Es geht nun wieder los. An der Mönckebergstraße wurden Zettel an den Fahrradständern aufgehängt, die man aber erst einmal finden und dann auch noch lesen muss. Die vielen leeren Kabelbindern an den übrigen Fahrradständern lassen mich vermuten, dass hier schon einige Zettel abgängig sind. Ich find's allerdings auch ein bisschen sportlich, dass diese Zettel nach meiner Kenntnis mit nicht einmal zwei Tagen Vorlauf aufgehängt wurden — bei einem temporär eingerichteten Haltverbot beträgt die Vorlauffrist immerhin ganze 72 Stunden und wenn der Wagen bei der Aufstellung der Schilder bereits dort stand, wird nur das Bußgeld fällig, aber nicht die Kosten für den Abschleppvorgang. Bei diesen Rädern wird dann offenbar kein Bußgeld fällig, dafür bezahlt man quasi den Abschleppvorgang und darf sich dann mit Kratzern und Schäden am Fahrrad herumärgern.
Nun wieder zu meiner Lieblingsstelle direkt gegenüber vom Bureau. Ich lauere da schon täglich drauf und schoss Freitag noch dieses Foto — wie man sieht, keinerlei Hinweise auf etwaige Sperrungen, kostenpflichtige Entfernungen der Räder oder eine Umwidmung der Fahrradständer in Tische.
Aber wozu auch Schilder aufhängen, wenn’s auch so geht? Die 2G-Umfriedung fasst jetzt teilweise den Fahrradständer mit ein, wo meines Wissens wieder Tische aufgebaut wurden, und das Fahrrad dort ist mit einem Schloss meines Arbeitgebers angeschlossen, gehört also mutmaßlich einer Kolleg*in.
Ich fragte also nach, bis wann das Rad entfernt werden muss: Am liebsten sofort, aber allerspätestens morgen. Sonst kommt die Flex und das Rad wird der Entsorgung zugeführt. Nachdem die Leute dort schon ein bisschen schroffer waren, weil sie ihren Weihnachtsmarkt aufbauen wollten und ich mit meiner Anwesenheit die Arbeiten mit dem Gabelstapler behinderte, fragte ich lieber nicht nach der Rechtsgrundlage für diesen Vorgang.
Aber hier im Forum traue ich mir die Frage dann doch zu: Nach welcher Rechtsgrundlage kann denn ein solcher Fahrradständer „entwidmet“ werden, um dort angeschlossene Räder einfach mal so binnen zwei Tagen abflexen und entsorgen zu wollen? Ich selbst käme ja bekanntlich nie auf die Idee, mein Fahrrad draußen stehen zu lassen, geschweigedenn über Nacht, aber für den einen oder anderen mag es ja eine Option sein, hier übers Wochenende zu parken, weil man beispielweise von Freitag bis Montag mit der Bahn in die Heimat fährt. Da guckt man dann aber schon blöd, wenn ohne Vorwarnung das Rad am Montag einem Weihnachtsmarkt gewichen ist.