In einer Facebook-Gruppe namens Radreisen machen wir Radfahrer das, was wir am besten können: Wir bekommen uns so richtig in die Haare.
Eine Dame lud dieses Foto aus einem nicht näher spezifizierten „Zug bei Berlin“ hoch und seitdem wird eifrig geschimpft, es handle sich um eine billige Fotomontage oder halt auch nicht. Ich habe mir die Erlaubnis der Nutzerin eingeholt, das Foto auch hier zu zeigen:
Allerdings denke ich mir: So billig ist die Fotomontage, wenn es denn eine sein sollte, gar nicht mal, denn die Ausleuchtung der Räder stimmt ziemlich gut mit den Leuchtmitteln links und rechts überein. Und wer zur Hölle sollte sich mehrere Stunden an einem heißen Sommertag hinsetzen, um in Photoshop mehrere Räder akkurat auf einen Haufen zu türmen?
Ich — und ein paar andere bahnaffine Menschen — tippten zuerst auf einen Stadler FLIRT von Transdev, unter anderem aufgrund der Gestaltung der Polster. Und von denen fährt momentan mindestens einer in Berlin herum, nämlich ET 022, der von Transdev an die ODEG als Verstärkerzug auf dem Südast des dortigen RE 2 ausgeliehen wurde. Aufnahmen vom Innenraum habe ich leider keine gefunden, aber auf dem einen Foto passen die Sitzbezüge und Haltegriffe einigermaßen gut zu dieser Abbildung.
Die Uhr zeigt 21:44 Uhr, das Fahrzeug müsste sich in diesem Zeitpunkt dem Bahnhof Brand Tropical Islands genährt haben. Das käme ungefähr hin, weil der ausgeliehene FLIRT ja auch nur auf einer Verstärkerlinie zwischen Berlin und Cottbus fahren soll. An dem Nachmittag war ja auch allerbestes Ausflugswetter für all jene, die sich weder von hohen UV- noch von hohen Ozon-Werten abschrecken lassen, insofern kann ich mir schon vorstellen, dass der Andrang ganz erheblich war.
Und so ganz abwegig sind gestapelte Fahrräder nach meinen Erfahrungen in der Bahn ja nun auch nicht.
Blöde Frage, der Hänger steht auf der Veloroute und das Foto ist von einem Gehweg aus gemacht,
oder ist das Foto auf der Veloroute gemacht und die endet hinter dem Hänger an einem Gebüsch?
Oh, das habe ich nicht präzise ausgedrückt. Der Anhänger steht in der Niebuhrstraße, die in diesem Bereich eine mit Kopfsteinpflaster ausgelegte Fahrradstraße ist. Der Weg über den Hügel, auf dem ich für ein paar Fotos von Gewitterwolken stand, ist die Verbindung von den ganzen Fahrradstraßen der westlichen Kieler „Innenstadt“ (wobei Innenstadt sehr weit gefasst ist) mit der weiter im Westen gelegenen Veloroute 10. Und die Auffahrt, in der der Anhänger steht, ist eigentlich selbst bei Regenwetter bemerkenswert stark frequentiert.
Ich weiß ja auch nicht, wo der Anhänger denn sonst parken soll wenn nicht in einer Fahrradstraße vor dem Verbindungsweg zur Veloroute 10. Interessiert mich auch nicht die Bohne. Aber die Deichsel ist in der regnerischen Dunkelheit dann doch eine gewisse Hausnummer, die nach meinem persönlichen Empfinden schon für § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB reichen sollte.
Hätten wir doch wenigstens einen Bußgeldkatalog, der solche Falschparkereien nicht mit zehn Euro abspeist…
Umzug? Schade, ich werde deine Berichte über den Kieler Radverkehr vermissen.
Ja, mein Aufenthalt in Kiel war aber ohnehin nur für ungefähr zwei Jahre angelegt, bis meine Freundin, beziehungsweise nunmehr Frau, hier ihr Studium beendet hat. Lüneburg war dann der beste Kompromiss aus einer schönen Stadt in Niedersachsen und einer guten Bahnanbindung nach Hamburg und Celle.
Die AVL ist auch regelmäßig bei Reaktivierungsdiskussionen zur Strecke Lüneburg-Amelinghausen und Lüneburg-Bleckede dabei.
Nach Bleckede bin ich ja vor zwei Wochen bereits gefahren, das war mit dem Faltrad und dessen kleinen Reifen allerdings eher kein Vergnügen. Seitdem bin ich allerdings auch passives Mitglied in der AVL, weil wir ja wahrscheinlich in den nächsten Monaten nach Lüneburg umziehen. Die restlichen Strecken schaue ich mir dann später mal genauer an.
Nun also das lange erwartete Video zur Fahrradstraße. Für mich ist’s ziemlich enttäuschend, denn es wird allein der Fragekomplex aufgearbeitet, ob man denn zu Fuß auf der Fahrradstraße unterwegs sein darf, was in diesem Fall anhand der Veloroute 10 demonstriert wird.
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An der Einleitung hatte ich zunächst zu knabbern: Fußgänger dürfen also nur auf Fahrradstraßen gehen, wenn es keinen Gehweg gibt — also dürfen sie Fahrradstraßen nicht nutzen, wenn ein Gehweg vorhanden ist? Dann fiel mir ein, dass für den normalen Verkehrsteilnehmer der Begriff „Straße“ gleichbedeutend mit „Fahrbahn“ ist und irgendwie passte es dann doch.
Weil in dem relativ überschaubaren Video nur eine einzige Frage beantwortet wurde, nämlich die Frage nach den Füßen auf der Fahrradstraße, die ja unglücklicherweise in dieser Form auch nur auf der Veloroute gestellt wird, weil nach meiner Kenntnis alle anderen Fahrradstraßen in Kiel mit Gehwegen ausgestattet sind, musste die Polizei auf Twitter noch eine ganze Reihe weiterer Fragen beantworten. Und dabei fiel den Beamten dann leider auch die systemimmanente Problematik einer Diskussion auf Twitter vor die Füße: Es wird eine Frage in 280 Zeichen gestellt, die dann in 280 Zeichen beantwortet werden muss.
Das geht — fast immer — schief.
Beispielsweise fragte „Kollege Ronnie“, ob er als Radfahrer an „Auto-Ampeln“ rechts vom Radweg anhalten müsse. Darüber kann man in einem Radverkehrsforum bestimmt seitenlang diskutieren, aber nicht in 280 Zeichen. Die Polizei gibt zunächst eine ungünstige Pauschal-Antwort mit dem durcheinandergewürfelten Begriff eines „Radwegs auf der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge“, meinte vermutlich einen Radfahrstreifen an einer ganz normalen Kreuzungssituation, während Kollege Ronnie nach meinem Empfinden eher ein eine T-Kreuzung dachte, vielleicht sowas:
Die Polizei antwortet nach einem kürzeren Ping-Pong-Spiel dann:
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Die Antwort halte ich für ungünstig, denn laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO gilt seit dem 1. Januar 2017 in gar keinem Fall irgendeine Fußgängerampel für Radfahrer.
Weil die meisten Fahrradstraßen in Kiel, wie schon oft erwähnt, eher „Parkplätze mit Fahrradpiktogrammen“ sind, stellt sich natürlich auch schnell die Frage, wie es denn um das Überholen und Begegnen mit Kraftfahrzeugen bestellt ist. Denn auf einer vier Meter breiten Fahrbahn mit links und rechts parkenden Kraftfahrzeugen und den damit als Radfahrer einzuhaltenden Sicherheitsabständen wird’s mit dem Überholvorgang schwierig:
4 m Fahrbahnbreite minus 1,5 m Sicherheitsabstand nach rechts minus 1,5 Meter Sicherheitsabstand zum überholenden Kraftfahrzeug minus 0,5 m Breite des Fahrrades minus 0,5 Meter „Polster“ für Pendelbewegungen und Ausweichen von Schlaglöchern oder Scherben beim Radfahren ergibt exakt 0.
Da kommt kein Auto vorbei und schon gar kein in Kiel so beliebtes SUV. Weil es aber quasi andauernd Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrern in Fahrradstraßen gibt, wird die Frage nach dem Überholverbot häufig ins Gespräch gebracht, natürlich besonders gerne im Verbund mit dem so genannten „Vorrang“ von Radfahrern in einer Fahrradstraße.
Die Polizei gibt in dieser Debatte erneut kein gutes Bild ab. Sie hat zwar Recht, dass in Fahrradstraßen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Geschwindigkeitsbegrenzung überholt werden darf, verschweigt aber leider, dass das in Kiel quasi in Ermangelung einer vernünftigen Fahrbahnbreite so gut wie nie der Fall ist. Dann heißt es plötzlich unter Amtshilfe des § 1 StVO:
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Tjoa. Bezieht sich das noch auf die Fahrradstraße oder auf allgemeine Situationen im Straßenverkehr? Weiß man halt nicht genau. Denn irgendwie bedeutet das ja, dass ich in einer Fahrradstraße, in die ich womöglich als Fahrradpendler just zu jenen Zeiten gelange, in die dort der Parksuchverkehr kreist, regelmäßig in irgendeiner engen Nische anhalten muss, damit der nachfolgende Kraftverkehr überholen kann.
… was ja in der Praxis sowieso nie passiert, weil der nachfolgende Kraftverkehr ja eher selten gewillt ist, in der engen Fahrradstraße eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen abzuwarten. Wenn man mit dem Rad auf die Idee kommt, dort den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nach rechts einzuhalten, wird halt entweder eng überholt oder außerdem noch die Hupe betätigt.
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Abseits von § 8 StVO gibt es aber auch noch § 10 StVO, und der ist für Kieler Fahrradstraßen viel interessanter, weil er das Element des abgesenkten Bordsteins behandelt, der in und entlang von Fahrradstraßen gerne eingesetzt wird.
Hier kreuzt beispielsweise eine Fahrradstraße eine zweistreifige „Hauptstraße“. Hier in der Gerhardstraße ist sicherlich nicht rechts vor links beabsichtigt, weswegen diese fesche Aufpflasterung eingerichtet wurde. Muss wohl für § 10 StVO reichen.
Diese Aufpflasterungen gibt es in allen Farben und Formen, in der Hansastraße sieht das dann so aus:
Die nächste Einmündung entlang der Hansastraße ist schon schwieriger, denn das, was hier nach Aufpflasterung aussieht, ist gar keine, weil die ganze einmündende Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster ausgelegt ist und überdies kein abgesenkter Bordstein sichtbar ist. Das hier wäre dann wohl ein Kandidat für rechts vor links?
Noch eine Kreuzung weiter gibt es zwar eine Aufpflasterung, die das Kopfsteinpflaster der einmündenden Straße unterbricht, aber ebenfalls keinen abgesenkten Bordstein:
Oder noch mal zurück in die Gerhardstraße. Sind das hier abgesenkte Bordsteine, die § 10 StVO auslösen?
Tjoa. Nichts genaues weiß man nicht. Kreuzende Kraftfahrer gehen manchmal von rechts vor links aus und setzen ihre Interpretation aus der vorliegenden Kombination von Verkehrsregeln und Infrastruktur ohne zu Zögern durch, nicht nur gegenüber entlang der Fahrradstraße fahrenden Radfahrern, sondern auch gegenüber Kraftfahrern, andere gehen manchmal von der eingebauten Vorfahrt des Radverkehrs aus und warten selbst dann, wenn sie ganz offensichtlich noch Vorfahrt hätten. Nun ja.
Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden macht man auf dem Fahrrad aber auch nicht viel verkehrt, im vorauseilenden Gehorsam auf die potenzielle Vorfahrt zu verzichten: Dann sind die Fahrradstraßen nämlich wieder dermaßen zugeparkt, dass es sich in Ermangelung der Sichtverhältnisse zu anderen Verkehrsteilnehmern die Frage der eigenen Vorfahrt sowieso nicht mehr stellt und mit § 1 StVO als Fallback-Lösung gearbeitet werden muss.
Das sind allerdings auch Themen, mit denen sich die Polizei gerne einmal auseinandersetzen dürfte.
„Radweg auf der Bergstraße angeregt“, titeln die Kieler Nachrichten und stellen ganz eindrucksvoll dar, wie schwierig es ist, selbst einfachste Elemente der Radverkehrsinfrastruktur zu benennen und einzuordnen.
Die Einleitung lautet ganz freundlich:
Zitat
Der Ortsbeirat Mitte möchte auf der Bergstraße in Kiel einen Radweg errichten. Nach Vorstellungen des Gremiums soll stadteinwärts die Fahrbahn für Autos von zwei Spuren auf eine reduziert werden. Radfahrer sollen auf die Straße ausweichen, damit sie auf der steilen Bergab-Strecke mehr Platz haben.
Das Problem ist, dass der im Artikel mehrfach zu bauen erwähnte „Radweg“ bereits existiert. Nein, mehr als das, es gibt sowohl einen Hochbordradweg ohne Benutzungspflicht als auch einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn, der allerdings traditionell zugeparkt ist. Eine Differenzierung zwischen „Fahrbahn“ und „Straße“ findet genauso wenig statt wie zwischen „Radweg“ und „Protected Bike Lane“ und „geschützter Radstreifen“.
Ich habe ja mittlerweile den Eindruck, dass diese sprachliche Ungenauigkeit mit ein Grund dafür ist, dass niemand so genau weiß, welche Straßenteile man eigentlich mit dem Rad befahren muss oder darf oder kann oder soll.
Weil es dafür jedes Mal einen Strich in der Statistik des ADFC gibt.
Ich bin mir nicht sicher, was der ADFC damit zu tun haben soll, denn der örtliche ADFC findet nach meiner Kenntnis diese Parkplätze mit Fahrradpiktogramm ebenfalls ziemlich blöd.
Ich halte das ja eher für so ein Ding aus der Verwaltung, das sich auch in anderen Städten beobachten lässt: Einfach irgendwo Fahrradstraßen oder neue Radwege ausweisen, um dann in der Lokalzeitung behaupten zu können, man habe doch gaaaanz viel für den Radverkehr getan und könne leider drum Maßnahme X oder Y nicht mehr umsetzen.
Mittlerweile hat auch diese Fahrradstraße ihre bestimmungsgemäße Aufgabe als „Parkplatz mit Fahrradpiktogramm“ gefunden. Gerade dieses lustige Parken mitten auf der Fahrbahn im Wendekreis vor dem modalen Filter gehört hier mittlerweile zum guten Ton.
Und dann denke ich mir schon: Wozu haben wir in Kiel eigentlich so viele Fahrradstraßen, wenn es doch in den Verwaltungsvorschriften heißt:
Zitat
Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
Denn außer der Veloroute 10 erfüllt nach meinem Dafürhalten keine der mir bekannten Fahrradstraßen in Kiel diese Vorgabe. In allen Fahrradstraßen dominiert das Automobil allein schon durch seine stehende Präsenz am Straßenrand und selbst mit einem modalen Filter in der Mitte wird nach meinem Empfinden vor allem der Parksuchverkehr um eine weitere Extrarunde erhöht, weil die in der Mitte geteilten Straßen auch noch von der anderen Seite auf der Suche nach freien Parkplätzen angefahren werden.
In den letzten zwei Monaten habe ich mal wieder ein paar Verschleißteile gewechselt, beziehungsweise wechseln lassen:
Das Hinterrad mit der defekten Gangschaltung habe ich jetzt einfach ausgetauscht für flockige 230 Euro. Ich hatte aus das komische Gebimmel keine Lust mehr, zumal auch das Schalten so langsam nicht mehr ganz so flüssig lief und offenkundig etwas defekt war. Seitdem ist immerhin Ruhe. Das ist aber kein Verschleißteil im eigentlichen Sinne, für eine defekte Gangschaltung nach so wenigen Kilometern muss man sich schon dumm anstellen.
Mitte Juli legte ich mir während einer längeren Radtour einen ordentlichen Platten zurecht, wonach sich herausstellte, dass die Mäntel mittlerweile einem Schweizer Käse glichen. Klar, 16"-Reifen haben einen Umfang von rechnerisch 1,28 Metern und verschleißen damit schneller als die sonst üblichen 28"-Reifen mit einem Umfang von 2,23 Metern. Ein neues Paar Schwalbe Marathon Racer hat 60 Euro gekostet.
Pünktlich bei Kilometer 9.500 begann das Tretlager Mätzchen zu machen, knarzte und knackte und war wohl schon einigermaßen verschlissen.
Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich das Steuerlager tauschen lassen, das bereits ganz leicht in der Geradeaus-Position einrastete, weil dort im Kugellager der Verschleiß am größten ist. Mit dem Steuerlager haben die Leute in der Werkstatt wohl ganz ordentlich gekämpft, und das sieht man dem Rad leider auch an, das von diesem Kampf einige Spuren davongetragen hat. Und das blödeste ist: So verschlissen war das Lager wohl noch gar nicht, das hätte vielleicht auch noch ein paar tausend Kilometer geschafft, hätte man es noch mal ordentlich eingestellt. Die beiden Lager wurden für insgesamt 120 Euro getauscht.
Die nächste Baustelle wartet schon: Nachdem ich das Rad gestern aus der Werkstatt abgeholt habe, bin ich heute mit einem platten Vorderreifen zum Bahnhof gefahren. Wird zum Austausch des Steuerlagers zufällig das Vorderrad ausgebaut und die Leute haben lieber die Luft abgelassen als die Felgenbremsen zu lösen? Oder ist da schon wieder etwas defekt?
Ein Fahrrad braucht ca. genau so viel Platz wie eine Person
… plus noch mal etwa die gleiche Fläche, um zur Tür zu gelangen. Grob überschlagen könnten dort im ICE 16 Sitzplätze der zweiten Klasse eingebaut werden, wo jetzt acht Fahrräder Platz finden.
Die Sommerferien sind vorbei, die Falschparker sind alle wieder zurück. Ich kann durchaus verstehen, dass die Leute ihre Grundschulkinder hier nicht allein zur Schule laufen lassen, sondern lieber mit dem Auto hinfahren. Hier werde ich sogar als erwachsener Fußgänger oder Jogger regelmäßig von hastig in einem mit Kopfsteinpflaster bewehrten Wohngebiet „übersehen“, da ließe ich meine Kinder bestimmt auch nicht allein zur Schule laufen:
Ich bin ja mal gespannt, ob sich der Kommunale Ordnungsdienst auch darum kümmern wird. Ich habe den Eindruck, mit den relativ gut abzahlbaren Einsatzkräften ist man mit der Ahndung von Falschparkern beim Wochenmarkt und der Kontrolle der Hygienemaßnahmen in Gaststätten schon gut ausgelastet.
Oh, ich sehe gerade, die Polizei im Herzogtum Lauenburg und Stormarn hat ein paar Tipps zu dieser Thematik veröffentlicht. Dort heißt es unter anderem:
Zitat
Wir wenden uns daher an die Eltern und die Verkehrsteilnehmer, Kinder brauchen im Straßenverkehr besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit.
Und Punkt 3 lautet:
Zitat
Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringere Körpergröße eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.
Der Rest der Tipps wendet sich dann aber doch wieder nicht an eventuelle Falschparker oder kultivierte Schnellfahrer, sondern an Eltern, die mit ihren Kindern einen sicheren Schulweg finden und auf gut sichtbare Kleidung achten sollen. Sicherheitshalber sollen Kinder auch nicht mit dem Rad fahren, sondern lieber mit dem „Fahrzeug“ gebracht werden.
Und ich fände es echt prima, wenn wir wenigstens die wichtigsten Schulwege von Falschparkern befreien könnten. Ich weiß überhaupt nicht, wie ich von meinem jetzigen Wohnort zur nächstgelegenen Grundschule, die lächerliche 500 Meter weit entfernt ist, einen Schulweg finden soll, bei dem ein Kind nicht ständig zwischen falsch parkenden Autos die Fahrbahn überqueren muss. Da hilft’s hier ja auch echt nicht, dass es sich größtenteils um eine Tempo-30-Zone mit Kopfsteinpflaster handelt, wo ich eigentlich eine eher langsame Fahrweise erwartet hätte.
Ein älterer Kraftfahrer hat keine Lust auf Stau, fährt auf dem Geh- und Radweg um den Kreisverkehr herum und überfährt dabei zwei junge Frauen mit ihren Fahrrädern. Das muss wohl hier passiert sein.
Ich hätte kein Problem, 30,- oder 40,- für Fahrradmitnahme zu zahlen, wenn dann die Anzahl der Stadtgurken, die von Göttingen nach Hannover oder von Leipzig nach Berlin im Fernverkehr mitgenommen werden, sinkt und mehr Plätze freiwerden.
Dein Wunsch wird unbestätigten Berichten zufolge zum übernächsten Fahrplanwechsel umgesetzt:
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