    Wenigstens im öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein gibt es keine Abstandsregelungen:

    Abstand halten

    Mit dem gewohnten Fahrplanangebot und durch den Einsatz großer Fahrzeuge steht viel Platz zur Verfügung. Dennoch kann es zur Hauptverkehrszeit, besonders am Morgen, vorkommen, dass der empfohlene Abstand von mindestens 1,50 Meter nicht sichergestellt werden kann. Auch dann können Sie einsteigen - einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es im Nahverkehr nicht.

    In Bussen und Bahnen reichten ja auch schon zwei oder vier ungünstig platzierte Fahrgäste aus, um eine Benutzung der Fahrzeuge für weitere Fahrgäste zu unterbinden.

    Kommt wohl darauf an, wie es gesehen wird. Solche Sachen können wohl auch zusammengelegt werden und als eine Tat bewertet, bis derjenige davon Kenntnis erhält.

    Wenn jemand jeden Abend aufs Neue auf dem Gehweg parkt, mal hier, mal dort, dann fällt es mir schwer, das noch als Tateinheit zu bewerten. Vermutlich würde das Amt aus Rücksicht auf die Fahrerlaubnis eher nach der zweiten oder dritten Anzeige von einer Verfolgung im Sinne des Opportunitätsprinzip absehen. Ich bin mir ja sowieso nicht sicher, ob diese mit einem Punkt bewehrten Tatbestände momentan verfolgt werden oder ob man beim Gehwegparken vielleicht lieber etwas ungefährlicheres wie das „Parken nicht am rechten Fahrbahnrand“ wählt.

    Sofern man denn überhaupt technisch in der Lage ist, die neuen Tatbestände anzuwenden. Da scheint es ja bei vielen Ämtern noch an der notwendigen Software zu mangeln.

    Hat schon mal jemand weg-li ausprobiert?

    Oh, offenbar gibt Wegeheld seine eigene App auf und arbeitet mit weg-li zusammen: Wegeheld + weg-li = <3

    Die Wegeheld-App war ja tatsächlich nicht so ganz der Hit, ich bin mit der auch nie so richtig warm geworden und die Kommentare im Netz zu der Handhabung sind auch eher verhalten.

    Wenn da nur 8 Tage Laufzeit bei sind und derjenige jeden Tag eine Anzeige bekommt (wegen parken auf Gehweg/Radweg), dann bedeutet dass doch, dass beim Eintreffen des ersten Briefes der Führerschein schon quasi weg ist?

    In den einschlägigen Facebook-Gruppen kursieren eher Angaben von vier bis sechs Wochen. Das kam wohl unter anderem mal in einer Gerichtsverhandlung zur Sprache, zu der der Anzeigenerstatter als Zeuge geladen war. Insofern finde ich das schon spannend, denn wenn jetzt tatsächlich jeden Abend meine Nachbarn verpetzt würden, die direkt vor ihrer Wohnung jede Nacht ordnungswidrig auf dem Gehweg parken, dann wäre das Fahrverbot da, bevor der erste Brief eingetrudelt würde.

    Du meinst also, durch meine niedrige Trittfrequenz fahre ich deutlich ineffizienter? Natürlich braucht man mehr Kraft, aber beim Auto fährt man ja auch

    spritsparender mit höherer Übersetzung.

    Ich halte allerdings einen Verbrennungsmotor jetzt nicht direkt mit dem menschlichen Körper vergleichbar, da gibt’s ja doch noch einige Unterschiede hinsichtlich der Mechanik und des Wirkungsgrades. Die Sache mit dem Spritsparen im Auto klappt ja auch nur in den zur Geschwindigkeit passenden Drehzahlbereichen — Tempo 50 im fünften Gang mag bei vielen Autos funktionieren, bei langsameren Geschwindigkeiten wird der Motor aber schnell anfangen zu knurren.

    Bin mal gespannt, wie schnell die Behörden ein Fahrtenbuch anordnen, wenn Falschparker (zur Vermeidung der höheren Bußgelder) nicht sagen wollen, wer denn die Karre auf dem Radweg/Schutzstreifen geparkt hat. Wenn da keine Konsequenzen drohen, bleibt es in der Praxis (auch bei Gefährdung) leider doch bei 23,50€ (Verfahrenskosten).

    Wie oft wurde denn bislang überhaupt beim Falschparken ein Fahrtenbuch angeordnet? Wenn ich mich in den einschlägigen Foren umsehe, kommt man mit dem 23,50-Euro-Ticket bislang ja ganz gut zurande.

    Mir kommt das nicht wie Vorurteile vor - ich habe eine Zeitlang in der Nähe der Alsterdorfer Anstalten gewohnt. Eine grotesk hohe Trittfrequenz war da geradezu das Markenzeichen von Patienten auf Ausflug.

    Bei Elektroantrieb ist aber doch die Trittfrequenz geringer als eigentlich zu erwarten, weil dank der elektrischen Unterstützung in einem höheren Gang gefahren kann?

    Es gibt ihn, den typischen E-Bike-Fahrer, mit Helm und Funktionskleidung auch für die Fahrt zum Wochenmarkt, sehr aufrecht, sehr weit rechts im Rinnstein und auf Radwegen "sehr breit".

    Ich rühre da sicherlich in Vorurteilen, aber immer, wenn ich Radfahrer sehe, die sehr aufrecht sitzen und mit einer Trittfrequenz kurbeln, die nicht zur gefahrenen Geschwindigkeit passt, läuten bei mir die Alarmglocken. Solche Radfahrer begegnen mir dann auch gerne als Geisterradler und machen sich übermäßig breit auf dem Radweg.