Beiträge von Malte

    Wenn dir das einhändige Öffnen der Klinge wichtig ist, musst du darauf achten, dass sich die Klinge nach dem Öffnen nicht automatisch feststellt. Mit fällt nur ad hoc kein entsprechendes Modell ein.

    Mir ist die Klinge überhaupt nicht wichtig. Hatte ja schon nach einem Multi-Tool ohne Messer Ausschau gehalten, aber irgendwie ist es auch albern, dann wieder ein im Sinne des WaffG unproblematisches Messer separat mitzuführen, weil man sich dann doch mal einen Apfel schälen möchte.

    Heute morgen beobachtete ich schon aus der Ferne, dass sich fünf oder sechs Kraftfahrzeuge bei rotem Licht ihren Weg in die Schießgabenstraße bahnten. Gleich einen Umlauf später bestätigte sich dann, was ich ja auch schon immer so ein bisschen vermute: Wer es schafft, ein Hinweisschild und zwei rote Signalgeber zu „übersehen“, ist wohl ohnehin nicht so ganz mega aufmerksam am Lenkrad unterwegs. Will sagen: Wenn beim Rechtsabbiegen kein rotes Licht leuchten kann, weil letztes Mal dort auch kein rotes Licht geleuchtet hat, dann muss man ja auch nicht nach bevorrechtigten Radlingen Ausschau halten, denn letztes Mal kam ja auch keiner.

    Aber für solche Momente habe ich ja meinen siebten Sinn an Bord, der rechtzeitig bimmelt. Find’s dann aber auch geil, dass ich an meiner grünen Fahrradampel anhalte, damit in Ruhe drei Kraftfahrer bei rotem Licht rechts abbiegen können, ohne sich hier mal über irgendwas Gedanken zu machen.

    Mit dem Frühling beginnt dann jetzt wohl wieder die so genannte Fahrradsaison. Eigentlich wurde in dieser Stadt auch während des kühleren Winters viel Fahrrad gefahren, aber das Aufkommen an nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern finde ich hier schon ganz beachtlich.

    Von denen schaffen es auch nicht einmal ansatzweise alle während einer Grünphase über die Kreuzung — einerseits weil die natürlich für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer deutlich kürzer ist als für den „echten Verkehr“, wie man ja so schön sagt, und andererseits sind die rechtsabbiegenden Kraftfahrer auch ziemlich nervös und versuchen sich ihren Weg durch die geradeausfahrenden Radlinge zu bahnen.

    Insofern ist das natürlich ganz spannend: Wenn man nun wirklich den Radverkehrsanteil weiter steigern möchte, müsste man sich ja an jeder nächstbesten Kreuzung Gedanken um die Ampelschaltungen machen und alles etwas großzügiger für Fußgänger und Radfahrer berechnen.

    Ansonsten kann ich dir aus eigener Erfahrung die Swisstools der Firma Victorinox empfehlen. Habe ich selbst jahrelang genutzt. MMn den Leathermans qualitativ mindestens ebenbürtig und durch zweihängig zu öffnende Klingen 100% 42a konform.

    Zweihändig zu öffnen heißt dann, dass ich beispielsweise mit dem Fingernagel in so eine kleinere Aussparung greifen muss und deshalb zwei Hände brauche? Und nicht wie beim Leatherman locker mit einer Hand die Klinge ausfahre?

    Mal ganz doof gefragt: Wie kann der Dich beim einspurigen Abbiegen überholen, wenn er beim Losfahren hinter Dir ist? Ich nehme doch an, Du warst nicht in einer Ente unterwegs ...

    In der Schießgabenstraße gibt es zwei Fahrstreifen für unsere Fahrtrichtung und er fuhr schon während des Abbiegens ein bisschen links versetzt in der Sorge, zehn Sekunden Lebenszeit einbüßen zu müssen.

    Nach einigen Wanderungen und Radtouren mit Freunden habe ich die Vorzüge eines so genannten Multi-Tools kennengelernt. Unabhängig davon, dass ich mir bei meiner berühmten Geschicklichkeit vermutlich sehr schnell die Finger abtrennen würde, stellt sich mir die Frage, wie es sich denn nun mit § 42a WaffG verhält.

    Leatherman wirbt sogar damit, dass sich das Messer locker mit einer Hand öffnen lässt. Das mag zwar praktisch sein, kollidiert aber nach meiner Meinung direkt mit § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG:

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    Das AG Kiel hat hingegen wohl mal geurteilt, dass ein solches Multi-Tool in einem verschlossenen, aber nicht mit einem Schloss abgeschlossenen Rucksack genügt, um § 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG zu genügen: https://www.zvr-online.com/archiv/2014/au…ers-im-rucksack

    Führt jemand ein solches Werkzeug mit sich? Einfach in einem geschlossenen Rucksack oder in einer geschlossenen Fahrradtasche? Ich habe ja grundsätzlich die Vermutung, dass sich die Polizei schon irgendwas einfallen lassen würde, um mir was anzuhängen, beziehungsweise um ein Multi-Tool gegen einen teuren Bußgeldbescheid einzutauschen.

    Gesehen am Jungfernstieg in Richtung Gänsemarkt. Links wird wohl das Haus saniert oder abgerissen oder vitalisiert oder was auch immer, der so genannte Schutzstreifen wurde aufgehoben und der Radverkehr mit Zeichen 241 zu Kunststückchen animiert.

    Ich schlage vor, dort einen Schaukasten zu installieren, wo erklärt wird, was das sein soll und welche Verkehrsregeln auf dem folgenden Straßenabschnitt gelten.

    Ich habe ein bisschen Sorge, dass das hier jetzt die Erklärschilder sein sollen, die in der Presse angekündigt wurden.

    Klar, ich weiß mittlerweile, dass weder in der Politik noch in der Verwaltung jemand glücklich ist mit dieser Umgestaltung, die lange vor der Wahl beschlossen wurde.

    Dieses Schild beinhaltet allerdings auch nicht mehr als § 1 StVO: Fahr einfach niemand anderen über den Haufen. Nur treten hier nach meinem Dafürhalten ähnliche Effekte auf wie am Lenkrad: Radfahrer mit wenigen Zentimetern Abstand überholen ist doch voll okay, wo ist denn das Problem — und mit wenigen Zentimetern Abstand, aber mit 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz an Fußgängern vorbeifahren fühlt sich halt auch voll okay an. Ist es aber nunmal nicht.

    Hier kommt leider immer noch nicht zum Tragen, dass auf diesem Gehweg der Begriff der Rücksicht deutlich über das hinausgeht, was § 1StVO fordert: Nicht nur darf der Fußverkehr weder gefährdet noch behindert werden, nein, der Fahrverkehr muss im Zweifelsfall warten und darf ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Insofern mag ich auch nicht glauben, dass sich die Situation dank dieser kleinen, recht weit hoch angebrachten Schilder wesentlich bessern wird.

    Besserung tritt hier wohl erst ein, wenn wieder ein separater Radweg markiert wird — oder wenn wenigstens Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn appliziert würden. Das hält zwar auch längst nicht jeden vom Gehwegradeln ab, aber wäre wenigstens eine gewisse Verbesserung.

    So, 19. März. Man weiß ja nicht, ob die Verwaltung meine Mail gelesen hat oder ob sie von selbst auf die Idee gekommen ist, aber nun wurden die Signalgeber auf der rechten Seite gedreht und oben ein weiterer fürs Rechtsabbiegen angebracht:

    Und das ist ja nun der Moment, an dem man eigentlich denkt, die Geschichte endet hier. Was soll nun noch passieren? Das ist doch jetzt absolut klar und eindeutig. Besser geht’s nicht.

    Nun.

    Das hier fand ich lustig, hier wollte der eine Motorrad-Fahrer dem Kraftfahrer deutlich machen, doch endlich zu fahren, musste sich dann aber von den beiden Passanten und seinen Kumpels die Bedeutung einer roten Ampel erklären lassen:

    Nun ist es ja nicht so, dass die neuen Signalgeber niemandem auffielen. Es wäre übertrieben zu behaupten, hier führen weiterhin 75 Prozent bei rotem Licht, aber ich möchte mal, ohne dass ich jetzt eine Liste geführt hätte, behaupten, dass es noch immer knapp über die Hälfte sind.

    Nun könnte man eventuell noch an der gegenüberliegenden Straßenseite einen Signalgeber anbringen. Aber vielleicht ist jetzt auch mal der Moment gekommen, dass die Polizei auftaucht und mit der roten Kelle in der Hand im Zweifelsfall den Blick etwas schärft.

    Wohl wissend, dass die Verwaltung der Sache etwas Zeit geben möchte, rege ich noch mal per Mail an, ob man die Signalgeber auf der rechten Seite vielleicht ein bisschen drehen könnte, so dass sie aus Sicht des vordersten Kraftfahrzeuges an der Haltlinie besser sichtbar wären. Oder, ich traue mich ja noch zu träumen, ob sich womöglich ein zweiter Signalgeber oben über der Fahrbahn anbringen ließe.

    Denn so wie es ist scheint es ja nicht zu funktionieren:

    Am 26. Februar lag mein Schild dann schon danieder…

    … und es wurde fröhlich abgebogen:

    Fahrschulen kriegen das im Regelfall ganz gut hin, denn Fahrschüler wissen ja gar nicht aus Erfahrung, wie die Ampelschaltung hier vorher war:

    Alle anderen haben aber nach wie vor große Probleme mit der neuen Regelung. Ich möchte behaupten, die Quote der so genannten Rotlicht-Sünder beträgt hier immer noch über 75 Prozent. Allerdings ist das auch Abhängig von der jeweiligen Situation: Warten mehrere Kraftfahrzeuge an der Ampel und der erste fährt los, dann fahren alle. Fährt der erste nicht, dann gibt’s in der Regel Missmut, woraus ich schließe, dass jemand bei rot gefahren wäre, hätte er die Möglichkeit bekommen.

    Am Abend komme ich in die Verlegenheit, Gäste vom Bahnhof mit dem Auto abzuholen und an dieser Stelle die Pole-Position zu besetzen. Der Kraftfahrer hinter uns hupt und gestikuliert wie wild, führt dann den sterbenden Schwan auf, hupt noch einmal. Dann schaltet der Signalgeber auf grünes Licht um, er kapiert’s aber immer noch nicht, überholt uns beim Rechtsabbiegen und zeigt uns den Scheibenwischer. Lebenslanges Lernen gilt wohl nicht am Lenkrad.

    Sind die Sauger eigentlich im Dauerbetrieb, oder werden die bloß zugeschaltet, wenn die Luft zu dick wird? Ich könnte mir vorstellen, dass der Betrieb für die Anwohner auch mit einer gewissen Lärmbelästigung einhergeht?

    Soweit ich weiß, laufen die Dinger wenigstens tagsüber pausenlos. Sie sind jetzt nach meinem Empfinden aber auch nicht so laut, dass für die Anwohner eine nennenswerte Zusatzbelastung damit einherginge — selbst nachts um vier Uhr dürfte das Rauschen der Lüfter in den Geräuschen der drei Kraftfahrzeuge untergehen, die dort pro Minute vorbeimüssen.

    Also ist nun der Klagegrund abhanden gekommen, weil in den letzten beiden Jahren die Stickoxid-Messwerte unter 40 µg/m^3 lagen und die Stadt die Staubsauger im Laufe des Jahres ohnehin wieder abbauen möchte, weil man zuversichtlich ist, dass die Messwerte unter der magischen Grenze bleiben?

    Ich find’s ja auch interessant, dass sich in den Drunterkommentaren alle möglichen Leute aufplustern, wie viel der Staat gerade an den hohen Spritkosten verdiene, aber nicht sehen, dass die Energiesteuern pro Liter Benzin 65,45 Eurocent und pro Liter Diesel 47,04 Eurocent betragen — und nicht prozentual festgelegt sind, so dass sie mit wachsenden Preisen an der Zapfsäule steigen.

    Und ob der Staat dann an der Umsatzsteuer so viel „verdient“? Die 19 Prozent, die ich an der Zapfsäule habe, gebe ich im Zweifelsfall woanders nicht aus, insofern dürfte sich der Gewinn einigermaßen in Grenzen halten.

    Schade, dass es nicht weiter bis nach Soltau gehen soll.

    Na, schau mal einer an. Sobald man im Gutachten einer Reaktivierung die positiven Aspekte mit einpreist und nicht einfach nur „Fahrkarteneinnahmen minus (Betriebsausgaben plus Sanierung)“ rechnet, lohnt sich die Bimmelbahn zwischen Lüneburg und Amelinghausen mit einem Kosten-Nutzen-Faktor von 8,0 (!!!), bis Soltau immerhin noch mit einer 2,8.

    Bahn: Reaktivierung zwischen Lüneburg und Soltau sinnvoll | BöhmeZeitung
    Die Kosten-Nutzen-Analyse kommt zu einem deutlich positiven Ergebnis für die Bahnstrecke. Der Landkreis Lüneburg will beim Land Niedersachsen für eine…
    www.boehme-zeitung.de

    Neuigkeiten zu der Klage der Deutschen Umwelthilfe: Fahrverbote drohen offenbar nicht mehr.

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    Neuigkeiten über die lustigen Staubsauger, die dort weiterhin auf dem Radweg thronen, gibt es nach meiner Kenntnis noch nicht.