Ich wundere mich ja ernsthaft, ob hier überhaupt mal jemand auf dem rechten Fahrstreifen anhält, wenn der rote Signalgeber noch leuchtet. In den letzten Wochen wurde das arme Ding jedenfalls immer dann, wenn ich dran vorbeifuhr, „übersehen“. Einer der Gründe für diesen Signalgeber dürfte sein, dass vorne in der Aufstellfläche für das indirekte Linksabbiegen mit dem Rad womöglich noch Radlinge stehen, die erst mal in Schwung kommen sollen, bevor das nächste Kraftfahrzeug am Hinterreifen knabbert, aber andererseits ist mir auch die Schaltung nicht so ganz klar, warum etwa der Signalgeber für Fußgänger im Hintergrund immer noch rotes Licht zeigt, während Radfahrer schon losfahren dürfen. Naja.
Die erste Ampel bei Rot überfahren würde ich nicht machen, zumal es ja keine T-Kreuzung ohne echten Schutzbereich ist.
Nach § 37 Absatz 2 Satz 13 musst du warten. Linksabbiegen und Geradeausfahren ist erlaubt, Rechtsabbiegen nicht. Grün allein ordnet ja nur an "Der Verkehr ist freigegeben", also dass du in die Kreuzung einfahren darfst, nicht dass du in alle Richtungen Vorrang hast. Der rote Pfeil schränkt das ein, indem eine Fahrtrichtung ausgenommen wird. Das ist bei vielen Kreuzungen für Linksabbieger so geregelt, da würde auch keiner sagen "Okay, fahr ich mal rein, ist ja grün allgemein!".
Da stellt sich mir allerdings grundsätzlich die Frage, ob ich mir auf dem Rad immer die für mich ungünstigste Kombination aus Signalgebern aneignen muss. Der Signalgeber auf der anderen Straßenseite leuchtet grün und lädt mich ein zum Losfahren, der offenkundig nur für den Fahrbahnverkehr vorgesehene Signalgeber zum Rechtsabbiegen leuchtet noch rot. Mir wird aus § 37 Abs. 2 StVO nicht deutlich, dass der Signalgeber fürs Fahrbahn-Rechtsabbiegen für mich gilt, wenn ich ja schon ein speziellen Signalgeber für Fahrräder beachte.