Beiträge von Malte

    Der spezielle Signalgeber für Radverkehr regelt aber nur die Fahrbeziehung "geradeaus". Für die Fahrbeziehung "rechts" für Radfahrer auf der Radverkehrsanlage gibt es keine separate Signalisierung, also gilt das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Das ist ja auf den allermeisten Kreuzungen so, weswegen ich beim Rechtsabbiegen auf der Radverkehrsanlage bei Fahrverkehr-rot auch stets anhalte.

    Ich lege noch ein weiteres Mal nach. Eine Kreuzung weiter nördlich gibt es in Fahrtrichtung Osten diese Signalisierung:

    Hier muss ich ja nun doch davon ausgehen, dass der Signalgeber für Radfahrer den benachbarten Signalgeber mit Pfeiloptik übertrumpft, sonst käme ich ja nie von der Stelle.

    Blöder wird’s heute auch nicht mehr:

    Mann überfuhr in Salzburg Künstlerin, weil er sie für Puppe hielt
    Ein 71-Jähriger hat versehentlich eine 41-jährige Performance-Künstlerin überfahren, die er mit einer Schaufensterpuppe verwechselte. Die Frau wurde verletzt
    www.derstandard.de

    Früher hätte ich bei Radverkehrspolitik über so etwas einen ausführlichen Artikel geschrieben. Heute weiß ich, dass hier einfach nur zwei extreme Positionen aufeinandertreffen, die von zwei Protagonisten präsentiert werden, die beide nicht unbedingt beliebt sind. Alles nur für die Reichweite:

    Fahrradkurier und Taxifahrer im Streitgespräch: Warum steigt die Aggression im Straßenverkehr?
    Abbiegen ohne Blinker, Rowdys auf zwei Rädern – und die stetige Gefahr gebrochener Beine: Fahrradkurier Philipp Kapp und Taxiunternehmer Frank Wiencke…
    www.haz.de

    Das ist hier mal wieder eine dieser Situationen, die mich ratlos zurücklassen.

    Fahre ich auf der Altenbrückertorstraße stadteinwärts, komme ich irgendwann zu dieser recht großen Kreuzung. Geradeaus geht’s zum Sande und zum berühmten Karstadt-Parkhaus, nach links auf die Willy-Brandt-Straße, nach rechts auf die Schießgabenstraße. Für Radlinge ist diese Kreuzung sowieso interessant, möchte ich von Süden kommend nach rechts zum Bahnhof abbiegen oder im Zick-Zack geradeausfahren: Lustiges Abbiegen zwischen Willy-Brandt-Straße und Altenbrückentorstraße

    Fahre ich vom Bahnhof nach Hause, biege ich an dieser Kreuzung links ab:

    Gut, was haben wir da? Drei Vollscheiben für den Fahrbahnverkehr, links und rechts jeweils einen Signalgeber für Fußgänger, rechts noch ein Signalgeber für den Radverkehr, außerdem noch ein zweifeldiger Signalgeber für Rechtsabbieger, der während der eigentlichen Rotphase noch konfliktfreies Rechtsabbiegen signalisiert, wenn der Kraftverkehr aus der von rechts kommenden Schießgabenstraße links abbiegen darf.

    Besonders schön ist ja das lustige „Radfahrer Signal beachten“: Sollen Radfahrer das Fahrrad-Signal auf der gegenüberliegenden Straßenseite beachten und nicht die Vollscheibe? Oder sollen abbiegende Kraftfahrer darauf achten, dass hier womöglich noch ein Signalgeber für Radfahrer grün leuchtet und die rote Fußgängerampel nicht gilt? Nichts genaues weiß man nicht.

    Aber grundsätzlich ist alles eigentlich ganz übersichtlich. Nachdem ich seit Juni 2021 wieder häufiger ins Bureau nach Hamburg fuhr und mich abends an dieser Stelle „übersehen“ lassen durfte, verpetzte ich diese Stelle beim Mängelmelder der Stadt, ob man hier angesichts der nicht unerheblichen Massen an Radfahrern, die hier insbesondere im Sommer bei gutem Wetter geradeausfahren, nicht die Ampelschaltung ändern könne, so dass man sich nicht ständig noch mit rechtsabbiegenden Kraftfahrern herumärgern müsse.

    Versuchen kann man’s ja, auch wenn der Mängelmelder eher für Probleme in der Größe von ordnungswidrigen Müllentsorgungen oder zerbrochenen Gehwegplatten vorgesehen zu sein scheint — eine Antwort bekam ich leider nicht (was allerdings tatsächlich unüblich ist, in der Regel werden die Mängel mit einer ausführlichen Antwort ohne Textbausteine beantwortet).

    Als ich heute noch mal meine wöchentliche Ortskontrollfahrt im Regen abspulte, um zu gucken, wie die Autos parken, wurde ich mal wieder beinahe von einem Berufskraftfahrer mit einem Linienbus des heute aufgrund des Sturms verkehrenden Schienenersatzwerkehrs „übersehen“. Während meiner Vollbremsung stellte ich fest: Der Rechtsabbieger fuhr ja über rotes Licht.

    Irgendjemand hatte hier einen Signalgeber ausgetauscht und die Ampelschaltung geändert; solange Radfahrer und Fußgänger geradeausfahren und -gehen dürfen, ist auf der Fahrbahn das Rechtsabbiegen untersagt, anschließend folgt eine separate Phase zum konfliktfreien Rechtsabbiegen. Das ist also ungefähr das, was ich vor ein paar Monaten mal bei der Behörde erbeten hatte. Schade, dass es keine Rückmeldung gibt, ob diese Änderung nach meiner Mängelmeldung vorgenommen wurde, ob sich noch mehr Verkehrsteilnehmer beschwert hatten oder ob man einfach von selbst auf diese Idee gekommen ist.

    Nun, ich denke, ich werde wohl noch einmal den Mängelmelder bemühen müssen. So richtig herumgesprochen hat sich die veränderte Ampelschaltung leider noch nicht:

    Hier noch einmal der Schienenersatzverkehr:

    Wenn der erste bei rotem Licht fährt, dann fährt auch der zweite. Und der dritte. Und so weiter.

    Lüneburg ist bekanntlich ein Dorf, das hier ist offenbar die junge Fahranfängerin des örtlichen Pizzadienstes, mit der ich schon zwei Mal das Vergnügen hatte.

    Er hier hält an. Das ist auch eine gute Idee, denn gegenüber steht die Polizei (ob die wohl die neue Schaltung schon verinnerlicht hat?). Dafür fährt ihm dann gleich beinahe einer hinten rein, der nicht damit gerechnet hat, dass hier noch jemand anhält.

    Ich stand dort knappe zwanzig Minuten im Regen und es ist ungelogen bei so gut wie jedem Umlauf ständig jemand bei rotem Licht rechts abgebogen. Ich habe nur nicht so ganz viele Fotos davon, weil der Autofokus durch das feuchte Objektiv nicht so gut funktioniert hat.

    Dann schreibe ich wohl noch mal dem Mängelmelder.

    Noch eine Frage zur Ampel: Sehe ich das richtig, dass links ein Lichtsignal ohne Richtungspfeile steht, das für alle Fahrtrichtungen gilt, dass an dem Ausleger des Ampelmastes ein Richtungspfeil nach links ist und rechts daneben ein kombinierter Pfeil nach links und geradeaus und dass rechts wieder ein Signal ohne Richtungspfeil ist? (*edit: der rechte Signalgeber scheint auch einen Pfeil geradeaus und nach links zu zeigen)


    Eine getrennte Signalisierung für Linksabbieger und Geradeausverkehr ist also gar nicht möglich? Warum dann überhaupt die Pfeile?

    Nein, der Signalgeber ganz links hat die gleiche Optik wie der oben links, nämlich nur einen Pfeil nach links. Das ist schwer zu erkennen.

    Und die Pfeile dienen hier mutmaßlich nur dazu, das konfliktfreie Abbiegen und Geradeausfahren zu signalisieren.

    Ungefragt?

    Nein, alles in Ordnung. Ich kenne den Betreiber drüben vom Verkehrsportal und hatte damals eine ganze Menge Bilder zu ihm geschickt. Ich glaube aber, der hat auch eine ganze Menge zu tun, da bleibt seine Webseite leider häufig auf der Strecke, was sein Zeitmanagement angeht.

    Ich bin gerade wieder über diesen Vorfall von vor sechseinhalb Jahren gestolpert:

    kontrolle.gif

    Ein Kraftfahrer fährt plötzlich im Bereich eines abgesenkten Bordsteins auf den Radweg, trifft mich trotz Vollbremsung am linken Knie, fährt anschließend weiter.

    Seitens der Ordnungsmacht wurde der übliche Dreiklang gespielt: Kein Schaden, darum kein Unfall, darum kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Stattdessen interessierte man sich bei der Polizei wieder mal dafür, warum ich denn nicht rechtzeitig abgebremst hätte und mit der Kamera am Lenker nicht ohnehin auf der Suche nach dem ganz besonderen straßenverkehrsrechtlichen Kick wäre und so weiter und so fort.

    Nun könnte man ja anfangen zu diskutieren, ob ein dicker blauer Fleck mit Schmerzen noch unter „nichts passiert“ fällt oder ob nicht unter Würdigung des Gesamtkontextes vielleicht doch etwas passiert sein könnte. Und selbst wenn: Das weiß der Unfallverursacher ja nicht.

    Ich halte es jedenfalls für recht gewagt nach einem solchen Manöver in den Spiegel zu schauen und festzustellen, dass da ein Radfahrer ganz schön dicht am Heck zum Stehen gekommen ist und daraus zu schließen, solange er noch auf beiden Beinen steht, ist wohl nichts passiert. Da kann man ja mal nachfragen. Hat er aber nicht getan und sich dazu entschieden, nach einer kurzer Überlegung die Fahrt fortzusetzen.

    Im Nachhinein hatte er dann Glück, dass auf meiner Seite kein ernsthafter Schaden zu vermelden war und damit kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne der Polizei und Staatsanwaltschaft vorliegt. Zu dem Zeitpunkt, in dem sich der Unfallverursacher (der er ja eigentlich nicht ist, denn es handelte sich ja gar nicht um einen Unfall) zum Weiterfahren entschied, war ihm mein Gesundheitszustand aber nicht bekannt.

    Will sagen, beziehungsweise will fragen: Ist das nicht ein bisschen zu kurz gegriffen? Ich wundere mich ja seit längerer Zeit, was denn eigentlich im Straßenverkehr passieren muss, damit endlich mal nicht die übliche „Es ist ja nichts passiert“-Karte gespielt wird.

    (S+) Öffentliche Verkehrsmittel: Warum die Avantgarde Bus und Bahn fährt
    Im ÖPNV sind die Passagiere eher elitär: Zu diesem unerwarteten Ergebnis kommt eine Sozialstudie. Warum ist das so – und wie können Bus und Bahn wieder…
    www.spiegel.de
    Berlin: Prozess um tödlichen SUV-Unfall in Berlin – zwei Jahre Bewährung
    Der Unfall hatte weit über Berlin hinaus Debatten ausgelöst: Ein SUV-Fahrer hatte in der Innenstadt vier Menschen getötet, als er die Kontrolle über das…
    www.spiegel.de

    Kein Radverkehr, aber immerhin öffentlicher Nahverkehr: Ein so genanntes „Bügeleisen“ im Hamburger Hafen trotzt dem Sturm, der sich dann aber durch die Scheiben bricht und einige Fahrgäste durchnässt.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Hat eigentlich gegen den Mist ("Luftwäscher") auf dem Geh-/Radweg tatsächlich niemand geklagt?

    Doch, die Deutsche Umwelthilfe. Aber außer dieser Pressemitteilung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden:

    Grundsatzurteile für die Saubere Luft: Deutsche Umwelthilfe freut sich über Klarstellungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Ludwigsburg und Kiel
    • Oberverwaltungsgericht Schleswig muss nun Rechtswidrigkeit von Luftfiltern auf dem Radweg in Kiel unter die Lupe nehmen• Revision von Land Baden-Württemberg…
    www.duh.de

    Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.

    In Pinneberg gibt es einen solchen Bereich irgendwo beim Drosteiplatz seit mindestens 2011, in Wentorf bei Hamburg wurde kürzlich ein solcher Bereich errichtet: https://www.abendblatt.de/region/kreis-l…po-20-Zone.html

    In Wentorf ist übrigens am Sonnabend Critical Mass und damit eine schöne Gelegenheit, sich die Sache mal näher anzusehen.

    Die Stadt Kiel hat jetzt sogar eine Fahrradstaffel bekommen, erst einmal für ein Jahr in Form eines Pilotprojektes. Davon erfährt man momentan offenbar nur in den gesellschaftlichen Netzwerken:

    Externer Inhalt www.instagram.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Die Losung lautet:

    Zitat

    "Wir müssen uns bewusst machen, dass ein Fahrrad ein gleichwertiges Verkehrs- und Fortbewegungsmittel zum Kraftfahrzeug ist", so Polizeidirektor Jürgen Hoppe.

    Ich bin mir nicht sicher, was ich da zu erwarten habe — das klingt erstmal nach ausgiebigen Rotlichtkontrollen für Radlinge.

    Okay, meinetwegen können wir erst einmal annehmen, dass der Signalgeber für den Radverkehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur für das Befahren der dazugehörigen Furt gilt. Dann möchte ich aber noch einmal diese Situation besprechen:

    Dürfte ich jetzt noch nach rechts abbiegen?

    Ich möchte ja wetten, dass hier von der Polizei bis zum Amtsgericht jeder einen einwandfreien Rotlichtverstoß erkennen würde; beziehungsweise Kraftfahrer davon ausgingen, jetzt ohne besondere Vorsicht rechts abbiegen zu können, so dass Gefahrensituationen entstehen könnten mit einem ebenfalls rechts abbiegenden Radfahrer.

    Der spezielle Signalgeber für Radverkehr regelt aber nur die Fahrbeziehung "geradeaus". Für die Fahrbeziehung "rechts" für Radfahrer auf der Radverkehrsanlage gibt es keine separate Signalisierung, also gilt das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Das ist ja auf den allermeisten Kreuzungen so, weswegen ich beim Rechtsabbiegen auf der Radverkehrsanlage bei Fahrverkehr-rot auch stets anhalte.

    Ich bin immer noch nicht überzeugt.

    § 37 Abs. 6 StVO sagt:

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Da es ein spezielles Lichtzeichen für den Radverkehr gibt, gilt für mich in diesem Fall erst einmal der zweifeldige Signalgeber auf der anderen Straßenseite — inwiefern es nun im Sinne von § 37 Abs. 6 StVO ist, dass ich mir irgendeinen sichtbaren Signalgeber aussuche, ist ja ohnehin die Ausgangsfrage dieses Threads.

    Separate Signalisierungen für einzelne Fahrtrichtung des Fahrbahnverkehrs sind ja nun allerdings recht häufig im Straßenverkehr anzutreffen, darunter auch das konfliktfreie Abbiegen nach rechts. Da aber niemals der grüne Pfeil des konfliktfreien Rechtsabbiegens und der generelle Signalgeber für den Radverkehr gleichzeitig leuchten dürfen, könnte ich ja niemals rechts abbiegen.

    Außerdem ginge ich erst einmal nicht davon aus, dass meine Fahrradampel nur in Fahrtrichtung geradeaus gelten soll, auch wenn das die Radverkehrsführung vermuten lässt und ich wohl jetzt nicht direktes Linksabbiegen praktizieren soll. Aber in Ermangelungen von Pfeilen in der Optik wäre das für mich eher mit einer so genannten Vollscheibe zu vergleichen? :/

    In zwei Wochen soll offenbar endlich die Sanierung der Uelzener Straße beginnen:

    Einbahnstraße kommt – zunächst gezwungenermaßen - LZonline
    Der Umbau der Uelzener Straße in Lüneburg beginnt am 28. Februar. Die Arbeiten sollen bis Jahresende andauern, der Verkehr fließt einspurig.
    www.landeszeitung.de

    Das ist einerseits schön, weil der momentane Zustand aus einem buckeligen Hochbordradweg auf der westlichen Seite…

    … und einem so genannten Radfahrstreifen mit nicht sehr viel weniger Buckeln, während nebenan noch ein historisch wertvoller Hochbordradweg mit parkenden Kraftfahrzeugen neben einem nicht definierbaren Straßenteil mit parkenden Kraftfahrzeugen und einem Gehweg mit parkenden Kraftfahrzeugen zu sehen ist.

    Schlechte Sichtverhältnisse an jeder Ecke gibt’s natürlich noch obendrein:

    Naja. Es wäre schon einiges zu tun.

    Allein: Das, was ab Anfang März umgesetzt werden soll, ist nur wieder mal ein autogerechter Entwurf, der noch aus Zeiten des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters stammt, der nach meinem Dafürhalten vom Radverkehr jetzt nicht soooo viel hielt. Aber das wurde nunmal Anfang 2021 beschlossen, das wird jetzt gebaut, und das bleibt dann auch erst mal für die nächsten drei Jahrzehnte so.

    Denn eigentlich war ja zusammen mit der parallel verlaufenden Soltauer Straße ein Einbahnstraßenring geplant, quasi als erster zaghafter Schritt in Richtung einer verkehrsärmeren Stadt. Das wird jetzt wohl erst einmal nicht umgesetzt werden.

    Tja, Chance vertan. Aber vielleicht gibt es ja wenigstens eine schönere Infrastruktur für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer.

    Hier an der Kreuzung zwischen Reichenbachstraße, Bockelmanstraße und Am Schifferwall, einer der Hauptverkehrskreuzungen der Stadt, wird der Rad- und Fußverkehr unterhalb der Bockelmannstaße neben dem Lösegraben entlanggeführt. Lediglich der westliche Kreuzungsarm der Reichenbachstraße kann vom nichtmotorisierten Verkehr auf Fahrbahniveau passiert werden, wobei dieser Übergang wohl auch noch nicht so ganz alt ist und nach meiner Kenntnis bis 2005 (?) ein größerer Umweg ebenfalls durch eine Unterführung gegangen werden musste, bis dann die nördlich angesiedelte Bundesgrenzschutzkaserne in einen Gewerbepark namens Lünepark umgewandelt wurde und die langen Umwege dann wohl doch nicht mehr zumutbar waren.

    In Richtung Nordwesten sieht man als Radling diese Situation:

    Hier soll es wohl mal vor ein paar Jahren eine Schwerpunktkontrolle der Polizei gegeben haben, bei einigermaßen öffentlichkeitswirksam so genannte Kampfradler bebußt wurden. Man verfuhr wohl nach der einfachen Regelung „es gilt die Ampel rechts vom Radweg“, was hier nach meinem Dafürhalten schon wieder nicht greift. Der geschützte Bereich erstreckt sich hier nicht auf den Radweg, da eine Querung von Fußgängern oder Radfahrern in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen ist und keine weiteren Straßeneinmündungen vorhanden sind.

    Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?

    Die Fußgängerampel im zweiten Bild sieht aber auch interessant aus.

    Nach Langzeitbelichtung sieht das Foto nicht unbedingt aus und trotzdem sind rot und grün gleichzeitig an :/ Ist da eine Überschneidung reinprogrammiert und wenn ja, wozu?

    Die Belichtungszeit betrug eine 1/30 Sekunden, da habe ich wohl tatsächlich den Übergang von rot zu grün erwischt. Im gleichen Moment erlischt eigentlich der rote Rechtsabbiege-Pfeil, was natürlich in Ermangelung eines grünen Pfeils nicht sichtbar ist.