Beiträge von Malte

    Am 1. Oktober wurde in Wuppertal ein Radfahrer von einem Lastkraftwagen überrollt. Beide fuhren in die gleiche Richtung, es kam aus ungeklärer Ursache zu einer Kollision, dann wurde der Radfahrer überrollt.

    Bei der WDR-Lokalzeit wissen natürlich wieder alle Bescheid, dass natürlich der Radfahrer bei rot gefahren wäre. Von einer roten Ampel war zwar gar nicht die Rede, aber dem Stammtisch war wohl gleich wieder der Kragen geplatzt und es mussten die obligatorischen Argumente aufgefahren werden.

    Die Critical Mass Wuppertal rief darum am 2. Oktober zu einer Schweigeminute auf — mit der recht deutlichen Formulierung, dass der Lkw-Fahrer den Radfahrer getötet hat. Das kam bei der Wuppertaler Fahrradblase nicht so gut an, es wurde zum Boykott der Critical Mass aufgerufen, justiziable Beschimpfungen ausgetauscht und die Facebook-Seite als „Hassrede“ gemeldet. Auch unter Radfahrern schätzt man wohl eher die weichgespülte Formulierung, dass der Radfahrer den Lastkraftwagen „touchierte“, unter dem Auflieger „zu liegen geriet“ und „aus ungeklärter Ursache am Unfallort verstarb“. Für viele Mitstreiter scheint die Formulierung „jemanden zu töten“ quasi automatisch den Mordvorwurf zu implizieren, obwohl es eigentlich eher den Unfallhergang nüchtern darstellt. Selbst wenn sich ein Radfahrer im lebensmüden Vollbesitz seiner geistigen Kräfte vor einen Lastkraftwagen wirft, tötet der Lkw-Fahrer den Radfahrer, auch wenn er diesen Unfall objektiv gesehen nicht verursacht hat.

    Und natürlich sollten wir zunächst das Ergebnis der Ermittlungen abwarten, aber grundsätzlich kann man ja an der bisherigen Beschreibung des Vorfalls so etwa ablesen, was wohl so ungefähr passiert sein wird.

    Die Facebook-Seite der Critical Mass Wuppertal hat dann noch einen längeren Beitrag veröffentlicht, warum man diese Formulierung gewählt hat.

    Am Sonnabend waren wir mal wieder mit einer dänischen Gumminase unterwegs. Die Buchung für vier Personen mit unterschiedlichen BahnCards, mit vier Reservierungen und vier Rädern und theoretisch auch noch zwei unterschiedlichen Startbahnhöfen hatte im Juli das Rostocker Reisezentrum ungefähr eine ganze Stunde blockiert. Man braucht dazu nämlich mindestens zwei Computer und die Sache ist ziemlich kompliziert.

    Beispielsweise ist es offenbar technisch unmöglich, eine durchgängige Fahrkarte von Kiel über Neumünster nach Hamburg und dann über Neumünster nach Aarhus zu buchen. Das geht nicht, weil der Abschnitt zwischen Neumünster und Hamburg doppelt befahren würde. Weil der Zug aber in Neumünster nicht hält, müssten wir mit dem winzigen Bummel-LINT von Kiel nach Rendsburg gurken und dann mit der Gumminase nach Aarhus. Der winzige Bummel-LINT hat aber nur Kapazitäten für drei oder maximal sechs Fahrräder, je nachdem, welches Fahrzeug bereitgestellt wird. Wenn dort noch jemand mit Kinderwagen oder Rollator zusteigt, wird es halt eng. Dann sind es plötzlich nur noch drei oder null Fahrräder. So will man seinen Urlaub nicht beginnen.

    Aber gut, dann fahren wir eben mit der BahnCard 100 und dem Semesterticket von Lischen-Radieschen nach Hamburg und von dort mit unterbrochener Reisekette nach Aarhus.

    Der IC bis Aarhus wurde bis Freitagmorgen noch als sehr voll dargestellt, ab Sonnabend plötzlich mit „geringer bis mittlerer Auslastung“. Im Endeffekt war der Zug noch nicht einmal halb voll, es gab auch mit Corona-Abständen keine Probleme.

    In Deutschland hält der Zug noch in Rendsburg in Flensburg, ab Pattburg wird das Ding plötzlich zum Nahverkehrszug und hält an jeder Milchkanne. In Dänemark ist der Zug auch offenbar nicht reservierungspflichtig, wohl aber, wenn man aus Deutschland nach Dänemark rein fährt. Keine Ahnung.

    Der Nummerierung zufolge sind entweder sechs oder acht Fahrradstellplätze vorgesehen. In Dänemark stiegen noch ein paar Radlinge mit Rädern zu, woraus ich messerscharf schloss, dass auch in Dänemark keine Fahrradreservierung nötig wären und man den Zossen einfach in die Ecke knallt.

    Ansonsten lief die Fahrt angenehm problemlos. Neuerdings gilt im dänischen Personenverkehr die Pflicht zum Tragen einer „Mundbind“, bis vor ein paar Tagen nahmen die Fahrgäste nach einer Lautsprecherdurchsage ab der Grænse die Masken ab.

    Das einzig lästige ist nach wie vor, dass die dänischen Züge offenbar nicht mit Rauchwarnmeldern in den Toiletten ausgerüstet sind, weswegen die Fahrgäste ständig zum Rauchen dort reinlatschen und der Zug in einigen Bereichen nicht unbedingt wie ein Nichtraucherzug riecht. Das Personal scheint sich in seinem Kabuff auch gerne mal eine anzustecken.

    so sehr ich deinen Zorn auf die bescheidene Infrastruktur (rollend und liegend) im Norden nachvollziehen kann - es ändert sich also de facto recht wenig für dich und andere Pendler. Weder zum Positiven noch zum Negativen.

    Der Schienenersatzverkehr bleibt der Flaschenhals. Die Bahn ist weiterhin für das Verbringen der Reisenden von A nach Z verantwortlich.

    Nur 50% des Ticketpreises gibt es nicht zurück.

    Und damit ändert sich eben doch was: Ich kann entweder stundenlang am Bahnhof warten, bis der Betrieb wieder aufgenommen wird oder ich dann doch irgendwann mal in den Schienenersatzverkehr reinkomme, oder aber ich lasse mich auf eigene Kosten abholen. Diese Kosten wurden mir in der Vergangenheit einigermaßen erstattet, indem die Bahn einen gewissen Anteil des Ticketpreises zurückerstattet.

    Möchte ich als Fahrgast also nicht draufzahlen, bleibt mir in Zukunft vor allem das Warten am Bahnsteig. Denn der Schienenersatzverkehr ist mit zwei bis vier Reisebussen ja quasi nicht existent, und die Umleitung über Ostholstein mit LINT-41-Zügen eine Zumutung.

    Und dann gibt's ja auch noch das Hotel:

    oder dir zur Not eine Übernachtung im Hotel zahlt.

    Das ist natürlich auch nur ein theoretisches Konstrukt. Nach meiner Erfahrung sind sowohl das Zugpersonal als auch die Mitarbeiter an der Information nach Kräften bemüht, einen Anspruch des Fahrgastes auf ein Hotel zu verneinen.

    Ich war mehrfach in der Situation, dass der Kieler Hauptbahnhof wegen eines Polizeieinsatzes stundenlang gesperrt war und ich quasi in Hamburg festsaß, weil die Züge nur bis Neumünster, beziehungsweise bis Plön fahren. Es war 22 Uhr, es war klar, dass das heute nichts mehr wird, aber die Bahn verwies tapfer darauf, dass der Zug um 22:22 Uhr fahren würde. Tat er natürlich nicht, aber der Zug um 22:43 Uhr führe ganz bestimmt. Nö. Aber um 23:22 Uhr! Ganz sicher! So ging es dann weiter… bis zum Betriebsschluss. Die Bahn verweigerte mir gegenüber mehrfach den Anspruch auf Hotels, weil der Computer sagte, der nächste Zug führe. Ich halte das nach wie vor für einen Trick um zu vermeiden, dass hunderte gestrandete Fahrgäste ins Hotel abhauen, was wohl etwas teurer wird den Leuten 50 Prozent ihres Fahrpreises zurückzuerstatten.

    Laut anderen BahnCard-100-Reisenden, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bucht man sich am besten auf eigene Faust ein Hotel bis 60 oder 80 Euro pro Nacht und reklamiert anschließend beim Servicecenter Fahrgastrechte. Ansonsten schläft man eben im Hotelzug oder auf dem Bahnsteig.

    Wie viel EUR gibts eigentlich momentan bei Verspätung, wenn man mit BC100 oder Pendlerticket unterwegs ist? :/

    Für eine BahnCard 100 gibt es ab 60 Minuten Verspätung oder einer nicht angetretenen Fahrt 10 Euro, in der 1. Klasse 15 Euro. Bei Fernverkehrszeitkarten halb so viel, bei Ländertickets für den Nahverkehr 1,50 Euro. Es werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Ticketwertes erstattet.

    Ich hätte den Artikel so verstanden, dass es keine Fahrpreiserstattung bei Verspätung durch höhere Gewalt gibt.

    Von "sehen sie selbst zu, wie sie ans Ziel kommen", lese ich so nichts und würde weiterhin davon ausgehen, dass die Bahn bei Streckensperrungen etc. Taxigutscheine ausgibt oder dich auf alternative Verbindungen hinweist oder dir zur Not eine Übernachtung im Hotel zahlt.

    :/

    Naja, was dann passiert, haben wir beide ja schon hinreichend oft erlebt.

    Wenn wieder mal der obligatorische Baum zwischen Pinneberg und Elmshorn in der Oberleitung abhängt, dann ist ja erstmal die Strecke stundenlang gesperrt. Fahrgäste sollen dann erstmal mit der S-Bahn bis Pinneberg fahren, von dort aus würde dann ein Schienenersatzverkehr bis Elmshorn bereitgestellt. Die Kapazität des Schienenersatzverkehrs genügt aber nicht im Ansatz dem Andrang der Fahrgäste, mitunter pendeln dort zwei (!) Reisebusse, die dann die Fahrgäste von sechs Regionalbahnen und einem Fernverkehrszug pro Stunde und Richtung aufnehmen sollen. Da können also locker mal fünftausend Fahrgäste pro Stunde nach Hause wollen, die kriegt man niemals mit Bussen und Taxis wegtransportiert.

    In der Regel bildet sich dann eine riesige Schlange an Kraftfahrzeugen in Pinneberg, mit denen Partner, Freunde oder Kollegen die Fahrgäste einzeln nach Hause transportieren. Für diese Fahrt entstehen die üblichen Kosten für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, die sich im nicht nennenswerten Bereich bewegen, wenn es nur um ein paar Kilometer geht, aber doch ins Geld gehen, wenn mal jemand bis nach Kiel gebracht werden muss — ganz zu schweigen von weiteren Belastungen, etwa Verdienstausfall oder zu leistenden Überstunden oder verpassten Terminen und so weiter und so fort.

    Nach zweieinhalb Jahren Pendeln halte ich das Bereitstellen des Schienenersatzverkehrs eher für eine Beruhigungspille im Sinne von „wir tun, was wir können“. Mir ist klar, das nicht an jedem Bahnhof zehn Doppeldecker-Reisebusse mit laufendem Motor warten können, um im Fall der Fälle einen Schienenersatzverkehr zu leisten. Aber es ist eben absolut witzlos, angesichts dieser Gesamtumstände die übliche Umleitung über Bad Segeberg oder Lübeck anzupreisen, wenn dort ein (!) Bummel-LINT 41 eingesetzt wird.

    Mit den nun beschlossenen Fahrgastrechten ist der Fahrgast im Zweifelsfall der Dumme, obwohl politische Versäumnisse in der Vergangenheit und in der Gegenwart zu diesen ganzen Umständen geführt haben — auf Ausweichstrecken stumpf einen einzigen LINT fahren zu lassen, ist in Zeiten der so genannten Verkehrswende ohnehin keine gute Idee (die Nordbahn hat nach meiner Kenntnis übrigens nur drei LINT 41, mit denen die Strecken von Bad Oldesloe über Neumünster, Heide bis Büsum bestritten werden, wenn da einer kaputt geht, wird’s noch enger) und schon gar nicht, wenn diese Strecken ständig als Umleitung angespriesen werden.

    Wenn die Politik die Bahn von der Entschädigungspflicht für den im Fahrdraht zappelnden Baum befreien möchte, kann sie sich ja Bitteschön andere Lösungen überlegen. Sogar ich bin dann bereit, Baumfällungen zuzustimmen — macht ja momentan eh nichts mehr aus angesichts der Waldflächen, die wir für Autobahnen und Gewerbegebiete vernichten. Oder es müssen Gleise, Weichen und Fahrdraht her und dann fahren die Züge statt über Elmshorn eben über Bad Oldesloe. Oder es wird bei der Bestellung künftiger Züge darauf geachtet, im Zweifelsfall eine Doppeltraktion Diesellokomotive davorspannen zu können, die den Zug über die Ausweichstrecken ans Ziel bringt.

    Aber ich bin als Fahrgast nicht gewillt, diese politischen Versäumnisse als mein persönliches Pech hinzunehmen.

    Die Europäische Union hat eine Reform der Fahrgastrechte im Personenschienenverkehr beschlossen: EU schafft Entschädigung für Zugverspätungen bei höherer Gewalt ab

    Fahrgäste können zukünftig keine Fahrgastrechte mehr geltend machen, wenn Verspätungen oder Zugausfälle von höherer Gewalt verursacht werden. Namentlich soll es um „extreme Wetterbedingungen, große Naturkatastrophen oder große Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ gehen.

    Und woher kommt diese Idee? Laut dem SPIEGEL-Bericht vom Bundesautominister Andreas Scheuer.

    Nun ist natürlich nicht alles schlecht, es soll beispielsweise in einigen Jahren in jedem Zug ein Fahrradabteil geben — wie auch immer das auf nationaler oder regionaler Ebene funktionieren soll. Vermutlich ist „in einigen Jahren“ ein recht dehnbarer Begriff, ich sehe jedenfalls noch nicht, dass die Deutsche Bahn etwa im ICE 2 oder ICE 3 noch Fahrradabteile nachrüsten will. In der ICE-1-Resterampe, bei der kürzere Züge mit sieben oder neun statt zwölf Wagen aus noch funktionstüchtigen Wagen zusammengestellt werden sollen (beispielsweise ICE 924), kann ich mir einen Umbau schon eher vorstellen.

    Wenn ich in mein streng geführtes Fahrtenbuch schaue, sind ungefähr 75 Prozent meiner Entschädigungsansprüche von so genannter höherer Gewalt verursacht: Zwischen Hamburg und Elmshorn fällt ein Baum auf die Gleise und der Zugverkehr wird für einige Stunden, wenn nicht gar für den Rest des Tages eingestellt. Und der Witz an der ganzen Sache ist bislang und wird auch künftig sein, dass dazu gar kein Unwetter nötig war, das in irgendeiner Form vergleichbar war mit der Schneekatastrophe, mit der der SPIEGEL-Artikel beginnt. Manchmal genügte ein kurzer Regenschauer mit Windstärke 4 und schon hängt ein morscher Baum in der Oberleitung. Das mag zwar irgendwie höhere Gewalt sein, aber irgendwie denke ich mir: Wenigstens die kränkesten Bäume — und davon haben wir ja leider mittlerweile eine ganze Menge — könnte die Bahn mal wegschneiden, bevor sie im Fahrdraht zappeln.

    Ich sehe das auch ein bisschen wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen: Womöglich sind auch spielende Kinder oder Betrunkene im Gleisbett, Notarzteinsätze im Zug, eine Bombendrohung, Polizeieinsätze oder der morgendliche Stau in Hamburg-Dammtor höhere Gewalt, für die niemand verantwortlich sein möchte. Und ich seh’s auch ein, dass die Bahn nur bedingt verhindern kann, dass jemand das Gleisbett mit dem echten Bett verwechselt und sich nach einer durchzechten Nacht auf Gleis 7 im Hamburger Hauptbahnhof zur Ruhe begibt.

    Im Endeffekt bedeutet das aber, dass ich zwar eine Fahrkarte habe, im Zweifelsfall aber noch mal aus eigener Tasche fürs Taxi oder andere Beförderungsmöglichkeiten ans Ziel zahle. Fahrgastfreundlich ist das nicht unbedingt.

    Wenn ein Verteidiger so was sagt, kann ich es prozesstaktisch ja noch verstehen, auch wenn es menschlich eine Sauerei ist, dem verstorbenen Unfallopfer eine (Teil-)Schuld in die Schuhe zu schieben - die kann sich nicht mehr wehren. Aber die Staatsanwältin!!!

    Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?

    (Wurde vielleicht auch mal die Ortslage thematisiert? Rechtsseitiger Radweg, Ampelschaltung? Hätte also auch die Stadt Berlin den Unfall vermeiden können?)

    Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, den ich beim Lesen der Sätze auch empfunden habe, aber am Ende gilt eben doch irgendwo § 1 StVO und auch wir als schwächere Verkehrsteilnehmer sind dementsprechend in der Verantwortung, einen Unfall nach Kräften zu vermeiden. Wie das nun im konkreten Beispiel ausgesehen hätte entzieht sich meiner Kenntnis, das gibt die Beschreibung des Unfallherganges nicht her. Und vielleicht wohnt dem Urteil eben doch noch der Geist der autogerechten Stadt inne.

    Die Allianz pro Schiene hat den Bahnhof Altötting als Bahnhof des Jahres ausgezeichnet. DER SPIEGEL titelt dazu: Ein Traum für Fahrradpendler

    Viel bewundernswerter als das Angebot für Radfahrer, das abgesehen von den Duschen (???) mit Lademöglichkeiten und Reparaturstation jetzt nicht unbedingt ein großes Alleinstellungsmerkmal ist, finde ich beispielsweise die überdachten Wartebereiche, die ich an vielen „kleineren“ Bahnhöfen vermisse. Normalerweise sind ehemalige Bundesbahnhöfe in dieser Größe auf dem Land eher dem Verfall preisgegeben, der Bahnsteig wird einige hundert Meter vom eigentlichen Bahnhof in nahverkehrstauglicher Größe von 120 Metern neu errichtet und mit Glück gibt es ein kleines Häuschen gegen Wind und Regen.

    In Kiel gibt es am Westring einen Bereich, an dem der Radverkehr in beiden Fahrtrichtung jeweils über einen Radfahrstreifen mit Zeichen 237 geführt wird. Direkt nebenan auf dem Gehweg parken Autos gemäß Zeichen 315, insofern ist das Radfahren dort ohnehin kein großes Vergnügen. Hinzu kommen dann einige Erschwernisse in Form von tellergroßen Schlaglöchern.

    Gestern gab es dann eine neue Asphaltschicht auf der Fahrbahn. Wohlgemerkt: Auf der Fahrbahn. Der Radfahrstreifen, vulgo „Radweg“ ist kein Teil der Fahrbahn und bleibt frei:

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    Und das war dann auch tatsächlich so gemeint:


    Und während man als Radfahrer noch darüber sinniert, ob der Radfahrstreifen später neu asphaltiert wird oder ob das jetzt so bleibt, weil Radfahrer als Wähler nicht relevant sind, neigt sich der der Radfahrstreifen dem Ende zu und man darf bewundern, wie zentimetergenau der Radfahrstreifen von der neuen Asphaltschicht ausgespart wurde. Da war man ja ganz genau:

    Mal gucken, ob da noch was passieren wird.

    Dem nicht zuzustimmen halte ich schon für ganz schön zickig.


    Ohne die Vorgeschichte hätten die Grünen dem doch sofort zugestimmt.

    Die Vorgeschichte, dass das BMVI aber diesen Zitierfehler nutzt, um die beim Unionswähler unbeliebten Fahrverbote wieder zu streichen, hätte sich das Ministerium allerdings auch sparen können. Den Wahlkampf hätten ja auch die unionsgeführten Länder im Bundesrat bestreiten können, da hätte man das Ministerium außen vor lassen können.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    Nach meinem Empfinden hängt das aber auch maßgeblich von eventuell vorhandener Radverkehrsinfrastruktur ab. Sobald irgendwas in der Art eines Radwege oder irgendwo [Zusatzzeichen 1022-10] auftaucht, wird’s unangenehm; unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen. Auf der Holtenauer Straße in Kiel kann man auch einigermaßen entspannt Radfahren, wo der kaputte Radweg hinter den parkenden Autos verborgen ist. Aber ab dem Teilstück, ab dem der Radweg durch die Windschutzscheibe sichtbar ist, wird plötzlich am Lenkrad reklamiert.

    Mittlerweile stellt sich heraus, dass der Lkw hätte nicht auf Kieler Rathausplatz fahren dürfen. Es gab wohl auch einen Beifahrer, der allerdings nicht mehr so genau weiß, ob er als Einweiser tätig war oder wo er sich zum Zeitpunkt des Unfalles befunden hat.

    Und nun heißt es, der Mast hätte einen Materialfehler aufgewiesen:

    Zitat

    Der 14 Meter lange Mast, so heißt es im Gutachten, hätte sich nur deformieren, nicht aber abbrechen dürfen. Doch wegen der "mangelnden Festigkeit" sei es zu dem tragischen Unglück gekommen.

    Die Stadt Kiel hat darum heute in Windeseile die übrigen fünf Masten auf dem Gelände der dort gerade stattfindenden Kieler Woche abbauen lassen.

    Ich komme mir ja langsam vor wie ein Verschwörungstheoretiker, aber wenn ich die Nachrichtenlage zu dieser Thematik verfolge, habe ich den Eindruck, es soll der Eindruck vermieden werden, dass hier menschliches Versagen, beziehungsweise eine unaufmerksame Fahrweise eines Berufskraftfahrers irgendwie ursächlich war. Bei den „offiziellen“ Mitteilungen der Stadt Kiel, etwa auf Instagram, ist ja mittlerweile überhaupt nicht mehr die Rede davon, dass hier überhaupt ein Lastkraftwagen mitdessen Besetzung involviert war.

    Edit: Die Stadt hat den Instagram-Beitrag um den Unfallhergang ergänzt.

    Da nebenan die Fahrbahn angesichts des Durchfahrverbots quasi komplett frei ist, muss die Blockade ja einen Grund haben. Vielleicht werden Radfahrer kontrolliert, vielleicht soll tatsächliche eine kurzzeitige Sperrung des Radweges zugunsten der Bauarbeiten weiter hinten erfolgen, wo gerade ein Haus abgebrochen wird — wer weiß.

    Die Arbeitsstelle gibt es auch nach über einem Jahr immer noch. Die beiden Zeichen 250 haben mittlerweile etwas an Wirkung verloren und regelmäßig fährt dort ordnungswidrig anderer Verkehr durch. Dafür parken Lieferwagen nunmehr auf dem Radweg, offenbar weil sie ja auf der Fahrbahn irgendwie verboten wären.

    Weiter hinten, an der eigentlichen Arbeitsstelle, konnten früher Fußgänger und Radfahrer durch einen engen Notweg die Arbeitsstelle passieren. Offenbar bin ich dort laut meiner Strava-Aufzeichnung nur einmal mit dem Rad vorbeigekommen und habe nur zwei Aufnahmen von diesem Notweg, der hier rechts in der Ecke zu sehen ist:

    [image='9681','small'][/image]

    In der Gegenrichtung sah es damals so aus, dass ein kleines Schild vor entgegenkommenden Radfahrern warnte. Naja.

    Weil sich die Arbeitsstelle weiter ausgebreitet hat, wurde der Notweg gestrichen und [Zeichen 259] aufgestellt. Das funktioniert erwartungsgemäß nicht und wird mit dem Bus mächtig eng, denn dort läuft jeder wie er will:

    Offenbar sind Fußgänger nicht bereit, sich auf einen nicht unerheblichen Umweg einzulassen, der nicht nur über zwei Lichtzeichenanlagen führt, sondern auch erst einmal bis zu 150 Meter in die falsche Richtung. Zwar warnt auch ein Schild davor, dass im weiteren Straßenverlauf für Fußgänger kein Platz ist, aber davon bekommt man nichts mit, wenn man aus dem Bus aussteigt oder das benachbarte Einkaufszentrum verlässt:

    Vielleicht ist das so wie mit den Trampelpfaden, die abseits der befestigten Wege durch den Park führen: Man erkennt schnell, dass diese so genannte Umleitung nicht den Bedarf der Verkehrsteilnehmer trifft.

    Und das ist ja leider so gut wie immer der Fall, wenn Arbeitsstellen auf den nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer treffen.

    Fahrradstraße -> Radverkehrsförderung -> Fördertopf

    Kann man irgendwo die Vergaberichtlinien für diese Fördergelder finden? Bei der Hamburger Osterstraße war es doch angeblich auch so, dass die Straße quasi komplett umgebaut wurde und die ganze Maßnahme der Radverkehrsförderung in Rechnung gestellt wurde, weil dort eben auch in jeder Richtung ein (absolut grauenvoller) Schutzstreifen angelegt wurde.

    So locker wird das Geld doch auch nicht sitzen, dass eine Förderung ausgeschüttet wird, sobald irgendwo ein [Zeichen 244] aufgestellt wird.