Beiträge von Malte

    Der ADAC, das ist der mit den gelben Autos, hat sich mal abseits seiner Kernkompetenz ausgetobt und ist aufs Rad gestiegen, um ein paar Radwege zu testen. Große Überraschung: Aus der Windschutzscheibenperspektive sind die Kieler Radwege gar nicht mal so schlecht: ADAC vergibt Top-Noten für Radrouten in Kiel

    Die Vorgehensweise bei diesem Test ist mir nicht ganz klar und geht auch aus dem Artikel nicht hervor, offenbar ist man aber mit dem Zollstock ausgerückt, um die Breite der Radwege zu ermitteln, woraus dann irgendwie die Verkehrssicherheit ermittelt wurde??? Auch auf der Webseite des ADAC dreht sich alles nur um die Radwegbreite.

    Die Aussagekraft des ganzen Tests steht und fällt für mich dabei schon mit der Verwendung des Obergegriffs „Radweg“. Es wird in der Statistik zu den getesteten Radrouten die Länge der Radwege aufgeschlüsselt, allerdings nicht weiter differenziert zwischen Hochbordradweg, Schutzstreifen, einseitiger Zweirichtungsradweg, freigegebener Gehweg und so weiter und so fort. Offenbar floss weder die Verkehrsführung an Kreuzungen noch die Stetigkeit der Radverkehrsführungen ein. Whatever.

    Auf der Karte werden unterschiedliche Routen angezeigt und bewertet.

    Die Llinie 7b führt beispielsweise vom Hauptbahnhof über die Hörnbrücke an der Werftstraße nach Gaarden und wurde vom ADAC mit einem „+“ bewertet. Hier sind mal zwei Fotos davon: Das linke ist in Richtung Innenstadt mit einem freigegebenen Gehweg, neben dem sich eine Parkfläche befindet, die im Regelfall das Schild „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ verdeckt. Rechts ist die Gegenrichtung, ebenfalls mit einem freigegebenen Gehweg. Trotz der beiden Fahrstreifen pro Richtung wird man als vermeintlich renitenter Radfahrer umgehend angehupt, falls man auf der Fahrbahn unterwegs ist. Die restliche Strecke ist der übliche untermaßige Hochbordkram im Dooring-Bereich.

    Die Route 8a „Ostseeküstenroute“ beginnt oben in Friedrichsort, führt ebenfalls über freigegebene Gehwege, einen außerörtlichen Radweg, der spaßeshalber als Fahrradstraße ausgewiesen ist, entlang einer Bundesstraße über eine Fähre über den Nord-Ostsee-Kanal nach Wik. Von dort aus geht es dann permanent auf der linken Straßenseite auf einem mehr oder weniger engen Zweirichtungsradweg mit unzureichender Radverkehrsführung an den teilweise gefährlichen Kreuzungsbereichen weiter in die Kieler Innenstadt, ein wesentlicher Teil der Strecke ist ebenfalls als freigegebener Gehweg ausgezeichnet. Die Aussicht an der Kiellinie ist schön und das ist auch das einzige, was in meinen Augen das „+“ als Bewertung zulässt.

    Hier übrigens ein Beispiel vom tollen Zweirichtungsradweg an der Kiellinie, weitere Fotos gibt es in der Galerie.

    Die Linie 6b vom Blücherplatz zum Hauptbahnhof, also ungefähr das, was ich früher mal jeden Tag zum Bahnhof gefahren bin, führt zwar durch die Gerhardstraße als Fahrradstraße, die aber offenbar nicht in den Radweg-Zähler mit einzahlt, bekommt insgesamt aber nur „O“. Die genauen Hintergründe für die Bewertung bleiben unklar, die Radwege sind untermaßig, die Fahrradstraße im morgendlichen Berufsverkehr mit den vielen ausparkenden Kraftfahrzeugen kein Spaß.

    Die parallel verlaufende Feldstraße, die größtenteils mit Radfahrstreifen ausgestattet ist, beommt ebenfalls nur „O“.

    An die Holtenauer Straße hat man sich wohl erst gar nicht herangetraut. Schade.

    Und was bleibt? Für den Leser die Erkenntnis, dass die Radwege in Kiel eigentlich ziemlich prima sind. Das heißt, in den nächsten sechs Monaten darf man sich als so genannter Fahrradaktivist in jeder Podiumsiskussion und in jeder Ortsbereiratssitzung zum Thema Radverkehr anhören: „Aaaaber sogar der ADAC sagt doch, dass die Kieler Radwege super sind!“

    Herzlichen Dank.

    Naja, temporäre Haltverbote verbieten doch eigentlich das Parken auf Gehwegen, welche mit 315 freigegeben sind.

    Das halte ich für eine sprachliche Ungenauigkeit. Der Geltungsbereich für Zeichen 283 und Zeichen 386 bezieht sich laut Nummer 62 und 63 nur auf die Fahrbahn, außer er wird mit „auf dem Seitenstreifen“ (Nummer 62.1, 62.2, 63.1 und 63.2) auf den Seitenstreifen erweitert. Nach meiner Interpretation gelten diese Verkehrszeichen aber nicht auf Gehwegen, Plätzen oder sonstigen Nebenflächen.

    Der Abschnitt mit den „vorübergehend angeordneten Haltverboten“ ist meines Erachtens auch wieder maximal ungenau definiert, aber es kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers gewesen sein, dass es von der Befestigungsart eines Verkehrsschildes abhängig ist, ob es nur auf der Fahrbahn (beziehungsweise auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen gilt) oder auch auf Gehwegen oder sonstigen Nebenflächen.

    Ich halte es für problematisch, als Verkehrsteilnehmer nachsehen zu müssen, ob ein Verkehrsschild im Boden einbetoniert ist oder nur in einer Fußplatte ruht, um die Prioritäten innerhalb der ineinander verschränkt aufgestellten Verkehrszeichen zu beurteilen.

    Bei einem Haltverbot besteht ja grundsätzlich das Problem, dass es nur auf der Fahrbahn gilt. Mit dem entsprechenden Zusatzzeichen lässt es sich noch auf den Seitenstreifen erweitern, aber sobald Parkmarkierungen oder Zeichen 315 ins Spiel kommen, wird die Sachlage kompliziert.

    Irgendwann schrieb ich mal eine Mail an die Stadt Kiel, dass ein Haltverbot auf einem Gehweg, der mit Zeichen 315 zum Parken freigegeben ist, nicht wirksam wäre. Nun weiß ich natürlich nicht, ob diese Mail überhaupt gelesen wurde oder nicht, denn Rückmeldungen bekam man als einfacher Bürger damals noch nicht, vielleicht ist die Stadt auch selbst auf die Idee gekommen oder wurde bei einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht darauf hingewiesen, aber irgendwann tauchten diese lustigen Kombinationen auf.

    Und das geht aber meistens schief:

    Mit dieser lustigen Kombination, die mutmaßlich gebrauchsfertig auf der Pritsche lag und nur noch mit dem richtigen Datum ausgestattet werden musste, ließ sich natürlich sofort eine Menge Unsinn anstellen. Zeichen 315 erlaubt zwar nur das Parken auf dem Gehweg, nicht aber auf dem Radweg, aber, naja, ein bisschen unglücklich war das dann schon:

    Aber auch beim vermeintlich sachgemäßen Einsatz geht einiges daneben. Letzte Woche, es war kaum Anfang Oktober, wurden in der Nachbarstraße die Bäume beschnitten. Dazu braucht man Platz, also Haltverbote, und das sah dann so aus. Nach rechts ist eigentlich das Parken quer zur Fahrtrichtung vorgesehen. Weil das Haltverbot aber auf der Nebenfläche keine Wirkung entfaltet, wird es mit Zeichen 315 „Parken längs zur Fahrtrichtung“ aufgehoben. Das ist natürlich nicht sehr sinnvoll, hat aber den netten Nebeneffekt, dass irgendwie zwischen den Pollern recht kurze Autos parken dürfen.

    Weiter geht’s mit den Lustigkeiten, dieses Mal mit zeitlicher Verschränkung und einem tollen Zeichen 315 „Quer zur Fahrtrichtung“ zwischen zwei „Längs zur Fahrtrichtung“.

    Das hier war dagegen nicht ganz so lustig, wenngleich auch kaum zu erkennen. Hat wohl schon einen Grund, warum für Verkehrsschilder und deren Aufstellung bestimmte Richtlinien verfasst wurden, so dass die Dinger nicht gleich hinter dem nächstbesten SUV verschwinden.

    Und zum Abschluss noch mal das gleiche Spiel wie am Anfang.

    Wie gesagt: Das Haltverbot gilt auf der Nebenfläche nicht. Das ist quasi gar nicht vorhanden. Einschlägig sind hier nur die blauen Zeichen 315, die unglücklicherweise nicht mit einer zeitlichen Begrenzung ausgestattet wurden und dementsprechend nach meiner Kenntnis unverzüglich, ab sofort gelten. Das führt dann einerseits zu lustigen Beschilderungen, bei der zwei temporär Zeichen 315 eine Parkfläche von 50 Zentimetern aufspannen, andererseits aber auch noch ein weiteres Zeichen 315 dazwischen grätscht und eine andere Aufstellung beim Parken vorschreibt.

    Hätte ich noch meinen alten Polo, hätte ich den glatt dort stehenlassen. Zwar nervt man damit vor allem die Forstarbeiter und nicht das Ordnungsamt, aber die Diskussion für das 15-Euro-Bußgeld, sofern man in Zeiten wie diesen überhaupt eines verhängt, hätte ich in Kauf genommen. Beschädigungen am Auto hätte ich angesichts der Baumfällarbeiten ja nicht befürchten müssen — ein Auto ist ja kein Fahrrad.

    „elenden Fahrradbügel“ (SPD)

    Die Kieler Christdemokraten sehen ebenfalls die Möglichkeit, sich mit dem Thema Straßenverkehr in den Kieler Autonachrichten zu positionieren: CDU: Ulf Kämpfer spaltet Kiel in der Verkehrspolitik

    Wenn man das liest, muss einem ja wirklich Angst und Bange um das eigene Auto werden — einem Abgleich mit der Realität hält das natürlich nicht stand. Und ich weiß auch nicht, wer diese Maximalforderung ausgesprochen haben soll, dass ältere oder gehbehinderte Menschen künftig nicht mehr mit dem Auto in die Stadt fahren können sollen, der die CDU so vehement widerspricht. Davon war doch weder bei der SPD noch bei den lieben Grünen die Rede.

    Ansonsten klingt die Kieler CDU wie das große Vorbild aus Hamburg: Das Auto dürfe nicht benachteiligt werden und alle Verkehrsmittel müssten gleichberechtigt sein und so weiter und so fort lalala.

    Die Kieler Autonachrichten besinnen wieder auf ihre Klientel und zählen nach: So viele Parkplätze mussten in Kiel für Fahrräder weichen

    Angesichts der astronomisch hohen Zahl dürften bei den autophilen Lesern beim Morgenkaffee vor Wut die Teller an die Wand fliegen:

    Es sind… sagenhafte 50 Parkplätze.

    Eyke Bittner hat mal vorgerechnet, dass von den 111.116 in Kiel gemeldeten Kraftfahrzeugen 38 Prozent, also 42.224 an öffentlichen Straßen stehen. 50 entfallene Parkmöglichkeiten entsprechen also 0,1 Prozent.

    Nicht mit eingerechnet wird in dieser Bilanz natürlich der währenddessen gewonnene Parkraum in Gestalt neuer Parkhäuser und zusätzlicher Parkflächen, so dass die Bilanz für den parkplatzsuchenden Leser insgesamt deutlich positiver aussieht. Allein: Nur Empörung klickt halt geil. Und Parkhäuser kosten nunmal Geld und sind darum für alle Parteien abseits der lieben Grünen keine Alternative zum angeblich im Grundgesetz verankerten und mit der Ewigkeitsklausel geschützten Recht auf kostenlose Parkplätze.

    Autofahrer würden in Kiel benachteiligt, suggerieren pflichtbewusst auch die Kieler Autonachrichten in ihrer Leserumfrage. Man könnte diesen Themenkomplex natürlich auch aus einer Menge anderer Richtungen beleuchten, etwa aus Sicht der Verkehrswende, der Aufenthaltsqualität, der Lebensqualität, dem Freiraum für Kinder in den engen Wohnstraßen, der Möglichkeit für Senioren, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Kinderwagen, überhaupt den zugeparkten Gehweg nutzen zu können, aber… klickt halt nicht, nicht wahr?

    Die „elenden Fahrradbügel“ (SPD) vor dem Holsteinstadion sind übrigens immer noch da. Obwohl deren Rückbau trotz Protesten quasi beschlossene Sache ist: Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abbauarbeiten bislang nicht begonnen.

    Übrigens bekommen die armen benachteiligten Kieler Autofahrer nächstes Jahr für viel Geld ein neues Parkhaus ans Holsteinstadion gestellt: Neues Holstein-Stadion: Ende 2021 soll es losgehen

    Dieses Spiel verlieren werden nicht nur die Verkehrswende, sondern auch die benachbarten Kleingärtner, auf deren Gelände das künftige Parkhaus mit 1.200 Stellplätzen thronen wird. Im Gegensatz zum Tesla-Parkhaus am Wissenschaftspark wird dieses Parkhaus wohl auch mehr als eine Ein- und Ausfahrt bekommen, so dass es den Andrang bei einem Fußballspiel bewältigen kann. Im Wissenschaftspark stehen bislang bei jedem Heimspiel aberhunderte Kraftfahrzeuge ordnungswidrig auf Geh- und Radwegen unmittelbar vor dem leeren Parkhaus herum — Falschparken wird hier zugunsten der Fans nicht sanktioniert.

    Obwohl ich befürchte, dass die 1.200 teuer erbauten Stellplätze ohnehin 13 von 14 Tagen quasi ungenutzt sein werden, wird das Parkhaus die Verkehrswende torpedieren: Die Aussicht auf 1.200 Parkplätze wird natürlich dafür sorgen, dass weiterhin ein Großteil der Fans mit dem Auto anreist, wobei die durchschnittliche Anreisestrecke wohl kaum vier Kilometer betragen soll. Weil 1.200 Parkplätze aber längst nicht für 22.000 Fans genügen, wird eben auch künftig der überschüssige Parkdruck in die umliegenden Wohngebiete entweichen.

    Insofern wird sich also wenig ändern, außer dass die „elenden Fahrradbügel“ weg sind. Wo Radfahrer parken sollen, ist übrigens nach meiner Kenntnis immer noch unklar. Vielleicht an den Bäumen entlang der Veloroute 10? Obwohl… geht ja auch nicht, denn spätestens zur Abreise ist die Veloroute 10 übersäht von zerbrochenen Bierpullen. Naja… vielleicht können Radfahrer ja auch zu Fuß kommen. Oder mit dem Auto!

    Natürlich ist es richtig, dass die Polizei einen Unfallhergang erst einmal ermitteln und mit Zeugenaussagen stützen muss, gar keine Frage.

    Aber manchmal klingt das „stürzte aus ungeklärter Ursache“ wegen Baucontainern, die die „Fahrbahnbreite verengten“, doch sehr nach: Der in der Engstelle entgegenkommende „Klein-Lkw oder Wohnmobil“ war auf gar keinen Fall in irgendeiner Form beteiligt:

    Polizei Vorsfelde sucht Zeugen zu Fahrradunfall

    Parkplatz für alte und für junge Wanderer. Bei der alten Version trägt der Herr noch den obligatorischen Hut und Wanderstock, während die Dame im leichten Kleidchen und mit wehenden Haaren folgt. Dafür fuhr man immerhin mit einem lächelnden Auto in den Wald. Die neue Darstellung ist zwar für das Auge leichter zu erfassen und räumt mit den traditionellen Geschlechterrollen auf, ist aber halt auch ein bisschen steril.

    Ich habe mir vorhin mal die Staubsauger angesehen und komme aus dem Lachen nicht mehr heraus. Nun ja.

    Die Apparaturen stehen — natürlich — wieder auf dem Radweg, der parallel dazu im Zuge von Baumaßnahmen am Theodor-Heuss-Ring saniert wurde. Ob dort jemals Fahrräder fahren werden, beziehungsweise wie lange die Kisten nun bleiben sollen, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

    Die Messstation DESH052 befindet sich übrigens hier, leicht verdeckt von einem der Container. Man hat sich wohl nicht getraut, den Staubsauger direkt vor die Luftmessstation zu stellen, weil der verbleibende halbe Meter dann doch etwas zu knapp für Fußgänger, Radfahrer, Kinderwagen oder Rollstühle bemessen war.

    Diese lustige Wand dient wohl der Absicherung des Radweges gegenüber der Fahrbahn, quasi eine Art Protected Hochbord-Bikelane. Angeblich hat die Wand nichts mit der Luftmessstation zu tun, aber praktischerweise verringert sie gleichzeitig den Eintrag bodennaher Stickoxide zur Messstation — letzteres ist aber natürlich nur eine lustige Verschwörungstheorie, die wir in meinem Telegramm-Kanal „MalteHuebnerOffiziell“ besprechen können.

    Die Wand war jedenfalls wichtig genug, dass die Container neu konstruiert wurden, um die Unterseite des Lufteintritts um einen Meter anzuheben. Nach meinem Verständnis hätte man ja auch einfach die Wand weglassen und die alten Container aufstellen können, denn solange die Container stehen, braucht ja auch kein Radweg protected werden.

    Für den Radverkehr ist wohl wieder vorgesehen, dass er sich seinen Weg wohl irgendwie suchen wird. Die lustige Freigabe des Radverkehrs steht falsch herum und das wird bestimmt total super, auf diesen engen Gehweg Fußgänger und Radfahrer entlangzuführen. Aber wie schon länger gilt: Zu Fuß und mit dem Rad sollte man den stinkenden Theodor-Heuss-Ring nach Möglichkeit meiden.

    Das ist aber eig. der Regelfall, weil das Ende der Vorfahrtstraße gleichzeitig mit dem Stopp-Schild verdeutlicht wird. Ich kenn persönlich hier auch keine Stelle, an der ein VZ 307 steht...

    Die Verwaltungsvorschriften halten Zeichen 307 innerorts für entbehrlich:

    Zitat

    Endet eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, sollen in der Regel sowohl das Zeichen 307 als auch das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 angeordnet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen 307 entbehrlich. Anstelle des Zeichens 307 kann auch das Zeichen 205 mit Entfernungsangabe als Vorankündigung angeordnet werden.

    Das einzig lästige

    Ja, schön. Wir haben auf der Hinfahrt dem Getränkeautomaten im Zug gehuldigt, der aber meine Kreditkarte verschmäht hat. Abgebucht hat er aber trotzdem. Das Personal meinte, wir sollten es ruhig öfter versuchen, der Kasten mache manchmal Mätzchen, aber so habe ich mir das dann doch nicht vorgestellt.

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    Ich möchte zur Argumentation hinzufügen, dass es sich bei der „Hauptstraße“ mit dem Radverkehr offensichtlich um eine Vorfahrtstraße handelt und daher der Radverkehr auch Vorfahrt hat, unabhängig davon, welche Entfernungsangaben unterhalb des Schildes propagiert werden.

    Ansonsten halte ich diese Entfernungsangaben unterhalb von vorfahrtsregelnden Schildern ohnehin für groben Unfug. Vorfahrt an der nächsten Kreuzung in 100 Metern, was hier oben im Norden gerne aufgestellt wird, ist ja nun offensichtlicher Blödsinn.

    Niebüll–Leck–Flensburg (Tour, Fotos, Wikipedia)

    Zu dieser Strecke scheint es ja ernsthaftere Überlegungen einer Reaktivierung zu geben, im Deutschlandtakt 2030 ist die Strecke bereits enthalten, allerdings ohne Anbindung des Flensburger Bundesbahnhofes, sondern nur mit Halt in Flensburg-Weiche, dafür aber mit einer ebenfalls lang erwarteten Anbindung der Flensburger Innenstadt bis runter zum ZOB. Da bin ich ja mal gespannt — in ein paar Tagen gibt es eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema, die wohl auch aufgezeichnet wird.

    Es ist allerdings auch ganz tüchtig, was 2030 Uhr nach Westerland fahren soll: Nicht nur der Regionalverkehr mit diesem Fake-Fernverkehrsanhängsel namens SyltShuttle Plus und die zwei InterCitys aus Dresden und Köln, sondern tägliche Verbindungen nach Prag, München und Frankfurt. Donnerwetter.

    Na, schau an. In Kopenhagen, wo ich ja bereits einschlägige Erfahrungen mit den Rollern machen durfte, werden die Dinger offenbar ab 1. Januar wieder abgeschafft: Kopenhagen schafft E-Scooter wieder ab

    Ich hatte mich vor ein paar Nächten mal mit einem „Juicer“ eines Rollervermieters unterhalten, der zunächst einmal wutentbrannt angelaufen kam, weil ich mich mitten in der Nacht an einem auf dem Radweg liegenden Roller zu schaffen machte. Er dachte erst, ich hätte ihn dort abgelegt, aber aus diesem Missverständnis entspann sich eine wirklich freundliche Diskussion. Über den Sinn und Unsinn der Roller wurden wir uns nicht einig, wohl aber über die Verkehrsbehinderungen: Es scheint unter besoffenen Partygängern mittlerweile eine beliebte Tätigkeit auf dem Heimweg zu sein, die Roller auf den Radweg zu legen oder möglichst verkehrsbehindernd den Gehweg zu blockieren. Er und seine Kollegen würden die ganze Nacht ihre Runden drehen, um die Teile wieder beiseite zu stellen.

    Ich würde mir ja durchaus wünschen, die Dinger würden auch in Deutschland schnellstmöglichst wieder abgeschafft. Abseits der touristischen Nutzung scheint nach meiner Beobachtung kaum jemand häufiger damit unterwegs zu sein, die Leute fahren häufig ordnungswidrig über den Gehweg und nachts liegt der Kram eben überall herum. Bei Fahrrädern, ja, auch bei Leihrädern habe ich bislang nicht beobachtet, dass sie allzu oft in der Gegend lägen.

    Die lustigen Staubsauger sind zurück: Die Absauganlagen sind da

    Dieses Mal ist die Technik offenbar in einem höheren, dafür schmaleren Gehäuse untergebracht. Platziert wurden die Kisten — natürlich — standesgemäß auf dem Radweg. Man darf wohl hoffen, dass entlang dieser dreckigen Straße ohnehin niemand mit dem Rad fahren möchte, sonst wird’s auf dem schmalen, aber trotzdem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg wieder sehr eng.

    Was für ein Theater.

    Die Bahn versucht seit diesem Monat, bei ausgefallenen Zügen die Platzreservierungen auf den Ersatzzug umzubuchen: Neue Sitzplatzreservierung wegen Zugänderung

    Spezielle Wünsche werden bei der Umbuchung momentan noch nicht berücksichtigt — wer sich den im ICE 1 begehrten Einzelplatz 71 reserviert hat, wird im Ersatzzug eventuell einen Sitznachbarn bekommen. Wer in der 1. Klasse einen Einzelsitz reserviert hat, landet im Ersatzzug eventuell auf der anderen Seite des Ganges neben einem anderen Fahrgast.

    Und: Wer ein Fahrrad mitnehmen möchte, guckt bei Ersatzzügen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in die Röhre, außer die Ersatzfahrt wird mit einem InterCity oder ICE 4 oder ICE-T geleistet, bei denen aber auch nicht unbedingt alle Fahrradsitzplätze zur Verfügung stehen. Ein Besuch im Reisezentrum wird für das Fahrrad auf jeden Fall notwendig sein.

    Ist natürlich für Radlinge dann relativ witzlos, wenn die Fahrt mit dem Ersatzzug erst kurz vor Fahrtbeginn bekanntgegeben wird und man sich erstmal eine halbe Stunde im Reisezentrum aufhalten darf, wo das Fahrrad ja gar nicht mit reindarf, sondern irgendwo am Bahnhof stehen muss.