Beiträge von Malte

    Das ist doch nichts kurioses, schliesslich musst du auf allen 240ern kraft des Rechtsfahregebotes rechts der Fußgänger fahren.

    Ja, schon, aber bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg rechnet man ja auch mit so etwas. Hier hingegen gibt es einen Radweg und einen Gehweg, die aber entgegen der bundesweit relativ einheitlichen Tradition vertauscht sind, nämlich Radweg rechts und Gehweg links. Das halte ich für ausgesprochen konfliktträchtig.

    Das hat auch kulturelle Gründe.

    Welche denn?

    Hamburg, Veloroute 6, Dithmarscher Straße:
    http://google.de/maps/@53.578439,10.0…F435o8Iam_xwzA6Ts03sw!2e0

    Dieser Kram steht noch an recht vielen Radwegen abseits der großen Hauptverkehrsstraßen herum. Leider wird das dann auch immer als Einladung angenommen, permanent auf der linken Seite zu radeln, obschon die Radverkehrsinfrastruktur drei Straßen weiter nicht mehr dafür geeignet ist und das Schild auch nicht wiederholt wird.

    Sofern man einen Sicherheitsvorteil sieht....ich komme seit Jahren ohne jegliche Schallzeichen aus. Bremsen und lenken halte ich insgesamt für effektiver, allerdings fahre ich auch sehr selten auf Radwegen.

    Das sehe ich erst einmal genauso. An meinem Lenker ist auch tatsächlich gar kein Platz mehr für eine Druckluft-Hupe, das Cockpit ist da leider schon relativ vollgepackt. Ich habe die Airzound früher allerdings primär genutzt, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine drohende Gefahr seitens Dritter aufmerksam zu machen; beispielsweise die obligatorischen Helden am Steuer, die Anstalten machen, einen Radfahrer beim Abbiegen zu übersehen. Wenn ich selbst „in Gefahr“ war, hatte ich meistens genug mit lenken und bremsen zu tun, da war gar nicht daran zu denken, noch den Daumen auf die Hupe zu legen.

    Allerdings benutzen die meisten Airzound-bewehrten Radfahrer das Ding vermutlich primär, um auf die Huperei eines Kraftfahrers zu antworten. Ob das nun unbedingt sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich habe gestern den Wechsel auf Sommerreifen gewagt in der Annahme, dass es angesichts der gestrigen neun Grad Celsius wohl in diesem Winter nichts mehr wird mit Schnee und Eis. Total irre, wie leise man plötzlich wieder unterwegs ist, abgesehen davon, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit plötzlich wieder um über fünf Kilometer pro Stunde steigt.

    Im Glückstädter Weg sprach mich dann ein Passant an, warum ich denn nicht auf dem Radweg fahre. Na gut, lieber mit einem Passanten diskutieren als durchs Beifahrerfenster, aber von einem Radweg hatte ich hier überhaupt nichts bemerkt, wobei ich in einer [Zeichen 274.1] auch nicht unbedingt mit einem Radweg gerechnet hatte. Was er meinte, war das hier:

    Das ist natürlich witzig: Radweg rechts, Gehweg links, Fahrbahn noch weiter links. Ich weiß ja nicht, wer sich sowas ausdenkt, aber ich glaube nicht, dass es funktioniert. Und wozu nun in einer Tempo-30-Zone, die außerdem noch als Sackgasse eher selten frequentiert sein dürfte, ein Radweg notwendig ist, verstehe ich auch nicht so richtig. Ist aber wohl ein Überbleibsel vergangener Zeiten. Das wird dann auch an jeder Einmündung hervorgehoben:

    Und wenn man dann aus dem Verkehrsberuhigten Bereich am rechten Rand des Bildes los möchte, wird man noch mit dem schmuddeligen Zusatzschild vor Radlingen gewarnt, die auf diesem komischen Radweg offenbar auch noch in beiden Fahrtrichtungen fahren dürfen und dass hier wirklich § 10 StVO gilt:

    Ich fahr auf sowas ja total ab. Wahrscheinlich rechnet in einer Tempo-30-Zone sowieso niemand mit Radfahrern auf dem Radweg, hier dürfen die rechts des Gehweges fahren, wo sie aus Einmündungen und Querstraßen noch schlechter zu erkennen sind und dann sogar noch in beide Richtungen. Bis ein aus der Querstraße einfahrender Kraftfahrer den Radfahrer von rechts erkennt, liegt der schon auf der Windschutzscheibe. Oh Mann.

    Zur eigentlichen Frage: Immerhin ist der Kram nicht mehr benutzungspflichtig, insofern kann’s ja egal sein, solange man nicht von einem Kraftfahrer mit Nachdruck zur Benutzung aufgefordert wird. Ich behaupte hier und drüben im Blog ja immer wieder, dass ein Radweg das wäre, was ein Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Insofern ist ja eigentlich klar, dass rechts der Radweg verläuft und links der Gehweg, aber andererseits: Warum sollte nicht links der Radweg sein und rechts der Gehweg mit einem blöden Piktogramm? Jedenfalls dürften sich tagsüber Fußgänger traditionell wie in anderen Straßen eher auf dem rechten Sonderweg aufhalten, während Radfahrer links unterwegs sind, so dass die Sache mit der Erkennung eines Radweges ad absurdum geführt wird. Ich wüsste zu gerne, ob dort auch regelmäßig geklingelt und gekampfradelt wird.

    Auf dem weiteren Weg habe ich dann noch die freundliche Erlaubnis gesehen, diesen schmuddeligen, tja, Hochbord-Seitenstreifen-Gehweg in beiden Richtungen mit dem Rad zu befahren. In der Sackgasse einer Nebenstraße einer Nebenstraße, in der Tempo 30 gilt und vermutlich nie jemand entlangfährt. Früher gab es da kein Schild und jetzt zu Hause sitzend vermute ich, dass man das wohl in Erwartung des Schwerlastverkehrs so angelegt hat: Nebenan baut DESY seine Beschleuniger-Rennbahn raus nach Schenefeld und die Lastkraftwagen werden da wohl den Großteil der Fahrbahn in Anspruch nehmen.

    Immerhin: Auch die Freigabe dieses Sonderweges ist rechtlich nicht einwandfrei. Insofern bleibt man sich auch im westlichen Hamburg der konsequenten Beschilderung treu.

    § 63a S.2 StVZO

    Der Verstoß dagegen kostet 15 Euro, wenn ich das mit der Tatbestandsnummer 364100 richtig sehe. Das wäre mir die zusätzliche Sicherheit ja glatt wert, zumal sich wenigstens die Airzound relativ unkompliziert in eine Tasche verirren kann, wenn eine Kontrolle naht. Ich habe allerdings auch noch nicht davon gehört, dass die Nutzung einer solchen Hupe sanktioniert worden wäre — vermutlich verhält es sich da wie bei den lichttechnischen Einrichtungen und die Rennleitung ist froh, wenn da überhaupt irgendwas leuchtet oder tönt.

    Wie "UliB" schon richtig sagte, befindet sich die Linksabbiegespur rechts von der Geradeausspur. Diese Führung kann man aber nicht mit dem Prinzip Radweg, welches man an jeder Einmündung vorfindet, vergleichen. Schon wegen der Lichtsignalanlagen sind Kollisionen nicht möglich (es sei denn, jemand fährt bei rot).

    Okay, da habt ihr recht. Trotzdem war diese Fassungslosigkeit lustig, dass man sich als Autofahrer zum Linksabbiegen rechts einordnen sollte. Dass der umgekehrte Fall an jeder Kreuzung mit Radweg gegeben ist, fiel wohl gar nicht weiter auf.

    Da steht ein Schild Radweg und nicht getrennter Geh- und Radweg. Bauliche Trennung ist auch nicht feststellbar, nur farbige Pflasterung oder ähnlich ungeeignetes Design. Also ist der ganze Weg Radweg und Fußgänger haben sich Fahrräder zu kaufen und zu benutzen.

    Diese Art der (Fehl-) Beschilderung ist in Hamburg üblich. Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist lediglich: Macht es das Schild formaljuristisch nichtig, oder handelt es sich "nur" um eine illegale Anordnung, die jedoch mit normalem Menschenverstand immer noch als die eigentlich behördlich gewünschte interpretiert werden kann (und muss)?

    Das [Zeichen 237] verlangt ja lediglich, einen vorhandenen Radweg anstelle der Fahrbahn zu befahren, in diesem Fall den auf der rechten Straßenseite. Es sagt aber weder, dass es hier einen Radweg gibt, noch dass dieser Radweg direkt links oder rechts neben dem Schild verlaufen muss. Die Benutzungspflicht gilt für den Radweg, den der gemeine Verkehrsteilnehmer dort erkennt, sei er auch nur mit farblich unterschiedlicher Pflasterung vom Gehweg abgegrenzt. Nur wenn tatsächlich kein Radweg vorhanden ist, dann wird’s kompliziert.

    Wie soll ich das denn aber z.B als zu Fuß gehender Tourist (soll es an der Alster ja vereinzelt geben) erkennen das es ein Anderer Radweg ist. Er ist baulich anders gestaltet aber nicht vom Gehweg baulich getrennt http://goo.gl/maps/oDIQs. Eigentlich dürfte er dann ja kein Anderer Radweg sein oder wird er einer ab der baulichen Trennung in dem obigen link. Aber was ist dann der Abschnitt vor der baulichen Trennung?

    Ein Radweg ist, was ein normaler Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Das genaue Aussehen wird leider nirgendwo definiert, was zu einem Wildwuchs jeglicher optischer Varianten von Radwegen geführt hat. Und so gibt’s dementsprechend auch reichlich unterschiedliche Auffassungen, was denn wohl ein Radweg ist: Ein Kraftfahrer erkennt manchmal schon im Asphaltstreifen, der bei den letzten Bauarbeiten auf dem Gehweg zurückgeblieben ist, einen Radweg, ein Fußgänger erkennt womöglich noch nicht einmal eine rote Fläche mit Fahrradpiktogramm als Radweg und ein Radfahrer hat dann die ehrenwerte Aufgabe, in Sekundenbruchteilen zu erkennen, welchen Straßenteil er da vor sich hat. Und wie du richtig erkannt hast, gibt’s da manchmal ganz große Probleme.

    Das ist m.E. keine Radfahrschleuse i.S.d. VwV-StVO, sondern eine aufgeweitete Radaufstellfläche (ARAF !?), es gilt m.E. recht zweifellos die Fahrbahnampel. Das der Schutzstreifen zu schmal ist, ist ein unangenehmes Manko, hat aber erstmal nichts mit der Aufstellfläche zu tun. Sofern man bei "rot" an der Ampel ankommt, sollte das Linksabbiegen durch sie leichter werden, ansonsten kann ich mir jedenfalls keine schädliche Wirkung vorstellen. Kennst Du solche Markierungen, die direkt an eine Fußgängerfurt grenzen, sodass eine Beachtung der Fußgängerampel in Betracht kommt? Kenne ich nur von manchen "normalen" Aufstellflächen im Verlauf von Radstreifen.

    Ach du Schande. Ich merke gerade, dass es § 53 Abs. 6 StVO überhaupt nicht mehr gibt. Da ist ja in den letzten Monaten so einiges an mir vorbeigegangen — die Neufassung ist immerhin schon seit längerem in Kraft :thumbdown: Ich muss mich nach der Prüfungsphase dringend mal hinsetzen und diese Tabelle aktualisieren, das ist ja mega-peinlich.

    Das würde mich auch interessieren, gibt ja mittlerweile 3 Auflagen.

    In der dritten Auflage geht’s ab Seite 93 um § 39 StVO.

    Nimm Dir mal das Buch von Kettler, Seite 91, erster neuer Absatz auf der Seite, ab zweiter Satz vor. Gerade dieses Beispiel wird da behandelt! Und da lese ich klar und deutlich «... ist das Verkehrszeichen unwirksam», weil es nicht rechts des Radwegs steht, wo es nach VwV StVO eigentlich montiert werden sollte. Da wollte die Verkehrslenkungsbehörde, und nunmal zurecht, jede Unklarheit (ist auch im Absatz von Kettler angeschnitten) eben beseitigen.

    Ich kann aus den Erläuterungen in der dritten Auflage nicht erkennen, warum ein Zeichen 237, 240 oder 241 unwirksam sein sollte, nur weil es auf der falschen Seite des Radweges steht.

    Schweinegefährlich, siehe auch hier.

    Diese Straße hier ist halt auch der totale Hit. Geradeaus geht es weiter, dort wurde aber die Fahrbahn so schmal, dass es nur auf einer Seite für einen schmalen Schutzstreifen gereicht hat, in den noch nicht mal das Fahrradpiktogramm passt. Leider ist die Ampelschaltung abends so blöde, dass es diese so genannten MGIFs provoziert, also wird man auf Biegen und Brechen noch mit Tempo 50 oder 60 oder vielleicht noch schneller überholt, damit der Kraftfahrer an der nächsten Ampel noch über das gelbe Licht jagen kann. Das wird dann total unangenehm, wenn Gegenverkehr in Anmarsch ist oder auf der linken Seite trotz Haltverbots geparkt wird: Für zwei Kraftfahrzeuge und einen Radfahrer nebeneinander ist dort beim besten Willen kein Platz, weil der überholende Kraftfahrer relativ merkbefreit aus den Schutzstreifen ausweicht und den dort fahrenden Radfahrer an den Kantstein drückt. Das ist mir ein paar Mal passiert, seitdem fahre ich konsequent nur links des Schutzstreifens und bin damit wahrscheinlich immer noch nicht weiter als 1,5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Das ist allerdings auch so eine der Straßen, die ohne Schutzstreifen besser dran wären: Dann könnte man vermutlich ohne das Gemaule durchs Beifahrerfenster in Ruhe seinen Sicherheitsabstand einhalten.

    Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr dasselbe mit Fahrradschleuse meint und ob dies dasselbe wie die Radfahrschleuse der VwV-StVO (V. zu § 9 Abs. 2 StVO) meint. Jedenfalls sollte bei dieser recht neuen speziellen Form zunächst eine Fahrradampel (vorgeschriebenes "weiteres Lichtzeichen") existieren und zu beachten sein. Im weiteren Verlauf der Linksabbiegerführung für Radfahrer sollte dann keine angrenzende Fußgängerfurt mehr existieren.

    Ich meine sowas wie im Anhang. Nur echt mit solchen ultraschmalen Schutzstreifen, auf die nicht mal das Fahrrad-Piktogramm passt.

    War das zwischen Wedel und Freileitungskreuzung?

    Zwei davon sind an dieser Schleuse, die im Zuge der Umbauarbeiten auch eine feste Querung bekommen hat, das dritte hier, vermutlich gibt’s auf dem Weg ja noch weitere Gatter.

    In dieser Einstellung kann man schön sehen, wie es um die Qualität der Wege bestellt ist: Im Norden die Fahrbahn auf der wasserabgewandten Seite des Deiches, auf der man locker gegen den Wind strampeln kann, in der Mitte der komische Trampelpfad oben auf dem Deich, den sich Fußgänger und Radfahrer teilen sollen, wie auch immer das gehen mag, südlich ist noch so eine Art Wirtschaftsweg, der aber dermaßen uneben ist, dass das Radfahren dort auch kaum möglich ist.

    Ist ja echt krass, dass auch dort vor allem eines gilt: Freie Fahrt für Lastkraftwagen. Dass es sich eigentlich um ein Naherholungsgebiet handelt, spielt wohl in den nächsten Jahren keine Rolle.