Beiträge von Malte

    Wenn ein Verteidiger so was sagt, kann ich es prozesstaktisch ja noch verstehen, auch wenn es menschlich eine Sauerei ist, dem verstorbenen Unfallopfer eine (Teil-)Schuld in die Schuhe zu schieben - die kann sich nicht mehr wehren. Aber die Staatsanwältin!!!

    Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?

    (Wurde vielleicht auch mal die Ortslage thematisiert? Rechtsseitiger Radweg, Ampelschaltung? Hätte also auch die Stadt Berlin den Unfall vermeiden können?)

    Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, den ich beim Lesen der Sätze auch empfunden habe, aber am Ende gilt eben doch irgendwo § 1 StVO und auch wir als schwächere Verkehrsteilnehmer sind dementsprechend in der Verantwortung, einen Unfall nach Kräften zu vermeiden. Wie das nun im konkreten Beispiel ausgesehen hätte entzieht sich meiner Kenntnis, das gibt die Beschreibung des Unfallherganges nicht her. Und vielleicht wohnt dem Urteil eben doch noch der Geist der autogerechten Stadt inne.

    Die Allianz pro Schiene hat den Bahnhof Altötting als Bahnhof des Jahres ausgezeichnet. DER SPIEGEL titelt dazu: Ein Traum für Fahrradpendler

    Viel bewundernswerter als das Angebot für Radfahrer, das abgesehen von den Duschen (???) mit Lademöglichkeiten und Reparaturstation jetzt nicht unbedingt ein großes Alleinstellungsmerkmal ist, finde ich beispielsweise die überdachten Wartebereiche, die ich an vielen „kleineren“ Bahnhöfen vermisse. Normalerweise sind ehemalige Bundesbahnhöfe in dieser Größe auf dem Land eher dem Verfall preisgegeben, der Bahnsteig wird einige hundert Meter vom eigentlichen Bahnhof in nahverkehrstauglicher Größe von 120 Metern neu errichtet und mit Glück gibt es ein kleines Häuschen gegen Wind und Regen.

    In Kiel gibt es am Westring einen Bereich, an dem der Radverkehr in beiden Fahrtrichtung jeweils über einen Radfahrstreifen mit Zeichen 237 geführt wird. Direkt nebenan auf dem Gehweg parken Autos gemäß Zeichen 315, insofern ist das Radfahren dort ohnehin kein großes Vergnügen. Hinzu kommen dann einige Erschwernisse in Form von tellergroßen Schlaglöchern.

    Gestern gab es dann eine neue Asphaltschicht auf der Fahrbahn. Wohlgemerkt: Auf der Fahrbahn. Der Radfahrstreifen, vulgo „Radweg“ ist kein Teil der Fahrbahn und bleibt frei:

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    Und das war dann auch tatsächlich so gemeint:


    Und während man als Radfahrer noch darüber sinniert, ob der Radfahrstreifen später neu asphaltiert wird oder ob das jetzt so bleibt, weil Radfahrer als Wähler nicht relevant sind, neigt sich der der Radfahrstreifen dem Ende zu und man darf bewundern, wie zentimetergenau der Radfahrstreifen von der neuen Asphaltschicht ausgespart wurde. Da war man ja ganz genau:

    Mal gucken, ob da noch was passieren wird.

    Dem nicht zuzustimmen halte ich schon für ganz schön zickig.


    Ohne die Vorgeschichte hätten die Grünen dem doch sofort zugestimmt.

    Die Vorgeschichte, dass das BMVI aber diesen Zitierfehler nutzt, um die beim Unionswähler unbeliebten Fahrverbote wieder zu streichen, hätte sich das Ministerium allerdings auch sparen können. Den Wahlkampf hätten ja auch die unionsgeführten Länder im Bundesrat bestreiten können, da hätte man das Ministerium außen vor lassen können.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    Nach meinem Empfinden hängt das aber auch maßgeblich von eventuell vorhandener Radverkehrsinfrastruktur ab. Sobald irgendwas in der Art eines Radwege oder irgendwo [Zusatzzeichen 1022-10] auftaucht, wird’s unangenehm; unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen. Auf der Holtenauer Straße in Kiel kann man auch einigermaßen entspannt Radfahren, wo der kaputte Radweg hinter den parkenden Autos verborgen ist. Aber ab dem Teilstück, ab dem der Radweg durch die Windschutzscheibe sichtbar ist, wird plötzlich am Lenkrad reklamiert.

    Mittlerweile stellt sich heraus, dass der Lkw hätte nicht auf Kieler Rathausplatz fahren dürfen. Es gab wohl auch einen Beifahrer, der allerdings nicht mehr so genau weiß, ob er als Einweiser tätig war oder wo er sich zum Zeitpunkt des Unfalles befunden hat.

    Und nun heißt es, der Mast hätte einen Materialfehler aufgewiesen:

    Zitat

    Der 14 Meter lange Mast, so heißt es im Gutachten, hätte sich nur deformieren, nicht aber abbrechen dürfen. Doch wegen der "mangelnden Festigkeit" sei es zu dem tragischen Unglück gekommen.

    Die Stadt Kiel hat darum heute in Windeseile die übrigen fünf Masten auf dem Gelände der dort gerade stattfindenden Kieler Woche abbauen lassen.

    Ich komme mir ja langsam vor wie ein Verschwörungstheoretiker, aber wenn ich die Nachrichtenlage zu dieser Thematik verfolge, habe ich den Eindruck, es soll der Eindruck vermieden werden, dass hier menschliches Versagen, beziehungsweise eine unaufmerksame Fahrweise eines Berufskraftfahrers irgendwie ursächlich war. Bei den „offiziellen“ Mitteilungen der Stadt Kiel, etwa auf Instagram, ist ja mittlerweile überhaupt nicht mehr die Rede davon, dass hier überhaupt ein Lastkraftwagen mitdessen Besetzung involviert war.

    Edit: Die Stadt hat den Instagram-Beitrag um den Unfallhergang ergänzt.

    Da nebenan die Fahrbahn angesichts des Durchfahrverbots quasi komplett frei ist, muss die Blockade ja einen Grund haben. Vielleicht werden Radfahrer kontrolliert, vielleicht soll tatsächliche eine kurzzeitige Sperrung des Radweges zugunsten der Bauarbeiten weiter hinten erfolgen, wo gerade ein Haus abgebrochen wird — wer weiß.

    Die Arbeitsstelle gibt es auch nach über einem Jahr immer noch. Die beiden Zeichen 250 haben mittlerweile etwas an Wirkung verloren und regelmäßig fährt dort ordnungswidrig anderer Verkehr durch. Dafür parken Lieferwagen nunmehr auf dem Radweg, offenbar weil sie ja auf der Fahrbahn irgendwie verboten wären.

    Weiter hinten, an der eigentlichen Arbeitsstelle, konnten früher Fußgänger und Radfahrer durch einen engen Notweg die Arbeitsstelle passieren. Offenbar bin ich dort laut meiner Strava-Aufzeichnung nur einmal mit dem Rad vorbeigekommen und habe nur zwei Aufnahmen von diesem Notweg, der hier rechts in der Ecke zu sehen ist:

    [image='9681','small'][/image]

    In der Gegenrichtung sah es damals so aus, dass ein kleines Schild vor entgegenkommenden Radfahrern warnte. Naja.

    Weil sich die Arbeitsstelle weiter ausgebreitet hat, wurde der Notweg gestrichen und [Zeichen 259] aufgestellt. Das funktioniert erwartungsgemäß nicht und wird mit dem Bus mächtig eng, denn dort läuft jeder wie er will:

    Offenbar sind Fußgänger nicht bereit, sich auf einen nicht unerheblichen Umweg einzulassen, der nicht nur über zwei Lichtzeichenanlagen führt, sondern auch erst einmal bis zu 150 Meter in die falsche Richtung. Zwar warnt auch ein Schild davor, dass im weiteren Straßenverlauf für Fußgänger kein Platz ist, aber davon bekommt man nichts mit, wenn man aus dem Bus aussteigt oder das benachbarte Einkaufszentrum verlässt:

    Vielleicht ist das so wie mit den Trampelpfaden, die abseits der befestigten Wege durch den Park führen: Man erkennt schnell, dass diese so genannte Umleitung nicht den Bedarf der Verkehrsteilnehmer trifft.

    Und das ist ja leider so gut wie immer der Fall, wenn Arbeitsstellen auf den nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer treffen.

    Fahrradstraße -> Radverkehrsförderung -> Fördertopf

    Kann man irgendwo die Vergaberichtlinien für diese Fördergelder finden? Bei der Hamburger Osterstraße war es doch angeblich auch so, dass die Straße quasi komplett umgebaut wurde und die ganze Maßnahme der Radverkehrsförderung in Rechnung gestellt wurde, weil dort eben auch in jeder Richtung ein (absolut grauenvoller) Schutzstreifen angelegt wurde.

    So locker wird das Geld doch auch nicht sitzen, dass eine Förderung ausgeschüttet wird, sobald irgendwo ein [Zeichen 244] aufgestellt wird.

    Gibt es eigentlich Erfahrungen, wie in der Praxis damit umgegangen wird? Entweder müsste ja eine Behörde das alte Recht komplett anerkennen oder das neue. Scheinbar werden sich aber Rosinen herausgepickt z.B. Geschwindigkeitsverstösse/ Fahrverbote oder wurden irgendwo z.B. E-Scooter verboten?

    Das macht nach meiner Kenntnis quasi jede Behörde anders. Eine bundesweite Koordinierung auf Ebene der Länder ist ja vor ein paar Wochen offenbar ergebnislos fehlgeschlagen.

    Und natürlich wird eine Stadt nicht plötzlich die E-Roller wieder einkassieren, weil ein Bundesland Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der letzten x Änderungsverordnungen angemeldet hat. Da wird man erstmal belastbare Ergebnisse abwarten und dann weitersehen. Dass die E-Roller wieder verschwinden mag ich nicht glauben, aber ich kann mir schon vorstellen, dass beispielsweise die lustigen Ampelregelungen aus der 45. Änderungsverordnung wieder einschlägig werden und auch künftig keine Rettungsgasse mehr gebildet werden muss.

    Als Betreiber unterschiedlicher impressumspflichtiger Webseiten bekomme ich ja regelmäßig einen ganzen Haufen ungebetener E-Mails. Vor ein paar Wochen schrieb mir ein Bürgermeister einer kleinen schleswig-holsteinischen Gemeinde eine E-Mail in einem Tonfall, der sogar für den Straßenverkehr unangemessen ist, weil er nach „tollen Radwegen in Schleswig-Holstein“ gesucht und dann diesen Thread auf Platz 1 seiner Suchergebnisseite finden musste.

    Ich wurde angehalten, doch auch mal etwas schönes zu schreiben! Zum Beispiel hätte seine Gemeinde ganz schön viel für den Radverkehr getan, es gäbe sogar einen neuen Fahrradständer an der Bushaltestelle und ganz viele neue Radwege.

    Ihr werdet es erraten: Ich kenne die Gemeinde durchaus. Vielleicht hat sich in den letzten zwei, drei Monaten dort viel getan, ich muss da wohl noch mal hinfahren. Denn ansonsten kann ich nur feststellen: Der Fahrradständer an der Bushaltestelle ist der übliche Felgenbrecher, bei den vielen tollen Radwegen handelt es sich um blau beschilderte, aber untermaßige Gehwege, wie sie in jedem schleswig-holsteinischen Dorf zu finden sind.

    Und dann muss ich lesen, dass Schleswig-Holstein unter die Top-Ten der „Radfahr-Paradiese“ Deutschlands möchte. Das finde ich erstmal lustig, denn wenn ich von den 16 Bundesländern schon mal die fünf neuen Bundesländer mit ihrer nicht ganz so geilen Radverkehrsinfrastruktur abziehe, sind noch elf übrig. Berlin und Hamburg sind auch nicht so ganz geil, Bums, bleiben neun Bundesländer übrig, insofern könnte es mit den Top-Ten von neun Bundesländern ganz gut funktionieren.

    Nun gut, vielleicht bemisst man die Fahrrad-Paradiese auch nicht in Bundesländern.

    Grundsätzlich bietet Schleswig-Holstein ja allerbeste Voraussetzungen: Es ist relativ flach, weil die letzte Eiszeit bis auf den 167 Meter hohen Bungsberg alles glattgeschrubbt hat, man kann im Westen und Osten am Meer entlangradeln oder den Nord-Ostsee-Kanal, das ist bestimmt schön. Mit der Fahrradmitnahme in der Bahn klappt’s kapazitätsmäßig nicht ganz so gut, insofern bleibt es in der Regel bei Rundtouren um das Auto mit Fahrradträger oder die Ferienwohnung, aber immerhin.

    Trotzdem bin ich aber verwundert, wenn hier offenbar aus einer Umfrage folgendes zitiert wird: „Die Radfahrmöglichkeiten waren für mich ein triftiger Grund, im echten Norden Urlaub zu machen.“

    Nun sind wir hier im Radverkehrsforum bestimmt überaus empfindlich, was kaputte Radwege oder Radwegbenutzungspflichten angeht und außerhalb unserer Filterblase ist das Leid wohl auch nicht ganz so groß, wenn irgendwo ein Signalgeber nicht mit Fahrradpiktogrammen ausgerüstet wurde. Trotzdem wundert es mich, dass die Leute so begeistert sind, denn von den stolz zusammenaddierten 5.200 Kilometern Radweg sind nach meiner Erfahrung ein nicht unerheblicher Teil mit [Zeichen 101] und „Radwegschäden“ ausgewiesen.

    Vor ein paar Jahren hätte ich ja noch gedacht, dass das normale Touristen nicht stört, die ihr für ein paar Ausflüge ihr Fahrrad mitbringen, insgesamt aber nicht mehr als 500 Kilometer im Jahr abreißen, ohnehin keine Reisegeschwindigkeit erreichen, ab der diese ganzen Wurzelaufbrüche lästig werden. Aber seitdem das E-Bike quasi zum Ausweis eines Touristen mit Fahrrad geworden ist, werden plötzlich locker Reisegeschwindigkeiten von 20 bis 25 Kilometern pro Stunde erreicht. Da bricht man sich auf den meisten außerörtlichen Radwegen ja glatt die Federgabel durch.

    Insofern… ich weiß nicht. Ich kann mit solchen Ankündigungen echt nicht viel anfangen. Nach meinem Dafürhalten müsste erstmal ein Großteil der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur außerorts wie innerorts erneuert werden, und zwar auf eine Art und Weise, dass nicht nach fünf Jahren die ersten Wurzelaufbrüche auftreten.

    Oder aber man hebt die Radwegbenutzungspflichten quasi landesweit auf. Aber auch explizit nicht für den Radverkehr vorgesehene und ausnahmslos schlechte Sonderwege neben Überlandstraßen werden nach meiner Beobachtung noch begeistert von touristischen Radfahrern genutzt.

    Nachdem mittlerweile jedes Navigationsgerät gelernt hat, was ein modaler Filter ist, wird nun vermehrt an dieser Stelle geparkt. Man kommt ja noch vorbei uns so.

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    Und dann passiert es tatsächlich gar nicht mal so ganz selten, dass sich Busse verfahren oder aufgrund von Umleitungen in die als Fahrradstraße ausgeschilderte Gerhardstraße geraten. Meistens passiert das eher Sattelzügen, die dort auch nicht um die Kurve kommen.

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    Und wenn ich so drüber nachdenke: Was würde sich eigentlich ändern, wenn diese ganzen Fahrradstraßen, die ja eigentlich eher besagter Parkplatz mit Fahrradpiktogramm sind, in Tempo-30-Zonen umgewandelt würden? An der Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich nichts ändern, die bleibt unverändert bei 30 Kilometern pro Stunde. An der Vorfahrt ändert sich nichts, denn die bleibt ja von Fahrradstraßenregelungen unberührt.

    Der Begriff des „Vorranges“ ist ja eh äußerst missverständlich, nach meiner Interpretation haben Radfahrer an Engstellen oder Hindernissen nicht kraft der Fahrradstraße automatisch Vorrang. Aber selbst wenn dem so wäre: Da die Fahrbahn ohnehin zu eng für Begegnungsverkehr wäre, stellt sich die Frage nach dem Vorrang ohnehin nicht.

    Bleibt das Nebeneinanderfahren, das in Fahrradstraßen explizit erlaubt ist. In allen anderen Straßen ist es je nach Gültigkeit der unterschiedlichen Änderungsverordnungen entweder erlaubt oder aber nicht verboten, insofern ändert sich angesichts der engen Fahrbahn auch nichts zum jetzigen Zustand: Sobald ein Kraftfahrzeug von vorne oder hinten kommt, wird wieder brav hintereinander geradelt oder es wird gehupt.

    Am Ende läuft es meines Erachtens darauf hinaus, dass es der wesentliche Unterschied zwischen Fahrradstraße und Tempo-30-Zone dieser modale Filter in der Mitte ist.

    Ansonsten war’s das aber schon. Wie Schwachzocker schon sagte: Die Fahrradstraße macht sich halt gut in der Statistik.

    Nun steht wiederum zur Debatte, ob vielleicht die berühmte 45. Änderungsverordnuung wieder gilt. Dass ist die, auf die Ramsauer sich damals während des so genannten Schildergates zurückzog, als er feststellen musste, dass in den Straßen noch Abermillionen Verkehrszeichen in der plötzlich mit der 46. Änderungsverordnung ungültigen Gestaltung zu sehen waren.

    Vielleicht können wir es ja einfach so regeln, dass jeder Verkehrsteilnehmer einfach selbst entscheidet, ob und welche Version der Straßenverkehrs-Ordnung für ihn gültig sein soll?

    Na, nun ist die Polizei auf die Idee gekommen, nicht mehr abschleppen zu müssen, weil die Radwege angeblich rechtswidrig und damit quasi gar nicht mehr existent wären:

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    Ob man wohl bei Bußgeldern wegen Nichtbeachtung eventueller Radwegbenutzungspflichten ebenfalls so selbstbewusst argumentieren könnte? :S

    In Kiel haben wir mehrere Kreuzungen, an denen teilweise für Radfahrer und Fußgänger in allen Richtungen gleichzeitig grünes Licht signalisiert wird. Das passiert beispielsweise entlang der Holtenauer Straße an drei Kreuzungen (Knooper Weg/Düppelstraße, Lehmberg und Dreiecksplatz) nach einem Umlaufplan, der mir nicht so richtig bekannt ist. Wenigstens am Lehmberg herrscht auch zeitweise ein recht großes Radverkehrsaufkommen in alle vier Richtungen, so dass es schon ein bisschen blöd werden kann — denn als normaler Verkehrsteilnehmer rechne ich ja nicht damit, dass bei meinem grünen Licht noch jemand von rechts oder links kommt, der ebenfalls grünes Licht sieht.

    Das nennt man ja, wenn es um Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn geht, „feindliches Grün“ und wird mit technischen Mitteln unterbunden: Eine Lichtzeichenanlage muss sich selbst nach spätestens 0,3 Sekunden abschalten, wenn sie aus irgendeinem Grunde zwei in Konflikt stehende Verkehrsströme mit grün signalisiert.

    Und irgendwie schwanke ich jetzt zwischen der Vermutung, dass man in Kiel Fußgängern und Radfahrern etwas Gutes tun wollte und dem obligatorischen „mit nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern kann man’s ja machen“. Nett gemeint ist beispielsweise, dass ich als Fußgänger theoretisch zwei Arme der Kreuzung in einem Zug überqueren kann; doch reicht die Zeit meistens nur für anderthalb Überquerungen. Man sitzt im Endeffekt also auf der nächsten Mittelinsel fest — da kann man dann auch lieber in „der Ecke“ der Kreuzung warten.

    Mit dem Fahrrad schafft man theoretisch auch eine komplette Umrundung der Kreuzung, hat aber das Problem, dass überall feindliche Verkehrsströme lauern. Es gibt weder ein Schild, dass hier mit Vier-Wege-Grün zu rechnen ist, noch zeigt mir irgendeine Art von Signalgeber an, dass auch bei grünem Licht von rechts und links Radfahrer kommen können, die im Angesichte ihres eigenen grünen Lichts von ihrer Vorfahrt überzeugt sind.

    Auf eine solche Weise lernte ich bei meinem Umzug vor relativ genau zwei Jahren dieses Vier-Wege-Grün kennen: Eines morgens fuhr ich zum Bahnhof und mir knallte ein pöbelnder Radfahrer von rechts beinahe in die Seite. Dann stellte ich fest, dass er grünes Licht hatte und geriet ins Schwitzen, weil ich davon ausging, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben — stellte dann aber fest, dass alle Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer grünes Licht zeigten. Damit hatte ich nicht gerechnet, so etwas kannte ich bislang nur aus den Niederlanden.

    radverkehrsforum.de/attachment/14055/

    Und auch heute passiert es regelmäßig, dass die Lichtsignalanlage grünes Licht in alle Richtungen zeigt und ich bemerkte, dass ein Radfahrer aus dem Querverkehr so richtig Gas gibt, um mich als vermeintlichen Rotlichtsünder schneiden zu können. Besonders in der Bergstraße, in der ich dank der vorgelagerten Lichtsignalanlage meistens pünktlich zum Vier-Wege-Grün ankomme, halten die Leute im Querverkehr echt drauf. Da kann man dann beim sommerlichen Radverkehrsaufkommen auch schon mal eine ganze Grünphase lang auf eine Lücke warten.

    … was ja gleich zum nächsten Problem führt: Die Vorfahrt wird in solchen Fällen vermutlich mit § 1 StVO geregelt? Denn weder in § 8 StVO oder § 37 StVO ist vorgesehen, dass kollidierende Verkehrsströme gleichzeitig grünes Licht sehen.

    Eigentlich würde ich gerne anregen, dass wenigstens kleine Schilder installiert werden, dass es an dieser Kreuzung ein so genanntes Vier-Wege-Grün gibt, aber ich habe den Eindruck, dass weder in der Straßenverkehrs-Ordnung noch in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften eine solche Schaltung überhaupt vorgesehen ist? Ließe sich so etwas noch als Verkehrsversuch im Sinne von § 45 StVO verbuchen? Und liegen zufällig jemandem die Richtlinien für Lichtsignalanlagen vor? Die haben doch sicherlich auch eine Meinung zu diesem Sachverhalt?

    Ich würde jetzt einfach mal argumentieren, dass ich ja zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag aus dem Verkehrsverbund HVV "ausbrechen" könnte und deshalb die Niedersachsen-Fahrradkarte auch auf einer Strecke innerhalb des HVV gültig sein sollte.

    Ja, die Fahrradkarte des Niedersachsen-Tarifs gilt auch im HVV, aber ich bin mir nicht ganz sicher, wie weit im HVV — auf der schleswig-holsteinischen Seite könnte schon hinter Elmshorn Schluss sein.

    Der HVV sollte seine Beförderungsbedingungen unbedingt anpassen. Wieso schließt der HVV die Lastenradmitnahme im Regionalverkehr aus, wenn die angrenzenden Verkehrsverbünde diese erlauben?

    Tja: Regionalisierung.

    Abellio Mitteldeutschland erlaubt zum Beispiel Lastenräder und das Laden von E-Bikes während der Fahrt, Abellio Baden-Württemberg nach meiner Kenntnis allerdings nicht. Und was der angrenzende Verkehrsverbund erlaubt oder nicht, ist ja auch nicht so ganz klar. In Schleswig-Holstein verweist nah.sh auf die Bedingungen des jeweiligen Betreibers, die wiederum an die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn weiterleiten.

    Sobald man mit der Bahn mehr machen möchte als nur den einfachen Personentransport von A nach B wird es echt kompliziert.