Vorsicht, Falle im 2. Bild?
Hätte auch auf die getippt.
Vorsicht, Falle im 2. Bild?
Hätte auch auf die getippt.
Kein Radverkehr, aber immerhin öffentlicher Nahverkehr: Ein so genanntes „Bügeleisen“ im Hamburger Hafen trotzt dem Sturm, der sich dann aber durch die Scheiben bricht und einige Fahrgäste durchnässt.
Hat eigentlich gegen den Mist ("Luftwäscher") auf dem Geh-/Radweg tatsächlich niemand geklagt?
Doch, die Deutsche Umwelthilfe. Aber außer dieser Pressemitteilung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden:
Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.
In Pinneberg gibt es einen solchen Bereich irgendwo beim Drosteiplatz seit mindestens 2011, in Wentorf bei Hamburg wurde kürzlich ein solcher Bereich errichtet: https://www.abendblatt.de/region/kreis-l…po-20-Zone.html
In Wentorf ist übrigens am Sonnabend Critical Mass und damit eine schöne Gelegenheit, sich die Sache mal näher anzusehen.
Die Stadt Kiel hat jetzt sogar eine Fahrradstaffel bekommen, erst einmal für ein Jahr in Form eines Pilotprojektes. Davon erfährt man momentan offenbar nur in den gesellschaftlichen Netzwerken:
Die Losung lautet:
Zitat"Wir müssen uns bewusst machen, dass ein Fahrrad ein gleichwertiges Verkehrs- und Fortbewegungsmittel zum Kraftfahrzeug ist", so Polizeidirektor Jürgen Hoppe.
Ich bin mir nicht sicher, was ich da zu erwarten habe — das klingt erstmal nach ausgiebigen Rotlichtkontrollen für Radlinge.
Was heißt hier "reaktiviert". Die Strecke wird doch befahren, zwar nicht täglich aber...
Und für einen Euro extra kann man sogar sein Fahrrad mitnehmen.
Du hast recht — reaktiviert im Sinne eines täglichen Personenverkehrs.
Okay, meinetwegen können wir erst einmal annehmen, dass der Signalgeber für den Radverkehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur für das Befahren der dazugehörigen Furt gilt. Dann möchte ich aber noch einmal diese Situation besprechen:
Dürfte ich jetzt noch nach rechts abbiegen?
Ich möchte ja wetten, dass hier von der Polizei bis zum Amtsgericht jeder einen einwandfreien Rotlichtverstoß erkennen würde; beziehungsweise Kraftfahrer davon ausgingen, jetzt ohne besondere Vorsicht rechts abbiegen zu können, so dass Gefahrensituationen entstehen könnten mit einem ebenfalls rechts abbiegenden Radfahrer.
Der spezielle Signalgeber für Radverkehr regelt aber nur die Fahrbeziehung "geradeaus". Für die Fahrbeziehung "rechts" für Radfahrer auf der Radverkehrsanlage gibt es keine separate Signalisierung, also gilt das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Das ist ja auf den allermeisten Kreuzungen so, weswegen ich beim Rechtsabbiegen auf der Radverkehrsanlage bei Fahrverkehr-rot auch stets anhalte.
Ich bin immer noch nicht überzeugt.
§ 37 Abs. 6 StVO sagt:
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Da es ein spezielles Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt für mich in diesem Fall erst einmal der zweifeldige Signalgeber auf der anderen Straßenseite — inwiefern es nun im Sinne von § 37 Abs. 6 StVO ist, dass ich mir irgendeinen sichtbaren Signalgeber aussuche, ist ja ohnehin die Ausgangsfrage dieses Threads.
Separate Signalisierungen für einzelne Fahrtrichtung des Fahrbahnverkehrs sind ja nun allerdings recht häufig im Straßenverkehr anzutreffen, darunter auch das konfliktfreie Abbiegen nach rechts. Da aber niemals der grüne Pfeil des konfliktfreien Rechtsabbiegens und der generelle Signalgeber für den Radverkehr gleichzeitig leuchten dürfen, könnte ich ja niemals rechts abbiegen.
Außerdem ginge ich erst einmal nicht davon aus, dass meine Fahrradampel nur in Fahrtrichtung geradeaus gelten soll, auch wenn das die Radverkehrsführung vermuten lässt und ich wohl jetzt nicht direktes Linksabbiegen praktizieren soll. Aber in Ermangelungen von Pfeilen in der Optik wäre das für mich eher mit einer so genannten Vollscheibe zu vergleichen?
Nun soll es wohl nach Wunsch der grünen Oberbürgermeisterin und der grünen Mehrheit im Stadtrat losgehen mit der Fahrradstadt:
In zwei Wochen soll offenbar endlich die Sanierung der Uelzener Straße beginnen:
Das ist einerseits schön, weil der momentane Zustand aus einem buckeligen Hochbordradweg auf der westlichen Seite…
… und einem so genannten Radfahrstreifen mit nicht sehr viel weniger Buckeln, während nebenan noch ein historisch wertvoller Hochbordradweg mit parkenden Kraftfahrzeugen neben einem nicht definierbaren Straßenteil mit parkenden Kraftfahrzeugen und einem Gehweg mit parkenden Kraftfahrzeugen zu sehen ist.
Schlechte Sichtverhältnisse an jeder Ecke gibt’s natürlich noch obendrein:
Naja. Es wäre schon einiges zu tun.
Allein: Das, was ab Anfang März umgesetzt werden soll, ist nur wieder mal ein autogerechter Entwurf, der noch aus Zeiten des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters stammt, der nach meinem Dafürhalten vom Radverkehr jetzt nicht soooo viel hielt. Aber das wurde nunmal Anfang 2021 beschlossen, das wird jetzt gebaut, und das bleibt dann auch erst mal für die nächsten drei Jahrzehnte so.
Denn eigentlich war ja zusammen mit der parallel verlaufenden Soltauer Straße ein Einbahnstraßenring geplant, quasi als erster zaghafter Schritt in Richtung einer verkehrsärmeren Stadt. Das wird jetzt wohl erst einmal nicht umgesetzt werden.
Tja, Chance vertan. Aber vielleicht gibt es ja wenigstens eine schönere Infrastruktur für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer.
Hier an der Kreuzung zwischen Reichenbachstraße, Bockelmanstraße und Am Schifferwall, einer der Hauptverkehrskreuzungen der Stadt, wird der Rad- und Fußverkehr unterhalb der Bockelmannstaße neben dem Lösegraben entlanggeführt. Lediglich der westliche Kreuzungsarm der Reichenbachstraße kann vom nichtmotorisierten Verkehr auf Fahrbahniveau passiert werden, wobei dieser Übergang wohl auch noch nicht so ganz alt ist und nach meiner Kenntnis bis 2005 (?) ein größerer Umweg ebenfalls durch eine Unterführung gegangen werden musste, bis dann die nördlich angesiedelte Bundesgrenzschutzkaserne in einen Gewerbepark namens Lünepark umgewandelt wurde und die langen Umwege dann wohl doch nicht mehr zumutbar waren.
In Richtung Nordwesten sieht man als Radling diese Situation:
Hier soll es wohl mal vor ein paar Jahren eine Schwerpunktkontrolle der Polizei gegeben haben, bei einigermaßen öffentlichkeitswirksam so genannte Kampfradler bebußt wurden. Man verfuhr wohl nach der einfachen Regelung „es gilt die Ampel rechts vom Radweg“, was hier nach meinem Dafürhalten schon wieder nicht greift. Der geschützte Bereich erstreckt sich hier nicht auf den Radweg, da eine Querung von Fußgängern oder Radfahrern in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen ist und keine weiteren Straßeneinmündungen vorhanden sind.
Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?
Die Fußgängerampel im zweiten Bild sieht aber auch interessant aus.
Nach Langzeitbelichtung sieht das Foto nicht unbedingt aus und trotzdem sind rot und grün gleichzeitig an
Ist da eine Überschneidung reinprogrammiert und wenn ja, wozu?
Die Belichtungszeit betrug eine 1/30 Sekunden, da habe ich wohl tatsächlich den Übergang von rot zu grün erwischt. Im gleichen Moment erlischt eigentlich der rote Rechtsabbiege-Pfeil, was natürlich in Ermangelung eines grünen Pfeils nicht sichtbar ist.
Ich wundere mich ja ernsthaft, ob hier überhaupt mal jemand auf dem rechten Fahrstreifen anhält, wenn der rote Signalgeber noch leuchtet. In den letzten Wochen wurde das arme Ding jedenfalls immer dann, wenn ich dran vorbeifuhr, „übersehen“. Einer der Gründe für diesen Signalgeber dürfte sein, dass vorne in der Aufstellfläche für das indirekte Linksabbiegen mit dem Rad womöglich noch Radlinge stehen, die erst mal in Schwung kommen sollen, bevor das nächste Kraftfahrzeug am Hinterreifen knabbert, aber andererseits ist mir auch die Schaltung nicht so ganz klar, warum etwa der Signalgeber für Fußgänger im Hintergrund immer noch rotes Licht zeigt, während Radfahrer schon losfahren dürfen. Naja.
Die erste Ampel bei Rot überfahren würde ich nicht machen, zumal es ja keine T-Kreuzung ohne echten Schutzbereich ist.
Nach § 37 Absatz 2 Satz 13 musst du warten. Linksabbiegen und Geradeausfahren ist erlaubt, Rechtsabbiegen nicht. Grün allein ordnet ja nur an "Der Verkehr ist freigegeben", also dass du in die Kreuzung einfahren darfst, nicht dass du in alle Richtungen Vorrang hast. Der rote Pfeil schränkt das ein, indem eine Fahrtrichtung ausgenommen wird. Das ist bei vielen Kreuzungen für Linksabbieger so geregelt, da würde auch keiner sagen "Okay, fahr ich mal rein, ist ja grün allgemein!".
Da stellt sich mir allerdings grundsätzlich die Frage, ob ich mir auf dem Rad immer die für mich ungünstigste Kombination aus Signalgebern aneignen muss. Der Signalgeber auf der anderen Straßenseite leuchtet grün und lädt mich ein zum Losfahren, der offenkundig nur für den Fahrbahnverkehr vorgesehene Signalgeber zum Rechtsabbiegen leuchtet noch rot. Mir wird aus § 37 Abs. 2 StVO nicht deutlich, dass der Signalgeber fürs Fahrbahn-Rechtsabbiegen für mich gilt, wenn ich ja schon ein speziellen Signalgeber für Fahrräder beachte.
Nächster Versuch mit dem nächsten gebrauchten iPhone 11. Dieses Mal ist das Display und der Rest des Gehäuses des gebraucht gekauften Gerätes einwandfrei, der Akku mit einer Leistung von 99 Prozent so gut wie neu — ich habe dieses Mal wohl einfach ein unbenutztes Gerät erwischt, das aus irgendwelchen Gründen zurückgeschickt wurde.
Dafür funktioniert das GPS-Signal dieses Mal einwandfrei, nach einem ungefähren Vergleich sogar besser als beim Samsung A 51. Blau ist dieses Mal die Wahoo-App auf dem iPhone 11, gelb die Strava-App auf dem iPhone 8 und lila die Strava-App auf dem Samsung A 51. Das Signal des iPhone 8 liegt in der Regel eher daneben und grundsätzlich nur sehr grob die tatsächlich gefahrene Strecke ab. Das geht in der Regel so weiter, das iPhone 8 bewegt sich in einem Korridor von 65 Metern Breite. Den Wert kenne ich noch von criticalmass.in, wenn mir da GPS-Empfänger ihre Werte mit einer Ungenauigkeit von 65 Metern anlieferten, dann hieß es, die wissen nur so ganz grob, wo sie sich befinden.
Die einzige erwähnenswerte Abweichung bei der Genauigkeit der iPhone-11-Strecke befindet sich beim ehemaligen innerdeutschen Grenzübergang östlich von Lauenburg an der Elbe. Dort fuhren wir auf einem so genannten Radweg etwa zehn Meter südlich der eigentlichen Straße, aber das iPhone war plötzlich der Meinung, wir wären oben auf der Fahrbahn auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs und „rastete“ dort ein, während es meiner eigentlichen Position mit einer gewissen Distanz relativ genau folgte. Das Einrasten scheint auch vom iPhone so vorgesehen zu sein, sowohl die Wahoo-App als auch die Strava-App (deren Track ich nicht gespeichert habe, weil sie vorher abgeschmiert ist) auf dem iPhone 11 waren der Meinung, ich führe genau durch den Grenzübergang. Ich gehe einfach mal nicht davon aus, dass die beiden Apps ähnliche Implementierungen des Einrastens beinhalten, so dass ich vermute, das iPhone wird diesen Positionswert bereits so angeliefert haben.
Gleiches Bundesland, aber andere Ecke: Die 14 Kilometer lange Strecke von Geesthacht nach Hamburg soll eigentlich ebenfalls wieder reaktiviert werden. Mit bis zu siebentausend Fahrgästen pro Tag wird gerechnet, die Strecke ist noch vorhanden und noch nicht einmal stillgelegt, allein: Wer will’s bezahlen?
Das Land Schleswig-Holstein nicht: https://www.nahverkehrhamburg.de/bahnanschluss-…-zahlen-193364/
Ein paar Fotos vom Zustand der Strecke gibt es hier: Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn
auf wessen Seite jetzt?
Auf beiden Seiten. Auf allen Seiten. Überall.
Gestern war die erste längere Radtour seit Monaten, bei der es endlich mal, haha, „wärmer“ war. Das Thermometer zeigte grundsätzlich auch nur etwas in der Gegend von 5 °C an, aber immerhin war der Himmel blau und es roch endlich wieder nach Frühling.
115 Kilometer waren es schließlich von Schwerin bis Lüneburg — so wichtig für das Seelenheil.
Nun soll es hingegen Mittwoch soweit sein:
Man kann ja nur noch hoffen, dass das alles noch mal mit Vernunft funktioniert.
Wirkungsbereich der Hamburger Straßenverkehrsbehörden: