Beiträge von Malte

    Direkt vor meiner Arbeitsstätte, die ich momentan pandemiebedingt eher selten aufsuche, wurde in den letzten Monaten die Steinstraße mit, nun ja, neuen Radverkehrsführungen ausgestattet und für den Kraftverkehr in einer Fahrtrichtung gesperrt. Ich halte das insgesamt für eine nicht so ganz ausgereifte Lösung und will, sofern es meine Zeit zulässt, hier noch mal ein paar Fotos fallen lassen.

    Bis dahin fange ich aber mit diesem Schnappsschuss von Twitter an. Der Kraftverkehr hat dort ohnehin seine liebe Not, aber das ist mir dann doch noch nicht passiert:

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    Etwa zweieinhalb Kilometer von meiner Heimat entfernt steht die Rader Hochbrücke im Herzen Schleswig-Holsteins, wo sich auf wenig Raum eine Menge Verkehrswege kreuzen: Die Bundesautobahnen 7 und 210 und die Bundesstraßen 202, 203 und 77 mit dem Nord-Ostsee-Kanal und den Eisenbahnstrecken von Flensburg nach Rendsburg und von dort nach Kiel und Neumünster.

    Die Rader Hochbrücke war im Sommer 2013 bundesweit in den Medien, weil erhebliche Schäden am Bauwerk festgestellt wurden. Das war für den Kraftverkehr insofern ein Desaster, als dass plötzlich Lastkraftwagen nicht mehr über die Brücke fahren durften — und zur Durchsetzung dieses Verkehrsverbotes an allen Zufahrten rund um die Uhr Polizeikräfte standen, um das Verbot durchzusetzen.

    Seit Jahren ist auch schon von einem Neubau der Brücke die Rede, aber weil in letzter Zeit, nun ja, so viele Mittel für den Straßenbau nach Bayern flossen, kam auf der anderen Seite der Bundesrepublik nicht so mega viel an. Mittlerweile wird der Baubeginn für 2023 abgeschätzt, gegen 2030 soll der Neubau fertig sein.

    Was fehlt?

    Na klar, zwei Gleise für die Eisenbahn. Es war durchaus mal die Rede davon, Auto- und Eisenbahn mit einem gemeinsamen Bauwerk über den Nord-Ostsee-Kanal zu führen, sei es nun eine Brücke oder durch einen für die Eisenbahn aufgrund der geringeren Höhendifferenz bequemeren Tunnel, aber nun hat sich die Frage angesichts des engen Zeitrahmens ohnehin erledigt. Die Eisenbahn muss nun weiter über die deutlich betagtere Rendsburger Eisenbahnbrücke rollen.

    Und was fehlt noch?

    Der Rad- und Fußverkehr. Okay, das ist natürlich erst einmal eine absolut lächerliche Idee, haha, Radfahren entlang einer Autobahnbrücke? Andererseits: Warum denn nicht? Die Hamburger Elbbrücke der Bundesautobahn 1 hat auch einen Rad- und Fußweg an der Seite, die Rheinbrücken der A 1, A 4, A 40, A 42, A 44, A 46 und so weiter sowieso, die der dort kreuzenden Bundesstraßen ebenfalls.

    Nun wird die Rader Hochbrücke nicht in bummeligen zwanzig Metern Höhe den Nord-Ostsee-Kanal queren, weil jener von Hochseeschiffen mit bis zu 48 Metern Höhe befahren werden darf, insofern ist da tatsächlich mit einer ganz tüchtigen Steigung zu rechnen, die den Radling auf der einen Seite ins Schwitzen bringt, auf der anderen Seite die Bremsen glühen lässt. Und wenn’s dann mal windig ist, und das ist es in Schleswig-Holstein bekanntlich immer, wird man oben ordentlich durchgeschüttelt.

    Dennoch finde ich die Idee eines Radweges entlang der Rader Hochbrücke mittlerweile recht charmant. Aus Büdelsdorf gibt es für mich eigentlich nur zwei Möglichkeiten, ohne Auto den Kanal zu queren: Die Fähre Nobiskrug mit absurd engen Aufstellflächen für Fußgänger und Radfahrer, die insbesondere zu Schulzeiten oder an warmen Sommerwochenenden überfüllt sind, oder der Rendsburger Kanaltunnel, bei dem ich mich zu den erwähnten Schulzeiten und warmen Sommerwochenenden mit dem Rad in eine lange Schlange vor den Aufzug stellen darf, sofern ich es mir nicht zutraue, mein Rad über Europas längste Fahrtreppe nach unten zu juckeln. In der Nähe des Tunnels gibt’s noch die Rendsburger Schwebefähre, die vor einigen Jahren ein Frachtschiff rammte, seitdem neu gebaut wurde und bald wieder fahren wird. Und weit ab davon gibt’s noch diverse Kanalfähren, etwa in Sehestedt oder Nübbel. Bis dahin muss ich aber erstmal radeln.

    Und insofern denke ich mir: Ein Fuß- und Radweg entlang der Rader Hochbrücke wäre wirklich eine coole Idee. Das wird die Verkehrswende sicherlich nicht sonderlich voranbringen, aber so manchen Weg deutlich verkürzen. Sinnvoller mag eine ebenfalls im Gespräch gewesene Brücke in diesem Bereich zwischen Rendsburg und Büdelsdorf gewesen sein, aber auch dort wäre mit einer erheblichen Steigung zu überbrücken.

    Nun ja. Torben hat freundlicherweise diese Petition geschrieben und ich bin gespannt, ob das Thema noch ein bisschen länger präsent sein wird: https://www.change.org/p/landesregierung-schleswig-holstein-radweg-auf-ersatzneubau-der-rader-autobahnhochbrücke-a7-über-den-nord-ostsee-kanal

    Nachdem ein Reset des GPS-Dingsbums im iPhone nichts brachte, außer dass ich alle Kennwörter neu eingeben musste, hatte ich mich nach fünf Jahren mal für ein neues Gerät entschieden und im Netz ein gebrauchtes iPhone 11 im neuwertigen Zustand gekauft.

    „Neuwertig“ heißt dann allerdings mit Sturzschaden. Man kann beim genauen Hinsehen erkennen, dass das Gerät im Bereich des Lautsprechers mal hart aufgeschlagen ist, so dass sich der Rahmen ein Stück verzogen hat und das Display beschädigt ist. Auf den Bildern sieht man das nicht so richtig gut, aber bei eingeschaltetem Display blüht dort unten ein prächtiger Regenbogen.

    Abgesehen davon, dass die GPS-Genauigkeit auch bei diesem Gerät (sturzbedingt?) phänomenal ungenau ist, habe ich bei einem gebrauchten Gerät dann doch den Anspruch, dass das Display wenigstens frei von groben Schäden ist. Ein paar Kratzer hier und da stören mich hingegen weniger, da kommt eh eine Quadlock-Hülle drum und eine Schutzfolie drauf. Aber ich denke mal, das Gerät werde ich wohl wieder zurückschicken.

    Bei Radtouren und Spaziergängen zeichne ich die Strecke gerne mit Strava auf einem mittlerweile schon beinahe betagten iPhone 8 auf.Die grundsätzliche Funktionsweise des GPS ist mir klar, ich weiß schon, dass sich eine gewisse Genauigkeit grundsätzlich erst nach einer Weile einstellt und insbesondere in engen Häuserschluchten mit einer schlechten Genauigkeit zu rechnen ist. Der Artikel „Bad GPS Data“auf der Strava-Webseite fasst die gängigsten Probleme noch mal gut zusammen.

    Bei meinem iPhone 8 ist es hingegen so, dass ich die aufgezeichnete teilweise als komplett unbrauchbar betrachten möchte. Statt entlang einer Straße fahre ich plötzlich über das benachbarte Feld, nach einer Kurve fährt das GPS weiter geradeaus, um dann aber relativ parallel in einer Parallelstraße auf gleicher Höhe zu folgen, mal fahre ich plötzlich auf der anderen Seite eines Flusses. Das ist insofern ärgerlich, als dass ich mich einerseits an Heatmaps von meinen Fahrten erfreue und es einfach blöd aussieht, wenn man eigentlich nicht dort langgefahren ist, wo es auf der Karte eingezeichnet ist, und ich andererseits die GPS-Daten nutze, um meine Fotos auf der Karte zu verordnen — auch da ist es kein Drama, wenn ein Foto einfach 150 Meter an der falschen Stelle positioniert wird, aber ärgerlich ist es schon. Das lästigste ist aber: Wenn ich einer vorbereiteten Route folgen möchte, weiß ich manchmal gar nicht, ob ich an einer Kreuzung schon links abbiegen soll oder erst an der nächsten Kreuzung oder an der übernächsten, weil das Positionssignal nicht mal im Ansatz präzise ist.

    Ich wüsste nun gerne, ob es grundsätzlich an meinem iPhone liegt, dass das GPS derartige Probleme hat, und habe mal ein Samsung A51 ausgeliehen und bei der letzten Radtour mitgeführt.

    Die blaue Linie ist eine Strava-Aufzeichung auf dem Samsung A51, die rosafarbene Linie ist Strava auf dem iPhone 8, die gelbe Linie stammt von Wahoo auf dem iPhone 8. Los ging es am Sonnabendmorgen in Goslar. Alle drei Linien beginnen unmittelbar auf dem Bahnsteig an der richtigen Stelle, die beiden Apps auf dem iPhone 8 sind sich allerdings nicht so richtig einig, wo sie sich befinden, obgleich sie auf dem selben Gerät laufen — das ist ja schon mal interessant und ein Indiz für mich, dass beide Apps in irgendeiner Weise noch mal an der Positionsbestimmung herumrechnen.

    Danach fahren wir los, das A51 exakt der Strecke, es geht ein Stück an der Bahn entlang, dann durch eine Unterführung bis zur Hildesheimer Straße, dann in einem U-Turn zurück, am Friedhof entlang und anschließend am Mühlbach — kein Baum weit und breit, flache Felder links und rechts. Die Aufzeichnung auf dem iPhone findet aber weit abseits der eigentlichen Strecke auf der anderen Seite des Baches statt, wobei Strava auf dem iPhone 8 größere Probleme hat als die Wahoo-App auf dem gleichen Gerät.

    Das geht dann so weiter, kurz danach fahren wir durch einen kleinen Ort nördlich von Goslar. Links und rechts der engen Straßen stehen die für die Harz-Region typischen zweistöckigen Häuser mit Fachwerk, aber während das Samsung A51 relativ genau weiß, wo wir sind, haben die beiden iPhone-Apps sofort am Ortseingangsschild die Orientierung verloren. Auf der blauen Linie kann man sogar erkennen, dass ich oben an der Langelsheimer Straße auf der linken Straßenseite gefahren bin und mich anschließend fast verfahren habe und gerade noch rechtzeitig links in die Hohe Warte mit einem großzügigen Schlenker abgebogen bin.

    Und der Witz ist ja, dass das iPhone vor auf dem Lenker mit bester Sicht auf den Himmel montiert war, während das Samsung-Gerät in einer Seitentasche innerhalb einer Ortlieb-Tasche neben metallischen Fahrradwerkzeug und einer dicken Isolierkanne seinen Dienst verrichten musste. Trotzdem ist die vom Samsung-Gerät aufgezeichnete Strecke über die kompletten 125 Kilometer beinahe exakt, während die mit den beiden iPhone-Apps aufgezeichnete Strecke, nun ja, mit der Realität nur dann und wann etwas zu tun hatte.

    Nun könnte ich mir ja denken, okay, ist halt ein anderer Chip, eine andere Software, außerdem waren Bäume und Häuser und so weiter und so fort im Weg (gegenüber denen sich das A51 allerdings unbeeindruckt zeigte). Manchmal passiert dann aber auch einfach sowas:

    Aus heiterem Himmel ohne für mich erkennbare Ursache liefert das iPhone plötzlich nur noch Messwerte mit einer Genauigkeit von über 65 Metern zurück, die dann in solchen komplett unbrauchbaren Aufzeichnungen resultieren. So etwas tritt auch plötzlich mitten während einer Aufzeichnung auf, dann dauert’s ein paar Minuten oder ein paar Stunden, dann kehrt die Aufzeichnung wieder zu einer brauchbaren Genauigkeit zurück.

    Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?

    „Wir wollen mehr Autos abschleppen“: Grünen-Stadträte erklären Falschparkern in Berlin den Kampf
    Lange wurde Falschparken hingenommen. Jetzt denken einige Bezirke um. Dahinter steht die Erkenntnis: Die Verkehrswende klappt nur mit Kontrollen.
    plus.tagesspiegel.de
    «Via Sicura» - Strafen für Raser könnten in Zukunft milder ausfallen
    Mit dem aktuellen Gesetz sollen Raser hart bestraft werden. Nun will die Verkehrskommission die Bestimmungen lockern.
    www.srf.ch
    Kopfschütteln über Poller auf Fahrradweg in Osnabrück
    Die Poller sollten Autos daran hindern, auf dem Fahrradstreifen zu parken. Nun bescheren sie Radfahrern eine Slalomfahrt.
    www.ndr.de
    Fürs Klima: Mehr ÖPNV, weniger Auto
    Um die Klimaziele zu erreichen, muss der Verkehr umgebaut werden, so eine Studie.
    www.abendzeitung-muenchen.de

    Als ich als Werkstudent im Jahr 2014 für einige Monate bei der Jimdo GmbH in Hamburg-Bahrenfeld gearbeitet habe, tauchte eines Tages plötzlich Paul Seiffert auf. Er war nur ein paar Jahre älter als ich, hatte ungleich mehr Ahnung von allem als ich und war ein überaus angenehmer Mensch und geschätzter Kollege. Ich lernte bei Jimdo eine Menge Leute kennen, von deren riesigen gesammelten Wissen ich noch heute zehre, aber wenn ich jemanden benennen sollte, von dem ich am meisten gelernt habe, dann war das Paul und das ist schade, weil er das nicht weiß und auch nicht mehr erfahren wird.

    Denn Paul starb vor einigen Wochen. Einfach so von jetzt auf gleich.

    Ich weiß nicht, woran er starb, denn auch vor der Pandemie war es nunmal so, dass Menschen manchmal einfach starben, von jetzt auf gleich, aber ich weiß aus einigermaßen sicherer Quelle, dass die Auswirkungen einer Corona-Schutzwirkungen wohl eher unwahrscheinlich scheinen. Und das ist auch alles, was ich wissen muss, denn eigentlich geht mich das nichts an.

    Das ficht die Leute im Internet allerdings nicht an. In den einschlägigen Telegram-Gruppen machte plötzlich seine Traueranzeige mitsamt einer gefälschten Nachricht die Runde, die dann plötzlich auch noch auf Twitter schwappte:

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    Man schaue sich nur die Reaktionen an. Aberhunderte Menschen zerreißen sich das Maul, versuchen seine Adresse zu ermitteln, rufen offenbar bei Menschen an, die ihn kannten, um rauszukriegen, ob er an der Booster-Impfung starb oder mit oder an Corona. Am Wochenende wurde mir sein Bild vom Twitter-Algorithmus dutzendfach in die Timeline gespült und ich kann nicht anders als festzustellen, dass mich das ganze Gekeife dort maßlos abstößt.

    Ich halte es nicht für verkehrt zu ermitteln, ob Menschen wohl an den Auswirkungen einer Impfung in Form einer Lungenembolie gestorben sind. Falls das so sein sollte, müssen wir über dieses Thema reden. Aber die Art und Weise, wie darüber geredet wird, die mag ich kaum noch als „Reden“ bezeichnen, dort wird herumgeschwurbelt in einem Maße, das vollkommen verklärt, dass hier ein Mensch gestorben hat, der eine Ehefrau und eine zwei Monate alte Tochter zurücklassen musste.

    Was diese Pandemie mit uns als Gesellschaft anstellt, lässt mich mittlerweile jeden Tag aufs Neue bloß noch schockiert zurück.

    Die bisherigen Umfragen sehen ja nicht so aus, als ob die Demokraten nach den Midterms im November noch besonders viel zu melden hätten. Ich gehe ja davon aus, dass die Republikaner mit den dann beiden roten Häusern des Kongresses umgehend beginnen werden, die Arbeit der Bundesregierung zu sabotieren, angefangen von der effektiven Blockade beider Häuser bis hin zu Impeachment-Verfahren. Außerdem muss noch so einiges für einen Wahlsieg im November 2024 vorbereitet werden.

    Dass Trump und seine Partei die us-amerikanische Demokratie abschaffen wollen, halte ich längst nicht mehr für Übertreibung oder Weltuntergangsmalerei. Er sagt es ja selbst, als er gestern seine ständigen Behauptungen einer Wahlfälschung wiederholte, als er behauptete, die Medien wären von den Demokraten gleichgeschaltet worden und noch weitere Appetithäppchen an seine Wähler verteilte:

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    In Berlin wurde die Verfolgung privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen beinahe komplett eingestellt:

    Anzeige ist aus: 34.000 Hinweise auf Falschparker wanderten in Berlin in den Mülleimer
    Wenn Bürger Falschparker melden, hat das fast keine Konsequenzen mehr. Die Polizei bearbeitet Hinweise seit dem zweiten Halbjahr 2021 kaum noch.
    plus.tagesspiegel.de

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    Ausdrücklich keinen Einfluss soll diese Maßnahme auf die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken haben. Das glaube ich auch sofort: Weder auf der Stummel-Reaktivierung von Wrist nach Kellinghusen noch von Bergedorf nach Geesthacht noch droben zwischen Kiel-Oppendorf bis Schönberger Strand geht es nennenswert voran, da kann kaum noch was verzögert werden.

    2,8 Kilometer misst die zu reaktivierende Strecke von Wrist nach Kellinghusen, auf der eigentlich seit 2015 schon wieder Züge rollen sollten. Dann wurde 2025 geplant, nun verzögert sich die Reaktivierung mindestens bis 2027, eventuell auch noch deutlich länger: Der Bau einer neuen Brücke ist komplizierter als gedacht: https://www.nahverkehrhamburg.de/reaktivierung-…e-jahre-193205/

    Ein paar Fotos von der Strecke gibt es hier:


    [album='107'][/album]

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    Hab es mir noch nicht angehört, muss mir mal die Zeit dafür nehmen.

    § 5 Abs. 4 StVO sagt:

    Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

    Im Zuge der Freigabe dieser Lüneburger Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung kam die Frage auf, wie es sich denn im Begegnungsverkehr mit dem Sicherheitsabstand verhält.

    Der in Richtung der Einbahnstraße fahrende Kraftverkehr hat auf seiner Seite entlang der gesamten Straße so genannte Schrägparkplätze, die auf den Luftbildaufnahmen bei Google Maps gut zu erkennen sind. Das heißt, wenn ich mit dem Rad ordnungsgemäß entgegen der Einbahnstraße fahre, hat der mir entgegenkommende Kraftverkehr das Hindernis auf seiner Seite und müsste mir eigentlich Vorrang gewähren. Man kann sich ausmalen, dass das wohl nicht so richtig gut funktionieren wird.

    Was dann bleibt, wäre ein gewisser Sicherheitsabstand, der aber in der Straßenverkehrs-Ordnung für diesen Fall nicht vorgesehen scheint, weil es sich nicht um einen Überholvorgang handelt, der ja schließlich nur zwischen Fahrzeugen mit der gleichen Fahrtrichtung stattfindet. Dennoch scheint mir der Schutzzweck der Vorschrift mit dem Sicherheitsabstand von 1,5 m das Verhindern von Kollisionen zu sein, deren Risiko im Begegnungsverkehr noch größer sein dürfte als in der gleichen Fahrtrichtung. Insofern ginge ich davon aus, dass der Verordnungsgeber hier auch von einem ausreichenden Sicherheitsabstand ausginge, wenngleich er diesen Fall nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung niedergeschrieben hat.

    Nach einer Recherche im Netz bin ich nicht wesentlich schlauer zu dieser Thematik geworden. Konsens scheint zu sein, dass ein ausreichender Abstand gewahrt bleiben muss und dass der Abstand offenkundig nicht ausreichend war, wenn es zur Kollision kommt.

    In der Drucksache 591/19 des Bundesrates lese ich:

    Zitat

    Noch immer sterben auf deutschen Straßen rund 400 Rad Fahrende pro Jahr. Besondere Risiken erden dabei das Abbiegen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, insbesondere Lkw, die Unterschreitung des erforderlichen Seitenabstandes beim Überholen und auch die Behinderung der Rad Fahrenden durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen. Mit der vorliegenden Verordnung soll diesen Risiken durch Schaffung bestimmter Ge-h und Verbote begegnet und der Radverkehr sicherer gemacht werden.

    Schön.

    Unten auf Seite 75 geht es weiter:

    Zitat

    Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann. Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes).

    Für mich klingt das so, als haben man immer und überall einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden vorschreiben wollen. Und, das finde ich ja besonders schön, im Sinne dieser Vorschrift ist dieser Abstand auch beim Überholen von auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrern einzuhalten — obgleich ein Überholvorgang ja eigentlich auf dem gleichen Straßenteil stattfindet, Fahrbahn und Radfahrstreifen allerdings unterschiedliche Straßenteile sind, so dass erbsenzählerisch hier gar kein Überholvorgang vorliegt.

    Wenn aber der Verordnungsgeber den Sicherheitsabstand immer und überall eingehalten wissen will, sogar bei Radfahrstreifen, wo eigentlich kein Überholen stattfindet, dann darf ich davon ausgehen, dass dieser Abstand auch beim entgegenkommenden Verkehr einzuhalten ist, auch wenn das explizit nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung steht?

    Gefunden bei Twitter — und ich bin erstaunt, dass PK 33 binnen so kurzer Zeit eine Änderung veranlasst hat. Wenn man will, geht es ja:

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    Im Sinne von § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder auf dem Gehweg von Erwachsenen begleitet werden. In Berlin gibt es nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, wenn die begleitende Erwachsene vor und nicht hinter dem Kind fuhr — es wäre Sinn der Vorschrift, das Kind im Blick zu haben und bei Gefahren sofort einzugreifen, das könne nunmal nur geschehen, wenn die Erwachsene hinter dem Kind führe:

    Polizeieinsatz vor Schule in Berlin: Angeblich falsch geradelt – Mütter müssen Strafe zahlen
    Am Kollwitzplatz müssen Eltern Strafe zahlen, weil sie ihre Kinder auf dem Fahrrad angeblich falsch begleitet haben. Die Betroffenen sind empört.
    plus.tagesspiegel.de

    Hier noch mal ein kurzer Anriss abseits der Bezahlschranke:

    Höchst fragwürdiger Vorwurf
    Zwei Mütter wurden abkassiert, weil sie vor statt hinter ihren Kindern auf dem Gehweg radelten. Wo bleiben da Augenmaß und Prioritäten? Ein Kommentar.
    m.tagesspiegel.de

    Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.

    Ich habe aber schon den Eindruck, dass es bei den Verantwortlichen (und das ist jetzt nicht nur auf alle bei der Planung beteiligten Stellen beschränkt) mitunter in diese Richtung geht; wenn natürlich auch nicht in dieser drastischen Form. Als wir damals Hamburger Gefahrenstellen gemeldet hatten, hieß es ja schon häufig, man könne ja als Radfahrer auch mal auf die eigenen Rechte verzichten.

    Das ist zwar schon richtig, aber wenn ein Kran schwebende Lasten über einen nicht gesperrten Radweg hebt, dann kann die Antwort nicht sein, man erwarte von Radfahrern Eigenverantwortung, sonst hätten sie ja Pech gehabt. Genauso bei der Weigerung, im Zuge der seit 2017 nicht mehr für den Radverkehr gültigen Fußgänger-Signalgeber die Streuscheiben auszutauschen: Man könne zwar bei grüner Fahrbahnampel und roter Fußgängerampel fahren, aber dann hat man halt Pech gehabt, wenn’s schief geht.

    Natürlich geht niemand mit dem Ziel ran, gefährliche Infrastruktur zu planen. Aber wenn die Leistungsfähigkeit des Kraftverkehrs nicht angerührt werden darf, fallen links und rechts der Fahrbahn ungünstige Infrastruktur-Lösungen raus, deren Unzulänglichkeiten dann mit Schulterzucken geheilt werden sollen.