Beiträge von Malte

    Ausdrücklich keinen Einfluss soll diese Maßnahme auf die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken haben. Das glaube ich auch sofort: Weder auf der Stummel-Reaktivierung von Wrist nach Kellinghusen noch von Bergedorf nach Geesthacht noch droben zwischen Kiel-Oppendorf bis Schönberger Strand geht es nennenswert voran, da kann kaum noch was verzögert werden.

    2,8 Kilometer misst die zu reaktivierende Strecke von Wrist nach Kellinghusen, auf der eigentlich seit 2015 schon wieder Züge rollen sollten. Dann wurde 2025 geplant, nun verzögert sich die Reaktivierung mindestens bis 2027, eventuell auch noch deutlich länger: Der Bau einer neuen Brücke ist komplizierter als gedacht: https://www.nahverkehrhamburg.de/reaktivierung-…e-jahre-193205/

    Ein paar Fotos von der Strecke gibt es hier:


    [album='107'][/album]

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    Hab es mir noch nicht angehört, muss mir mal die Zeit dafür nehmen.

    § 5 Abs. 4 StVO sagt:

    Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

    Im Zuge der Freigabe dieser Lüneburger Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung kam die Frage auf, wie es sich denn im Begegnungsverkehr mit dem Sicherheitsabstand verhält.

    Der in Richtung der Einbahnstraße fahrende Kraftverkehr hat auf seiner Seite entlang der gesamten Straße so genannte Schrägparkplätze, die auf den Luftbildaufnahmen bei Google Maps gut zu erkennen sind. Das heißt, wenn ich mit dem Rad ordnungsgemäß entgegen der Einbahnstraße fahre, hat der mir entgegenkommende Kraftverkehr das Hindernis auf seiner Seite und müsste mir eigentlich Vorrang gewähren. Man kann sich ausmalen, dass das wohl nicht so richtig gut funktionieren wird.

    Was dann bleibt, wäre ein gewisser Sicherheitsabstand, der aber in der Straßenverkehrs-Ordnung für diesen Fall nicht vorgesehen scheint, weil es sich nicht um einen Überholvorgang handelt, der ja schließlich nur zwischen Fahrzeugen mit der gleichen Fahrtrichtung stattfindet. Dennoch scheint mir der Schutzzweck der Vorschrift mit dem Sicherheitsabstand von 1,5 m das Verhindern von Kollisionen zu sein, deren Risiko im Begegnungsverkehr noch größer sein dürfte als in der gleichen Fahrtrichtung. Insofern ginge ich davon aus, dass der Verordnungsgeber hier auch von einem ausreichenden Sicherheitsabstand ausginge, wenngleich er diesen Fall nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung niedergeschrieben hat.

    Nach einer Recherche im Netz bin ich nicht wesentlich schlauer zu dieser Thematik geworden. Konsens scheint zu sein, dass ein ausreichender Abstand gewahrt bleiben muss und dass der Abstand offenkundig nicht ausreichend war, wenn es zur Kollision kommt.

    In der Drucksache 591/19 des Bundesrates lese ich:

    Zitat

    Noch immer sterben auf deutschen Straßen rund 400 Rad Fahrende pro Jahr. Besondere Risiken erden dabei das Abbiegen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, insbesondere Lkw, die Unterschreitung des erforderlichen Seitenabstandes beim Überholen und auch die Behinderung der Rad Fahrenden durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen. Mit der vorliegenden Verordnung soll diesen Risiken durch Schaffung bestimmter Ge-h und Verbote begegnet und der Radverkehr sicherer gemacht werden.

    Schön.

    Unten auf Seite 75 geht es weiter:

    Zitat

    Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann. Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes).

    Für mich klingt das so, als haben man immer und überall einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden vorschreiben wollen. Und, das finde ich ja besonders schön, im Sinne dieser Vorschrift ist dieser Abstand auch beim Überholen von auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrern einzuhalten — obgleich ein Überholvorgang ja eigentlich auf dem gleichen Straßenteil stattfindet, Fahrbahn und Radfahrstreifen allerdings unterschiedliche Straßenteile sind, so dass erbsenzählerisch hier gar kein Überholvorgang vorliegt.

    Wenn aber der Verordnungsgeber den Sicherheitsabstand immer und überall eingehalten wissen will, sogar bei Radfahrstreifen, wo eigentlich kein Überholen stattfindet, dann darf ich davon ausgehen, dass dieser Abstand auch beim entgegenkommenden Verkehr einzuhalten ist, auch wenn das explizit nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung steht?

    Gefunden bei Twitter — und ich bin erstaunt, dass PK 33 binnen so kurzer Zeit eine Änderung veranlasst hat. Wenn man will, geht es ja:

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    Im Sinne von § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder auf dem Gehweg von Erwachsenen begleitet werden. In Berlin gibt es nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, wenn die begleitende Erwachsene vor und nicht hinter dem Kind fuhr — es wäre Sinn der Vorschrift, das Kind im Blick zu haben und bei Gefahren sofort einzugreifen, das könne nunmal nur geschehen, wenn die Erwachsene hinter dem Kind führe:

    Polizeieinsatz vor Schule in Berlin: Angeblich falsch geradelt – Mütter müssen Strafe zahlen
    Am Kollwitzplatz müssen Eltern Strafe zahlen, weil sie ihre Kinder auf dem Fahrrad angeblich falsch begleitet haben. Die Betroffenen sind empört.
    plus.tagesspiegel.de

    Hier noch mal ein kurzer Anriss abseits der Bezahlschranke:

    Höchst fragwürdiger Vorwurf
    Zwei Mütter wurden abkassiert, weil sie vor statt hinter ihren Kindern auf dem Gehweg radelten. Wo bleiben da Augenmaß und Prioritäten? Ein Kommentar.
    m.tagesspiegel.de

    Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.

    Ich habe aber schon den Eindruck, dass es bei den Verantwortlichen (und das ist jetzt nicht nur auf alle bei der Planung beteiligten Stellen beschränkt) mitunter in diese Richtung geht; wenn natürlich auch nicht in dieser drastischen Form. Als wir damals Hamburger Gefahrenstellen gemeldet hatten, hieß es ja schon häufig, man könne ja als Radfahrer auch mal auf die eigenen Rechte verzichten.

    Das ist zwar schon richtig, aber wenn ein Kran schwebende Lasten über einen nicht gesperrten Radweg hebt, dann kann die Antwort nicht sein, man erwarte von Radfahrern Eigenverantwortung, sonst hätten sie ja Pech gehabt. Genauso bei der Weigerung, im Zuge der seit 2017 nicht mehr für den Radverkehr gültigen Fußgänger-Signalgeber die Streuscheiben auszutauschen: Man könne zwar bei grüner Fahrbahnampel und roter Fußgängerampel fahren, aber dann hat man halt Pech gehabt, wenn’s schief geht.

    Natürlich geht niemand mit dem Ziel ran, gefährliche Infrastruktur zu planen. Aber wenn die Leistungsfähigkeit des Kraftverkehrs nicht angerührt werden darf, fallen links und rechts der Fahrbahn ungünstige Infrastruktur-Lösungen raus, deren Unzulänglichkeiten dann mit Schulterzucken geheilt werden sollen.

    Haben die beiden das gesagt? Oder fahren die da aus Gewohnheit, weil sie so erzogen wurden?

    Die beiden dort habe ich tatsächlich nicht befragt, aber in den letzten Monaten kam ich mehrfach auf unfreundliche Art und Weise mit Gehwegradlern ins Gespräch, die in der dortigen Straße das Kopfsteinpflaster bemängelten. Insofern halte ich es für vertretbar zu unterstellen, dass das grundsätzlich aufgrund des Kopfsteinpflasters passiert (oder vielleicht weil damals die Einbahnstraße noch nicht freigegeben war…).

    Du verstehst, woher die Vermutung stammt, dass Mitarbeiter der Stadt einen Sekt aufmachen, wenn jemand verunglückt?

    Nein, das mit dem Sekt nicht, soweit geht meine Misanthropie dann doch nicht. Aber ich habe schon den Eindruck, dass man sich mitunter in den verantwortlichen Stellen im Schulterzucken übt und sich bei Unfällen bemüht, die Verantwortung fortzuschieben. Und wenn ich mir im Nachhinein bei gefährlichen Stellen im Straßenverkehr anhöre, man könne ja auch absteigen und schieben oder einen Umweg fahren oder die Bahn nehmen, tja, da steigt dann die Frustration mitunter bis ins Unsachliche. Ich will das weder rechtfertigen noch gutheißen, aber ich kann mir vorstellen, woher das stammt.

    Offenbar ging die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr in den letzten Jahren nicht mehr so richtig voran. Jetzt wurde endlich eine Straße unlängst unserer Wohnung freigegeben:

    Hansestadt Lüneburg - Kefersteinstraße für den Radverkehr freigegeben – Oberbürgermeisterin kündigt Öffnung weiterer Einbahnstraßen an

    Grundsätzlich toll, aaaber: Auch dort fahren die lieben Radfahrer aufgrund des Kopfsteinpflasters lieber auf dem Gehweg — das war vor anderthalb Jahren, als wir unsere erste Wohnungsbesichtigung hier angesteuert haben:

    Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.

    Tja — aber ich kann schon verstehen, woher diese ganzen Vermutungen und Behauptungen stammen. In Hamburg hatten wir ja auch oft genug das Vergnügen, dass gefährliche Stellen im Straßenverkehr nicht entschärft werden und ich mich auch nicht des Gefühls erwehren konnte, dass erst mal jemand sterben muss, bevor die Streuscheiben in den Signalgebern angepasst werden.

    Bei Radverkehrsinfrastruktur gilt ja leider häufig in der Verwaltung: Richtig gut ist nur, was nicht funktioniert.

    Was der Artikel auch verrät: Diese Flächen sollen überall dort zum Einsatz kommen, wo Schäden durch Wurzelaufbrüche ausgebessert werden müssen. Das ist also auch nicht nur ein Verkehrsversuch oder als Provisorium gedacht, das Zeug ist gekommen um zu bleiben:

    Nun möchte der niedersächsische Landkreis Gifhorn ebenfalls diese miserablen Oberflächen für Radwege einplanen:

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    Nun kenne ich mich ja mit dem Radfahren bekanntlich nicht so gut aus, aber ein feines Splitt-Sand-Gemisch dürfte ja hervorragend geeignet sein, um die Lebensdauer des Antriebs möglichst stark zu reduzieren. Ich habe mir für dieses Jahr eine Fahrt am Elbe-Seitenkanal aufgehoben für den Zeitpunkt, an dem Kette und Kassette sowieso schon heruntergerockt sind, weil die Kanalwege nur mit Sand und Splitt ausgeführt wurden, da brauche ich diesen Kram nun wirklich nicht auf meinen alltäglichen Wegen, die hier verschämt als touristische Routen bezeichnet werden.

    Ich kann mich nach wie vor nur wundern, ob die Verantwortlichen schon mal auf dem Fahrrad gesessen haben. Gerade im Landkreis Gifhorn scheint sich das Fahrrad als alltägliches Transportmittel noch nicht herumgesprochen zu haben, dort gilt jeder Radfahrer als Tourist, habe ich manchmal den Eindruck — dass da ernsthaft jemand mit dem Rad von einem Dorf zum Bahnhof im nächsten Dorf fahren möchte, ist dort in der Verwaltung noch nicht angekommen.

    Was allerdings auch auffällt ist die doch recht hohe Quote von Kraftfahrzeugen mit mangelhaften Lichteinrichtungen.
    Scheint so, als falle es nur auf wenn der TÜV fällig ist.

    Da beobachte ich aber auch eine deutliche Steigerung. Früher war halt das klassische Einauge unterwegs, wenn das Leuchtmittel durchgebrannt war, heute sehe ich binnen der zehn Minuten zum Bahnhof in der Regel mindestens ein Kraftfahrzeug, das komplett ohne Licht unterwegs ist oder nur die Tagfahrbeleuchtung eingeschaltet hat, so dass die Rückseite des Fahrzeuges dunkel ist. Manchmal fällt den Leuten das noch nicht mal in dunklen Straßen auf.

    Bei Symptomen steht es Dir selbstverständlich frei, einen Arzt aufzusuchen. Wie bei einer normalen Krankheit auch, bzw. vielleicht hast Du dann ja auch einfach eine Grippe oder einen Schnupfen.

    Ist das bei euch noch so? Wenn ich richtig informiert bin, steht bei meinem Arzt an der Tür, dass man mit Erkältungssymptonen die Praxis bitte nicht betreten möge. Das wird dann wohl entweder einfach mit einer „Blanko-Krankschreibung“ per Telefon kuriert oder man latscht eben irgendwo zum Testzentrum, was aber mittlerweile wohl auch nicht mehr so easy ist; da berichten auch einige Leute schon, dass sie trotz roter Kachel keinen kostenlosen Test mehr bekamen.

    Übereinstimmenden Berichten zufolge soll heute beschlossen werden, den Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test bei einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App zu streichen:

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    Ehrlich gesagt hab ich’s mit der App ohnehin aufgegeben. Die roten Meldungen sammle ich mittlerweile mehrmals pro Woche im Supermarkt, in der Bahn oder mitunter auch einfach nur bei einem Spaziergang durch die Innenstadt, wo ich wohl mal irgendwo eine längere Pause eingelegt habe in Reichweite eines später positiv getesteten Menschen. Meine Bemühungen, dem Infektionsschutz nach einer solchen Meldung genüge zu tun, werden ja sabotiert von den entsprechenden Hotlines, wenn ich am Telefonhörer das Gefühl habe, ich wäre wohl der deutschlandweit erste Betroffene, der sich wegen einer roten Meldung in der App sorgen macht.

    Bis ich mich dann zu einem PCR-Test durchtelefoniert habe, für den man wohl hin und wieder auch jetzt schon zur Kasse gebeten wurde, kann ich auch einfach nur resigniert feststellen: Tja, dann halt nicht. Jedenfalls sehe ich mich jetzt nicht regelmäßig knapp hundert Euro für einen Test bezahlen oder mich bis zum Sommer zu isolieren, weil meine App in Zeiten wie diesen permanent rot leuchtet.

    Ich möchte aber gerne mehr über den Hintergrund dieser Entscheidung erfahren. Sind wir in Deutschland, dem Home of the Fax device, mittlerweile wirklich so unbeholfen, dass wir keine PCR-Testinfrastruktur aufbauen können? Oder hat es tatsächlich politische Gründe, keine Tests mehr anzubieten, damit dann die Inzidenz nicht mehr steigt?

    Die momentanen Quarantäne-Regelungen kapiert ja auch irgendwie kein Mensch mehr. Wenn meine Frau sich als Lehrerin an der Schule Corona einfängt, brauche ich offenbar nicht mehr in Quarantäne, weil ich eine Booster-Impfung erhalten habe, ja? Und wenn ich mit Symptomen dann doch lieber zu Hause bleibe, ist das dank der Booster-Impfung meine freie Entscheidung, die ich dann meinem Arbeitgeber selbst beibiegen darf?