Ich muss zugeben: Ich hatte einfach zu viel Respekt vor diesem Gatter, genau wie ein Schaf Bei Tageslicht und mit normalen Reifen wäre ich vielleicht wirklich rübergedüst, das muss ich mir dann mal überlegen.
Beiträge von Malte
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Das ist m.E. keine Radfahrschleuse i.S.d. VwV-StVO, sondern eine aufgeweitete Radaufstellfläche (ARAF !?), es gilt m.E. recht zweifellos die Fahrbahnampel. Das der Schutzstreifen zu schmal ist, ist ein unangenehmes Manko, hat aber erstmal nichts mit der Aufstellfläche zu tun. Sofern man bei "rot" an der Ampel ankommt, sollte das Linksabbiegen durch sie leichter werden, ansonsten kann ich mir jedenfalls keine schädliche Wirkung vorstellen. Kennst Du solche Markierungen, die direkt an eine Fußgängerfurt grenzen, sodass eine Beachtung der Fußgängerampel in Betracht kommt? Kenne ich nur von manchen "normalen" Aufstellflächen im Verlauf von Radstreifen.
Ach du Schande. Ich merke gerade, dass es § 53 Abs. 6 StVO überhaupt nicht mehr gibt. Da ist ja in den letzten Monaten so einiges an mir vorbeigegangen — die Neufassung ist immerhin schon seit längerem in Kraft
Ich muss mich nach der Prüfungsphase dringend mal hinsetzen und diese Tabelle aktualisieren, das ist ja mega-peinlich.
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Das würde mich auch interessieren, gibt ja mittlerweile 3 Auflagen.
In der dritten Auflage geht’s ab Seite 93 um § 39 StVO.
Nimm Dir mal das Buch von Kettler, Seite 91, erster neuer Absatz auf der Seite, ab zweiter Satz vor. Gerade dieses Beispiel wird da behandelt! Und da lese ich klar und deutlich «... ist das Verkehrszeichen unwirksam», weil es nicht rechts des Radwegs steht, wo es nach VwV StVO eigentlich montiert werden sollte. Da wollte die Verkehrslenkungsbehörde, und nunmal zurecht, jede Unklarheit (ist auch im Absatz von Kettler angeschnitten) eben beseitigen.
Ich kann aus den Erläuterungen in der dritten Auflage nicht erkennen, warum ein Zeichen 237, 240 oder 241 unwirksam sein sollte, nur weil es auf der falschen Seite des Radweges steht.
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Schweinegefährlich, siehe auch hier.
Diese Straße hier ist halt auch der totale Hit. Geradeaus geht es weiter, dort wurde aber die Fahrbahn so schmal, dass es nur auf einer Seite für einen schmalen Schutzstreifen gereicht hat, in den noch nicht mal das Fahrradpiktogramm passt. Leider ist die Ampelschaltung abends so blöde, dass es diese so genannten MGIFs provoziert, also wird man auf Biegen und Brechen noch mit Tempo 50 oder 60 oder vielleicht noch schneller überholt, damit der Kraftfahrer an der nächsten Ampel noch über das gelbe Licht jagen kann. Das wird dann total unangenehm, wenn Gegenverkehr in Anmarsch ist oder auf der linken Seite trotz Haltverbots geparkt wird: Für zwei Kraftfahrzeuge und einen Radfahrer nebeneinander ist dort beim besten Willen kein Platz, weil der überholende Kraftfahrer relativ merkbefreit aus den Schutzstreifen ausweicht und den dort fahrenden Radfahrer an den Kantstein drückt. Das ist mir ein paar Mal passiert, seitdem fahre ich konsequent nur links des Schutzstreifens und bin damit wahrscheinlich immer noch nicht weiter als 1,5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Das ist allerdings auch so eine der Straßen, die ohne Schutzstreifen besser dran wären: Dann könnte man vermutlich ohne das Gemaule durchs Beifahrerfenster in Ruhe seinen Sicherheitsabstand einhalten.
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Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr dasselbe mit Fahrradschleuse meint und ob dies dasselbe wie die Radfahrschleuse der VwV-StVO (V. zu § 9 Abs. 2 StVO) meint. Jedenfalls sollte bei dieser recht neuen speziellen Form zunächst eine Fahrradampel (vorgeschriebenes "weiteres Lichtzeichen") existieren und zu beachten sein. Im weiteren Verlauf der Linksabbiegerführung für Radfahrer sollte dann keine angrenzende Fußgängerfurt mehr existieren.
Ich meine sowas wie im Anhang. Nur echt mit solchen ultraschmalen Schutzstreifen, auf die nicht mal das Fahrrad-Piktogramm passt.
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War das zwischen Wedel und Freileitungskreuzung?
Zwei davon sind an dieser Schleuse, die im Zuge der Umbauarbeiten auch eine feste Querung bekommen hat, das dritte hier, vermutlich gibt’s auf dem Weg ja noch weitere Gatter.
In dieser Einstellung kann man schön sehen, wie es um die Qualität der Wege bestellt ist: Im Norden die Fahrbahn auf der wasserabgewandten Seite des Deiches, auf der man locker gegen den Wind strampeln kann, in der Mitte der komische Trampelpfad oben auf dem Deich, den sich Fußgänger und Radfahrer teilen sollen, wie auch immer das gehen mag, südlich ist noch so eine Art Wirtschaftsweg, der aber dermaßen uneben ist, dass das Radfahren dort auch kaum möglich ist.
Ist ja echt krass, dass auch dort vor allem eines gilt: Freie Fahrt für Lastkraftwagen. Dass es sich eigentlich um ein Naherholungsgebiet handelt, spielt wohl in den nächsten Jahren keine Rolle.
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500 EUR
Für 500 Euro bekommt man aber immerhin schon einigermaßen vernünftige Komponenten. Leider gibt’s diese Ausstattung auch schon in der Preisklasse für 250 bis 350 Euro und was da verbaut wird, mag ich mir gar nicht vorstellen. Für mein schneeweißes Rad habe ich 800 Euro hingelegt, das fand ich angesichts von Schaltung und Federgabel schon grenzwertig, aber nun werde ich mit der Zeit das alles mal etwas aufrüsten (lassen).
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Lenker festhalten und durch.
Mit normalen Reifen vielleicht, aber bei den Spike-Reifen, bei denen dann Metall auf Metall schrubbt, traue ich mich das nicht so richtig.
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Unabhängig von der rechtlichen Seite ist es tatsächlich sehr schwierig, sich sicher durchzuschlängeln. Vor allem das Abschätzen des Anfahrzeitpunktes, aber auch querender Verkehr in Lücken und öffnende Autotüren sind schon beim Rechtsüberholen schwer zu überblicken, beim Durchschlängeln wird dies nochmals schwieriger. Das heißt nicht, dass es einem versierten Radfahrer stets unmöglich wäre, das Risiko abzuschätzen, der ganz breiten Masse ist dies nicht möglich.
Ich finde es ja interessant, dass es offenbar dort drüben in London und generell in Großbritannien stinknormal ist, sich zwischen langsam fahrenden oder stehenden Autos hindurchzuschlängeln. Das klappt offenbar zum Großteil auch ohne nennenswerte Unfälle, obwohl ich jedes Mal staune, wenn ich die Videos auf YouTube sehe. Anscheinend ist da das Gefahrenpotenzial geringer als man als deutscher Alltagsradler denkt.
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Hindern diese Gedenkstellen bzw. Mahnmale andere Autler an Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verstößen gegen die StVO oder gar am Autofahren ansich?
Ich weiß nicht, ob man das so direkt vergleichen kann. Autofahren gilt trotz aller Horrornachrichten nunmal nicht als gefährlich: Kein Kraftfahrer wird das Attribut „Gefahr“ mit seinem Fahrzeug in Verbindung bringen. Stattdessen werden Autos eher mit Fahrspaß, Freiheit, Mobilität, Unabhängigkeit und ähnlich wertvollen Attributen verglichen. Beim Rad steht aber mittlerweile die Gefahr immer ganz vorn mit dabei, seien es die unzähligen Debatten über die Helmpflicht oder die Zeitungsberichte, die nach Kräften nach neuen Synonymen wie Kampfradler, Rowdyradler oder Pedalritter suchen.
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Zumindest bei Kleinkrafträdern war der Effekt ganz deutlich. Heute fährt ja kaum noch jemand so ein Knatterding, das ist in den Jahren nach Einführung einer Helmpflicht beinahe komplett von der Straße verschwunden.
Ich versuche seit zwei Stunden einen Beleg für diese Aussage zu finden, aber alles, was ich auftreiben konnte, war dieser Thread im Verkehrsportal: Helmpflicht für Mopedfahrer in Italien - zwölf Jahre danach
Die dortige Diskussion ist sehr interessant, weil das Zahlenmaterial tatsächlich nicht direkt eine Ursache des Einbruchs der Zulassungszahlen aufgrund der Helmpflicht hergibt, auch wenn das auf den ersten Blick so aussehen mag.
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Einem Motorradhelm macht das nichts, aber auch da dürfte der Helm sehr dazu beigetragen haben dass heute fast niemand mehr im Alltag Motorrad fährt
Zumindest bei Kleinkrafträdern war der Effekt ganz deutlich. Heute fährt ja kaum noch jemand so ein Knatterding, das ist in den Jahren nach Einführung einer Helmpflicht beinahe komplett von der Straße verschwunden.
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Oder kennt jemand eine Fahrbahn, auf der sich die Rechtsabbiegerspur links von der Geradeausspur befindet?
Siemersplatz! Dort aber mit Lichtzeichen entsprechend geregelt.
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Wir sind für Helmpflicht oder, ohne Helm, für extra-Unfallversicherung.
Da bin ich @Gerhart s Meinung.
Aber noch viel mehr die Unfallfolgenverringerungskurven nach der Einführung der Sicherheitsgurtenpflicht in sehr vielen Ländern der Welt, und es ist wirklich durchaus vergleichbar;
Ich verstehe nicht so ganz, worauf du hinaus willst. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes ist ja hinreichend nachgewiesen worden, da gibt’s eigentlich keine großen Zweifel daran und die Gurtpflicht ist im Sinne der Verkehrssicherheit bestimmt nicht verkehrt. Ich sehe aber nicht, warum jetzt bei einer Helmpflicht eine „Unfallfolgenverringerungskurve“ zu erkennen sein sollte. So toll ist die Schutzwirkung eines Fahrradhelmes nun auch nicht.
hätten unsere Eltern Helm getragen, nein, nicht im Krieg, sondern als Fahrräder noch das übliche Verkehrsmittel waren, würden wir überhaupt nicht mehr danach denken. Es ist eine Frage auch der Erziehung und daher wichtig, dass Eltern immer Helm befürworten und mit gutem Beispiel vorangehen!
Ob man das mit den Eltern nun so behaupten kann wage ich zu bezweifeln. Wichtiger als mit Helm-Beispiel voranzugehen fände ich ja eher die Einhaltung der Verkehrsregeln, auch bei einem Ausflug mit Kindern lässt sich die richtige Straßenseite benutzen und man kann auch vor Sonnenaufgang schon mit Licht fahren — beides fällt schon einigen Eltern, die ihre Kinder hier zur Grundschule oder zum Kindergarten bringen, ziemlich schwer.
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Vorhin war ich noch für eine lockere Runde in der Elbmarsch. Und ja, bevor ich’s vergesse: Der neue Scheinwerfer ist der Hammer. Der leuchtet in der Dunkelheit mal richtig weit und das wird gleich noch eine Rolle spielen.
Momentan gibt es ja um das Heizkraftwerk in Wedel eine rege Diskussion, das sollte ja in den nächsten Jahren in ein Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk umgebaut werden und dazu braucht man nunmal eine Gasleitung und die sollte durch die Elbmarsch aus Richtung Norden zugeführt werden. Nun weiß man zwar nach dem Netzrückkauf überhaupt nicht mehr, wie es nun mit dem Kraftwerk weitergeht, außerdem möchte eine Bürgerinitiative mit berechtigten Gründen den Bau beeinflussen (oder gar verhindern, wobei ich mir nicht sicher bin, ob weitere Jahrzehnte mit diesem Kohlekraftwerk mitten im Wohngebiet unbedingt ein Geschenk sind),aber am Deich sind schon mal Vorkehrungen für den zu erwartenden Schwerlastkraftverkehr getroffen werden. Der wird wohl nicht nur die Natur, sondern auch die Touristen, die dort im Sommer nicht nur am Wochenende ausschwärmen, stark beeinflussen. Edit: Die Baustelle wird nicht wegen der Gasleitung, sondern wegen eines kleinen Versorgungstunnels in der Nähe von Heltlingen gebaut.Na gut. Früher gab’s dort mehrere Zäune, mit denen die freilaufenden Schafe beisammen gehalten werden sollten, das geht aber natürlich jetzt nicht mehr, weil die Zäune durch eine Schrankenanlage ersetzt worden sind. Damit die Schafe aber trotzdem nicht ausbüchsen, hat man solche Gatter in die Fahrbahn gelegt. Für vier Autoreifen kein Problem, für zwei schmale Fahrradreifen umso mehr. Wenn man da rüberfahren möchte, wird sich das Vorderrad einfach mal um 90 Grad drehen, dort reinrasseln und der Radfahrer steigt einfach mal über den Lenker ab. Das ist im Winter sicherlich kein Problem, aber sobald die milden Temperaturen wieder die Fahrräder aus dem Keller locken, wird’s da bestimmt interessant.
Der Hit ist ja eigentlich noch, dass ich dieser Möchtegern-Umleitung natürlich nicht gefolgt bin. Ich weiß, wie es da droben auf dem Deich aussieht, das ist nämlich die reinste vom Gras aufgebrochene Buckelpiste, während die Fahrbahn unten neben dem Deich total angenehm zu fahren ist, so wie das bei einer Fahrbahn nunmal ist. Auf der Fahrbahn gehen locker 50 Kilometer pro Stunde, gerade jetzt im Winter, wenn sich dort eh niemand herumtreibt, oben habe ich schon bei zehn Kilometern pro Stunde Angst um meine Federgabel. Wenn ich mir jetzt auch noch vorstelle, durch die Menschenmassen, und der Begriff ist an sommerlichen Wochenenden nicht mal übertrieben, mein Fahrrad da die Treppen hochtragen zu müssen, um oben auf dem zugewachsenen Wegelein herumbuckeln und kampfradeln zu müssen, weil die Fahrbahn unten dem Kraftverkehr vorbehalten sein soll, vergeht mir schon die Laune. Vollkommen zurecht wird die Lokalpresse dann von den Kampfradlern berichten, die auf dem Deich für Unruhe sorgen, aber vermutlich die eigentlichen Gründe außer acht lassen, warum denn die Kampfradler überhaupt oben auf den Deich getrieben werden.
Eigentlich wollte ich aber auf das Sichtfahrgebot hinaus. Davon predige ich zwar drüben im Blog immer wieder, wenn der Kraftverkehr nachts gerne mit über hundert Sachen über eine kurvige Landstraße rauschen möchte, aber ich gestehe diesem Sichtfahrgebot durchaus Grenzen ein: Bestimmte Dinge kann man einfach nicht rechtzeitig erkennen. Eine flache Metallplatte auf der Fahrbahn wird man auch bei einem den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit zu spät erkennen, da müsste man schon deutlich unter der Geschwindigkeit bleiben, die laut der Rechtsprechung nachts für eine Fahrt mit Abblendlicht angemessen ist. Womit nicht mal ich als Verfechter des Sichtfahrgebotes gerechnet habe, ist dieses Gatter in der Fahrbahn. Die reflektierenden Umleitungsschilder habe ich dank der tollen Beleuchtung schon auf hundert Meter gesehen, dachte mir aber erst nichts weiter bei, weil der Kram hier am Deich momentan überall herumsteht.
Nur das Gatter, das habe ich zwar gesehen, aber nicht weiter wahrgenommen. Das war ja in diesem Sinne kein Hindernis, das sich von der Fahrbahn sichtbar abhebt, das hätte ich ja gemerkt. Und natürlich fahre ich etwas vorsichtiger, wenn irgendwo irgendwelche Schilder herumstehen, weil man ja von der Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr so einiges gewohnt ist, aber im Ernst, muss man jetzt auch noch mit Gattern in der Fahrbahn rechnen? Okay, sowas wird einem innerorts wahrscheinlich seltener begegnen, aber auf einer ausgewiesenen Radwanderroute, die bald wieder stärker frequentiert sein wird, sollte man vielleicht noch ein paar Schilder dazustellen. Ob man die als Radfahrer dann im Dunkeln noch wahrnimmt ist sicherlich wieder so ein Thema für sich, aber da hätte man ja wenigstens die Chance, sich warnen zu lassen.
Und nein, ich bin nicht hineingefallen. Immerhin. Zum Bremsen hat’s dann doch noch gereicht.
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Was ist das denn jetzt eigentlich, ein anderer Radweg oder ein Gehweg? Darf ich wie früher Fußgänger wegklingeln oder muss ich mich unterordnen?
Sowas ist ziemlicher Schwachsinn und vermutlich der Versuch, den Gehweg und den benachbarten anderen Radweg zusammen in einen freigegebenen Gehweg zu verwandeln.
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Das ist sicher richtig, es hat sich bei der CM spontan entwickelt - was auch gut war, dadurch wurde die Gesprächskultur in der Diskussionsgruppe endlich mal wieder versachlicht.
Ich bin ja mal gespannt, ob denn binnen der nächsten 16 Tage wieder diese Abstimmeritis ausbricht. Da werden ja wieder ein paar Protagonisten auftreten, die da ihre Chance sehen, mal wieder alles schlechtzureden.
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Ich habe extra "das Gesetz" dahinter geschrieben (auch wenn die VwV keins ist). Interpretierst du die Vorschriften anders?
Wie die Behörden handeln, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Nein, das sehe ich leider ganz genauso
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Man könnte überlegen, ob man Ghostbikes auch kartographiert.
Hat jemand einen groben Überblick, wie viele es davon in anderen Städten gibt? In Hamburg scheint man ja vor zwei Wochen offenbar das erste einigermaßen publikumswirksame Bike aufgestellt zu haben, obwohl ich der Meinung bin, schon mal irgendwo eines gesehen zu haben. Ansonsten könnte man das ja eventuell in dieser Unfallkarte vermerken.
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Beim Altbestand < 1997 wurden im Rahmen der regelmässigen Verkehrsschauen die Benutzungspflichten geprüft. So verstehe ich jedenfalls das Gesetz.
Der Witz des Jahres
Ich könnte hier keinen Radweg benennen, der nach einer Verkehrsschau seine Benutzungspflicht verloren hat (oder aber bekommen hat). Hingegen kenne ich einige Städte, in denen sich nach 1998 irgendwann mal die geänderte Rechtslage herumsprach und man geradezu panisch an jeden Radweg ein
oder
geklebt hat, ganz ungeachtet der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Solche eingebläuten Straßenzüge erkennt man immer an der Rückseite der Schilder, wenn die verdächtigerweise zwischen 1997 und 2000 gepresst worden sind.