Aber erlaubt ist es wohl, weil Z237 bzw. 241 ja seine Wirkung verliert, wenn der Radweg blockiert ist.
Unabhängig davon gibt es aber auch noch Verkehrsverbote mit , wie mir gerade einfällt. Und damit kommt das Ausweichen auf die Fahrbahn ohnehin nicht mehr in Frage.
… und vielleicht ist das ja auch einer der Gründe für die lustige Mauer: Damit nicht jemand auf die Idee kommt, die Staubsauger einfach über die Fahrbahn zu umkurven.
Wie weit vor dieser Konstruktion befindet sich denn die letzte Möglichkeit vom Radweg runter auf die Fahrbahn zu fahren? Direkt vor den Staubsaugern ist das ja scheinbar auf Grund dieser weißen Mauer unmöglich.
Genau.
Die Einfahrt am Lübscher Baum wurde ja gesperrt, um mit der berühmten Flüssigkeit des Verkehrs auf dem Theodor-Heuss-Ring die Schadstoffbelastung zu verringern. Die nächste Gelegenheit ist dann an der Ratzeburger Straße und bis dahin ist es dann auch schon ein recht großer Umweg.
Aber ob das Radfahren auf dem Theodor-Heuss-Ring so viel Freude macht?
Ich habe jetzt mal den Hentschel befragt und der sagt relativ eindeutig: Das Radfahren auf dem Gehweg ist grob verkehrswidrig (außer bei Zeichen 240 oder 239 plus „Radfahrer frei“, aber das ist hier gerade nicht Thema).
Mir liegen die dort zitierten Urteile leider nicht im Volltext vor, weil ich als juristischer Laie kein Geld für Urteilsdatenbanken ausgeben möchte (und die nehmen viel Geld!)
Es gibt offenbar Urteile vom OLG Hamm und vom VG Neustadt zum Ausweichen auf den Gehweg und der Tenor ist, dass bei gewissen Zwangsgründen das Ausweichen auf den Gehweg mit äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft zulässig wäre.
Jetzt kommt das „Aber“: Es ist nicht damit gemeint, fröhlich um falschparkende Kraftfahrzeuge herumzukurbeln, sondern diese Zwangsgründe dürften eher in Gegenwart eines plötzlich entgegenkommenden Radfahrers daherkommen. Ein auf dem Radweg parkendes Kraftfahrzeug ist früh genug sichtbar, so dass rechtzeitig auf die Fahrbahn ausgewichen oder abgestiegen werden kann. Und ein Luftfilter kann meines Erachtens kein Grund zum Ausweichen auf dem Gehweg sein, weil der ja behördlich angeordnet ist und die Behörde sich entsprechende Gedanken zur Aufstellung und zur Führung des Radverkehrs gemacht haben muss.
Nach meinem Dafürhalten ist der Gehweg nicht nur einfach eine Fläche, die eine andere Farbe als der Radweg hat, sondern laut Hentschel quasi eine Schutzzone für Fußgänger. Ich muss als Fußgänger überhaupt nicht davon ausgehen, dass dort ordnungswidrig fahrende Radfahrer unterwegs sind, ich kann als Fußgänger stehenbleiben, unvermittelt zur Seite treten, in die Luft springen oder einen Purzelbaum schlagen. Auf Gehweg toben Kinder, auf dem Gehweg sind Senioren mit Rollatoren unterwegs, Menschen mit Kinderwagen und seheingeschränkte Menschen. Keiner von denen muss damit rechnen, dass auf diesem Gehweg plötzlich Radfahrer unterwegs sind.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich die Straßenverkehrsbehörde darauf zurückziehen kann, dass Radfahrer an dieser Straße besonders rücksichtsvoll unterwegs wären. Und genau das passiert ja auch leider nicht: Radfahrer warten nicht, bis die Engstelle an den Luftfiltern frei ist, sondern klingeln Fußgänger beiseite, um dann auf den verbleibenden 90 Zentimetern eng zu überholen, um dann aber wiederum die zwanzig Meter zum nächsten Luftfilter weiter eng an Fußgängern auf dem Gehweg vorbeizufahren.
Den lustigen Hindernisparcour, jeweils fünf Mal für jeweils zwanzig Meter wieder auf den Radweg zurückzufahren, tut sich ja niemand an, das ist auch vollkommen unpraktikabel, weil man dann beim angeblichen Ausweichen auf dem Gehweg überhaupt nicht sehen kann, ob aus der Gegenrichtung Fußgänger oder Geisterradler im Anmarsch sind.
Nachdem ich heute Mittag dort entlanggefahren bin, kommen für mich eigentlich nur zwei Lösungen in Frage:
Die lustigen Luftreiniger werden wieder abgebaut.
Der Bereich wird für Radfahrer gesperrt, es wird eine Umleitung über die parallel verlaufende Stormarnstraße eingeführt.
Da Option 1 nicht passieren wird, halte ich Option 2 für vernünftig. Das Radverkehrsaufkommen ist zwar deutlich größer als ich zunächst dachte — hier kommen mitunter Radfahrer und Fußgänger im 30-Sekunden-Takt entlang — aber es gibt nach meinem Dafürhalten keine Möglichkeit, den Radverkehr hier sicher und unter Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs entlangzuführen.
Aber diesen Zustand jetzt noch mindestens drei Jahre beizubehalten ist für mich die schlechteste aller möglichen Optionen.
Zumal ich mich ja wundere, warum die Stadt so vehement an der Benutzungspflicht mit Zeichen 237 festhält. Welchen Zacken will man sich denn nach diesen Luftfiltern und der diversen Medienbeiträge noch aus der Krone brechen, diesen Bereich nicht komplett für den Radverkehr zu sperren?
Ich habe übrigens auch ein Video aufgenommen, wie ich mir das Radfahren am Theodor-Heuss-Ring im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung vorstelle:
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Das nächste landwirtschaftlich genutzte Feld liegt etwa einen Kilometer Luftlinie nördlich, dazwischen liegt noch einiges an Bebauung. Anhand der Regelmäßigkeit der Kurven hätte ich als Laie jetzt allerdings auf eine Quelle künstlichen Ursprungs getippt.
So ist es. Es gibt einen benutzungspflichtigen Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite in beide Richtungen.
Kenne die Stelle als geb. Eckernförder sehr gut und bin sie fast zwei Jahrzehnte gefahren. Nicht dass ich die Verkehrsführung in der Umgebung toll fände, aber es ist dennoch entspannter als auf der anderen Reeperbahn in der Hansestadt.
Die Stelle, von der ich das Foto geschossen habe, ist allerdings auch ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg: RE: Tolle Radwege in Schleswig-Holstein
Ein kraft Zeichen 241 benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg wird irgendwie so über die Kreuzung gebummelt und endet unvorhergesehener Weise direkt an einem Fußgängerüberweg. Der Wunsch der Straßenverkehrsbehörde war wohl, dass Radfahrer hier vom Hochbordradweg hinunter hart rechts auf den Möchtegern-Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 abbiegen. Was aber passiert: Radfahrer fahren geradeaus über den Fußgängerüberweg weiter und treffen dort auf eine Lichtzeichenanlage, die nicht für Radfahrer vorgesehen ist.
Dann nudelt man sich irgendwie schiebend oder fahrend oder fliegend hinüber in die andere Ecke, steht sich dort im touristisch hochfrequentierten Sommer die Beine in den Bauch mit einigen anderen Radfahrern, um dann dort hinten auf dem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg weiterzufahren.
Über den umgekehrten Weg gelangt man dann wohl auch wieder auf diesen Radweg zurück, ich sehe jedenfalls keine Möglichkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung hier fahrend anzulanden.
Was aber an vielen Eckernförder Kreuzungen an Signalgebern für den Radverkehr mangelt, gibt es an anderen Stellen wiederum im Überfluss — mutmaßlich immer dort, wo sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer beschwert haben:
Eckernförde macht auf mich ohnehin eher den Eindruck, dass man an Touristen und deren finanzieller Kaufkraft interessiert ist, aber deren Anreise eher mit dem Auto schätzt und den Radverkehr lieber dort haben möchte, wo er weder den „echten Verkehr“ behindert noch das touristische Erlebnis von Fußgängern beeinträchtigt.
Ich habe tatsächlich seit 2008 hin und wieder mal eine Mail mit der Eckernförder Straßenverkehrsbehörde ausgetauscht, aber grundsätzlich bescheidet man mir recht selbstbewusst, dass ich mich als Laie lieber um andere Themen kümmern solle.
Zu Hause bei meinen Eltern, wo im Wohngebiet bekanntlich auch intensiv mit Holz geheizt wird, lag der gleiche Geruch in der Luft. Ich habe dort jetzt einen meiner Feinstaub-Sensoren angebracht und musste feststellen, dass sich die Messwerte doch recht in Grenzen halten und abgesehen von einer Spitze am Sonnabendabend noch im grünen Bereich liegen. Mal gucken, wie sich das über die nächsten Tage entwickelt. (Und ja, die Messwerte sind mit Vorsicht zu genießen, weil weder der Sensor noch die Aufstellung des Sensors noch das Messverfahren in irgendeiner Weise kalibriert ist. Aber es gibt ja immerhin einen groben Anhaltspunkt.)
Unter der Berücksichtigung, dass der Sensor nicht kalibriert ist und weder das Messverfahren noch die Aufstellung wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, wundere ich mich, was sich denn hier in den Messwerten niederschlägt: https://luft.jetzt/LFTDTN38848/history
Seit Montagabend befindet sich die Belastung grundsätzlich nicht mehr im grünen Bereich und folgt stattdessen mehr oder weniger regelmäßigen Schwankungen. Die naheliegendste Erklärung ist für mich im Kontext dieses Threads, dass da jemand eine Holzheizung betreibt, weil der Sensor von Edelstahlrohren quasi umzingelt ist — aber was denn für eine? Ist das eine Pelletheizung, die regelmäßig nachlegt, um die Temperatur zu halten? Viele andere Feinstaubquellen wie Pollen, Kraft- oder Schiffsverkehr, Tabakrauch und ähnliches kommt ja orts- oder jahreszeitlichbedingt nicht in Frage.
"Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen" halte ich für eine sehr gute Maßnahme. Leider wird die Durchsetzung sehr schwer werden: in der Kurve kann man das kaum messen und die Bußgelder sind nicht sonderlich hoch.
Ich hatte das gar nicht mehr auf dem Radar. Das Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit wird nach meiner Erfahrung von fast gar niemandem praktiziert, beziehungsweise sanktioniert, insofern kann man sich diese Regelung eigentlich auch schenken.
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Hintergrund ist wohl ein Unfall am Glockengießerwall, so dass der Kraftverkehr den Stau durch den Jungfernstieg umfährt. Der Radverkehr weicht derweil ordnungswidrig auf den Gehweg aus.
Da kann man ja echt nur gratulieren. Aber ich weiß auch nicht, was man in solchen Situationen machen soll. Den Jungfernstieg mit Pollern abriegeln, damit auch bei Stau oder Bauarbeiten keiner durchfährt? Oder die Infrastruktur als Umleitungsstrecke nutzen, um den Straßenverkehr zu entlasten?
Aber wenn das jetzt ein oder zwei Mal pro Woche passiert, ist das schon recht witzlos.
Ich stimme dem Artikel sicherlich nicht in allen Punkten zu, schon gar nicht beim pauschal „verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers“, der seine Vorfahrt wahrnimmt, aber es ist ja nicht von der Hand zu weisen: Einen Lkw durch die Stadt zu fahren und beim Abbiegen ein ganzes Spiegelkabinett auf andere Verkehrsteilnehmer abzusuchen, das ist sicherlich nicht so ganz ohne. Bleibt eben die Frage, was wir mit dieser Erkenntnis anfangen: Mit einer Gesetzesänderung dem Radverkehr an jeder Kreuzung die Vorfahrt nehmen? Das wird nicht funktionieren. Unsere Städte umbauen, so dass solche Unfälle nicht mehr passieren können? Würde Jahrzehnte dauern. Also doch Technik dagegen werfen? Puh.
Die einschlägigenKommentare sind hingegen mal wieder von der üblichen Qualität und berichten von der Erkenntnis, dass es gar keine tödlichen Unfälle gäbe, wenn Radfahrer nicht mehr auf der „Straße“, sondern endlich auf dem Radweg führen.
Und dann habe ich wieder das Gefühl, dass es mit dem Problembewusstsein nicht so ganz weit her ist.
Vielmehr nehme ich an, dass es sich um Teile der Gebietsbefliegung der deutschen Luftwaffe handelt. 1939.
Du hast da offenkundig mehr Ahnung als ich. Aber: Woher dann die englische Beschriftung, etwa in Kiel? Da hat doch niemals die deutsche Luftwaffe mit der Sprache des Feindes geschrieben?
Danke für den Link. Der Knaller ist ja die Einlassung, dass es zwar keine Lichtzeichen für den Radverkehr gegeben hat, aber die vorhandenen Signale für den Fußverkehr zweifelsfrei auch für den Radverkehr gültig wären. So sehr lässt sich der Fallback-Paragraph § 1 StVO ja gar nicht verbiegen: Der Betreiber der Lichtzeichenanlage hat die falschen Signalgeber aufgestellt, die Straßenverkehrsbehörde hat das so abgenommen (oder nicht abgenommen), die Polizei mutmaßlich im Zuge einer Verkehrsschau kontrolliert (oder nicht kontrolliert), aber wenn man dann als mit der StVO unter dem Kopfkissen schlafender Radfahrer dort vorfährt, ist man plötzlich der Doofe.
Nun kann ich bei Signalgebern, die im Zuge von Baumaßnahmen aufgestellt werden, sicherlich mutmaßen, dass das vielleicht nicht so gemeint ist wie es scheint, etwa hier und da. Das ändert aber nichts daran, dass rote Fußgänger-Piktogramme den Radverkehr nichts angehen.
Andererseits ziehen sich Straßenverkehrsbehörden gerne darauf zurück, dass Fußgänger-Signalgeber auch für den Radverkehr einschlägig wären. Man will wohl gerne die Kosten für die Umrüstung sparen. Aber es gibt dann doch so einige Stellen, an denen es mir nicht so richtig klar ist, was nun die angedachte Regelung war. Hier in Kiel ginge ich eigentlich davon aus, dass man dem Radverkehr eine längere Grünphase anrechnen wollte und die Vollscheibe für den Fahrbahnverkehr gelten soll. Nach meiner Kenntnis sieht die Straßenverkehrsbehörde das aber anders, hat aber dennoch bei der Modernisierung der Anlage vor einigen Monaten davon abgesehen, kombinierte Signalgeber einzusetzen.
Hier in Kappeln oder Eckernförde hingegen ist mir klar, dass das auch für den Radverkehr gelten soll und im Interesse meiner Gesundheit würde ich dort wohl auch lieber stehenbleiben.
Unsere nächste Wohnung hat einen Fahrradkeller, der so aussieht, wie man sich einen Fahrradkeller vorstellt. Die Hälfte der Räder befindet sich nicht mehr in einem fahrbereiten Zustand und die ganze Sache ist ungefähr so toll wie das eigene Rad in einem überfüllten Zug zu transportieren.
Wir haben allerdings auch einen Carport-Stellplatz, jedoch kein Auto. Unsere Idee wäre, dort mit Einverständnis des Vermieters nun eine oder mehrere abschließbare Fahrradboxen auf eigene Rechnung aufzustellen, die mindestens zwei nicht ganz soooo günstige Fahrräder und auf lange Sicht vielleicht auch mal ein Lastenrad vom Format eines Bullitts oder Mulis aufnehmen.
Die Befragung einer Suchmaschine meiner Wahl ergab ein großes Spektrum unterschiedlicher Anbieter und ich blicke schon nicht mehr so ganz durch.
Ein Bullitt wäre mit 2,5 m Länge mal 0,5 m Breite mal 1,2 m Höhe zu lang für die meisten Boxen. Hat jemand ein Lastenrad in einer solchen Box? Ich stelle mir das Einparken recht schwierig vor, weil ich ja rechtzeitig den mittig am Rad angebrachten Ständer ausklappen und das Rad dann irgendwie am Sattel hineinheben muss, obwohl ich ja an den Sattel gar nicht mehr so gut rankomme, je weiter ich das Rad reinschiebe.
Außerdem: Die meisten Fahrradboxen haben offenbar keinen Boden. Das halte ich für witzlos, dann kann ich das Ding ja mit etwas Mühe einfach hochheben oder umkippen, um das Rad zu entfernen. Abgesehen davon, dass ich ohnehin mit mehr oder weniger viel Mühe die Box aufbrechen kann (wo rohe Kräfte sinnlos walten, sagt man nicht so?) wäre es ja wünschenswert, die Box im Boden zu verschrauben, sehe ich das richtig?
Um 20.21 Uhr bog ein BMW-Fahrer aus dem Bachstelzenweg kommend nach links in den Rotkehlchenweg ab. Wegen eines ordnungswidrig geparkten Fahrzeugs im Einmündungsbereich musste der PKW-Lenker auf die Gegenfahrbahn ausweichen und kollidierte mit einer entgegenkommenden Zweiradfahrerin, die zur selben Zeit aus dem Rotkehlchenweg nach rechts abbiegen wollte.
Ich finde, in dieser Darstellung des Unfallherganges fehlt das gewisse Detail, dass der BMW-Fahrer vermutlich aufgrund des Falschparkers den Einmündungsbereich nicht überblicken konnte und recht sorglos auf die Gegenfahrbahn fuhr. Nach meiner Kenntnis besteht nämlich kein Zwang, aufgrund von Falschparkern die Gegenfahrbahn zu nutzen und dortige Radfahrer zu rammen.
Wenn man aber die AB vorsätzlich blockiert ist man mitverantwortlich.
Aber diese Verantwortung muss ja irgendwann Grenzen finden.
Heute Nacht haben zum Beispiel Landwirte die Zufahrt zum Kieler REWE-Zentrallager blockiert. Über den entstandenen Stau beschwerte sich zu meiner großen Überraschung niemand in den gesellschaftlichen Netzwerken. Ich kann nun aber sicherlich nicht ins Auto steigen, hinfahren und dem nächstbesten Traktor am Stauende hin rein, damit mir der Rädelsführer ein neues Auto bezahlt. So wird’s ja nicht gehen.
Und ich bin momentan noch der Auffassung, dass es als Verkehrsteilnehmer auch eine gewisse Eigenverantwortung gibt. Hätte sich der Unfall direkt an der Brücke zugetragen, weil der vorausfahrende Lkw eine Gefahrenbremsung hinlegt, okay, akzeptiert, dann wären die Kletterer sicherlich in der rechtlichen Verantwortung. Aber bei diesem Unfallhergang überwiegt nach meinem Gefühl das Fehlverhalten am Pkw-Lenkrad.
Ich bin vor zwei Wochen in eine relativ anstrengende und fruchtlose Diskussion auf Facebook geraten. Es geht grundsätzlich um die Protestaktionen zum Klimaschutz, bei der sich Menschen von Autobahnbrücken abseilen.
Die Kausalkette sieht wohl so aus: Menschen seilen sich von einer Brücke ab, der Kraftverkehr bremst, es bildet sich ein Stau. Die Polizei fährt vor, sperrt die Autobahn. Nach einiger Zeit, der Stau ist um mehrere Kilometer gewachsen, prallt ein Pkw auf einen Lkw, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.
Nun ist die Frage: Wer ist schuld daran? Nach Meinung einiger Kieler Politiker von FDP und CDU sind es die Menschen, die sich von der Brücke abgeseilt und den Stau verursacht haben. Sagen wir mal so: Unschuldig sind die Kletterer mutmaßlich nicht.
Leider habe ich den Eindruck, dass bei der Debatte niemand so richtig die eigentliche Quellenlage in Augenschein genommen hat, der umwelt- und klimapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion sprach ja zunächst sogar von einem tödlichen Unfall und korrigierte diese Aussage erst nach einiger Zeit. Vor dem geistigen Auge der meisten Debattenteilnehmer hat sich der Unfall wohl eher so ereignet, dass sich die Kletterer von der Brücke abseilten, der Lkw direkt vor der Brücke eine Gefahrenbremsung hinlegte und der Pkw hinten rein fuhr. Das ist so aber nicht passiert, zwischen Brücke und Unfall lagen nicht nur ein paar Stunden, sondern auch mehrere Kilometer.
Und es ist auch richtig: Hätte es diesen Protest nicht gegeben, hätte es diesen Stau nicht gegeben und mutmaßlich auch diesen Unfall nicht. Nun folgt aber mein großes „Aber“: Es hätte den Unfall auch nicht gegeben, hätte der Pkw-Fahrer das Verkehrsgeschehen aufmerksam beobachtet. Das Auto ist ja quasi zur Hälfte unter den Anhänger gefahren und wurde eher von den Achsen des Anhängers gebremst als vom Unterfahrschutz. Ich kann als Laie natürlich anhand der vorliegenden Bilder nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt zurückrechnen, aber das wirkt für mich glatt so, als hätte der Fahrer nicht einmal das Bremspedal angetippt. So sieht meines Erachtens kein Unfall aus, bei dem der Vordermann plötzlich bremst, hier vermute ich noch eine unaufmerksame Fahrweise oder deutlich überhöhte Geschwindigkeit.
Aber unabhängig davon: Wie weit reicht denn die rechtliche Verantwortung der Protestanten auf der Brücke? Klar, die Blockade war vorsätzlich herbeigeführt worden. Aber sind die Protestanten aufgrund dieser vorsätzlichen Blockade auch für alle Folgen verantwortlich, die der von ihnen ausgelöste Stau verursacht hat, seien es Verdienstausfälle durch entgangene Aufträge oder eben Sach- oder körperliche Schäden?
Irgendwo fehlt mir bei dieser Argumentation die Abgrenzung, wann ein Unfall nicht mehr von mir als Verursacher eines Staus verantwortet werden kann. Ich kann zum Beispiel mit ungeeigneten Reifen oder fast leerem Tank auf die Autobahn auffahren und nach einigen Kilometern liegen bleiben — beide Male handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die in meinen Verantwortungsbereich fallen. Ich denke aber, niemand würde mir die Verantwortung für Folgeunfälle zusprechen, wenn jemand anschließend mit hoher Geschwindigkeit ins Stauende einschlägt.
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Okay, für bestimmte Zwecke kommt im Sinne der Verwaltungsvorschriften und der Straßenverkehrs-Ordnung nur Zeichen 237 in Frage, etwa bei der Anordnung von Radfahrstreifen.
Trotzdem tritt Zeichen 237 sowohl in Hamburg als auch in Kiel (und sicherlich hunderten anderen Städten) auch in Gegenwart baulicher Hochbordradwege auf, neben denen ein baulich vorhandener Gehweg verläuft.
Im Wirkungskreis anderer Straßenverkehrsbehörden wiederum, etwa in meiner Heimatstadt Rendsburg, kommt bei ähnlicher Straßengestaltung ausschließlich Zeichen 241 zum Einsatz.
1. Ist eine Radwegfurt an einer Krezung/Einmündung zwingend zu markieren, wenn ein Radweg parallel zu einer Vorfahrtsstraße verläuft?
Die Verwaltungsvorschriften fordern das in den Vorschriften zu § 9 StVO:
Zitat
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
2. Ein beiseitig freigegebener Gemeinsamer Geh- und Radweg endet an einer Einmündung innerorts (kein "Ende-Schild" und auch kein anderes VZ). Der Geh-/Radweg ist straßenbegleitend zur vorfahrtsberechtigten Straße und auf der gleichen Straßenseite der einmündenden Straße. Im weiteren Verlauf der Vorfahrtsstraße besteht nur noch ein Gehweg. M.E. wäre eine Radwegfurt vom Geh-/Radweg quer zur einmündenden Straße zum rechten Straßenrand sinnvoll. Ist das so möglich bzw. sogar vorgeschrieben?
Du meinst eine Aufleitung auf die Fahrbahn? Möglich ist das wohl schon, vorgeschrieben nach meiner Kenntnis nicht. In diesem Fall greift ja ohnehin § 10 StVO.
3. Darf eine markierte Radwegfurt bei einem nicht vorfahrtsberechtigten Radweg markiert sein (als Sonderfall) oder muss die Markierung entfernt werden.
Uff. Die oben zitierte Vorschrift verlangt lediglich die Markierung entlang von Vorfahrtstraßen und verbietet sie bei Rechts-vor-links-Regelungen und bei kleinen Zeichen 205 — ich würde allerdings denken, dass eine markierte Querungsfurt erhebliche Unsicherheit über die Vorfahrtsituation verursacht und dementsprechend unzulässig ist.
Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.
Da sehe ich aber noch zwei Unterschiede: Einerseits ist das hier keine Fahrbahnmarkierung. Die andere Seite einer durchgezogenen Mittellinie ist ja grundsätzlich auch noch für die Nutzung von Fahrzeugen vorgesehen, wogegen ich es für problematisch hielte, über den Gehweg auf einem Hindernis vorbeizufahren.
Andererseits parkt hier keiner im Haltverbot, sondern es handelt sich um einen von der Behörde angeordneten Zustand.
Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.
Es gibt ja auch noch eine weitere Alternative: Anstatt die ungefähr 50 Radfahrer pro Tag an den Filtern vorbeifahren zu lassen, ließe sich ja auch eine Umleitung durch die parallel führende Stormarnstraße einrichten. Ungünstigerweise liegt aber in Teilen der Stormarnstraße Kopfsteinpflaster, das man dann im Sinne einer Fahrradstadt irgendwie umbauen könnte. Es würde ja schon genügen, einen Streifen Asphalt raufzukippen, ähnlich wie beim Bahnhof Altona.