Ich hatte mich ja vor Ewigkeiten beim Kreis über diese tolle Beschilderung beschwert. Bislang bin ich nur drei mal langgefahren, aber auch jedes Mal angehupt worden, denn durch die Windschutzscheibe wird natürlich primär das gut sichtbare Zeichen 240 wahrgenommen. Die Nummer mit den „Radwegschäden“ gerät da schnell in Vergessenheit. Warum dann aber keine fünf Meter später ein freigegebener Gehweg beschildert werden muss? Tja. Man hat also die Wahl, entweder mehrere Kilometer in Schrittgeschwindigkeit auf einem straßenbegleitenden Gehweg zu rollen, der ganz so schlecht eigentlich gar nicht ist, oder sich auf der Fahrbahn maßregeln zu lassen.


Den Begriff „Naturerlebnispfad“ nutze ich ja eigentlich für verlotterte Radwege, die sich die Natur längst zurückerobert hat. Mir war gar nicht klar, dass solche Wege auch mit voller Absicht in einen schlecht befahrbaren Zustand versetzt werden:


Es ist natürlich toll, dass hier endlich mal etwas für den Umwelt- und Klimaschutz getan wird und sowohl Bäume als auch Insekten von diesen Wegen profitieren. Allein: Das ist dann bitteschön kein Radweg mehr. Der Kraftaufwand beim Fahren ist ungleich höher als auf einer vernünftigen Oberfläche, die kleinen Steinchen schleudern unter den Reifen in alle Richtungen, der Bremsweg verlängert sich signifikant, insofern kann man dort eigentlich kaum mehr als zehn Kilometer pro Stunde fahren. Zehn Kilometer pro Stunde wären ja schon glatt eine Ordnungswidrigkeit, handelt es sich doch um einen freigegebenen Gehweg, auf dem dann also eher vier bis sieben Kilometer pro Stunde angesagt sind, aber auf einer solchen Buckelpiste kann man echt am besten nur absteigen und schieben.
So etwas gibt es dann auch mit Benutzungspflicht und über aberthunderte Meter.


Und so sehr ich es auch schätze, dass mal jemand an die Umwelt denkt, bin ich nicht der Meinung, dass das sinnvoll ist. Wenn ich das Fahrrad auch auf dem Land nutzen möchte, sei es zu Freizeitzwecken oder sei es auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen, dann möchte ich nicht mit solchen Umweltschutzmaßnahmen beglückt werden, die meine Geschwindigkeit signifikant senken und das Unfallrisiko erhöhen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Späße direkt zum Erlöschen der Benutzungspflicht beitragen und die zuständige Behörde mit dieser Schotterpiste nicht einmal freigegebene Gehwege ausstatten dürfte?
Edit: Ich weiß nicht, warum ich von dieser Stelle kein besseres Foto habe, aber hier kann man zum Beispiel durchaus mit einigem Tempo ankommen; entweder dank Muskelkraft und dem leichten Gefälle oder eben aufgrund eines Elektromotors mit 25 Kilometern pro Stunde. Und dann schält sich plötzlich im Gegenlicht hinter der Kuppe dieser miese Belag aus der Oberfläche. Dann lass es noch ein bisschen nass sein, angesichts des anwachsenden Gefälles will man bremsen, noch ein bisschen in der Kurve, Zack.
