Beiträge von Malte

    Zu Hause bei meinen Eltern, wo im Wohngebiet bekanntlich auch intensiv mit Holz geheizt wird, lag der gleiche Geruch in der Luft. Ich habe dort jetzt einen meiner Feinstaub-Sensoren angebracht und musste feststellen, dass sich die Messwerte doch recht in Grenzen halten und abgesehen von einer Spitze am Sonnabendabend noch im grünen Bereich liegen. Mal gucken, wie sich das über die nächsten Tage entwickelt. (Und ja, die Messwerte sind mit Vorsicht zu genießen, weil weder der Sensor noch die Aufstellung des Sensors noch das Messverfahren in irgendeiner Weise kalibriert ist. Aber es gibt ja immerhin einen groben Anhaltspunkt.)

    Unter der Berücksichtigung, dass der Sensor nicht kalibriert ist und weder das Messverfahren noch die Aufstellung wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, wundere ich mich, was sich denn hier in den Messwerten niederschlägt: https://luft.jetzt/LFTDTN38848/history

    Seit Montagabend befindet sich die Belastung grundsätzlich nicht mehr im grünen Bereich und folgt stattdessen mehr oder weniger regelmäßigen Schwankungen. Die naheliegendste Erklärung ist für mich im Kontext dieses Threads, dass da jemand eine Holzheizung betreibt, weil der Sensor von Edelstahlrohren quasi umzingelt ist — aber was denn für eine? Ist das eine Pelletheizung, die regelmäßig nachlegt, um die Temperatur zu halten? Viele andere Feinstaubquellen wie Pollen, Kraft- oder Schiffsverkehr, Tabakrauch und ähnliches kommt ja orts- oder jahreszeitlichbedingt nicht in Frage.

    "Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen" halte ich für eine sehr gute Maßnahme. Leider wird die Durchsetzung sehr schwer werden: in der Kurve kann man das kaum messen und die Bußgelder sind nicht sonderlich hoch.

    Ich hatte das gar nicht mehr auf dem Radar. Das Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit wird nach meiner Erfahrung von fast gar niemandem praktiziert, beziehungsweise sanktioniert, insofern kann man sich diese Regelung eigentlich auch schenken.

    Tja:

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    Hintergrund ist wohl ein Unfall am Glockengießerwall, so dass der Kraftverkehr den Stau durch den Jungfernstieg umfährt. Der Radverkehr weicht derweil ordnungswidrig auf den Gehweg aus.

    Da kann man ja echt nur gratulieren. Aber ich weiß auch nicht, was man in solchen Situationen machen soll. Den Jungfernstieg mit Pollern abriegeln, damit auch bei Stau oder Bauarbeiten keiner durchfährt? Oder die Infrastruktur als Umleitungsstrecke nutzen, um den Straßenverkehr zu entlasten?

    Aber wenn das jetzt ein oder zwei Mal pro Woche passiert, ist das schon recht witzlos.

    Abbiegeunfälle aus der anderen Perspektive betrachtet: Staatlich geförderter Ungehorsam

    Ich stimme dem Artikel sicherlich nicht in allen Punkten zu, schon gar nicht beim pauschal „verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers“, der seine Vorfahrt wahrnimmt, aber es ist ja nicht von der Hand zu weisen: Einen Lkw durch die Stadt zu fahren und beim Abbiegen ein ganzes Spiegelkabinett auf andere Verkehrsteilnehmer abzusuchen, das ist sicherlich nicht so ganz ohne. Bleibt eben die Frage, was wir mit dieser Erkenntnis anfangen: Mit einer Gesetzesänderung dem Radverkehr an jeder Kreuzung die Vorfahrt nehmen? Das wird nicht funktionieren. Unsere Städte umbauen, so dass solche Unfälle nicht mehr passieren können? Würde Jahrzehnte dauern. Also doch Technik dagegen werfen? Puh.

    Die einschlägigen Kommentare sind hingegen mal wieder von der üblichen Qualität und berichten von der Erkenntnis, dass es gar keine tödlichen Unfälle gäbe, wenn Radfahrer nicht mehr auf der „Straße“, sondern endlich auf dem Radweg führen.

    Und dann habe ich wieder das Gefühl, dass es mit dem Problembewusstsein nicht so ganz weit her ist.

    Die Aufnahmen stammen nicht aus 1943.

    Vielmehr nehme ich an, dass es sich um Teile der Gebietsbefliegung der deutschen Luftwaffe handelt. 1939.

    Du hast da offenkundig mehr Ahnung als ich. Aber: Woher dann die englische Beschriftung, etwa in Kiel? Da hat doch niemals die deutsche Luftwaffe mit der Sprache des Feindes geschrieben?

    Edit: Bei den Geschichtsspuren stolperte man über die gleichen baulichen Gegebenheiten wie du.

    Danke für den Link. Der Knaller ist ja die Einlassung, dass es zwar keine Lichtzeichen für den Radverkehr gegeben hat, aber die vorhandenen Signale für den Fußverkehr zweifelsfrei auch für den Radverkehr gültig wären. So sehr lässt sich der Fallback-Paragraph § 1 StVO ja gar nicht verbiegen: Der Betreiber der Lichtzeichenanlage hat die falschen Signalgeber aufgestellt, die Straßenverkehrsbehörde hat das so abgenommen (oder nicht abgenommen), die Polizei mutmaßlich im Zuge einer Verkehrsschau kontrolliert (oder nicht kontrolliert), aber wenn man dann als mit der StVO unter dem Kopfkissen schlafender Radfahrer dort vorfährt, ist man plötzlich der Doofe.

    Nun kann ich bei Signalgebern, die im Zuge von Baumaßnahmen aufgestellt werden, sicherlich mutmaßen, dass das vielleicht nicht so gemeint ist wie es scheint, etwa hier und da. Das ändert aber nichts daran, dass rote Fußgänger-Piktogramme den Radverkehr nichts angehen.

    Andererseits ziehen sich Straßenverkehrsbehörden gerne darauf zurück, dass Fußgänger-Signalgeber auch für den Radverkehr einschlägig wären. Man will wohl gerne die Kosten für die Umrüstung sparen. Aber es gibt dann doch so einige Stellen, an denen es mir nicht so richtig klar ist, was nun die angedachte Regelung war. Hier in Kiel ginge ich eigentlich davon aus, dass man dem Radverkehr eine längere Grünphase anrechnen wollte und die Vollscheibe für den Fahrbahnverkehr gelten soll. Nach meiner Kenntnis sieht die Straßenverkehrsbehörde das aber anders, hat aber dennoch bei der Modernisierung der Anlage vor einigen Monaten davon abgesehen, kombinierte Signalgeber einzusetzen.

    Hier in Kappeln oder Eckernförde hingegen ist mir klar, dass das auch für den Radverkehr gelten soll und im Interesse meiner Gesundheit würde ich dort wohl auch lieber stehenbleiben.

    Unsere nächste Wohnung hat einen Fahrradkeller, der so aussieht, wie man sich einen Fahrradkeller vorstellt. Die Hälfte der Räder befindet sich nicht mehr in einem fahrbereiten Zustand und die ganze Sache ist ungefähr so toll wie das eigene Rad in einem überfüllten Zug zu transportieren.

    Wir haben allerdings auch einen Carport-Stellplatz, jedoch kein Auto. Unsere Idee wäre, dort mit Einverständnis des Vermieters nun eine oder mehrere abschließbare Fahrradboxen auf eigene Rechnung aufzustellen, die mindestens zwei nicht ganz soooo günstige Fahrräder und auf lange Sicht vielleicht auch mal ein Lastenrad vom Format eines Bullitts oder Mulis aufnehmen.

    Die Befragung einer Suchmaschine meiner Wahl ergab ein großes Spektrum unterschiedlicher Anbieter und ich blicke schon nicht mehr so ganz durch.

    Ein Bullitt wäre mit 2,5 m Länge mal 0,5 m Breite mal 1,2 m Höhe zu lang für die meisten Boxen. Hat jemand ein Lastenrad in einer solchen Box? Ich stelle mir das Einparken recht schwierig vor, weil ich ja rechtzeitig den mittig am Rad angebrachten Ständer ausklappen und das Rad dann irgendwie am Sattel hineinheben muss, obwohl ich ja an den Sattel gar nicht mehr so gut rankomme, je weiter ich das Rad reinschiebe.

    Außerdem: Die meisten Fahrradboxen haben offenbar keinen Boden. Das halte ich für witzlos, dann kann ich das Ding ja mit etwas Mühe einfach hochheben oder umkippen, um das Rad zu entfernen. Abgesehen davon, dass ich ohnehin mit mehr oder weniger viel Mühe die Box aufbrechen kann (wo rohe Kräfte sinnlos walten, sagt man nicht so?) wäre es ja wünschenswert, die Box im Boden zu verschrauben, sehe ich das richtig?

    Nun ja:

    Um 20.21 Uhr bog ein BMW-Fahrer aus dem Bachstelzenweg kommend nach links in den Rotkehlchenweg ab. Wegen eines ordnungswidrig geparkten Fahrzeugs im Einmündungsbereich musste der PKW-Lenker auf die Gegenfahrbahn ausweichen und kollidierte mit einer entgegenkommenden Zweiradfahrerin, die zur selben Zeit aus dem Rotkehlchenweg nach rechts abbiegen wollte.

    Ich finde, in dieser Darstellung des Unfallherganges fehlt das gewisse Detail, dass der BMW-Fahrer vermutlich aufgrund des Falschparkers den Einmündungsbereich nicht überblicken konnte und recht sorglos auf die Gegenfahrbahn fuhr. Nach meiner Kenntnis besteht nämlich kein Zwang, aufgrund von Falschparkern die Gegenfahrbahn zu nutzen und dortige Radfahrer zu rammen.

    Wenn man aber die AB vorsätzlich blockiert ist man mitverantwortlich.

    Aber diese Verantwortung muss ja irgendwann Grenzen finden.

    Heute Nacht haben zum Beispiel Landwirte die Zufahrt zum Kieler REWE-Zentrallager blockiert. Über den entstandenen Stau beschwerte sich zu meiner großen Überraschung niemand in den gesellschaftlichen Netzwerken. Ich kann nun aber sicherlich nicht ins Auto steigen, hinfahren und dem nächstbesten Traktor am Stauende hin rein, damit mir der Rädelsführer ein neues Auto bezahlt. So wird’s ja nicht gehen.

    Und ich bin momentan noch der Auffassung, dass es als Verkehrsteilnehmer auch eine gewisse Eigenverantwortung gibt. Hätte sich der Unfall direkt an der Brücke zugetragen, weil der vorausfahrende Lkw eine Gefahrenbremsung hinlegt, okay, akzeptiert, dann wären die Kletterer sicherlich in der rechtlichen Verantwortung. Aber bei diesem Unfallhergang überwiegt nach meinem Gefühl das Fehlverhalten am Pkw-Lenkrad.

    Ich bin vor zwei Wochen in eine relativ anstrengende und fruchtlose Diskussion auf Facebook geraten. Es geht grundsätzlich um die Protestaktionen zum Klimaschutz, bei der sich Menschen von Autobahnbrücken abseilen.

    In Hessen hatte es in Folge dieser Proteste einen Unfall gegeben, bei dem ein Kraftfahrer auf einen Lastkraftwagen prallte: Sieben Umweltschützer nach A3-Blockade festgenommen

    Die Kausalkette sieht wohl so aus: Menschen seilen sich von einer Brücke ab, der Kraftverkehr bremst, es bildet sich ein Stau. Die Polizei fährt vor, sperrt die Autobahn. Nach einiger Zeit, der Stau ist um mehrere Kilometer gewachsen, prallt ein Pkw auf einen Lkw, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.

    Nun ist die Frage: Wer ist schuld daran? Nach Meinung einiger Kieler Politiker von FDP und CDU sind es die Menschen, die sich von der Brücke abgeseilt und den Stau verursacht haben. Sagen wir mal so: Unschuldig sind die Kletterer mutmaßlich nicht.

    Leider habe ich den Eindruck, dass bei der Debatte niemand so richtig die eigentliche Quellenlage in Augenschein genommen hat, der umwelt- und klimapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion sprach ja zunächst sogar von einem tödlichen Unfall und korrigierte diese Aussage erst nach einiger Zeit. Vor dem geistigen Auge der meisten Debattenteilnehmer hat sich der Unfall wohl eher so ereignet, dass sich die Kletterer von der Brücke abseilten, der Lkw direkt vor der Brücke eine Gefahrenbremsung hinlegte und der Pkw hinten rein fuhr. Das ist so aber nicht passiert, zwischen Brücke und Unfall lagen nicht nur ein paar Stunden, sondern auch mehrere Kilometer.

    Und es ist auch richtig: Hätte es diesen Protest nicht gegeben, hätte es diesen Stau nicht gegeben und mutmaßlich auch diesen Unfall nicht. Nun folgt aber mein großes „Aber“: Es hätte den Unfall auch nicht gegeben, hätte der Pkw-Fahrer das Verkehrsgeschehen aufmerksam beobachtet. Das Auto ist ja quasi zur Hälfte unter den Anhänger gefahren und wurde eher von den Achsen des Anhängers gebremst als vom Unterfahrschutz. Ich kann als Laie natürlich anhand der vorliegenden Bilder nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt zurückrechnen, aber das wirkt für mich glatt so, als hätte der Fahrer nicht einmal das Bremspedal angetippt. So sieht meines Erachtens kein Unfall aus, bei dem der Vordermann plötzlich bremst, hier vermute ich noch eine unaufmerksame Fahrweise oder deutlich überhöhte Geschwindigkeit.

    Aber unabhängig davon: Wie weit reicht denn die rechtliche Verantwortung der Protestanten auf der Brücke? Klar, die Blockade war vorsätzlich herbeigeführt worden. Aber sind die Protestanten aufgrund dieser vorsätzlichen Blockade auch für alle Folgen verantwortlich, die der von ihnen ausgelöste Stau verursacht hat, seien es Verdienstausfälle durch entgangene Aufträge oder eben Sach- oder körperliche Schäden?

    Irgendwo fehlt mir bei dieser Argumentation die Abgrenzung, wann ein Unfall nicht mehr von mir als Verursacher eines Staus verantwortet werden kann. Ich kann zum Beispiel mit ungeeigneten Reifen oder fast leerem Tank auf die Autobahn auffahren und nach einigen Kilometern liegen bleiben — beide Male handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die in meinen Verantwortungsbereich fallen. Ich denke aber, niemand würde mir die Verantwortung für Folgeunfälle zusprechen, wenn jemand anschließend mit hoher Geschwindigkeit ins Stauende einschlägt.

    Ich möchte gerne die Frage diskutieren, die dieser Tweet aufwirft:

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    Okay, für bestimmte Zwecke kommt im Sinne der Verwaltungsvorschriften und der Straßenverkehrs-Ordnung nur Zeichen 237 in Frage, etwa bei der Anordnung von Radfahrstreifen.

    Trotzdem tritt Zeichen 237 sowohl in Hamburg als auch in Kiel (und sicherlich hunderten anderen Städten) auch in Gegenwart baulicher Hochbordradwege auf, neben denen ein baulich vorhandener Gehweg verläuft.

    Im Wirkungskreis anderer Straßenverkehrsbehörden wiederum, etwa in meiner Heimatstadt Rendsburg, kommt bei ähnlicher Straßengestaltung ausschließlich Zeichen 241 zum Einsatz.

    Wo ist denn hier der konkrete Unterschied?

    1. Ist eine Radwegfurt an einer Krezung/Einmündung zwingend zu markieren, wenn ein Radweg parallel zu einer Vorfahrtsstraße verläuft?

    Die Verwaltungsvorschriften fordern das in den Vorschriften zu § 9 StVO:

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

    2. Ein beiseitig freigegebener Gemeinsamer Geh- und Radweg endet an einer Einmündung innerorts (kein "Ende-Schild" und auch kein anderes VZ). Der Geh-/Radweg ist straßenbegleitend zur vorfahrtsberechtigten Straße und auf der gleichen Straßenseite der einmündenden Straße. Im weiteren Verlauf der Vorfahrtsstraße besteht nur noch ein Gehweg. M.E. wäre eine Radwegfurt vom Geh-/Radweg quer zur einmündenden Straße zum rechten Straßenrand sinnvoll. Ist das so möglich bzw. sogar vorgeschrieben?

    Du meinst eine Aufleitung auf die Fahrbahn? Möglich ist das wohl schon, vorgeschrieben nach meiner Kenntnis nicht. In diesem Fall greift ja ohnehin § 10 StVO.

    3. Darf eine markierte Radwegfurt bei einem nicht vorfahrtsberechtigten Radweg markiert sein (als Sonderfall) oder muss die Markierung entfernt werden.

    Uff. Die oben zitierte Vorschrift verlangt lediglich die Markierung entlang von Vorfahrtstraßen und verbietet sie bei Rechts-vor-links-Regelungen und bei kleinen Zeichen 205 — ich würde allerdings denken, dass eine markierte Querungsfurt erhebliche Unsicherheit über die Vorfahrtsituation verursacht und dementsprechend unzulässig ist.

    Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.

    Da sehe ich aber noch zwei Unterschiede: Einerseits ist das hier keine Fahrbahnmarkierung. Die andere Seite einer durchgezogenen Mittellinie ist ja grundsätzlich auch noch für die Nutzung von Fahrzeugen vorgesehen, wogegen ich es für problematisch hielte, über den Gehweg auf einem Hindernis vorbeizufahren.

    Andererseits parkt hier keiner im Haltverbot, sondern es handelt sich um einen von der Behörde angeordneten Zustand.

    Aber wie gesagt: Filter auf den Radweg: dämlich.

    Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

    Es gibt ja auch noch eine weitere Alternative: Anstatt die ungefähr 50 Radfahrer pro Tag an den Filtern vorbeifahren zu lassen, ließe sich ja auch eine Umleitung durch die parallel führende Stormarnstraße einrichten. Ungünstigerweise liegt aber in Teilen der Stormarnstraße Kopfsteinpflaster, das man dann im Sinne einer Fahrradstadt irgendwie umbauen könnte. Es würde ja schon genügen, einen Streifen Asphalt raufzukippen, ähnlich wie beim Bahnhof Altona.

    Lichtzeichen mit Fußgängersymbolen drauf gelten grundsätzlich nicht mehr für den Radverkehr, auch wenn sie im Zuge von Baumaßnahmen an Ersatzlichtzeichenanlagen leuchten.

    Leider haben sich Polizei und Justiz auch in diesem Fall von SchwaBicyclist um eine eindeutige Aussage gedrückt:

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    Guter Punkt von André auf Twitter: Was ist eigentlich mit der Stetigkeit dieser Radverkehrsanlage, was ja eine der Vorraussetzungen für eine blaue Beschilderung ist? Durch die Aufstellung dieser tollen Staubsauger ist nach meinem Dafürhalten eine Stetigkeit gar nicht mehr gegeben.

    Ungünstigerweise verlangt die VwV-StVO noch eine ganze Menge mehr:

    Zitat

    Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

    Das mit der ausreichenden Fläche für den Fußverkehr ist hier nur teilweise erfüllt. Die Straßenverkehrsbehörde geht ja vielmehr davon aus, dass der Gehweg im Bereich der Luftreiniger mitbenutzt wird, was insbesondere aufgrund der Situation mit Hauseingängen und der auf dem Gehweg stehenden Luftmessstation nach meinem Dafürhalten keine ausreichende Fläche darstellt.

    Dann kommt die Sache mit der Stetigkeit und die liest sich noch viel schlimmer als zunächst gedacht:

    Zitat

    Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß (…) die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

    • er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen: (…)
    • Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    Es steht sogar explizit in den Verwaltungsvorschriften: ausreichend breit und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen. Zwar darf aufgrund örtlicher oder verkehrlicher Verhältnisse an Engstellen von den Mindestmaßen abgewichen werden, aber da ist die Rede von Mindestmaßen: Wenn da ein Baum steht, dann darf der Radweg ausnahmsweise auf einer Strecke von drei Metern von zwei auf 1,5 Meter verschmälert werden. Da steht aber nicht: Alle zwanzig Meter darf der benutzungspflichtige Radweg durch Hindernisse unterbrochen werden, zumal „örtliche und verkehrliche Verhältnisse“ mutmaßlich keine Staubsauger sind.

    Und ich wüsste ja zu gerne, was denn nun konkret das Problem daran ist, hier wenigstens [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] aufzustellen. Klar, das ist auch ein bisschen kribbelig, weil es einen Radweg neben einem Gehweg gibt, aber es wäre immer noch besser als [Zeichen 237] anzuordnen und die Meinung zu vertreten, man dürfe bei Hindernissen ganz selbstverständlich auf den Gehweg ausweichen.

    Ich habe meine Sechsen schon verteilt ...

    Es fiel mir ja wirklich schwer, aber ich habe bei der „Berichterstattung in den Medien“ immer nur angekreuzt, dass über den Radverkehr im negativen Kontext berichtet wird.

    Egal an welche Stadt, in der ich mich häufiger aufhalte, ich denke, der Radverkehr tritt nur dann in der Zeitung auf, wenn

    • sich ein hinreichend schlimmer Verkehrsunfall mit Fahrradbeteiligung ereignet hat,
    • sich der Seniorenbeirat (meist zurecht) über „Kampfradler“ oder „Rüpelradler“ beschwert,
    • irgendwo Baumaßnahmen im Zuge einer Radverkehrsförderung anstehen, bei der allerdings „Parkplätze der Vernichtung zugeführt werden“ oder
    • im Frühjahr die obligatorischen fünf schönsten Radtouren um den Baggersee aus der Konserve geholt werden.

    Okay, es gibt hier und da auch mal einen netten Bericht über irgendeine Fahrradtour, aber grundsätzlich bleibt der Anteil an wenigstens neutralen Artikeln so gering, dass ich einfach nichts besseres als „--“ ankreuzen kann.

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    Vor unserer Haustür entsteht bald eine neue Fahrradstraße: Die Ausweisung der Neufeldtstraße als Fahrradstraße ist schon seit einigen Wochen beschlossene Sache.

    Die Neufeldtstraße gibt es schon seit Jahrzehnten, auf Google Earth lässt sich schon im Dezember 1943 auf Luftaufnahmen der Alliierten ein Fabrikgelände mit einer Straße erkennen. Noch im Jahr 2005 handelte es sich allerdings eher um einen asphaltierten Fußweg als eine Straße, das änderte sich dann erst im weiteren Verlauf, als das ehemalige Fabrikgelände der Hanseatischen Apparatebaugesellschaft Neufeldt und Kuhnke, kurz Hagenuk, zu einer Nachnutzung „revitalisiert“ wurde und nun Wissenschaftspark heißt.

    Bevor ich im Jahr 2018 nach Kiel zog, interessierte ich mich auch für einen Moment für einige im Wissenschaftspark angesiedelten IT-Unternehmen und schaute mal nach, was deren Mitarbeiter auf Kununu für Bewertungen abgaben: Man beklagte sich bitterlich über die Parkplatzsituation am Arbeitsplatz, man müsse sehr früh aufstehen, um noch in der Nähe einen Parkplatz zu bekommen. Glücklicherweise blieb ich arbeitsplatztechnisch in Hamburg und von den Kollegen sucht auch in Nicht-Pandemie-Zeiten kaum jemand das in der Innenstadt gelegene Bureau ernsthaft mit dem Auto auf.

    Momentan sieht übrigens wo aus:

    Man beachte auch das leere Parkhaus im Hintergrund, das eigentlich Tag und Nacht grün leuchtet:

    (Das Hermann-Kobold-Haus nebenan wurde, endlich kann ich damit mal angeben, nach meinem Ur-Urgroßvater benannt, und als Astronom an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel tätig war. Allerdings hat er sich nach meiner Kenntnis schon 1882 bei der Beobachtung des Venusdurchgangs die Augen ruiniert.)

    Oh, ich merke gerade, ich habe mich vertan: Die Fotos stammen gar nicht vom täglichen Notparken der Angestellten des Wissenschaftsparks, sondern von den Heimspielen von Holstein Kiel im benachbarten Stadion, wo ja bekanntlich quasi keine Strafzettel verteilt werden, weil die Leute ja schließlich irgendwie zum Stadion kommen müssen.

    Die Fotos von „normalen Werktagen“ sehen glücklicherweise ganz anders aus:

    das nikola-tesla-parkhaus, ganz modern ganz klein geschrieben, krankt leider daran, dass es nur eine ein- und eine ausfahrt gibt. sicherlich wird sich irgendjemand bei der planung des parkhauses und insbesondere dem verhältnis zwischen den 580 (?) parkplätzen und der engen ein- und ausfahrt etwas gedacht haben, allerdings wüsste ich gerne, was das wohl war. wenn ich grob überschlage, dass jede schrankenöffnung inklusive ticketdruck etwa zwölf sekunden dauert und weitere drei sekunden vergehen, bis das nächste auto vorne am automaten angefahren ist, dann dauert es locker zweieinhalb Stunden, bis das Parkhaus voll ist — und noch mal zweieinhalb, bis nach Feierabend wieder alle rausgefahren sind. womöglich akzeptiert die schranke auch chipkarten, dann dauert’s nicht ganz so lange und man spart sich das warten am parkautomaten. pro stunde kostet’s zwei euro, man kann wohl stellplätze für 60 euro im monat mieten.

    Selbst wenn ich mich mit dem Durchsatz von Ein- und Ausfahrt verrechnet haben sollte, selbst wenn sich das ganze Parkhaus auch in einer Stunde füllen lässt, ist doch klar, dass das weder für den Arbeitsalltag noch für Veranstaltungen im Holstein-Stadion in irgendeiner Art und Weise praktikabel ist. Anders als beim früheren Werksgelände tanzen die Angestellten heute zwar nicht alle gleichzeitig an, aber zwischen 7 und 9 Uhr wird hier schon eine wie auch immer geartete Rush-Hour entstehen.

    Aber: Wozu überhaupt ins Parkhaus fahren, wenn man auch vor dem Parkhaus kostenlos parken kann? Das ist doch der allergrößte Knackpunkt. Wozu wird dieses riesige Parkhaus gebaut? Das ergibt ja nur Sinn, wenn die Leute nicht kostenlos in der direkten Umgebung parken können, wenn es nicht hunderte kostenlose Parkplätze am jeweils rechten Fahrbahnrand gibt und direkt vor dem Parkhaus zwei unbebaute Brachflächen Platz für bestimmt noch mal 200 Kraftfahrzeuge bieten.

    Nun soll die Neufeldtstraße also Fahrradstraße werden. Das finde ich erstmal klasse, denn weil wir als Radfahrer beim Einzelhandel in der Holtenauer Straße eher nicht willkommen sind, fahren wir einfache die Veloroute 10 hinunter bis zum durchkommerzialisierten CITTI-Park. Die Strecke ist mit fünf Kilometern knapp drei Mal so lang wie zum inhaberbetriebenen und steuerzahlenden Einzelhandel in der Holtenauer Straße, dafür aber ungleich stressfreier, weil man weder angehupt noch abgedrängt wird. Einzig die Neufeldtstraße war bislang auf diesem Weg problematisch und ich denke, die Fotos sprechen in dieser Hinsicht schon für sich.

    Nun wissen wir ja hier im Radverkehrsforum, dass die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung gewisse Ansprüche an eine Fahrradstraße hegen, und zwar:

    Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.

    Das weiß man auch im Ortsbeirat:

    Zitat

    Die Neufeldtstraße hat sowohl als Zubringerroute zur Veloroute 10 als auch als Teil der Veloroute 2 (Alter Markt <> Projensdorf) ebenfalls das Potential, eine Fahrradstraße zu sein. Die seitens der Straßenverkehrsordnung (StVO) geforderte Dominanz des Radverkehrs ist heute zwar noch nicht ganz erreicht, gleichwohl besteht die berechtigte Annahme, dass dies in der näheren Zukunft mit weiter zu erwartenden steigenden Radverkehrsanteilen und zusätzlichen ergänzenden Baumaßnahmen entlang der Veloroute 10 eintreten wird.

    Deshalb und auch um im Bereich Wissenschaftspark ein deutliches Signal für die Kieler Radverkehrsförderung zu setzen, soll die Neufeldtstraße in ortsüblicher Weise, zusätzlich zu der Beschilderung nach StVO, mit großen Radsymbolen in der Fahrbahn und seitlichen Breitstrichen, dies auch um das Parken am nördlichen Fahrbahnrand zu kennzeichnen, ausgestattet werden.

    Nun liegen mir leider keine Zahlen zum Modal-Split in diesem Bereich vor, aber ich habe nicht den Eindruck, dass der Radverkehr hinreichend vorherrschend wäre oder bald sein könnte. Dazu herrscht hier noch viel zu viel Kraftverkehr, was ja dazu führt, dass der Radverkehr entlang dieses Abschnitts nach meiner Beobachtung bislang einerseits über den für den Radverkehr freigegebenen Gehweg südlich der Fahrbahn und über einen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch den Wald stattfindet. Beide Wege würden nach Einrichtung einer Fahrradstraße nicht mehr für den Radverkehr zur Verfügung stehen.

    Die vorherrschende Verkehrsart ist der Radverkehr hier eigentlich nur an Wochenenden außer an Heimspieltagen von Holstein Kiel. Oh, und während des Lockdowns im Frühjahr war hier auch nichts los. Im November wird hier aber nach meiner Beobachtung weiterhin kräftig gearbeitet, was mich ja wundert — bei den meisten Arbeitsplätzen handelt es sich um Computerarbeitsplätze, die sich mit einem gewissen Aufwand pandemiesicher nach Hause verlagern ließen. Aber vielleicht ist nicht jeder Arbeitgeber dazu in der Lage oder Willens, insofern bin ich nicht besonders traurig, meinen damals Arbeitsplatz in Hamburg gefunden zu haben.

    Ich bin aber gespannt, wie das mit dem Parken laufen wird. Offenbar soll das Parken an der nördlichen Seite der Straße weiter erlaubt sein, dann wundere ich mich, ob das parken auf der gegenüberliegenden Seite wirksam unterbunden wird…

    … oder ob es sich wie bei vielen anderen Fahrradstraßen im Kieler Stadtgebiet eher um einen Parkplatz mit Fahrradpiktogrammen in der Mitte handeln wird.

    Da wir mutmaßlich im Frühjahr von Kiel nach Lüneburg umziehen, werde ich von dieser Fahrradstraße sowieso nichts mehr mitbekommen, aber vielleicht schaue ich irgendwann noch mal vorbei.

    Dafür, dass das hier aber Wissenschaftspark heißt, sind die Leute sehr an Anwesenheitspflicht und Verbrennungsmaschinen interessiert.