Beiträge von Malte

    Gibt es eigentlich Erfahrungen, wie in der Praxis damit umgegangen wird? Entweder müsste ja eine Behörde das alte Recht komplett anerkennen oder das neue. Scheinbar werden sich aber Rosinen herausgepickt z.B. Geschwindigkeitsverstösse/ Fahrverbote oder wurden irgendwo z.B. E-Scooter verboten?

    Das macht nach meiner Kenntnis quasi jede Behörde anders. Eine bundesweite Koordinierung auf Ebene der Länder ist ja vor ein paar Wochen offenbar ergebnislos fehlgeschlagen.

    Und natürlich wird eine Stadt nicht plötzlich die E-Roller wieder einkassieren, weil ein Bundesland Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der letzten x Änderungsverordnungen angemeldet hat. Da wird man erstmal belastbare Ergebnisse abwarten und dann weitersehen. Dass die E-Roller wieder verschwinden mag ich nicht glauben, aber ich kann mir schon vorstellen, dass beispielsweise die lustigen Ampelregelungen aus der 45. Änderungsverordnung wieder einschlägig werden und auch künftig keine Rettungsgasse mehr gebildet werden muss.

    Als Betreiber unterschiedlicher impressumspflichtiger Webseiten bekomme ich ja regelmäßig einen ganzen Haufen ungebetener E-Mails. Vor ein paar Wochen schrieb mir ein Bürgermeister einer kleinen schleswig-holsteinischen Gemeinde eine E-Mail in einem Tonfall, der sogar für den Straßenverkehr unangemessen ist, weil er nach „tollen Radwegen in Schleswig-Holstein“ gesucht und dann diesen Thread auf Platz 1 seiner Suchergebnisseite finden musste.

    Ich wurde angehalten, doch auch mal etwas schönes zu schreiben! Zum Beispiel hätte seine Gemeinde ganz schön viel für den Radverkehr getan, es gäbe sogar einen neuen Fahrradständer an der Bushaltestelle und ganz viele neue Radwege.

    Ihr werdet es erraten: Ich kenne die Gemeinde durchaus. Vielleicht hat sich in den letzten zwei, drei Monaten dort viel getan, ich muss da wohl noch mal hinfahren. Denn ansonsten kann ich nur feststellen: Der Fahrradständer an der Bushaltestelle ist der übliche Felgenbrecher, bei den vielen tollen Radwegen handelt es sich um blau beschilderte, aber untermaßige Gehwege, wie sie in jedem schleswig-holsteinischen Dorf zu finden sind.

    Und dann muss ich lesen, dass Schleswig-Holstein unter die Top-Ten der „Radfahr-Paradiese“ Deutschlands möchte. Das finde ich erstmal lustig, denn wenn ich von den 16 Bundesländern schon mal die fünf neuen Bundesländer mit ihrer nicht ganz so geilen Radverkehrsinfrastruktur abziehe, sind noch elf übrig. Berlin und Hamburg sind auch nicht so ganz geil, Bums, bleiben neun Bundesländer übrig, insofern könnte es mit den Top-Ten von neun Bundesländern ganz gut funktionieren.

    Nun gut, vielleicht bemisst man die Fahrrad-Paradiese auch nicht in Bundesländern.

    Grundsätzlich bietet Schleswig-Holstein ja allerbeste Voraussetzungen: Es ist relativ flach, weil die letzte Eiszeit bis auf den 167 Meter hohen Bungsberg alles glattgeschrubbt hat, man kann im Westen und Osten am Meer entlangradeln oder den Nord-Ostsee-Kanal, das ist bestimmt schön. Mit der Fahrradmitnahme in der Bahn klappt’s kapazitätsmäßig nicht ganz so gut, insofern bleibt es in der Regel bei Rundtouren um das Auto mit Fahrradträger oder die Ferienwohnung, aber immerhin.

    Trotzdem bin ich aber verwundert, wenn hier offenbar aus einer Umfrage folgendes zitiert wird: „Die Radfahrmöglichkeiten waren für mich ein triftiger Grund, im echten Norden Urlaub zu machen.“

    Nun sind wir hier im Radverkehrsforum bestimmt überaus empfindlich, was kaputte Radwege oder Radwegbenutzungspflichten angeht und außerhalb unserer Filterblase ist das Leid wohl auch nicht ganz so groß, wenn irgendwo ein Signalgeber nicht mit Fahrradpiktogrammen ausgerüstet wurde. Trotzdem wundert es mich, dass die Leute so begeistert sind, denn von den stolz zusammenaddierten 5.200 Kilometern Radweg sind nach meiner Erfahrung ein nicht unerheblicher Teil mit [Zeichen 101] und „Radwegschäden“ ausgewiesen.

    Vor ein paar Jahren hätte ich ja noch gedacht, dass das normale Touristen nicht stört, die ihr für ein paar Ausflüge ihr Fahrrad mitbringen, insgesamt aber nicht mehr als 500 Kilometer im Jahr abreißen, ohnehin keine Reisegeschwindigkeit erreichen, ab der diese ganzen Wurzelaufbrüche lästig werden. Aber seitdem das E-Bike quasi zum Ausweis eines Touristen mit Fahrrad geworden ist, werden plötzlich locker Reisegeschwindigkeiten von 20 bis 25 Kilometern pro Stunde erreicht. Da bricht man sich auf den meisten außerörtlichen Radwegen ja glatt die Federgabel durch.

    Insofern… ich weiß nicht. Ich kann mit solchen Ankündigungen echt nicht viel anfangen. Nach meinem Dafürhalten müsste erstmal ein Großteil der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur außerorts wie innerorts erneuert werden, und zwar auf eine Art und Weise, dass nicht nach fünf Jahren die ersten Wurzelaufbrüche auftreten.

    Oder aber man hebt die Radwegbenutzungspflichten quasi landesweit auf. Aber auch explizit nicht für den Radverkehr vorgesehene und ausnahmslos schlechte Sonderwege neben Überlandstraßen werden nach meiner Beobachtung noch begeistert von touristischen Radfahrern genutzt.

    Nachdem mittlerweile jedes Navigationsgerät gelernt hat, was ein modaler Filter ist, wird nun vermehrt an dieser Stelle geparkt. Man kommt ja noch vorbei uns so.

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    Und dann passiert es tatsächlich gar nicht mal so ganz selten, dass sich Busse verfahren oder aufgrund von Umleitungen in die als Fahrradstraße ausgeschilderte Gerhardstraße geraten. Meistens passiert das eher Sattelzügen, die dort auch nicht um die Kurve kommen.

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    Und wenn ich so drüber nachdenke: Was würde sich eigentlich ändern, wenn diese ganzen Fahrradstraßen, die ja eigentlich eher besagter Parkplatz mit Fahrradpiktogramm sind, in Tempo-30-Zonen umgewandelt würden? An der Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich nichts ändern, die bleibt unverändert bei 30 Kilometern pro Stunde. An der Vorfahrt ändert sich nichts, denn die bleibt ja von Fahrradstraßenregelungen unberührt.

    Der Begriff des „Vorranges“ ist ja eh äußerst missverständlich, nach meiner Interpretation haben Radfahrer an Engstellen oder Hindernissen nicht kraft der Fahrradstraße automatisch Vorrang. Aber selbst wenn dem so wäre: Da die Fahrbahn ohnehin zu eng für Begegnungsverkehr wäre, stellt sich die Frage nach dem Vorrang ohnehin nicht.

    Bleibt das Nebeneinanderfahren, das in Fahrradstraßen explizit erlaubt ist. In allen anderen Straßen ist es je nach Gültigkeit der unterschiedlichen Änderungsverordnungen entweder erlaubt oder aber nicht verboten, insofern ändert sich angesichts der engen Fahrbahn auch nichts zum jetzigen Zustand: Sobald ein Kraftfahrzeug von vorne oder hinten kommt, wird wieder brav hintereinander geradelt oder es wird gehupt.

    Am Ende läuft es meines Erachtens darauf hinaus, dass es der wesentliche Unterschied zwischen Fahrradstraße und Tempo-30-Zone dieser modale Filter in der Mitte ist.

    Ansonsten war’s das aber schon. Wie Schwachzocker schon sagte: Die Fahrradstraße macht sich halt gut in der Statistik.

    Nun steht wiederum zur Debatte, ob vielleicht die berühmte 45. Änderungsverordnuung wieder gilt. Dass ist die, auf die Ramsauer sich damals während des so genannten Schildergates zurückzog, als er feststellen musste, dass in den Straßen noch Abermillionen Verkehrszeichen in der plötzlich mit der 46. Änderungsverordnung ungültigen Gestaltung zu sehen waren.

    Vielleicht können wir es ja einfach so regeln, dass jeder Verkehrsteilnehmer einfach selbst entscheidet, ob und welche Version der Straßenverkehrs-Ordnung für ihn gültig sein soll?

    Na, nun ist die Polizei auf die Idee gekommen, nicht mehr abschleppen zu müssen, weil die Radwege angeblich rechtswidrig und damit quasi gar nicht mehr existent wären:

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    Ob man wohl bei Bußgeldern wegen Nichtbeachtung eventueller Radwegbenutzungspflichten ebenfalls so selbstbewusst argumentieren könnte? :S

    In Kiel haben wir mehrere Kreuzungen, an denen teilweise für Radfahrer und Fußgänger in allen Richtungen gleichzeitig grünes Licht signalisiert wird. Das passiert beispielsweise entlang der Holtenauer Straße an drei Kreuzungen (Knooper Weg/Düppelstraße, Lehmberg und Dreiecksplatz) nach einem Umlaufplan, der mir nicht so richtig bekannt ist. Wenigstens am Lehmberg herrscht auch zeitweise ein recht großes Radverkehrsaufkommen in alle vier Richtungen, so dass es schon ein bisschen blöd werden kann — denn als normaler Verkehrsteilnehmer rechne ich ja nicht damit, dass bei meinem grünen Licht noch jemand von rechts oder links kommt, der ebenfalls grünes Licht sieht.

    Das nennt man ja, wenn es um Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn geht, „feindliches Grün“ und wird mit technischen Mitteln unterbunden: Eine Lichtzeichenanlage muss sich selbst nach spätestens 0,3 Sekunden abschalten, wenn sie aus irgendeinem Grunde zwei in Konflikt stehende Verkehrsströme mit grün signalisiert.

    Und irgendwie schwanke ich jetzt zwischen der Vermutung, dass man in Kiel Fußgängern und Radfahrern etwas Gutes tun wollte und dem obligatorischen „mit nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern kann man’s ja machen“. Nett gemeint ist beispielsweise, dass ich als Fußgänger theoretisch zwei Arme der Kreuzung in einem Zug überqueren kann; doch reicht die Zeit meistens nur für anderthalb Überquerungen. Man sitzt im Endeffekt also auf der nächsten Mittelinsel fest — da kann man dann auch lieber in „der Ecke“ der Kreuzung warten.

    Mit dem Fahrrad schafft man theoretisch auch eine komplette Umrundung der Kreuzung, hat aber das Problem, dass überall feindliche Verkehrsströme lauern. Es gibt weder ein Schild, dass hier mit Vier-Wege-Grün zu rechnen ist, noch zeigt mir irgendeine Art von Signalgeber an, dass auch bei grünem Licht von rechts und links Radfahrer kommen können, die im Angesichte ihres eigenen grünen Lichts von ihrer Vorfahrt überzeugt sind.

    Auf eine solche Weise lernte ich bei meinem Umzug vor relativ genau zwei Jahren dieses Vier-Wege-Grün kennen: Eines morgens fuhr ich zum Bahnhof und mir knallte ein pöbelnder Radfahrer von rechts beinahe in die Seite. Dann stellte ich fest, dass er grünes Licht hatte und geriet ins Schwitzen, weil ich davon ausging, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben — stellte dann aber fest, dass alle Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer grünes Licht zeigten. Damit hatte ich nicht gerechnet, so etwas kannte ich bislang nur aus den Niederlanden.

    radverkehrsforum.de/attachment/14055/

    Und auch heute passiert es regelmäßig, dass die Lichtsignalanlage grünes Licht in alle Richtungen zeigt und ich bemerkte, dass ein Radfahrer aus dem Querverkehr so richtig Gas gibt, um mich als vermeintlichen Rotlichtsünder schneiden zu können. Besonders in der Bergstraße, in der ich dank der vorgelagerten Lichtsignalanlage meistens pünktlich zum Vier-Wege-Grün ankomme, halten die Leute im Querverkehr echt drauf. Da kann man dann beim sommerlichen Radverkehrsaufkommen auch schon mal eine ganze Grünphase lang auf eine Lücke warten.

    … was ja gleich zum nächsten Problem führt: Die Vorfahrt wird in solchen Fällen vermutlich mit § 1 StVO geregelt? Denn weder in § 8 StVO oder § 37 StVO ist vorgesehen, dass kollidierende Verkehrsströme gleichzeitig grünes Licht sehen.

    Eigentlich würde ich gerne anregen, dass wenigstens kleine Schilder installiert werden, dass es an dieser Kreuzung ein so genanntes Vier-Wege-Grün gibt, aber ich habe den Eindruck, dass weder in der Straßenverkehrs-Ordnung noch in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften eine solche Schaltung überhaupt vorgesehen ist? Ließe sich so etwas noch als Verkehrsversuch im Sinne von § 45 StVO verbuchen? Und liegen zufällig jemandem die Richtlinien für Lichtsignalanlagen vor? Die haben doch sicherlich auch eine Meinung zu diesem Sachverhalt?

    Ich würde jetzt einfach mal argumentieren, dass ich ja zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag aus dem Verkehrsverbund HVV "ausbrechen" könnte und deshalb die Niedersachsen-Fahrradkarte auch auf einer Strecke innerhalb des HVV gültig sein sollte.

    Ja, die Fahrradkarte des Niedersachsen-Tarifs gilt auch im HVV, aber ich bin mir nicht ganz sicher, wie weit im HVV — auf der schleswig-holsteinischen Seite könnte schon hinter Elmshorn Schluss sein.

    Der HVV sollte seine Beförderungsbedingungen unbedingt anpassen. Wieso schließt der HVV die Lastenradmitnahme im Regionalverkehr aus, wenn die angrenzenden Verkehrsverbünde diese erlauben?

    Tja: Regionalisierung.

    Abellio Mitteldeutschland erlaubt zum Beispiel Lastenräder und das Laden von E-Bikes während der Fahrt, Abellio Baden-Württemberg nach meiner Kenntnis allerdings nicht. Und was der angrenzende Verkehrsverbund erlaubt oder nicht, ist ja auch nicht so ganz klar. In Schleswig-Holstein verweist nah.sh auf die Bedingungen des jeweiligen Betreibers, die wiederum an die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn weiterleiten.

    Sobald man mit der Bahn mehr machen möchte als nur den einfachen Personentransport von A nach B wird es echt kompliziert.

    Aber was ist ein- und ausbrechender Verkehr? Ganz schön kompliziert so eine Bahnfahrt.

    Damit ist die Fahrt von einem Verkehrsverbund in den nächsten gemeint. Von Hamburg nach Lüneburg bewegst du dich innerhalb des HVV, von Hamburg bis Uelzen seit der Erweiterung des HVV im letzten Jahr ebenfalls. Wenn du aber mit dem Metronom von Hamburg nach Hannover fahren möchtest, brauchst du eine Fahrkarte, beziehungsweise Fahrradkarte des Niedersachsen-Tarifs, die dann auch innerhalb des HVV gilt.

    Ganz schön kompliziert so eine Bahnfahrt.

    Ach, du machst dir kein Bild… :whistling: Du hast aber vollkommen recht: Dieser Wildwuchs an Verkehrsverbünden und unterschiedlichen Betreibern ist für normalsterbliche Fahrgäste mitunter kaum zu durchschauen. Ich habe vor ein paar Monaten mal einen Fahrgast getroffen, der in Uelzen einen Fahrkartenautomaten von erixx gesucht hat, weil er nach Munster fahren wollte. Am Bahnhof standen aber nur Automaten von der Deutschen Bahn und vom Metronom, die zwar den gleichen Kram verkaufen, aber unterschiedlich angemalt sind — und an beiden hätte er seine Fahrkarte nach Munster bekommen.

    In solchen Fällen hat die Regionalisierung der Bahnreform ein bisschen zu Zuständen wie damals zu Kaisers Zeiten geführt, als beispielsweise Züge der örtlichen Kreisbahngesellschaft nicht in den Bahnhof der Reichsbahn einfahren durften, sich also die Kreisbahn einen eigenen Bahnhof in der Nähe des Reichsbahnhofs baute — man musste zum Umsteigen nicht nur ein paar hundert Meter laufen, sondern natürlich auch noch eine neue Fahrkarte kaufen. Heutzutage fährt gefühlsmäßig auf jeder Linie ein anderer Betreiber, der seine eigenen Fahrkartenautomaten aufstellt, die aber eigentlich den gleichen Kram verkaufen, und für manche Verbindungen kann man Fahrkarten im DB-Navigator auf dem Handy kaufen, für manche Verbindungen nicht, weil man in einen Verkehrsverbund reinfährt, der von der App nicht unterstützt wird, vom Automaten aber schon… naja.

    Heute ist ja mal wieder Autogipfel im Bundeskanzleramt angesagt, wo über Kaufprämien für „topmoderne Verbrenner“ diskutiert werden soll, weil die Sache im Frühjahr bekanntlich in die Hose ging:

    Wie ist denn so die Fahrradabteil-Auslastung auf der Strecke Hamburg-Lüneburg und vice versa am Samstag/Sonntag?

    Tjoa — kommt drauf an. Wenn es im Herbst noch mal warm wird, dann kann das Fahrradabteil sowohl in Hamburg als auch in Lüneburg bereits überfüllt sein. Es kommt auch drauf an, welchen Zug du nehmen möchtest — von Lüneburg nach Hamburg nähme ich lieber die Regionalbahn 31, die erst in Lüneburg beginnt, dort kann man dann rechtzeitig in ein leeres Fahrradabteil einsteigen.

    Tendenziell ginge ich davon aus, dass es vormittags und im Laufe des späteren Nachmittags voller ist als mittags und abends. Aber wie gesagt: Das hängt von der Jahreszeit und vom Wetter ab.

    Vielleicht können Klapprad_Junkie und Patrick die Auslastung besser einschätzen.

    Hat schon jemand eine HVV-Fahrradkarte für 3,50 € gekauft und weiß, wo man die erhält?

    Die Karten gibt’s beispielsweise im HVV-Onlineshop und in der HVV-App. Ich nehme an, die Automaten am Bahnhof werden dir auch eine verkaufen.

    Und wie gut kommt man nach dem Einstieg mit einem Long-John um die Ecke und die vier Stufen runter/hoch oder gibt es eine Rampe?

    Im Metronom befindet sich das Fahrradabteil im theoretisch ebenerdigen Unterdeck eines Doppelstockwagens. Du musst je nach Höhe des Bahnsteiges in Hamburg und Lüneburg etwa die Höhe einer Treppenstufe heruntersteigen. Um die Ecke solltest du anschließend auch mit einem Long-John kommen.

    Das Problem dürfte eher sein, dass gemäß der Beförderungsbedingungen der Bahn die Mitnahme von Lastenrädern seit einem Jahr verboten ist. Ich habe allerdings schon mehrmals Lastenräder im Nah- und Fernverkehr gesehen, insofern, naja, musst du selbst entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst. Andererseits wäre das Schlimmste wohl eine unfreundliche Ansprache, ich habe bislang noch nicht davon gehört, dass Lastenräder mitsamt deren Fahrern vor die Tür gesetzt worden wären.

    Das Verbot der Mitnahme von Lastenrädern steht auch noch mal explizit beim HVV:

    Kann ich auch ein Tandem mitnehmen?

    Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches sowie Krafträder können nicht mitgenommen werden.

    (auch wenn die ersten Drunterkommentatoren sich schon freuen)

    Freidemokraten und Alternativdeutsche freuen sich auch schon, dass die Hamburger Popup-Radwege jetzt in die Mülltonne kämen.

    Freidemokrat Müller-Sönksen (das ist der mit dem E-Bike im Aufzug), meint, die Berliner Situation lasse sich 1:1 auf Eimsbüttel übertragen. Allerdings ist der so sehr verhasste Radweg am Schlump nach meiner Kenntnis nunmal ein Verkehrsversuch und nicht so ein Pandemie-Ding, da war’s dann schon mit 1:1.

    Ich wiederhole mich, mach' es bald, sonst brauchst Du einen neuen.

    Nun hast du mich wieder unruhig gemacht :saint: Ich bin drei Kilometer gefahren, als der noch viel zu fest war, und etwa zwanzig weitere, als der Steuersatz in der Werkstatt schon deutlich gelockert wurde. Ich werde ihn aber nachher noch mal ein bisschen weiter aufdrehen.

    Ich weiß mittlerweile, wie das funktioniert ;) Ich habe im Brommie auch einen Gewindesteuersatz und mir gleich die passenden Maulschlüssel besorgt. Ich scheue mich allerdings davor, den Steuersatz allzu lose zu drehen, weil der alte Steuersatz im Juli bei einer längeren Radtour schließlich derart locker saß, dass es bei kleinen Unebenheiten auf der Fahrbahn schon ordentlich knallte.